Objektplanung Ingenieurbauwerke für die Neuerteilung der Betriebserlaubnis und die vertiefte Sicherheitsprüfung zur Aartalsperre, Lahn-Dill-Kreis
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises · Wetzlar, Hessen
Aktenzeichen LDK/ATS/2025/1veröffentlicht 24.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 32 Monate
- 11.05.2026 – …
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 32 Monate11.05.2026 – …
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Wetzlar35578, Lahn-Dill-Kreis, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 206 Tage (27 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (32 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 55 %, Leistung und Qualität 45 %.
- Präsentationsvortrag25 %
- Organisations- und Ablaufkonzept15 %
- Gesamteindruck im Präsentationsgespräch5 %
- Honorar55 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 9,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5 Punkte |
| 25 % teurer | −11 Punkte |
| 50 % teurer | −18,3 Punkte |
| 100 % teurer | −27,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 10 Monaten
- Vertragsbeginnvor 6 Monaten
- Heute
Beschreibung
Objektplanung Ingenieurbauwerke für die Neuerteilung der Betriebserlaubnis und die vertiefte Sicherheitsprüfung zur Aartalsperre im Lahn-Dill-Kreis Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises vertreten durch die Abteilung 22 - Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz ist Betreiber der Aartalsperre. In dieser Funktion plant er die Beantragung zur Neuerteilung der Betriebserlaubnis und die anstehende vertiefte Sicherheitsprüfung. In diesem Zusammenhang sind bauliche Ertüchtigungsmaßnahmen an der Talsperre vorzunehmen. Die Aartalsperre liegt oberhalb der Ortschaft Bischoffen und riegelt das Tal der Aar, einem linken Nebenfluss der Dill, ab, mit einem Einzugsgebiet von 60,5 km². Die Talsperre besteht aus einem Vorbecken, welches als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist, und einem Hauptbecken; das Hauptbecken ist kein ausgewiesenes Naturschutzgebiet. Die Wasserfläche ist ausgewiesenes Hochwasserschutzgebiet. Neben der Aar entwässern der Stadterbach und der Wilsbach ins Vorbecken, der Weidbach und der Meerbach direkt ins Hauptbecken. Die Talsperre dient in erster Linie dem Hochwasserschutz. Im Winter, der Zeit der größten Hochwassergefahr, ist die Talsperre in der Lage, 1,85 Millionen m³ Hochwasser zu speichern, im Sommer 1,4 Millionen m³. Dieser Stauinhalt im Winter entspricht in etwa einem Hochwasserereignis eines statistischen Wiederkehrintervalls von 100 Jahren. Die Steuerung der Talsperre im Hochwasserfall erfolgt in Abhängigkeit zu dem kurz unterhalb der Talsperre in die Aar mündenden Siegbach, das heißt, es wird angestrebt, dass die Summe aus Siegbach und Aartalsperre nicht mehr als 10 m³/s beträgt; bei Abflüssen des Siegbaches über 10 m³/s wird damit der Abfluss der Talsperre auf null reduziert. Noch höhere Abflüsse können gefahrlos für Damm und Absperrbauwerk über die Hochwasserentlastungsanlage, einem in sich durchdrungenen Doppelkelch, bis zu einer Wassermenge von 75 m³/s ins Unterwasser abgeführt werden. Neben dem Hochwasserschutz dient die im Sommer 57,4 ha große Hauptsperre der Niedrigwasseranreicherung. Unabhängig von dem Zufluss, der auf ca. 13 l/s zurückgehen kann, wird die Talsperre zur Niedrigwasseranreicherung der Aar 50 l/s abgeben und damit einen Beitrag zur Erhaltung ökologischer Vielfalt der Aar unterhalb der Talsperre in den kritischen trockenen Sommermonaten leisten. In die Talsperre hat die EAM als örtlicher Energieversorger eine Turbine zur Stromerzeugung eingebaut. Es handelt sich hierbei um eine Durchströmturbine, welche besonders gut geeignet ist, sowohl kleinere Wassermengen als auch Wassermengen von bis zu 4,0 m³/s energetisch zu nutzen, bei einer maximalen Leistung von 250 kW. Daneben wurde der EAM in beschränktem Umfang ein Schwallbetrieb genehmigt. Dadurch erhält die EAM die Möglichkeit, im Tagesverlauf aufgestautes Wasser in kürzeren Zeitintervallen zur Abdeckung tageszeitbedingter Lastspitzen zu nutzen. Die Anliegergemeinden nutzen das Hauptbecken zudem seit Jahren für die Freizeitgestaltung. Das Vorbecken wiederum ist in erster Linie dem Naturschutz vorbehalten. Hier hat die Naturschutzbehörde durch den Bau von 21 Inseln unterschiedlichen Aufbaues, Materials und Oberflächengestaltung unter Einbeziehung der ehemaligen Materialentnahmen für die Dammbauwerke ein Naturschutzgebiet geschaffen, welches u.a. von zahlreichen Vogelarten angenommen wurde. Entgegen der Regelung im Hauptbecken hat das Vorbecken ganzjährig einen durch eine Wehranlage gehaltenen Dauerstau, der zwei bis drei Meter über dem Stau der Hauptsperre liegt. Da die Hauptsperre unter anderem auch fischereilich genutzt wird, ein