Objektplanungsleistungen für den Neubau eines Erweiterungsbaus mit integrierter Dreifachturnhalle für das Josef-Hofmiller-Gymnasium, Freising einschließlich des Abbruchs bestehender Gebäude auf dem Schulgelände
Landkreis Freising · Freising, Bayern
Aktenzeichen JOHO-73100veröffentlicht 18.08.2025erstmals 18.08.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 50 Monate
- 02.02.2026 – 31.03.2030
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 50 Monate02.02.2026 – 31.03.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Freising85356, Landkreis Freising, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 60 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Fiktives Gesamtwertungshonorar30 %
- Fachliche Qualifikation und Erfahrung des mit dem Auftrag betrauten Personals40 %
- Konzept zur Fassadengestaltung des Erweiterungsbaus30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 15 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 15 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhrvor 13 Monaten
- Vertragsbeginnvor 9 MonatenLaufzeit bis 31.03.2030
- Heute
Beschreibung
Der Landkreis Freising plant für das Josef-Hofmiller-Gymnasium den Neubau einer Schulerweiterung mit 8 Fachräumen und Lehrerbereich, sowie den Neubau einer Dreifach Sporthalle und die Neuerrichtung der Außensportfläche. Im Rahmen der im Jahr 2024/2025 erstellten Machbarkeitsstudie (Vergabeunterlage E – E.2.) wurden vier mögliche Varianten der Umsetzung dieses Projekts betrachtet. Der AG hat sich bereits entschieden, dass die Sporthalle (wie bei den betrachteten Variante C/D) in den Erweiterungsbau integriert werden soll. Zur Visualisierung des Schulgebäudes und der in der Machbarkeitsstudie betrachteten Varianten beachten Sie bitte die beigefügte Pläne (Vergabeunterlage F - F-1 bis F.12.) Für dieses Projekt werden Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume) ausgeschrieben. Für das Gebiet ist ein Bebauungsplan vorhanden. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan muss noch erstellt werden. Das Verfahren zur Erstellung des Bebauungsplans wird von der Stadt Freising geführt. Die Planungsleistungen gem. § 19 HOAI sind daher nicht Inhalt des hier ausgeschriebenen Vertrags. Diese Leistungen werden von der Stadt Freising ausgeschrieben und vergeben. Die Mitwirkung an der Erstellung des Bebauungsplans in der Form der Abstimmung der Planung mit den Verantwortlichen der Stadt Freising ist jedoch ausdrücklich Gegenstand der Objektplanungsleistungen dieses Vertrags. Um Platz für den Neubau zu schaffen, müssen Bestandsgebäude sowie ein Teil des bestehenden Schulbaus abgerissen werden. Die Planung und Beaufsichtigung der Abbrucharbeiten des Gebäudeteils „Bauteil B, West“ (Baujahr 1959), der Mehrzweckhalle mit Schwimmbad und der Zweifach Sporthalle (Baujahr 1972) sowie des Hausmeisterhauses mit 4 Wohneinheiten, um das Baufeld freizumachen, ist ebenfalls Gegenstand der Objektplanungsleistungen dieses Vertrags. Der Abbruch sowie der Neubau ist bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen. Der Abbrucharbeiten sind bereits für das für das 3. Quartal 2027 vorgesehen. Der Beginn der Bauarbeiten soll im 2. Quartal 2028 beginnen. Der Abbruch findet demnach zeitlich vorgezogen statt. Für die Baumaßnahme sollen jedenfalls Fördermittel der Schulbauförderung abgerufen werden, ggf. auch Fördermittel gemäß QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude).
Beschreibung des Loses
Beschafft werden Leistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume) gem. §§ 34 Abs. 5, 35 Abs. 7 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für den Neubau eines Erweiterungsbaus mit integrierter Dreifachturnhalle für das Josef-Hofmiller-Gymnasium, Freising einschließlich des Abbruchs bestehender Gebäude auf dem Schulgelände, wie oben beschrieben. Maßgeblich für die zu erbringende Leistung ist das im Vertrag beschriebene Leistungsbild. Soweit der Vertrag auf die HOAI verweist, ist das in der HOAI beschriebene Leistungsbild jedoch nicht abschließend. Das vollständige der ausgeschriebenen Leistung zu Grunde liegende Leistungsbild ergibt sich allein aus den Vertragsunterlagen nebst Anlagen (Vergabeunterlage E – E.1. bis E.4.) Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, zunächst die Leistungen der Stufe 1 (Leistungsphasen 1 und 2) gemäß beigefügtem Architektenvertrag (Vergabeunterlage E - E.1.) Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen, Leistungsstufen und/oder Bauabschnitte – ganz oder teilweise – zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Fiktives GesamtwertungshonorarDie Wertung des Preises erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters auf dem Angebotsblatt (Formblatt D.8.). Dabei hat der Bieter alle Angaben zu den geforderten Preisangaben zu machen. Gewertet wird der jeweilige fiktive Gesamtgrundhonorar (einschließlich Zuschlag und Nachlass) zzgl. des angebotenen Pauschalpreises für die Optionen. Hinsichtlich der genauen Wertungssystematik wird auf die Kalkulationshinweise in Ziffer 5.3.5 sowie auf die genauen Wertungssystematik in Ziffer 5.5.4 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) verwiesen.
