Notebooks und Zubehör
Landkreis Ludwigsburg · Ludwigsburg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2026-011-Grie-oVveröffentlicht 07.08.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 4
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahrbis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 4 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Ludwigsburg71638, Landkreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (36 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.
- Preis80 %
- 2020 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,3 Punkte |
| 25 % teurer | −16 Punkte |
| 50 % teurer | −26,7 Punkte |
| 100 % teurer | −40 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 3 Monatenan Landkreis Ludwigsburg
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 58 Tagennur elektronisch über dtvp.de
- Heute
- Bindefrist endetin 7 Tagen65 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Rahmenvereinbarung je Los für den Kauf und die Lieferung von Notebooks und Zubehör.
Gegenstand nach CPV
- 30213100Tragbare ComputerHauptgegenstand
- 30237200Computerzubehör
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Standard-Notebook 16" (NGK1) Kauf und Lieferung Standard-Notebook 16" (NGK1) Geschätzte Menge / kalkulatorische Abnahmemenge: 1. Vertragsjahr: 300 Stück 2. - 4. Vertragsjahr: 200 Stück pro Vertragsjahr Maximale Gesamtauftragsgrenze: 1.300.000 EUR brutto Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. | 1 Jahr | – |
| 2 | Standard-Notebook 14" (NGK2) Kauf und Lieferung Standard-Notebook 14" (NGK2) Geschätzte Menge / kalkulatorische Abnahmemenge: 1. Vertragsjahr: 300 Stück 2. - 4. Vertragsjahr: 200 Stück pro Vertragsjahr Maximale Gesamtauftragsgrenze: 1.500.000 EUR brutto Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. | 1 Jahr | – |
| 3 | Convertible-Notebook 12-14" (NGK3) Convertible-Notebook 12-14" (NGK3) Geschätzte Menge / kalkulatorische Abnahamemenge: 1. Vertragsjahr: 300 Stück 2. - 4. Vertragsjahr: 200 Stück pro Vertragsjahr Maximale Gesamtauftragsgrenze: 1.800.000 EUR brutto Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. | 1 Jahr | – |
| 4 | Zubehör Kauf und Lieferung Geschätzte Menge / kalkulatorische Abnahmemenge für 4 Vertragsjahre: Docking Station - Typ A, 800 Stück USB-C Hub USB - Typ A, 400 Stück USB-C Hub USB - Typ B, 400 Stück Maus, 900 Stück Tastatur, 800 Stück Webcam, 300 Stück DisplayPort-Kabel, 800 Stück USB-C Kabel, 800 Stück Tragetasche - Typ L, 450 Stück Tragetasche - Typ S, 450 Stück Kabelschloss für Docking Station, 800 Stück Maximale Gesamtauftragsgrenze Los 4: 400.000 EUR brutto Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. | 1 Jahr | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 3
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot, d.h. auf das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis erteilt. Der Preis geht mit 80% in die Wertung ein. Für die Angebotswertung wird der Bruttogesamtpreis herangezogen. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist durch den Auftragnehmer der jeweiligen effektive Energieverbrauch für die angebotene Hardware im losspezifischen Preisblatt anzugeben. Dieser wird als Grundlage zur Berechnung der jährlichen Gesamtenergiekosten verwendet. Die jährlichen Gesamtenergiekosten werden mit der Formel ETEC3 auf die angenommene Lebenszeit von 3 Jahren mit einem heute gültigen kWh-Bezugskostensatz von 0,40 EUR/kWh hochgerechnet.
- Qualität
- 20Die Qualität wird anhand von Leistungspunkten ermittelt, die sich für das jeweilige Los aus dem Zuschlagskriterienkatalog ergeben. Weitere Einzelheiten zur Bewertung wie etwa die Gewichtung einzelner Kriterien in den Zuschlagskriterienkatalogen je Los zu entnehmen. Die Qualität geht mit 20% in die Wertung ein.
