Nichtoffener Realisierungswettbewerb für den Neubau des Rathauses mit der Gestaltung des Rathausumfeldes im Markt Mering
Aktenzeichen 001veröffentlicht 11.05.2026DienstleistungenSonstiges zweistufiges Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Sonstiges zweistufiges VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Mering86415, Landkreis Aichach-Friedberg, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
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Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (14 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
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Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Erweiterung des bestehenden Rathauses als Neubau (BA 1) mit Umgestaltung des Rathausumfeldes inklusive des Marktplatzes sowie der Neubau eines Ersatzbaus anstelle des bestehenden Rathauses (BA 2) mit Umgestaltung der zugehörigen Freianlagen am Kirchplatz inkl. des Umgangs mit dem Kriegerdenkmal. Es wird ein nichtoffener Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren durchgeführt. Teilnahmeberechtigt sind Architekten in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten.
Beschreibung des Loses
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Erweiterung des bestehenden Rathauses als Neubau (BA 1) mit Umgestaltung des Rathausumfeldes inklusive des Marktplatzes sowie der Neubau eines Ersatzbaus anstelle des bestehenden Rathauses (BA 2) mit Umgestaltung der zugehörigen Freianlagen am Kirchplatz inkl. des Umgangs mit dem Kriegerdenkmal im Markt Mering. Es wird ein nichtoffener Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren durchgeführt. Teilnahmeberechtigt sind Architekten in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten.
BA 1: Gegenstand des Wettbewerbs ist der Erweiterungsbau des bestehenden Rathaus als Neubau (BA1, ca. 2.500 m² BGF) mit der Umgestaltung der zugehörigen Freianlagen im Rathausumfeld mit Marktplatz und ggf. Teile des Kirchplatzes sowie Umfeld am Benefiziatenhaus. BA 2: Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau eines Ersatzbaus anstelle des bestehenden Rathauses (BA2, ca. 1.150 m² BGF) mit der Umgestaltung der zugehörigen Freianlagen am Kirchplatz inkl. des Umgangs mit dem Kriegerdenkmal. Das Wettbewerbsgebiet befindet sich im Eigentum des Marktes Mering und umfasst eine Fläche von ca. 4.140 m². Sowohl der Erweiterungsbau (BA 1) als auch der Ersatzbau des bestehenden Rathauses (BA 2) sollen sich einerseits selbstbewusst in das Ortsgefüge und Ortsbild einfügen und andererseits sensibel auf das Benefiziatenhaus, die Kirche, die umgebenden Gebäude und die Topografie reagieren. Im Zusammenhang des Erweiterungsbaus soll der Marktplatz repräsentativ gestaltet werden. Im Zuge des Ersatzbaus des Rathauses soll dann auch dieses Umfeld inkl. dem Kriegerdenkmal neu gestaltet werden und Teil einer prägnanten Ortsmitte werden. Die Brutto-Baukosten für den BA 1 und BA 2 der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit mit etwa 18,6 Mio. € geschätzt. Die Beauftragung des BA 1 soll Mitte 2026 erfolgen. Der Antrag auf Baugenehmigung für den BA 1 soll Ende 2026 eingereicht werden. Der Abbruch und Baubeginn des BA 1 sollen im Jahr 2027, der Abschluss der Maßnahme des BA 1 soll voraussichtlich 2029 erfolgen. Derzeit gibt es noch keine Zeitplanung für den BA 2.
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Schwaben - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber behält sich das Nachfordern von Unterlagen vor. Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber behält sich das Nachfordern von Unterlagen vor. Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Beauftragung durch den Auslober Der Wettbewerb wird vom Markt Mering ausgelobt, der auch Bauherr sein wird. Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit allen Preisträgern durchgeführt. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftr … ganz lesenkürzer
Beauftragung durch den Auslober Der Wettbewerb wird vom Markt Mering ausgelobt, der auch Bauherr sein wird. Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit allen Preisträgern durchgeführt. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Folgende Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sind vorgesehen: • Platzierung im Wettbewerb 40 % • Honorarangebot 30 % • Projektteam - Qualifikation und Erfahrung 30 % Der Bauherr schließt mit den Siegern des Verhandlungsverfahrens Verträge über die weiteren Planungsleistungen zur Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs ab. Es ist zunächst eine stufenweise Beauftragung für den Erweiterungsbau Rathaus mit Rathausumfeld (BA 1) mit den Leistungsbildern: • § 34 HOAI „Gebäude und Innenräume“ mit den Leistungsphasen 1-9 • § 39 HOAI „Freianlagen“ mit den Leistungsphasen 1-9 vorgesehen. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des BA 1 ist vorgesehen den Ersatzbau Rathaus mit angrenzenden Freianlagen (BA 2) zu beauftragen: § 34 HOAI „Gebäude und Innenräume“ mit den Leistungsphasen 1-9 § 39 HOAI „Freianlagen“ mit den Leistungsphasen 1-9 Im Falle einer Realisierung eines der beiden Bauabschnitte werden, zur Sicherstellung der Qualität bei Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs, mindestens die Leistungsphasen 1 bis einschließlich 5 in beiden Leistungsbildern stufenweise beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen. Bei Beauftragung werden zunächst jeweils die Leistungsphasen 1 und 2 in den beiden Leistungsbildern beauftragt. Im Weiteren werden voraussichtlich weitere Leistungsphasen stufenweise beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht weder für beide Leistungsbilder noch für beide Bauabschnitte. Die Beauftragung des BA 1 soll nach dem Verhandlungsverfahren erfolgen. Die Beteiligung von Bietergemeinschaften am Verhandlungsverfahren setzt voraus, dass der Bestand der Mitglieder aus der Bewerbergemeinschaft gewahrt bleibt. Die Vergabe an eine Arbeitsgemeinschaft aus Architekt und Landschaftsarchitekt ist nicht beabsichtigt. Vergütung der weiteren Bearbeitung Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können ausschließlich über die Vergabeplattform von registrierten Nutzern gestellt werden. Fragen, die nicht 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.- Hinweis