- Qualität
- Fachliche Qualifikation und Erfahrung des mit dem Auftrag betrauten PersonalsDie Entscheidung über den Bestbieter erfolgt zunächst auf Grundlage der fachlichen Qualifikation und Erfahrung (Qualität) des eingesetzten Personals und damit auf Basis der persönlichen Referenzen für die folgenden Personen: der für das ausschreibungsgegenständliche Projekt vorgesehene gesamtverantwortliche Projektleiter sowie der für das ausschreibungsgegenständliche Projekt vorgesehene Bauleiter. Hinsichtlich der Anforderungen an die Referenzen sowie der genauen Wertungssystematik wird auf die Ziffern 5.3.3 und 5.5.2 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) verwiesen.
- Qualität
- Konzept zur Fassadengestaltung des ErweiterungsbausDie Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf Grundlage des Konzepts zur Fassadengestaltung des Erweiterungsbaus. Hinsichtlich des geforderten Inhalts des Konzepts sowie der genauen Wertungssystematik wird auf die Ziffern 5.3.4 und 5.5.3 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) verwiesen.
Eignung13 von 13 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- A) Eigenerklärung zu den Basisinformation des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Unternehmensgröße, wirtschaftlicher Eigentümer) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil, Unternehmensgröße, wirtschaftlicher Eigentümer) (Formblatt C.1).
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
B)Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschrif … ganz lesenkürzer
B)Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt C.2.)- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- C)Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt C.3.). Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 lit. A bis D, ggf. E, sowie lit. F und H geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
D)Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) … ganz lesenkürzer
D)Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) (Formblatt C.4.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Eigenerklärung des Unternehmens, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt C.2.) b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). c) Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). Eine entsprechende Erklärung wird gefordert (vgl. Formblatt C.4.).- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
E)Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie je Versicherungsfall i. H. v. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt C.5.). Es wird explizit darauf hingewiesen, dass eine Versicherungssumme mit pauschal 6,0 Mio. EUR … ganz lesenkürzer
E)Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie je Versicherungsfall i. H. v. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt C.5.). Es wird explizit darauf hingewiesen, dass eine Versicherungssumme mit pauschal 6,0 Mio. EUR nicht ausreicht, soweit nicht eine Abdeckung je Versicherungsfall i.H.v. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie je Versicherungsfall i.H.v. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden gewährleistet ist. Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für die Bewerbergemeinschaft insgesamt oder für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizubringen.- Allgemeiner Jahresumsatz
- F) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt C.6.).
