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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

NLG - RZ Hardware und Software

Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen NLG-03/2024veröffentlicht 15.02.2024erstmals 15.02.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 962 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 15.02.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Hannover30167, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Leistung50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 33 Monaten
  3. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG)
    vor 32 Monaten
  4. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 32 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 14:01 Uhr
    Entfällt - elektronische Angebotsabgabe
    vor 32 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Belieferung von NLG mit Hardware und Software für den Betrieb des NLG-Rechenzentrums sowie die Erbringung von Beratungsleistungen. Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Regelung der Bedingungen für Einzelaufträge (Einzelabrufe) während der Laufzeit der Vereinbarung.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis50 %
Leistung50 %
Qualität
LeistungQualität

Eignung9 von 9 angegeben

Kriterium
Ausschlusskritierium: Erklärung zu bestehender / im Auftragsfall abzuschließender Haftpflichtversicherung. Die Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssummen pro Ka-lenderjahr betragen.
Kriterium
Ausschlusskriterium: Angabe des Netto-Gesamtumsatzes unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Auf-trägen für die letzten drei (3) abgeschlos-senen Geschäftsjahre.
Kriterium
Ausschlusskriterium: Angabe der Fachkräfte, die im Zusammen-hang mit der Leistungserbringung einge-setzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Kriterium
Ausschlusskritierium: Nachweis folgender Zertifizierungen: Partnerstatus: 1) Microsoft - Gold (höchster Partnerstatus) 2) NetApp - NetApp Star Partner (höchster Partnerstatus) 3) HPE - Platinum Partner (höchster Partnerstatus) 4) VMWare - Premier Enterprise Partner (höchster Partnersta-tus) 5) Vee … ganz lesenAusschlusskritierium: Nachweis folgender Zertifizierungen: Partnerstatus: 1) Microsoft - Gold (höchster Partnerstatus) 2) NetApp - NetApp Star Partner (höchster Partnerstatus) 3) HPE - Platinum Partner (höchster Partnerstatus) 4) VMWare - Premier Enterprise Partner (höchster Partnersta-tus) 5) Veeam - Platinum Pro Partner (höchster Partnerstatus) 6) Dell Technologies (Dell/EMC) - Titanium Black Partner (höchster Partnerstatus) 7) Comvault - Solution Provider 8) Fujitsu
Kriterium
Ausschlusskritierium: Mitarbeiteranzahl und Mitarbeiterqualifikation: Qualifikation / Bei NLG eingesetzte Technik / Anzahl: 1) MCSE 2012 oder neuer Microsoft Server und Business Applications / >2 2) VMWare VCP 6.x / VMWare ESXi Server und Vcenter / >2 3) HPE Master ASE / Hewlett Packard Enterpr … ganz lesenAusschlusskritierium: Mitarbeiteranzahl und Mitarbeiterqualifikation: Qualifikation / Bei NLG eingesetzte Technik / Anzahl: 1) MCSE 2012 oder neuer Microsoft Server und Business Applications / >2 2) VMWare VCP 6.x / VMWare ESXi Server und Vcenter / >2 3) HPE Master ASE / Hewlett Packard Enterprise Server- und Bladetechnologie / 1 4) EMC DataDomain Implementation Engineer / DellEMC DataDomain Backup Appliances / 1 5) EMC Networker Implementation Engineer / DellEMC Networker Backup-Software / 1 6) EMC Unity Implementation Engineer / DellEMC Unity Primärspeicher / 1 7) NetApp NCIE und NCDA / NetApp Archivierungsspeicher / 1 8) Comvault / Commvault Backup & Recovery /1
Kriterium
Ausschlusskritierium: Erklärung, ausschließlich deutschsprachige Mitarbeitende einzusetzen, die im Notfall innerhalb von 4 Stunden vor Ort (d.h. in der Geschäftsstelle Hannover) sein können.
Kriterium
A) Mit dem Angebot sind sämtliche nachfolgend und im Abschnitt Teilnahmebedingungen genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) vorzulegen. Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (BG) zusammenschließen. Hierzu ist mit dem Angebot das entsprechende Formbla … ganz lesenA) Mit dem Angebot sind sämtliche nachfolgend und im Abschnitt Teilnahmebedingungen genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) vorzulegen. Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (BG) zusammenschließen. Hierzu ist mit dem Angebot das entsprechende Formblatt vorzulegen. Im Fall einer BG sind sämtliche hier aufgeführten Erklärungen und Nachweise jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der BG vorzulegen. Ein Bieter kann zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen ("Eignungsleihe"), wenn er nachweist, dass ihm dadurch die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Nachweis ist mit dem Angebot unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu erbringen. Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen, die nicht bereits als eignungsrelevante andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe angegeben worden sind, hat der Bieter die Teile des Auftrags, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben beabsichtigt, im Angebot unter Verwendung des entsprechenden Formblatts anzugeben. Die Namen der Nachunternehmer sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer hat der Bieter erst auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. B) Die nachstehenden Aforderungen ergänzen die vorstehenden Teilnahmebedingungen: 1) Abgabe eines Firmenprofils mit den dortigen Angaben und Erklärungen sowie Nachweisen betreffend: 1.1) Bewerber / der Bewerber-/Bietergemeinschaft 1.2) Nachunternehmeneinsatz 1.3) Eignungsleihe 1.4) Ausschlusgründe / Befähigung zur Berufsausübung 1.5) Betriebshaftpflichtversicherung 1.6) Netto-Gesamtumsatz (für die letzten 3 Geschäftsjahre) 1.7) Angabe der technischen Führungskräfte und des Fachpersonals, das zur Leistungserbringung eingesetzt wird 1.8) Einverständniserklärung betreffend Entschädigung, externe Unterstützung des Auftraggebers, Vertraulichkeit / Verschwiegenheitsverpflichtung, Sprachenregelung / Fremdnachweise, Erklärung zu § 165 GWB, Verwendung der Vergabeunterlagen, Tariftreue und Mindestlohn, Erklärung zur Einhaltung der gegen Rußland verhängten Sanktionen (Ausschlusskriterium), Ausschluss bei Täuschung. 2) Weitere Einzelheiten und Erklärungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument Bewertungsmatrix Eignung C) Die Nichterfüllung eines Mindeskritierums führt zum Ausschluss. D) Hinweis zur Form der Eigenerklärungen: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Der Vordruck des Firmenprofils und die weiteren vom Auftraggeber für die Abgabe von Eigenerklärungen zur Verfügung gestellten Vordrucke sind zu verwenden. Unbeschadet anderslautender Hinweise in den Vergabeunterlagen haben Bewerber- / Bietergemeinschaften die Erklärungen und Nachweise zur Eigung für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen. entsprechend gilt dies bei der Einbindung von Nachunternehmern.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
43 DAYS
Angebotsöffnung
18.03.2024, 14:01 Uhr. Entfällt - elektronische Angebotsabgabe. Entfällt - elektronische Angebotsabgabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Nachweis Berufshaftpflichtversicherung. Erklärungen gemäß NTVergG.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VgV wird nachdrücklich verwiesen. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bewerber- und bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein Bewe … ganz lesenEs gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VgV wird nachdrücklich verwiesen. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bewerber- und bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein Bewerber in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Teilt der Auftraggeber dem Bewerber mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Bewerber ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein eventueller Antrag auf Nachprüfung ist spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich an die zuständige Stelle zu richten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Nach § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich gegebenenfalls Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht nach § 165 GWB zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Nach § 165 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen deutlich kenntlich zu machen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4BHMJ0

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG)
Anschrift
30167 Hannover
Kontakt
vergabestelle@goehmann.de

Bei uns erfasst

11Bekanntmachungen
6Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 300 (Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen) in Niedersachsen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 9 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 18.03.2024
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 18.03.2024
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 18.03.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3b580ee3-b0b0-4da5-a0bd-6436fbb72e76.