Abwandern der Fische in das Naturschutzgebiet Vorsperre aber unterbunden werden soll, wurde auf einen Fischaufstieg von der Haupt- in die Vorsperre verzichtet. Die aktuelle Betriebserlaubnis der Aartalsperre ist bis zum Jahr 2032 befristet. Für die Beantragung der Neuerteilung sind alle statischen Nachweise zu erbringen und mit der Aufsichtsbehörde inhaltlich abzustimmen, die zudem für eine vertiefte Sicherheitsprüfung erforderlich sind. Daher soll die vertiefte Sicherheitsprüfung im Anschluss an die Beantragung der Neuerteilung der Betriebserlaubnis und unter Einhaltung der Vorgaben des angefügten Pflichtenheftes „Aartalsperre Vertiefte Sicherheitsprüfung“ mit Stand vom 25.09.2025, durchgeführt werden. Das Pflichtenheft ist mit dem Regierungspräsidium Gießen als zuständige Aufsichtsbehörde inhaltlich abgestimmt und Grundlage der gegenständlichen Leistungen. Die anstehenden Maßnahmen stellen keine wesentlichen Änderungen an der Anlage dar. Die Durchführung von Maßnahmen ist formell zu beantragen. Der Bericht zur letzten Sicherheitsüberprüfung aus dem Jahr 2013 enthält bereits Aspekte, die mit der gegenständlichen Maßnahme zu berücksichtigen sind und wesentliche Planungskernpunkte darstellen: • Die Asphaltschicht am Hauptdamm muss erneuert werden. • Drainageleitungen im Hauptdamm (quer zum Damm) sind defekt. Eine Reparatur oder ein neues System ist erforderlich. • Drainageleitungen am Fuß des Deiches zur Ortslage Hohenahr-Ahrdt muss luftseitig bzgl. Einwuchs von Baumwurzeln kontrolliert werden. Neue Leitungen sind nach dem aktuell gültigen Regeln der Technik zu verbauen. • Rechen an den Grundablässen und der „EAM-Turbine“ müssen aufgrund neuer Vorgaben zu Abständen ausgetauscht werden. • Am Überlaufbauwerk der Vorsperre soll eine Möglichkeit geschaffen werden, den Schieber trocken zu legen, z. B. durch vorgelagerte Schienen oder U-Profile für Metallplatten. • Für die beiden Ablasstrichter ist die Notwendigkeit einer Betonsanierung zu prüfen und nach Bedarf umzusetzen. • 2 vorhandene Pumpwerke in den Ortslagen Ahrdt und Mudersbach sollen als Bestandteile der vertieften Sicherheitsprüfungen mit aufgenommen werden. • Sowie alle weiteren Leistungsumfänge der vertieften Überprüfung gemäß beigefügtem Pflichtenheft.
Gegenstand nach CPV
- 71300000Dienstleistungen von IngenieurbürosHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- PräsentationsvortragGewichtung (Punkte, genau) 25Präsentationsvortrag gemäß Teil B der Aufgabenbeschreibung der Angebotsaufforderung
- Qualität
- Organisations- und AblaufkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 15Organisations- und Ablaufkonzept gemäß Teil B der Aufgabenbeschreibung der Angebotsaufforderung
- Qualität
- Gesamteindruck im PräsentationsgesprächGewichtung (Punkte, genau) 5Gesamteindruck im Präsentationsgespräch gemäß Teil B der Aufgabenbeschreibung der Angebotsaufforderung
- Preis
- HonorarGewichtung (Punkte, genau) 55Honorar gemäß Honorar-Formblatt der Angebotsaufforderung
Eignung9 von 9 angegeben
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Erklärung über den Gesamtumsatz für die Objektplanung von Ingenieurbauwerken in den letzten drei Geschäftsjahren
- Anzahl der Führungskräfte
- Jährliches Mittel der Führungskräfte
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Jährliches Mittel der fest angestellten Ingenieure
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Persönliche Angaben zu den vorgesehenen Mitarbeitern für die Projekt- und die Bauoberleitung
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Erklärung zu Schadensfällen über die Haftpflichtversicherung der letzten 3 Geschäftsjahre
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Angaben zu drei vergleichbaren Referenzen
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Rein nationale Ausschlussgründe, Schw … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 11.05.2026
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 32 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. und 2. Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.4, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der F … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:{freelance}#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Franz-Schubert-Straße 4, 35578 Wetzlar
- Website
- lahn-dill-kreis.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- ACP Projektmanagement GmbH
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Hessen (60 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DB Engineering & Consulting GmbH51 Zuschläge
- NFT Umweltdatensysteme GmbH16 Zuschläge
- GTU Mobility GmbH & Co. KG13 Zuschläge
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- DBT Ingenieursozietät8 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 019aa1ae-d12e-440d-9040-38026e323a51.