Nichtoffener Wettbewerb RPW 2013 §3 (3) Musikinstrumentenmuseum Markneukirchen
Stadtverwaltung Markneukirchen · Markneukirchen, Sachsen
Aktenzeichen MNK_MUS_01_OPLveröffentlicht 24.09.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 747 Tsd. €
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Sachsen (19 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 747 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Markneukirchen08258, Vogtlandkreis, Sachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 5 %, Leistung und Qualität 95 %.
- Wettbewerbsergebnis45 %
- Weiterentwicklung des prämierten Wettbewerbsbeitrags5 %
- Projektorganisation und Projektabwicklung20 %
- Projektteam, Organisation, Qualifikation und Erfahrung20 %
- Präsenz und Verfügbarkeit5 %
- Honorar5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 0,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −0,5 Punkte |
| 25 % teurer | −1 Punkte |
| 50 % teurer | −1,7 Punkte |
| 100 % teurer | −2,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 45 Tagen
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrvor 11 Tagen
- Heute
Beschreibung
Einstufiger, nichtoffener Planungswettbewerb nach RPW 2013 §3 (3) zur Erweiterung und Sanierung des denkmalgeschützten Musikinstrumenten-Museums Markneukirchen. Gegenstand des Planungswettbewerbs ist die Erweiterung des denkmalgeschützten Musikinstrumenten-Museums Markneukirchen durch einen Neubau, der das spätbarocke Bürgerhaus „Paulus-Schlössel“ funktional und räumlich ergänzt. Der Neubau ist mit dem Bestandsgebäude zu verbinden. Im Zuge der Maßnahme sind das „Paulus-Schlössel“ denkmalgerecht zu sanieren, technisch zu modernisieren und barrierefrei zu erschließen.
Gegenstand nach CPV
- 71221000Dienstleistungen von Architekturbüros bei GebäudenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag6 von 6 angegeben
- Qualität
- WettbewerbsergebnisGewichtung (dezimal, genau) 0,45Die Beurteilung erfolgt nach den in Teil A der Wettbewerbsauslobung festgelegten Beurteilungskriterien.
- Qualität
- Weiterentwicklung des prämierten WettbewerbsbeitragsGewichtung (dezimal, genau) 0,05Die Beurteilung erfolgt nach den in Teil A der Wettbewerbsauslobung festgelegten Beurteilungskriterien.
- Qualität
- Projektorganisation und ProjektabwicklungGewichtung (dezimal, genau) 0,2Die Beurteilung erfolgt nach den in Teil A der Wettbewerbsauslobung festgelegten Beurteilungskriterien.
- Qualität
- Projektteam, Organisation, Qualifikation und ErfahrungGewichtung (dezimal, genau) 0,2Die Beurteilung erfolgt nach den in Teil A der Wettbewerbsauslobung festgelegten Beurteilungskriterien.
- Qualität
- Präsenz und VerfügbarkeitGewichtung (dezimal, genau) 0,05Die Beurteilung erfolgt nach den in Teil A der Wettbewerbsauslobung festgelegten Beurteilungskriterien.
- Preis
- HonorarGewichtung (dezimal, genau) 0,05Die Beurteilung erfolgt nach den in Teil A der Wettbewerbsauslobung festgelegten Beurteilungskriterien.
