Zum Inhalt
Menü
Frist abgelaufennationalDienstleistungen

Öffentliche Ausschreibung (national) zur Vergabe von Dienstleistungen eines/einer externen Gewässerschutzbeauftragten für Liegenschaften der Bundespolizei Swisttal und Sankt Augustin

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin

Aktenzeichen VOEK 286a-22veröffentlicht 08.08.2023Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 1150 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 39 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    vor 38 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 38 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Auftragsgegenstand ist die Bestellung eines/einer Gewässserschutzbeauftragten. Mit den ausgeschriebenen Leistungen wird die gesetzliche Forderung nach der Bestellung eines/einer Gewässerschutzbeauftragter gemäß § 64 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Liegenschaften der Bundespolizei in Swisttal (Los 1) und der Bundespolizei in Sankt Augustin (Los 2) umgesetzt. Im Interesse einer ordnungsgemäßen Gewässernutzung ist es erforderlich, dass jederzeit eine mit den wasserrechtlichen Problemen vertraute und verantwortliche Person vorhanden ist. Es ist daher ein/eine Beauftragte(r) für Gewässerschutz gemäß § 21 a Abs. 2 WHG schriftlich zu bestellen und dem Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Technischen Umweltschutz, nach Bestellung innerhalb von zwei Wochen schriftlich seitens der Auftraggeberin zu benennen. Zum/Zur Gewässerschutzbeauftragten darf nur bestellt werden, wer für die Erfüllung dieser Aufgabe erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Die Fachkunde ist durch eine einschlägige theoretische bzw. praktische Ausbildung und den abgeschlossenen Lehrgang zum Gewässerschutzbeauftragten im Sinne §§ 64-66 Wasserhaushaltsgesetz nachzuweisen. Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz, hier insbesondere Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Weisungen des Personals vor Ort sind zu befolgen. Folgende rechtliche Grundlagen und Hinweise aus allgemein anerkannten Regeln der Technik sind bei der Ausführung der Aufgaben eines/einer Gewässerschutzbeauftragten, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zwingend zu beachten: - Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) - Fünfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte - 5. BImSchV) - Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz LWG) - Hinweise des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen - Selbstüberwachungsverordnung Abwasser- SüwVO Abw - Die Nebenbestimmungen der jeweiligen wasserrechtlichen Erlaubnisbescheide - Runderlass „Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“ („Trennerlass“) vom 26.05.2004 Nähere Einzelheiten sind insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 zum Angebotsaufforderungsschreiben je Los) zu entnehmen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für diese Meldung fehlen Hauptgegenstand oder Bundesland, deshalb gibt es kein Marktumfeld.

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 74fd3b23-2944-49c2-9bf5-6d9c2d0806c9.