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Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 Abs. 1 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1 bis 5 - stufenweise - für den Erweiterungsbau des Historischen Museums der Pfalz

Historisches Museum der Pfalz Stiftung des öffentlichen Rechts · Speyer, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen STS_101.0003_Historisches Museum der Pfalzveröffentlicht 12.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,7 Mio. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Speyer67346, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

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Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • 1. Erfahrung des Projektteams5 %
  • 2. Ausführungskonzept5 %
  • 3. Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens60 %
  • Honorarangebot = Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Leistungs- und Vergütungskatalog30 %

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Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens waren Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (gemäß §§ 34 HOAI ff. Leistungsphasen 1 bis 9) des neu aufzusetzenden Erweiterungsbaus, die Planung notwendiger Abbruchmaßnahmen (z. B. Stahlkonstruktionen, Glaspyramiden, etc.) und der notwendigen Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen der verbleibenden Bauteile des Erweiterungsbaus.

Beschreibung des Loses

Das Historische Museum der Pfalz in Speyer präsentiert sich in einem denkmalgeschützten historischen Altbau und einem Ende der 1980er Jahre errichten Erweiterungsbau. Dieser Anbau sollte zur Erweiterung der notwendigen Ausstellungsflächen dienen. Jedoch kann er für museale Zwecke in seinem jetzigen Zustand wegen Bauschäden seit einigen Jahren nicht genutzt werden. Die Gebäudesubstanz ist geschädigt und in Teilen nicht mehr zu erhalten bzw. instand zu setzen. Ausgelöst von den notwendigen Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an dem Erweiterungsbau wurde von der Museumsleitung eine Neubewertung des gesamten Museumskonzeptes vorgenommen. Diese hatte das Ziel, die durch die Gebäudestruktur vorgegebenen Schwachstellen von Verkehrswegen und Ausstellungsnutzung zu identifizieren, zu verbessern und weiterzuentwickeln. Zugleich haben mehrere Gutachten und Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu der Entscheidung geführt, den genannten Erweiterungsbau - bei Erhalt des 2. und 3. Untergeschosses - bis auf die Oberkante der Geschossdecke über dem 2. Untergeschoss abzubrechen und auf den verbleibenden Geschossen neu aufzubauen. Mit dem Abbruch der bestehenden Glaspyramiden und schadhaften Flachdacheindeckungen sollen zum einen die hauptsächlichen Ursachen der eindringenden Feuchtigkeit behoben und zugleich funktionale Verbesserungen des Museumsbetriebs sowie eine Vergrößerung der Nutzungsbereiche im Rahmen der städtebaulichen Vorgaben generiert werden. Die Wettbewerbsaufgabe bestand in der Bearbeitung der Konzeption und der Gestaltung des Erweiterungsbaus unter Beachtung des unter Denkmalschutz stehenden Altbaus. Die Beauftragung mit den hier gegenständlichen Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 9, stufenweise, erfolgte im Rahmen des hiesigen Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern an einen der Preisträger. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens waren daher Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (gemäß §§ 34 HOAI ff. Leistungsphasen 1 bis 9) des neu aufzusetzenden Erweiterungsbaus, die Planung notwendiger Abbruchmaßnahmen (z. B. Stahlkonstruktionen, Glaspyramiden, etc.) und der notwendigen Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen der verbleibenden Bauteile des Erweiterungsbaus. Diese betreffen insbesondere die Behebung von Feuchtigkeitsschäden in den verbleibenden Geschossen ("Weiße Wanne", z. B. Schimmelsanierung). Für weitergehende Ausführungen wird auf die Leistungsbeschreibung [Anlage 802] und den Vertrag [Anlage 906] verwiesen. Ferner wird auf die in dem Vergabeleitfaden (Anlage 900) aufgezählten Planunterlagen verwiesen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