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
G) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er zur Ausübung der vertragsgegenständlichen Leistung berechtigt ist. Die natürliche Person weist nach, dass sie gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbe … ganz lesenkürzer
G) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er zur Ausübung der vertragsgegenständlichen Leistung berechtigt ist. Die natürliche Person weist nach, dass sie gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt ist oder nach der Rechtsvorschrift des jeweiligen Heimatlandes über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/26/EG der Kommission gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen die Anforderungen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllt Der Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Formblatt C.7)- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
H) Fachliche Qualifikationen des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den letzten zehn (10) Kalenderjahren (seit 2014) erbrachten Leistungen der Objektplanung für allgemeine Hochbauprojekte unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen und Projekt … ganz lesenkürzer
H) Fachliche Qualifikationen des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den letzten zehn (10) Kalenderjahren (seit 2014) erbrachten Leistungen der Objektplanung für allgemeine Hochbauprojekte unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen und Projektvolumen) sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über erbrachte Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt C.8.)- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
I) Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden – Teil 1 – Darstellung des Bewertungskriteriums: 1. Es werden (soweit vorhanden) mindestens 3, maximal 5 Bewerber zum Verhandlungsverfahren aufgefordert. 2. Auswahlkriterium ist die fachliche Qu … ganz lesenkürzer
I) Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden – Teil 1 – Darstellung des Bewertungskriteriums: 1. Es werden (soweit vorhanden) mindestens 3, maximal 5 Bewerber zum Verhandlungsverfahren aufgefordert. 2. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Bewerbers. Diese wird anhand von Referenzprojekten ermittelt. 3. Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV wird hingewiesen. 4.Die Angaben der zu wertenden Referenzen sind im Formblatt C.9.einzutragen, das mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist. 5. Für Wertung gemäß §17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV werden maximal drei (3) Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte [hiervon a) zwei (2) Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist und b) eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) aus den letzten zehn (10) Kalenderjahren (Inbetriebnahme des Vorhaben nicht älter als 2014) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (ausgeführte Leistungsphasen (LPH)), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/ Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Stand der Auftragsausführung), des Projektvolumens (KGR 300-400 nach DIN 276) sowie der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail- Adresse)vorzulegen] (Formblatt C.9.) zu Grund gelegt. 5. Die Bewertung erfolgt anhand der folgenden Kriterien: a) Hinsichtlich der zwei (2) Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist: Die Referenzen werden jeweils anhand des Projektvolumens und des ausgeführten Leistungsumfangs wie folgt gewertet: Projektvolumen (KGR 300+ 400) ≥ 10,0 Mio. EUR (netto): max. 5 Wertungspunkte, Leistungsumfang - Leistungsphasen 1-9: max. 5 Wertungspunkte. b) Hinsichtlich der einen (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung). Die Referenzen werden jeweils anhand des Projektvolumens und des ausgeführten Leistungsumfangs wie folgt gewertet: Projektvolumen (KGR 300 + 400) ≥ 10,0 Mio. EUR (netto): max. 5 Wertungspunkte, Leistungsumfang - Leistungsphasen 1-9: max. 5 Wertungspunkte. 6. Es können darüber hinaus die folgenden Zusatzpunkte erreicht werden: a) Zwei (2) Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn ein (1) als Referenz genanntes Projekt einen Bildungsbau betroffen hat, bei dem die geplanten Maßnahmen der Objektplanungsleistungen im laufenden Betrieb umgesetzt worden sind. Die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Objektplanungsleistungen im laufenden Betrieb erfolgten Maßnahmen sind kurz zu beschreiben. Bildungsbauten im Sinne der Referenzanforderung sind Schulen aller Stufen, Fachhochschulen, Hochschulen und Universtäten. b) Weitere zwei (2) Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn ein (1) als Referenz genanntes Projekt auch die Objektplanungsleistungen für den Neubau einer Turnhalle beinhaltete. Die erbrachten Objektplanungsleistungen im Zusammenhang mit der zu beplanenden Turnhalle sind kurz zu beschreiben. c) Weitere zwei (2) Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn ein (1) als Referenz genanntes Projekt Objektplanungsleistungen für den Neubau naturwissenschaftlicher Fachräume beinhaltete. Die erbrachten Objektplanungsleistungen im Zusammenhang mit den zu beplanenden naturwissenschaftlichen Fachräumen sind kurz zu beschreiben.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Fortsetzung zu I) - Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden – Teil 2: 7. Weitere Hinweise zur Wertung: a) Je Referenzprojekt können somit max. zehn (10) Punkte, bei max. drei (3) zu wertenden Referenzprojekten max. dreißig (30) Punkte (3 … ganz lesenkürzer