Eignung10 von 10 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Eigenerklärung zur Eintragung in das Handelsregister
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU. Die Versicherung ist zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht gekündigt und der Versicherungsschutz bleibt für den gesamten Leistungszeitraum bestehen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
SONSTIGES: - Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB -Eigenerklärung; - Eigenerklärung Ausschlussgrund § 22 in Verbindung mit § 24 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG); - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation; - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Ab … ganz lesenkürzer
SONSTIGES: - Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB -Eigenerklärung; - Eigenerklärung Ausschlussgrund § 22 in Verbindung mit § 24 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG); - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation; - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung; - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland Bezugs (Artikel 5k Verordnung (EU) 2022/576 Russland-Sanktionen); - Eigenerklärung zu § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung; - Eigenerklärung zu Terror- oder Sanktionsliste der Europäischen Union; - Eigenerklärung Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV); - Eigenerklärung Vertraulichkeit und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; - Eigenerklärung zur Ermittlung des Ursprungs oder der Herkunft der angebotenen Waren; - Eigenerklärung Vertraulichkeitserklärung ***************************************************************************** Allgemeiner Hinweis: Die Eigenerklärung Eignung ist zusätzlich von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft/jedem eignungsleihgebenden Unterauftragnehmer, sofern die Eignungsleihe zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt, gesondert abzugeben und als Anlage beizufügen.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- Es ist mindestens ein Referenzprojekt für die Lose 1 - 3 einzureichen. Für Los 4 wird keine Referenz gefordert. Bewirbt sich der Bieter auf mehrere Lose ist dennoch nur eine Projektreferenz anzugeben.
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- Zertifikat ISO/IEC 9001 Qualitätsmanagementsystem oder gleichwertig. Alternativ kann eine Eigenerklärung des anbietenden Unternehmens abgegeben werden, wie die Anforderungen erfüllt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Eigenerklärung zu überprüfen und Nachweise zu fordern.
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
- Zertifikat ISO/IEX14001 Umweltmanagementsystem oder gleichwertig. Alternativ kann eine Eigenerklärung des anbietenden Unternehmens abgegeben werden, wie die Anforderungen erfüllt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Eigenerklärung zu überprüfen und Nachweise zu fordern.
- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Alle Geräte der Lose 1-3 müssen mindestens die Energieeffizienzanforderungen des Standards Energy Star 8.0 erfüllen. Im Rahmen der Angebotsabgabe sind geeignete Nachweise vorzulegen. Als Nachweise gelten Zertifikate, ein technisches Dossier des Herstellers oder ein Prüfbericht einer anerkannten Ste … ganz lesenkürzer
Alle Geräte der Lose 1-3 müssen mindestens die Energieeffizienzanforderungen des Standards Energy Star 8.0 erfüllen. Im Rahmen der Angebotsabgabe sind geeignete Nachweise vorzulegen. Als Nachweise gelten Zertifikate, ein technisches Dossier des Herstellers oder ein Prüfbericht einer anerkannten Stelle (z. B. einer für die Erstellung von Prüfberichten gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditierten Stelle), aus denen die Einhaltung der Anforderungen nachvollziehbar hervorgeht. Geräte, die mit einem einschlägigen Umweltzeichen des Typs I nach DIN EN ISO 14024:2018 zertifiziert sind und dessen Kriterien die genannten Anforderungen abdecken, gelten ebenfalls als konform.- Umweltmanagementmaßnahmen
- Alle Geräte der Lose 1-3 müssen die jeweils geltenden Kriterien der TCO 9 Zertifizierung der jeweiligen Produktgruppenvollständig einhalten, dies muss durch einen entsprechenden Nachweis (z.B. Zertifikat) belegt werden.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 1 Jahr
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Für den AG besteht die Option, bis zu dreimal um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern nicht 3 Monate vor Vertragsende vom AG gekündigt wird.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 4 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 65 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) … ganz lesenkürzer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TMXAV# Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche i … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TMXAV# Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen mittels Vergabeplattform zu stellen. Auf der Vergabeplattform werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Es obliegt den Interessenten/Bietern sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Vergabeplattform auf solche Informationen geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist dort veröffentlichten Antworten und Informationen sind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Los 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Preis geht mit 100% in die Wertung ein. Für die Angebotswertung wird der Bruttogesamtpreis herangezogen.
Eignung10 von 10 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Eigenerklärung zur Eintragung in das Handelsregister
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU. Die Versicherung ist zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht gekündigt und der Versicherungsschutz bleibt für den gesamten Leistungszeitraum bestehen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
SONSTIGES: - Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB -Eigenerklärung; - Eigenerklärung Ausschlussgrund § 22 in Verbindung mit § 24 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG); - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation; - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Ab … ganz lesenkürzer
SONSTIGES: - Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB -Eigenerklärung; - Eigenerklärung Ausschlussgrund § 22 in Verbindung mit § 24 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG); - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation; - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung; - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland Bezugs (Artikel 5k Verordnung (EU) 2022/576 Russland-Sanktionen); - Eigenerklärung zu § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung; - Eigenerklärung zu Terror- oder Sanktionsliste der Europäischen Union; - Eigenerklärung Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV); - Eigenerklärung Vertraulichkeit und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; - Eigenerklärung zur Ermittlung des Ursprungs oder der Herkunft der angebotenen Waren; - Eigenerklärung Vertraulichkeitserklärung ***************************************************************************** Allgemeiner Hinweis: Die Eigenerklärung Eignung ist zusätzlich von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft/jedem eignungsleihgebenden Unterauftragnehmer, sofern die Eignungsleihe zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt, gesondert abzugeben und als Anlage beizufügen.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- Es ist mindestens ein Referenzprojekt für die Lose 1 - 3 einzureichen. Für Los 4 wird keine Referenz gefordert. Bewirbt sich der Bieter auf mehrere Lose ist dennoch nur eine Projektreferenz anzugeben.
