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vergebenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Notebooks und mobile Workstation

Auftraggeber nicht angegeben · Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen KDN-03-2024-11veröffentlicht 25.06.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 570 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: IT und Software in Nordrhein-Westfalen (135 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 4 Lose · bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
41,38 Mio. € Summe der Lose
Laufzeit
12 Monatebis zu 3 Verlängerungen
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Public 1

Unter "Geschätzter Wert ohne MwSt." wird der Höchstwert der Rahmenvereinbarung für dieses Los für die Regelvertragszeit angegeben. Der Höchstwert erhöht sich anteilig bei jeder Vertragsverlängerung.

12 Monate11.561.625 €
2
Public 2

Unter "Geschätzter Wert ohne MwSt." wird der Höchstwert der Rahmenvereinbarung für dieses Los für die Regelvertragszeit angegeben. Der Höchstwert erhöht sich anteilig bei jeder Vertragsverlängerung.

12 Monate11.474.785 €
3
Public 3

Unter "Geschätzter Wert ohne MwSt." wird der Höchstwert der Rahmenvereinbarung für dieses Los für die Regelvertragszeit angegeben. Der Höchstwert erhöht sich anteilig bei jeder Vertragsverlängerung.

12 Monate10.523.670 €
4
Education

Unter "Geschätzter Wert ohne MwSt." wird der Höchstwert der Rahmenvereinbarung für dieses Los für die Regelvertragszeit angegeben. Der Höchstwert erhöht sich anteilig bei jeder Vertragsverlängerung.

12 Monate7.824.007 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Wertung der Angebote100 %
Preis
Wertung der AngeboteDer Zuschlag erfolgt auf das günstigste Angebot. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der KDN nicht binnen drei (3) Monate zum Vertragsjahresende kündigt. Eine solche automatische Verlängerung ist maximal drei (3) Mal möglich. Die Rahmenvereinbarung endet somit nach Ablauf von 48 Monaten; einer Kündigung bedarf es hierzu nicht.
Optionen
Zubehör zu den ausgeschriebenen Produkten
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Das Vergabeverfahren ist beendet. § 135 GWB bestimmt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber wird je Los eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer schließen. Es können Einzelaufträge für einzelne Komponenten oder Dienstleistungen oder Gesamtpakete aus dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1.2) erteilt werden. Welche Produkte/Leistungen abgefragt werden sowie deren Umfang, … ganz lesenDer Auftraggeber wird je Los eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer schließen. Es können Einzelaufträge für einzelne Komponenten oder Dienstleistungen oder Gesamtpakete aus dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1.2) erteilt werden. Welche Produkte/Leistungen abgefragt werden sowie deren Umfang, bestimmt der Abrufende. Der Höchstwert einer Rahmenvereinbarung wird für die potentiell gesamte Laufzeit (48 Monate) angegeben und stellt die maximal mögliche Investition des Auftraggebers und der Bezugsberechtigten auf der Basis dieser Rahmenvereinbarung innerhalb dieser Zeitspanne. Er beträgt: 48 Monate Los 1: 46.246.500,00 Euro Los 2: 45.899.140,00 Euro Los 3: 42.094.680,00 Euro Los 4: 31.296.030,00 Euro s. Rahmenvereinbarung
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6E5XQU s. 0 Aufforderung - Wettbewerbsbedingungen Der Auftraggeber schließt für sich und die genannten Bezugsberechtigten eine Rahmenvereinbarung je Los.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Auftraggeber

Name
KDN - Dachverband kommunaler IT Dienstleister
Anschrift
Willy-Brandt-Platz 2, 50475 Köln
Website
kdn.de
Kontakt
vergabestelle@ra-argyriadou.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

423vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (353 Lose mit Angabe)
378.753 €Zuschlagswert im Median
157.478 € – 918.643 €mittlere Hälfte, 70 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Nordrhein-Westfalen (135 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 02.04.2025 auf 10.04.2025 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 10.04.2025 auf 14.04.2025 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 02.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 081283c0-2581-440e-a4f3-ae2ec54f75c5.