Eignung6 von 6 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens: Personenschäden 3.000.000 EUR, Sachschäden 1.500.000 EUR je Versicherungsfall. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens zweifach je Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Bewerbergemeinschaften aus den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und den Vertragsstaaten des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA), soweit die Voraussetzungen des § 75 VgV und dieser Au … ganz lesenkürzer
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Bewerbergemeinschaften aus den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und den Vertragsstaaten des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA), soweit die Voraussetzungen des § 75 VgV und dieser Auslobung erfüllt sind. Natürliche Personen Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architektin“ oder „Architekt“ zu führen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der jeweils geltenden Fassung gewährleistet ist. Juristische Personen Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person sowie der verantwortliche Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen an die Berufsqualifikation nach Ziffer 8.1 erfüllen. Bewerbergemeinschaften Bewerbergemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen sind zugelassen. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss teilnahmeberechtigt sein. Bei juristischen Personen gilt Ziffer 8.2 entsprechend. Die Bewerbergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Jeder Teilnehmer sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft darf nur eine Wettbewerbsarbeit einreichen. Mehrfachbeteiligungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der hiervon betroffenen Wettbewerbsarbeiten. Die Hinzuziehung von Fachberatern ist zulässig. Fachberater sind nicht teilnahmeberechtigt und dürfen nicht Verfasser oder Mitverfasser der Wettbewerbsarbeit sein.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Folgende Referenznachweise werden verlangt: Referenz 1 – Öffentlich zugängliches Gebäude: Gebäude: Öffentlich/öffentlich zugänglich. Besondere Anforderungen: Nutzer-/Besucherführung; komplexe funktionale und räumliche Organisation. Leistungsbild: § 34 HOAI. Leistungsphasen: LPH 2–5 vollständig. … ganz lesenkürzer
Folgende Referenznachweise werden verlangt: Referenz 1 – Öffentlich zugängliches Gebäude: Gebäude: Öffentlich/öffentlich zugänglich. Besondere Anforderungen: Nutzer-/Besucherführung; komplexe funktionale und räumliche Organisation. Leistungsbild: § 34 HOAI. Leistungsphasen: LPH 2–5 vollständig. Mindestkosten 2,0 Mio. EUR netto KG 300 + 400. Referenzzeitraum: Abschluss LPH 5 innerhalb der letzten 10 Jahre. Eigene Leistung: Ja. Referenz 2 – Bestandsintegration / Denkmalschutz: Gebäude: Bestehendes bzw. denkmalgeschütztes Gebäude. Besondere Anforderungen: Wesentliche planerische Integration des Bestands. Leistungsbild: § 34 HOAI. Leistungsphasen: LPH 2–5 vollständig. Mindestkosten: keine. Referenzzeitraum: Abschluss LPH 5 innerhalb der letzten 10 Jahre. Eigene Leistung: Ja. Eine Referenz kann zugleich als Nachweis für R1 und R2 gewertet werden, sofern sie sämtliche Anforderungen beider Referenzkriterien erfüllt. In diesem Fall ist nur ein Referenznachweis erforderlich. Die Anforderungen an die jeweils geforderten Referenzen müssen jedoch vollständig erfüllt sein.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 12 bis 12 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen V … ganz lesenkürzer
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#
- Hinweis
Die Durchführung des Wettbewerbs richtet sich nach den in der Auslobung Teil A (Wettbewerbsbedingungen) festgelegten Regelungen. Teil A ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Für die Bewerbung ist ausschließlich der, der Bekanntmachung beigefügte, zum Download bereitgestellte Bewerbungsbogen zu nutz … ganz lesenkürzer
Die Durchführung des Wettbewerbs richtet sich nach den in der Auslobung Teil A (Wettbewerbsbedingungen) festgelegten Regelungen. Teil A ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Für die Bewerbung ist ausschließlich der, der Bekanntmachung beigefügte, zum Download bereitgestellte Bewerbungsbogen zu nutzen. Dieser ist zu unterzeichnen und um die darin aufgeführten Unterlagen zu ergänzen. Termine: Bewerbungsfrist 28.10.2026 23:59 Uhr / Versand der Auslobungsunterlagen 10.11.2026 / Rückfragen 20.11.2026 / Kolloquium 23.11.2026 / Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 26.01.2027 23:59 Uhr / Abgabe Modell 05.02.2027 / Preisgericht geplant 12.02.2027. Es liegt eine Studie für die Aufgabe vor, die der Bekanntmachung beigefügt ist.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Rathaus 2, 08258 Markneukirchen
- Website
- markneukirchen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Bauconzept Planungsgesellschaft mbH5 Zuschläge
- Bauplanung Bautzen GmbH5 Zuschläge
- BÜERO WEIDEMÜLLER - Hochbauplanung3 Zuschläge
- Drees & Sommer SE3 Zuschläge
- Planungsbüro Roth GmbH3 Zuschläge
- Weise Planungsgesellschaft mbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01a0cd78-7782-4b10-b06f-572a478d6f2b.