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- Zertifikat ISO/IEC 9001 Qualitätsmanagementsystem oder gleichwertig. Alternativ kann eine Eigenerklärung des anbietenden Unternehmens abgegeben werden, wie die Anforderungen erfüllt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Eigenerklärung zu überprüfen und Nachweise zu fordern.
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
- Zertifikat ISO/IEX14001 Umweltmanagementsystem oder gleichwertig. Alternativ kann eine Eigenerklärung des anbietenden Unternehmens abgegeben werden, wie die Anforderungen erfüllt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Eigenerklärung zu überprüfen und Nachweise zu fordern.
- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Alle Geräte der Lose 1-3 müssen mindestens die Energieeffizienzanforderungen des Standards Energy Star 8.0 erfüllen. Im Rahmen der Angebotsabgabe sind geeignete Nachweise vorzulegen. Als Nachweise gelten Zertifikate, ein technisches Dossier des Herstellers oder ein Prüfbericht einer anerkannten Ste … ganz lesenkürzer
Alle Geräte der Lose 1-3 müssen mindestens die Energieeffizienzanforderungen des Standards Energy Star 8.0 erfüllen. Im Rahmen der Angebotsabgabe sind geeignete Nachweise vorzulegen. Als Nachweise gelten Zertifikate, ein technisches Dossier des Herstellers oder ein Prüfbericht einer anerkannten Stelle (z. B. einer für die Erstellung von Prüfberichten gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditierten Stelle), aus denen die Einhaltung der Anforderungen nachvollziehbar hervorgeht. Geräte, die mit einem einschlägigen Umweltzeichen des Typs I nach DIN EN ISO 14024:2018 zertifiziert sind und dessen Kriterien die genannten Anforderungen abdecken, gelten ebenfalls als konform.- Umweltmanagementmaßnahmen
- Alle Geräte der Lose 1-3 müssen die jeweils geltenden Kriterien der TCO 9 Zertifizierung der jeweiligen Produktgruppenvollständig einhalten, dies muss durch einen entsprechenden Nachweis (z.B. Zertifikat) belegt werden.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 1 Jahr
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Für den AG besteht die Option, bis zu dreimal um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern nicht 3 Monate vor Vertragsende vom AG gekündigt wird.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 4 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 65 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) … ganz lesenkürzer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TMXAV# Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche i … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TMXAV# Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen mittels Vergabeplattform zu stellen. Auf der Vergabeplattform werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Es obliegt den Interessenten/Bietern sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Vergabeplattform auf solche Informationen geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist dort veröffentlichten Antworten und Informationen sind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hindenburgstr. 40, 71638 Ludwigsburg
- Website
- landkreis-ludwigsburg.de
- Kontakt
- zentrale.beschaffung@
landkreis-ludwigsburg.de
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- Rahmenvertrag für die Ausstattung der GemeinschaftsunterkünfteLandkreis Ludwigsburg · LudwigsburgFrist 25.11.2026
Alle 1 offenen Ausschreibungen von Landkreis Ludwigsburg, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Baden-Württemberg (40 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Innovative Datensysteme GmbH indasys8 Zuschläge
- ACP IT Solutions GmbH5 Zuschläge
- Bechtle GmbH5 Zuschläge
- ACP4 Zuschläge
- NEC Deutschland GmbH4 Zuschläge
- Bechtle GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens7 Meldungen
- 6. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 06.10.2026 auf 13.10.2026 verschoben
- 5. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 06.10.2026
- 4. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 22.09.2026 auf 06.10.2026 verschoben
- 3. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 22.09.2026
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 22.09.2026
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 08.09.2026 auf 22.09.2026 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.09.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung aa14eda7-5e29-47be-9fd1-c8ecb15ff7cd.