Fortsetzung zu I) - Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden – Teil 2: 7. Weitere Hinweise zur Wertung: a) Je Referenzprojekt können somit max. zehn (10) Punkte, bei max. drei (3) zu wertenden Referenzprojekten max. dreißig (30) Punkte (3 x 10 Punkte) erreicht werden. Insgesamt können demnach einschließlich Zusatzpunkten 36 Punkte (30 Punkte + 2 Zusatzpunkte + 2 Zusatzpunkte + 2 Zusatzpunkte Punkte) erreicht werden. b) Geringere Projektvolumina oder eine geringerer Leistungsumfang werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte. c) Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte gewertet, nicht abgeschlossene Projekte erhalten keine Punkte. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn alle beauftragten Leistungen erbracht wurden. Im Fall der Beauftragung der Vollarchitektur (Leistungsphasen 1-9) gilt ein Projekt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 vollständig abgeschlossen worden. Soweit nicht alle Leistungsphasen beauftragt worden sind, gilt ein Projekt als abgeschlossen, wenn der beauftragte Leistungsumfang vollständig erbracht worden ist. d) Fehlen eine oder mehrere Referenzen, so führt dies nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern zu einer Wertung des fehlenden Bereichs mit 0 Punkten. e) Zusatzpunkte werden nicht mehrfach vergeben. f) Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde, ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projekts durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hinaus ist für jeden Bauabschnitt eines Projekts gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben und es sind Angaben zu den Ausführungszeiten (Beginn [Monat/Jahr] – Ende [Monat/Jahr]), den Projektvolumina der einzelnen Bauabschnitte und über eventuell gesonderte Beauftragung und Abnahme der Bauabschnitte zu machen. Der Auftraggeber muss aufgrund der Angaben in der Lage sein zu entscheiden, ob die Bauabschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Bauabschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt (vgl. abgefragte Angaben in Formblatt C.9.). g) Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet wer-den. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Angabe der übernommenen Leistungen in Prozent vgl. Formblatt C.9) h) Wird an der maßgeblichen Stelle ein Projekt angegeben, welches nicht für einen originär öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts ausgeführt worden ist, so ist darzustellen, aufgrund welcher anderweitigen Verpflichtung (beispielsweise durch die Angabe der spezifischen Finanzierung, des Förderprogramms oder des Fördermittelgebers) der angegebene Auftraggeber im vorliegenden Projekt zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet war. i) Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 02.02.2026
- Vertragsende
- 31.03.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- 1. Stufenweise Beauftragung gemäß Architektenvertrag (Vergabeunterlage E - E.1.); 2. Besondere Leistungen gemäß Architektenvertrag (Vergabeunterlage E - E.1.)
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechen … ganz lesenkürzer
Leistung: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt D. 2). Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch gesonderte Eintragung der Mitglieder in die benannten Felder.- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekann … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#
- Hinweis
Weitere Hinweise zum Verfahren: a) Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Bewerbungsunterlagen liegt beim Bewerber. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Teilnahmeanträge sind zwingend über das Vergabeportal www.vergabe.bayern.de zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E … ganz lesenkürzer
Weitere Hinweise zum Verfahren: a) Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Bewerbungsunterlagen liegt beim Bewerber. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Teilnahmeanträge sind zwingend über das Vergabeportal www.vergabe.bayern.de zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bewerberkommunikation des Vergabeportals übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen. b) Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. c) Bindefrist bis zum: 30.01.2026 (Angabe in Tagen aufgrund des zweistufigen Verfahrens nicht möglich). d) Im Rahmen der Erarbeitung der Angebote (erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe) ist von den Bietern ein Konzept zur Fassadengestaltung des Erweiterungsbaus einzureichen. Für die Bearbeitung und die Einreichung des Konzepts zur Fassadengestaltung des Erweiterungsbaus im Rahmen der Angebote im Verhandlungsverfahren erhalten die aufgeforderten und teilnehmenden Bieter eine Aufwandsentschädigung in Höhe von pauschal 5.000,00 EUR brutto inkl. Nebenkosten je Bieter und Konzept. Die Aufwandsentschädigung wird fällig mit Einreichung eines wertbaren Erstangebots, das ein Konzept der Fassadengestaltung in dem geforderten Umfang enthält. Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei dem Auftraggeber. Zur Übertragung der Nutzungsrechte an den Konzepten wird mit Einreichung der Angebote eine Vereinbarung getroffen; siehe Formblatt D.7. Diese Übertragung der Nutzungsrechte ist zwingend mit dem Angebot einzureichen. Im Auftragsfall wird die Aufwandsentschädigung auf das Honorar der ersten Beauftragungsstufe angerechnet.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Landshuter Str. 31, 85356 Freising
- Website
- kreis-fs.de
- Kontakt
- zentrale.vergabe@
kreis-fs.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- ALN Architekturbüro Leinhäupl + Neuber GmbH8 Zuschläge
- Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten und Stadtplaner PartGmbB8 Zuschläge
- Architekt + beratende Ingenieure Weber PartGmbB7 Zuschläge
- Diezinger Architekten GmbH7 Zuschläge
- H2M Architekten + Stadtplaner GmbH7 Zuschläge
- LMJD Dennerle Motzet Architekten Part mbB7 Zuschläge
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- BekanntmachungFrist 15.09.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e4c14c55-cf83-4ce1-9f80-7bd306239cae.