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vergebenEU-weitBeratungmögliche Doppelmeldung

Ökonomische Beratung bei der Entwicklung eines neuen Investitionsrahmens für erneuerbare Energien nach dem EEG

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 23306/009#009 SV 109/25veröffentlicht 27.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 346 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 27.10.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53123, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 137 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Inhaltliche und technische Qualität des Angebots70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Fragen bis 15:00 Uhr
    vor 12 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 11 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 8 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis30 %
Inhaltliche und technische Qualität des Angebots70 %
Preis
Preis Es wird auf das Dokument "Zuschlagskriterien" verwiesen.
Qualität
Inhaltliche und technische Qualität des AngebotsBewertung der Inhalte des Angebots - Nachvollziehbarkeit der geplanten Arbeitsschritte, Vollständigkeit und Innovationsgehalt erster Lösungsansätze, Vorwissen des Bieters, Ressourcenplanung der Arbeitspakete 1-6 - Projektmanagement, Zeitplanung, organisatorische Anforderungen (Berichte, Besprechungen, Workshops - virtuell und physisch) Es wird auf das Dokument "Zuschlagskriterien" verwiesen.

Eignung4 von 4 angegeben

Durchschnittlicher Jahresumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der Bieter der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
a) Erfahrungen und Expertise in der wissenschaftlichen Beratung von Ministerien [2 Projekt-Referenzen aus den vier Kalenderjahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung] b) Erfahrungen in folgenden Themenbereichen: CfDs, EE-Finanzierungssysteme, Strommarktdesign, produktionsunabhängige Fördersysteme … ganz lesena) Erfahrungen und Expertise in der wissenschaftlichen Beratung von Ministerien [2 Projekt-Referenzen aus den vier Kalenderjahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung] b) Erfahrungen in folgenden Themenbereichen: CfDs, EE-Finanzierungssysteme, Strommarktdesign, produktionsunabhängige Fördersysteme für Erneuerbare, Stromspeicher, Wechselwirkung zwischen Anlagenbetreibern und Direktvermarktern [2 Projekt-Referenzen aus den vier Kalenderjahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung] c) Erfahrungen mit der Analyse von Investitionsrahmen im Ausland [1 Projekt-Referenzen aus den vier Kalenderjahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung] d) Erfahrungen in der quantitativen Modellierung im Zusammenhang mit Stromfragen [1 Projekt-Referenzen aus den vier Kalenderjahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung] e) Umfassende Kenntnisse der Zusammenhänge im Strommarkt sowie Erfahrungen bei der Beratung von Akteuren der Energiebranche zu individuellen betriebswirtschaftlichen Auswirkungen von Strommarktreformen [2 Projekt-Referenzen aus den vier Kalenderjahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung] f) Erfahrung mit der Beratung von Bundesministerien in Gesetzgebungsprozessen [4 Projekt-Referenzen aus den drei Kalenderjahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung] g) Erfahrungen in der Organisation, Durchführung, Nachbereitung und Dokumentation von Online-Workshops in den genannten Themenbereichen.[2 Projekt-Referenzen aus den drei Kalenderjahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung] h) Erfahrung mit der Beratung von internationalen Organisationen oder staatlichen Stellen in anderen Staaten. i) i) Ingenieur- und wirtschaftswissenschaftliche, juristische, analytische, empirische und ökonomische Fachkunde sowie Expertise in den für das Vorhaben relevanten Bereichen, die durch Tätigkeit in Wissenschaft und/ oder Beratung erworben wurden. Es wird auf die Anlage "Eignungskriterien" verwiesen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Erweiterungsoption der Arbeitspakete: AP 1 kann durch AP 1.5 und 1.6 erweitert werden. Arbeitspaket 5 hat zwei Optionen der Erweiterung. Für weitere Informationen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
27.11.2025, 09:00 Uhr. Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 19.11.2025 15 Uhr auch an die folgende E-Mail-Adresse: vergabestelle@bmwe.bund.de. Fragen, die zu einem späteren Zeitpunkt eingehen, können ggf. nicht mehr beantwortet werden.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Verga … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB).Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind. Der Verzicht auf die Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 750 (Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

16vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (15 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Nordrhein-Westfalen (31 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 26.11.2025
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.11.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 24ea31fd-d669-499b-8bc6-6c71088c6bcb.