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vergebenEU-weitAbfallentsorgungBau

Freiherr-von Fritsch-Kaserne - Baufeldfreimachung und Kampfmittelräumung

Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen NLG-04/2024veröffentlicht 19.08.2024BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 901 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hannover30167, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Leistung30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) plant die Baufeldfreimachung sowie Kampfmittelräumung für die weitere Entwicklung des Grundstückes der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch-Kaserne an der Ada-Lessing-Straße in 30657 Hannover. Der Baustellenbereich liegt im Stadtteil Sahlkamp zwischen der Ada-Lessing-Straße im Osten, dem Straßenzug Im Wiesengrunde - Bienenweide im Süden und der Bahnstrift im Westen. Im Norden grenzt das Grundstück an das LSG "Kugelfangtrift", dahinter befindet sich die Anschlussstelle Bothfeld der Bundesautobahn A 2. Der Baustellenbereich ist in insgesamt sieben Abschnitte (Baufeld 1-6 sowie Grünzug) gegliedert. Im Zuge der Baufeldfreimachung und Kampfmittelräumung sind die folgenden Maßnahmen durchzuführen: - Kampfmittelsondierungen und -separation des Baugrundes sowie Aushubmaterials mit anschließender Kampfmittelfreigabe des Untergrundes sowie Aushubmaterials, - Erdarbeiten im Zusammenhang mit der Volumenräumung, - Erdarbeiten zur Sanierung von Bodenverunreinigungen im Bereich von Kontaminationsverdachtsflächen, - Rückbau von Bausubstanz und Anlagen unter der aktuellen Geländeoberkannte (z.B. Keller, Leitungen, Abscheider, Tanks), - Rückbau von vorhandenen Oberflächenbefestigungen - Wiedereinbau von aufbereiteten (Separation / Siebung) Bodenmaterial im Bereich der Bauabschnitte , - Herstellen und Einbauen von RC-Beton aus dem Rückbau, - externe Verwertung / Beseitigung von Abfällen. Die Grundlage für alle Maßnahmen zur Kampfmittelräumung stellt ein abgestimmtes Räumkonzept dar. Die Grundlage für den Umgang mit mineralischen Reststoffen (Boden, Bauschutt, Beton, Asphalt u.ä.) stellt das mit der Region Hannover (uAB, uBB) sowie der Landeshauptstadt Hannover (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Bereich Umweltschutz) abgestimmte Bodenmanagement- und Entsorgungskonzept dar.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis70 %
Leistung30 %
Qualität
Leistung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VgV wird nachdrücklich verwiesen. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bewerber- und bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein Bewe … ganz lesenEs gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VgV wird nachdrücklich verwiesen. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bewerber- und bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein Bewerber in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Teilt der Auftraggeber dem Bewerber mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Bewerber ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein eventueller Antrag auf Nachprüfung ist spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich an die zuständige Stelle zu richten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Nach § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich gegebenenfalls Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht nach § 165 GWB zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Nach § 165 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen deutlich kenntlich zu machen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber behält sich die Aufhebung des Vergabeverfahrens für den Fall vor, dass alle zuschlagsfähigen Angebote einen Angebotspreis von mehr als EUR 21.000.000 (netto) aufweisen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4BH85M Der Auftraggeber behält sich die Aufhebung des Vergabeverfahrens für den Fall vor, dass alle zuschlagsfähigen Angebote einen Angebotspreis (Netto-Gesamtangebotssumme LV-OZ 1-12) von mehr als EUR 21.000.000 (netto) aufweisen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Freimuth Abbruch & Recycling GmbH, Bülkau5

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG)
Anschrift
Arndtstraße 19, 30167 Hannover
Kontakt
vergabestelle@goehmann.de

Bei uns erfasst

11Bekanntmachungen
6Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

985vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (487 Lose mit Angabe)
226.468 €Zuschlagswert im Median
84.498 € – 595.469 €mittlere Hälfte, 357 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Niedersachsen (15 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 20.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dad511e9-cf84-4612-b304-984b2987552f.