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vergebenEU-weitBauPlanung

NR004 Erkundungsbohrungen

Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen SBEV-2026-0009veröffentlicht 26.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 212 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: Bau in Hessen (279 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60327, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 147 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (35 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH
    vor 7 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
    vor 7 Monaten
  4. Bindefrist endet
    50 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 5 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH (SBEV) plant eine Verlängerung der Stadtbahnstrecke U4 in den Norden Frankfurts von Bockenheim nach Ginnheim. Die nachfolgende Leistungsbeschreibung umfasst die Baugrunderkundung im Bereich des Stadtteils Ginnheim. Diese besteht aus Bohrungen an 12 Standorten bis in Tiefen von 15 m bis 30 m, welche zu Grundwassermessstellen ausgebaut werden sollen. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die nachfolgend aufgeführten Bohr- und Sondierarbeiten zur Erkundung des Baugrundes und des Grundwassers mittels: - Kernbohrung - Sondierungen mit der schweren Rammsonde - Standard Penetration Test - Probennahme - Ausbau zu Grundwassermessstellen

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Die Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärung nachzuweisen: a) über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufsregister b) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 Abs. 1 und 4 sowie §124 Abs. 1 Nr. 1-3 GWB. Der Au … ganz lesenDie Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärung nachzuweisen: a) über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufsregister b) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 Abs. 1 und 4 sowie §124 Abs. 1 Nr. 1-3 GWB. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärung Nachweise Dritter zu verlangen. c) Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, sofern eine solche Mitgliedschaft besteht. d) Erklärung im Hinblick auf die Russland-Sanktionen der Europäischen Union, insbesondere zu Artikel 5aa) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1, Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
a) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren (brutto). Nachweis erfolgt über Eigenerklärung des Bewerbers. b) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme v … ganz lesena) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren (brutto). Nachweis erfolgt über Eigenerklärung des Bewerbers. b) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR pauschal für Personen und Sachschäden 1-fach maximiert p.a. und 5 Mio. EUR für Vermögenschäden 1-fach max. p.a. durch den Bewerber. Alternativ kann eine Bestätigung eines Versicherers eingereicht werden, in dem dieser die Eindeckung zu den vorgenannten Mindestdeckungssummen im Auftragsfalle zusichert. c) Die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
a) Nachweis über das Vorliegen einer gültigen Zertifizierung nach DVGW W 120 oder vergleichbar b) Nachweis über das Vorliegen einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 5667-3 / IEC 17025 oder vergleichbar c) Nachweis über das Vorliegen einer gültigen Zertifizierung DIN ISO 45001:2018 oder ver … ganz lesena) Nachweis über das Vorliegen einer gültigen Zertifizierung nach DVGW W 120 oder vergleichbar b) Nachweis über das Vorliegen einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 5667-3 / IEC 17025 oder vergleichbar c) Nachweis über das Vorliegen einer gültigen Zertifizierung DIN ISO 45001:2018 oder vergleichbar d) Nachweis über das Vorliegen einer gültigen Zertifizierung DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar e) Nachweis über das Vorliegen einer gültigen Zertifizierung DIN EN ISO 14001:2015 oder vergleichbar
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
50 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Verg … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textform, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hi … ganz lesena) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textform, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe. b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig. e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern. f) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen. g) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 26.03.2026 eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten. h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO. i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an. j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung. k) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von - Vergabesperren gem. gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlung, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen - Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens - Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung zu erklären. l) Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich ihrer Lieferkette erbracht h …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Mainzer Landstraße 191, 60327 Frankfurt am Main
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbHinfo@sbev-frankfurt.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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514vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (577 Lose mit Angabe)
253.391 €Zuschlagswert im Median
116.085 € – 590.891 €mittlere Hälfte, 248 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.04.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7b4dbf7c-5c43-4678-bf8d-fd1e324656fc.