Vom Bewerber / allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zum Zwecke der Auswahl zunächst die in den Teilnahmeunterlagen (Bewerberbogen) geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben: • Name des Unternehmens und Rechtsform • Bevollmächtigter Vertreter • Gründungsdatum • Adresse und Konta … ganz lesenkürzer
Vom Bewerber / allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zum Zwecke der Auswahl zunächst die in den Teilnahmeunterlagen (Bewerberbogen) geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben: • Name des Unternehmens und Rechtsform • Bevollmächtigter Vertreter • Gründungsdatum • Adresse und Kontaktdaten des Unternehmens • Ansprechpartner mit E-Mail Zur Teilnahme gelten folgende Mindestanforderungen: Es werden nur Bewerber oder Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, deren • Teilnahmeantrag fristgerecht eingeht, • Teilnahmeantrag, einschließlich aller Anlagen, vollständig ausgefüllt ist und • die sich bzw. deren Mitglieder sich nur einmal um die Teilnahme bewerben. Es werden nur Bewerber oder Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, die erklären • dass ein Verantwortlicher die Berufsqualifikation als Architekt besitzt, • dass ein Verantwortlicher die Berufsqualifikation als Landschaftsarchitekt besitzt, • dass bei keinem Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, Interessenskonflikte nach § 6 VgV, oder Ausschlussgründe nach § 79 Abs. 2 VgV bzw. Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW vorliegen, • ob ggf. beabsichtigt ist, im Auftragsfall einen Teil / Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer zu vergeben, • dass sie das Verbot der Zuschlagserteilung an russische Unternehmen einhalten, • dass mindestens ein Referenzprojekt im Leistungsbild Gebäude und Innenräume § 34 HOAI für einen Neubau vorliegt, mindestens mit den abgeschlossenen Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5, • dass mindestens ein Referenzprojekt im Leistungsbild Freianlagen § 39 HOAI vorliegt, mindestens mit den abgeschlossenen Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5, • dass bei allen Referenzprojekten die Leistungsphase 5 nach dem 01.01.2016 abgeschlossen worden ist. • dass für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 3,0 Mio. € für Personenschäden und 3,0 Mio. € für Sonstige Schäden vorliegt oder dass sie diese im Auftragsfall abschließen werden. • dass für das Leistungsbild Freianlagen eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 1,5 Mio. € für Personenschäden und 0,5 Mio. € für Sonstige Schäden vorliegt oder dass sie diese im Auftragsfall abschließen werden. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung Bewerbergemeinschaft vollständig ausgefüllt einzureichen. Auf die Bildung einer Bewerbergemeinschaft kann nur verzichtet werden, wenn die Berufsqualifikationen beider Leistungsbilder in einem Unternehmen vorhanden sind oder durch den Einsatz eines Nachunternehmens sichergestellt werden. Zu den Referenzprojekten (Gebäude und Freianlagen) sind jeweils folgende Angaben zu machen: a. Angaben zum Unternehmen (Auftragnehmer) b. Name des Referenzprojekts c. Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift d. Zeitpunkt Fertigstellung LPh 5 (Monat/Jahr) e. Brutto-Grundfläche / Fläche in m² f. Vollständig erbrachte Leistungsphasen Auswahlkriterien zur Beschränkung der Bewerberzahl Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Teilnahme am Planungswettbewerb aufgefordert werden. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern. Unter denjenigen Bewerbungen, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von max. 10 Wettbewerbsteilnehmern zusätzlich zu den 5 vorausgewählten Wettbewerbsteilnehmern nach folgenden Auswahlkriterien: Für die Referenzen beider Leistungsbilder können nach folgender Verteilung Punkte erreicht werden (in Klammern die jeweils maximal erreichbare Punktzahl in diesem Kriterium). Referenzen Neubau Gebäude Brutto-Grundfläche (max. 4 Punkte) 1.500 m² oder mehr = 4,0 Punkte 1.000 m² oder mehr = 2,0 Punkte weniger als 1.000 m² = 0 Punkte Referenz Freianlage Fläche (max. 2 Punkte) 1.500 m² oder mehr= 2,0 Punkte 1.000 m² oder mehr = 1,0 Punkt weniger als 1.000 m² = 0 Punkte Es können somit je Bewerbung maximal 6 Punkte erreicht werden. Es wird jeweils nur die Referenz mit de …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Markt Mering
- Anschrift
- Kirchplatz 4, 86415 Mering
- Website
- mering.de
- Kontakt
- info@
mering.bayern.de
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Häufige Zuschlagsempfänger
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- Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten und Stadtplaner PartGmbB8 Zuschläge
- Architekt + beratende Ingenieure Weber PartGmbB7 Zuschläge
- Diezinger Architekten GmbH7 Zuschläge
- H2M Architekten + Stadtplaner GmbH7 Zuschläge
- LMJD Dennerle Motzet Architekten Part mbB7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 21.11.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b529fb59-dbc2-40bc-8675-de0e09abf6a7.