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Nutzung von 25 Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum für den Betrieb mit stationsbasiertem Carsharing im Stadtgebiet Mainz

Stadtverwaltung Mainz, Abt. Vergabe und Einkauf · Mainz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 13.011/2026-20veröffentlicht 20.09.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 11 Tagen abgelaufen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Mainz55116, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 49 Tagen
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 12 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Im Rahmen des Projekts „Weiterentwicklung Carsharing“ stellt die Landeshauptstadt Mainz 25 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum für den Betrieb mit stationsbasiertem Carsharing zur Verfügung. Für die Nutzung der Stellplätze wird eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis für die Dauer von 6 Jahren erteilt. Die Stellplätze werden im Rahmen eines einheitlichen Auswahlverfahrens an einen Carsharing-Anbieter vergeben. Der Carsharing-Anbieter ist verpflichtet, auf allen 25 Stellplätzen dauerhaft ein Carsharing-Angebot während der gesamten Laufzeit der straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis zu betreiben. Dabei agiert der Carsharing-Anbieter wirtschaftlich selbstständig. Er trägt das wirtschaftliche Risiko der Unternehmung und leistet die Administration und Disposition. Er trägt die Verantwortung für ein wirksames Marketing des Carsharing-Angebotes. Die Abrechnung des Carsharing-Angebots hat exakt, anhand der tatsächlichen gebuchten Zeitintervalle und der gefahrenen Kilometer, zu erfolgen. Das Carsharing hat ausschließlich stationsbasiert zu erfolgen - es ist kein free-floating oder stationsflexibler Betrieb zulässig.

Beschreibung des Loses

Die Stellplätze befinden sich an folgenden Standorten: 1. Wilhelm-Raabe-Straße (Mz-Gonsenheim), 2 Plätze. 2. Bonifaziusstraße (Mz-Neustadt), 6 Plätze, 3. An den Grachten 62 (Mz-Neustadt), 2 Plätze, 4. Kurfürstenstraße (Mz-Neustadt), 3 Plätze, 5. Münsterstraße (Mz-Altstadt), 2 Plätze, 6. Landwehrweg (Mz-Oberstadt), 2 Plätze, 7. Martin-Kirchner-Straße (Mz-Bretzenheim), 2 Plätze, 8. Lindenplatz (Mz-Hechtsheim), 2 Plätze, 9. Annemarie-Renger-Straße (Mz-Weisenau), 2 Plätze, 10. An den Grachten 27 (Mz-Neustadt), 2 Plätze.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang1 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
6 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung3 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf de … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, Alle i25 Stellplätze müssen dauerhaft mit einem stationsbasiertem Carsharing-Angebot betrieben werden.Die Gebühren, die für die in den Losen enthaltenen Stellplätze zu entrichten sind, basieren auf der Satzung über die E … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, Alle i25 Stellplätze müssen dauerhaft mit einem stationsbasiertem Carsharing-Angebot betrieben werden.Die Gebühren, die für die in den Losen enthaltenen Stellplätze zu entrichten sind, basieren auf der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Mainz. Für einen Carsharing-Stellplatz in den Stadtteilen Neustadt und Altstadt wird eine Gebühr von monatlich 40 € erhoben. Für einen Carsharing-Stellplatz in den übrigen Stadtteilen wird eine Gebühr von monatlich 10 € erhoben. Wird eine Carsharing-Station (bestehend aus zwei Carsharing-Stellplätzen) ausschließlich mit reinen Batterieelektrofahrzeugen betrieben, so reduziert sich die Gebühr für diese Station auf 5 € pro Monat. Für die dazugehörige Ladesäule wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Die nachträgliche Errichtung einer Ladeinfrastruktur für elektrisch angetriebene Carsharing-Fahrzeuge erfordert, nach erfolgter Genehmigung durch die Landeshauptstadt Mainz, zunächst den Abschluss eines Gestattungsvertrages zwischen dem Ladesäulenbetreiber und der Landeshauptstadt Mainz.Damit die Ersteinrichtung der Carsharing-Stellplätze durch die Stadt erfolgen kann, muss der Carsharing-Anbieter die Absicht der Inbetriebnahme der jeweiligen Carsharing-Stellplätze mindestens 5 Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme der Landeshauptstadt Mainz (Stadtplanungsamt – Abteilung Straßenverkehrsbehörde) mitteilen. Eine möglichst frühzeitige Mitteilung der Zeitplanung wird insbesondere bei einer zeitlich gestaffelten Inbetriebnahme der Carsharing-Stellplätze begrüßt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

61vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (183 Lose mit Angabe)
1,25 Mio. €Zuschlagswert im Median
513.048 € – 2,42 Mio. €mittlere Hälfte, 12 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 33a7b4bd-b780-4fda-9322-f557a215eb8f.