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Nichtoffener Realisierungswettbewerb „Umgestaltung des Quartiersplatzes am Stadtpark in Bendorf – Objektplanung Freianlagen

Stadt Bendorf/Rhein · Bendorf, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen LOT-0001 E11275327veröffentlicht 09.10.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristin 1 Tag

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Tagen
  2. Heute
  3. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    in 1 Tag

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Mit dem Leitbild der „Grünen Entdeckerstadt Bendorf“ verfolgt die Stadt das Ziel, die Innenstadt klimaangepasst, grüner, lebenswerter und stärker gemeinschaftlich erlebbar zu machen. Klimaschutz, Stadtgrün, Innovation, Begegnung und nachhaltige Mobilität sollen dabei als zentrale Bausteine zusammengeführt werden. Vor diesem Hintergrund soll der zentral gelegene, an den Stadtpark angrenzende Quartiersplatz funktional, gestalterisch und klimatisch aufgewertet werden. Ziel ist die Entwicklung eines lebendigen Ortes mit hoher Aufenthaltsqualität, der als verbindendes Entrée zwischen Innenstadt und Park wirkt. Die Planung soll bestehende städtebauliche und funktionale Defizite aufgreifen, Versiegelung reduzieren, Begrünung stärken, Begegnung ermöglichen und Vorsorge gegen Hitze, Starkregen und Trockenheit leisten. Zugleich soll der Quartiersplatz als Standort zukunftsfähiger Mobilität gedacht werden. Eine Mobilitätsstation am Stadtpark soll den Umstieg zwischen Fahrrad und ÖPNV erleichtern und das Plangebiet in übergeordnete Mobilitäts- und Stadtentwicklungsprojekte einbinden. Im Rahmen des Wettbewerbs werden innovative Konzepte gesucht, die historische Identität, klimagerechte Transformation, Aufenthaltsqualität und nachhaltige Mobilität zu einem zukunftsfähigen Stadtbaustein verbinden.

Beschreibung des Loses

Folgende Leistungen werden vergeben: Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI LPH 1 – 9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung9 von 9 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Eigenerklärung Eintragung in einem Handels-/Partnerschaftsregister
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung in Höhe vorliegt (Sach- und Vermögensschäden: min. 1 Mio. Euro; Personenschäden: min. 1 Mio. Euro; 2-fach maximiert) bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Für den/die federführende/n Landschaftsarchitekt*in: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt*in“ (Kammernachweis)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nachweis berufliche Leistungsfähigkeit über folgende Referenzprojekte. Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert a) Nachweis einer Referenz Objektplanung Freianlagen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt: vollständig ausgefül … ganz lesenNachweis berufliche Leistungsfähigkeit über folgende Referenzprojekte. Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert a) Nachweis einer Referenz Objektplanung Freianlagen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt: vollständig ausgefüllter Referenzbogen / Darstellung der Referenz durch Bilder und Beschreibungen (1 DIN A3 Blatt) / mind. LPH 2-5 § 39 HOAI / Abschluss der LPH 5 nach dem 01.01.2021 / Planung und Neu-/Umbau innerstädtische, öffentliche bzw. öffentlich zugängliche Freifläche.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten fest angestellt oder Inhaber*in (Mindestanforderung: letzte 3 abgeschl. Geschäftsjahre und aktuell mind. 3 Berufsträger*innen (Landschaftsarchitekt*innen o. Ingenieur*innen, Bachelor/Master of Science/Engineering Studienschwerpunkt Landschaftsarchitektur).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Aus allen Bewerbungen werden 15 Teilnehmende und 10 Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerb … ganz lesenAus allen Bewerbungen werden 15 Teilnehmende und 10 Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer*innen werden die Nachrücker*innen bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmendenkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 15 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung Freianlagen (§ 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erf … ganz lesenBeauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung Freianlagen (§ 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Eigenerklärung zur Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten. - Eigenerklärungen zur Einhaltung Mindestlohn nach Tariftreue und Vergabegesetz - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. - Eigenerklärung, zu Antikorruption
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klimaschutz Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. d … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Einbindung in die stadträumliche Situation; Qualität der Freiraumgestaltung; Funktionale Qualität; Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der Konzeption; Wirtschaftlichkeit _______________ … ganz lesenDie eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Einbindung in die stadträumliche Situation; Qualität der Freiraumgestaltung; Funktionale Qualität; Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der Konzeption; Wirtschaftlichkeit _________________________________________________________________ Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind sowie keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. _________________________________________________________________ Die Auftragsvergabe erfolgt im nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§14 (4) Nr. 8 VgV), an dem der/die 1. Preisträger*in beteiligt wird. _________________________________________________________________ Im Falle der Umsetzung des Projekts verpflichtet sich die Ausloberin, eine*n Preisträger*in oder eine Preisträgergemeinschaft, in der Regel den Gewinner, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Das Wettbewerbsergebnis wird in der Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens mit 50 % gewichtet. Die weiteren konkreten Zuschlagskriterien sind der EU-Bekanntmachung unter 5.1.10 zu entnehmen. _________________________________________________________________ Die Erwartungshaltung der Ausloberin ist, dass die eingereichten Entwürfe die in der Auslobung genannte Kostenvorgabe einhalten. Die beabsichtigten Beauftragungen erfolgen vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung der geldgebenden Institutionen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, sofern der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Mit der Teilnahmebestätigung am Wettbewerbsverfahren erkennen die Teilnehmenden die Regularien und Termine des Wettbewerbs an. Für die Vergabe von Planungsleistungen für Sonderfachleute werden in Abhängigkeit vom Auftragswert gegebenenfalls eigene Vergabeverfahren notwendig. Art und Umfang der Beauftragung werden sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird. Die Wettbewerbsteilnehmenden erklären sich bereit, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe einen Vertrag/Verträge unter Zugrundelegung der HOAI (2021) abzuschließen. _________________________________________________________________ Voraussichtliche Terminschiene: Bewerbungsschluss: 10.11.2026; Versand der Auslobungsunterlagen: 14.12.2026; Einführungskolloquium: 12.01.2027; Abgabe der Planunterlagen: 19.03.2027; Preisgerichtssitzung: 11.05.2027; Verhandlungsgespräche anschließend. Aus allen Bewerbungen werden 15 Teilnehmende und 10 Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer*innen werden die Nachrücker*innen bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmendenkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich. Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 36.000 Euro (brutto …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Im Stadtpark 1-2, 56170 Bendorf
Website
bendorf.de
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

264vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (199 Lose mit Angabe)
216.649 €Zuschlagswert im Median
120.698 € – 364.521 €mittlere Hälfte, 142 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 78be444a-0323-4772-82ec-ca3a84f47427.