1. Erfahrung des Projektteams5 %
2. Ausführungskonzept5 %
3. Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens60 %
Honorarangebot = Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Leistungs- und Vergütungskatalog30 %
Qualität
1. Erfahrung des ProjektteamsBewertet wurde die Erfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters (gemeinsam Projektteam) anhand je eines (1) vergleichbaren persönlichen Referenzprojekts für die Planung eines Gebäudes (Neubau oder Erweiterungsbau). Für weitere Einzelheiten wird auf die Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.2.4., verwiesen.
Qualität
2. AusführungskonzeptBewertet wurde ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. Für weitere Einzelheiten wird auf die Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.2.4., verwiesen.
Qualität
3. Ergebnis des WettbewerbsverfahrensDas Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens wurde wie folgt bei der Wertung der Angebote berücksichtigt: 1. Preis = 60 qualitative Leistungspunkte 2. Preis = 48 qualitative Leistungspunkte 3. Preis = 36 qualitative Leistungspunkte
Preis
Honorarangebot = Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Leistungs- und VergütungskatalogDer wertungsrelevante Preis (P) war der kalkulatorische Angebotspreis (brutto). Dieser setzt sich zusammen aus dem Pauschalpreis (brutto) zuzüglich der Besonderen Leistungen (brutto) entsprechend der Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog". Für weitere Einzelheiten wird auf die Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.2.4., verwiesen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Die Architektenleistungen werden stufenweise und unterteilt nach - Grundleistungen; - fest definierten optionalen Besonderen Leistungen sowie - weiteren (optionalen) Besonderen Leistungen. wie folgt beauftragt: 1. Stufenweise Beauftragung Die Beauftragung der Leistungen erfolgt gemäß dem Vereinb … ganz lesenDie Architektenleistungen werden stufenweise und unterteilt nach - Grundleistungen; - fest definierten optionalen Besonderen Leistungen sowie - weiteren (optionalen) Besonderen Leistungen. wie folgt beauftragt: 1. Stufenweise Beauftragung Die Beauftragung der Leistungen erfolgt gemäß dem Vereinbarungen im Vertrag stufenweise wie folgt: a) Beauftragungsstufe 1: - Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung, - Leistungsphase 2 - Vorplanung, - Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung, - Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung, b) Beauftragungsstufe 2: - Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung, - Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe, - Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe, - Leistungsphase 8 - Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation, - Leistungsphase 9 - Objektbetreuung. Die in den einzelnen Beauftragungsstufen und Leistungsbildern zu erbringenden Leistungen umfassen dabei die zur Erzielung des werkvertraglichen Erfolgs erforderlichen Grundleistungen und Besonderen Leistungen gemäß der Leistungsbilder der HOAI. 2. Pauschal vergütete (optionale) Besondere Leistungen Die fest definierten optionalen Besonderen Leistungen ergeben sich aus der Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog". Diese werden entsprechend des Vertragsentwurfs und des Leistungs- und Vergütungskatalogs als Teilpauschalhonorar vergütet. Optional angebotene Leistungen werden nur vergütet, soweit der Auftraggeber die Leistungen abruft. 3. Weitere (optionale) Besondere Leistungen Soweit darüber hinaus weitere (optionale) Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach Aufwand mit den nachfolgenden Stundensätzen und eine Abrechnung im 15-Minuten-Takt vergütet: - Geschäftsführer, Gesellschafter, Partner 121,- EUR (netto) - Projektleiter, stellvertretender Projektleiter, Mitarbeiter (Architekt oder Ingenieur) 86,- EUR (netto) - Sonstige Mitarbeiter oder technische Zeichner: 64,- EUR (netto). Alternativ können diese weiteren (optionalen) Besonderen Leistungen als Teilpauschalhonorar vergütet werden. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auffordern insoweit ein Angebot einzureichen. Auf dieser Grundlage wird der Auftraggeber entscheiden, ob er das Angebot annimmt, sodass diese Besonderen Leistungen als Teilpauschalhonorar vergütet werden. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nicht an, werden die Besonderen Leistungen nach Aufwand vergütet.
Optionen
Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A5HMU

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Wandel Lorch Götze Wach GmbH, Frankfurt am Main2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

266vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (239 Lose mit Angabe)
207.221 €Zuschlagswert im Median
92.476 € – 482.144 €mittlere Hälfte, 120 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 225f5714-ed88-49bc-9c61-04f04f94db3a.