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Nichtoffener hochbaulicher Realisierungswettbewerb "Gymnasium Bad Marienberg"

Auftraggeber nicht angegeben · Bad Marienberg, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen BMB_01_ARCHveröffentlicht 02.10.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 733 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • Qualität50 %
  • Qualität15 %
  • Qualität5 %
  • Qualität5 %
  • Qualität5 %
  • Qualität20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 24 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Verfahren wird als einstufiger, nichtoffener hochbaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt. Eine maximale Teilnehmerzahl von 20 wird angestrebt. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in der aktuellen Fassung, eingeführt in Rheinland-Pfalz durch den Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 22. Mai 2013 sowie durch die Verwaltungsvorschrift vom 01. Juni 2014, zugrunde.

Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für die Ausloberin und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. Ausloberin, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung an. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Ausschuss Wettbewerb und Vergabe der Architektenkammer Rhein-land-Pfalz beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 1/09/24 registriert. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird ein VgV-Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem ersten Preisträger durchgeführt.

Beschreibung des Loses

Inhalt des Wettbewerbs ist die Planung der Erweiterung des evangelischen Gymnasiums in Bad Marienberg von 2 auf 3 Zügen. Zudem sollen in dem Zuge weitere Räume mitgeplant werden. Das Raumprogramm des Erweiterungsteils umfasst eine Fläche von ca. 1.230 qm NGF (Netto-Programmfläche) zzgl. Konstruktions- und Nebenflächen (Verkehrs- sowie entwurfsabhängige Flächen).

Eine nachhaltige Bauweise soll vorgesehen werden. Eine Low-Tech-Bauweise soll vorgesehen werden. Somit sind bereits in der frühen Planungsphase die entsprechenden Zielvorgaben zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen zu berücksichtigen.

Das Gesamtbudget für das Projekt beträgt ca. 5.857 Mio. Euro netto für die Kostengruppen 300-400 sowie von 0,507 Mio. für die Freianlagen (Kostenindex Stand 2024).

Die Entwicklungsmaßnahme soll sich in den umliegenden Bestand einfügen, daher ist die umgebende Bebauung insbesondere städtebaulich zu berücksichtigen. Das Planungsgrundstück liegt am nördlichen Rand der Stadt Bad Marienberg und ist Teil eines Schulzentrums.

Unmittelbar angrenzend an das Planungsgrundstück finden sich im Westen das Schulzentrum sowie im Süden die Westerwald Jugendherberge, sowie zahlreiche Sportflächen, die zum Teil zur Schule gehören oder auch durch die Schule mitgenutzt werden.

Die Größe des Wettbewerbsgebietes beträgt insgesamt ca. 2.250 qm.

Themenschwerpunkte der Aufgabenstellung sind:

• Städtebauliche Einfügung • Architektonische Qualität • Erfüllung der funktionalen Anforderungen und Barrierefreiheit • Technische Qualität und Flexibilität • Nachhaltigkeit / Kreislauffähigkeit • Nutzerkomfort / Ressourcen und Energie • Wirtschaftlichkeit

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Qualität50 %
Qualität15 %
Qualität5 %
Qualität5 %
Qualität5 %
Qualität20 %
Qualität
Wettbewerbsergebnis
Qualität
Weiterentwicklung Entwurf
Qualität
Kostenmanagement
Qualität
Terminmanagement
Qualität
Qualitätsmanagement
Qualität
Organisation und Personaleinsatz

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation jedes Bewerbers/ Mitglieds der Bewerbergemeinschaft durch aktuellen Nachweis der Berufszulassungen des Architekten). Teilnahmeberechtigt sind Architekten. Die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung muss vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinsc … ganz lesenNachweis der geforderten beruflichen Qualifikation jedes Bewerbers/ Mitglieds der Bewerbergemeinschaft durch aktuellen Nachweis der Berufszulassungen des Architekten). Teilnahmeberechtigt sind Architekten. Die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung muss vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die in der Auslobung geforderten fachlichen Anforderungen sowie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Arbeitsgemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Jede Bewerbergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der / die für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bei teilnehmenden Bewerbergemeinschaften muss die Bewerbergemeinschaft insgesamt teilnahmeberechtigt sein. Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RPW § 4.2 beschriebenen, u.a. dürfen Architekten nicht an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt sein. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird verwiesen.
Kriterium
• Form- und fristgerechter sowie vollständiger Eingang der Bewerbungsunterlagen • Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung gemäß § 46 Abs. 2 VgV (im Teilnahmeantrag) • Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 + 124 GWB vorliegen (im Teilnahmeantrag) • Eigenerklärung zur geford … ganz lesen• Form- und fristgerechter sowie vollständiger Eingang der Bewerbungsunterlagen • Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung gemäß § 46 Abs. 2 VgV (im Teilnahmeantrag) • Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 + 124 GWB vorliegen (im Teilnahmeantrag) • Eigenerklärung zur geforderten Berufshaftpflichtversicherung (im Teilnahmeantrag) • Eigenerklärung gem. 5. EU-Sanktionspaket „Russlandsanktionen“ • Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb in Textform gem. § 126 BGB • Ggf. weitere Erklärung gem. Bewerbungsformular Die Ausloberin behält sich die Nachforderung von Unterlagen vor. Alle Bewerber, die die Zulassungskriterien erfüllen, werden zum Auswahlverfahren zugelassen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB. Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Sollte dem behaupteten Verstoß seitens der Ausloberin nicht abgeholfen werden, besteht die Möglichkeit der Nachprüfung über … ganz lesenEs gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB. Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Sollte dem behaupteten Verstoß seitens der Ausloberin nicht abgeholfen werden, besteht die Möglichkeit der Nachprüfung über die Vergabekammer. Anträge auf Nachprüfung sind zu richten an: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Straße: Stiftsstraße 9 Plz/Ort: 55116 Mainz Telefon: 06131 / 16-2234 Telefax: 06131 / 16-2113 Email: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Evangelisches Gymnasium Bad Marienberg gGmbH
Anschrift
Erlenweg 5, 56470 Bad Marienberg
Website
evgbm.net
Kontakt
sekretariat@ev-gymnasium.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

264vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (199 Lose mit Angabe)
216.649 €Zuschlagswert im Median
120.698 € – 364.521 €mittlere Hälfte, 142 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.11.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ff37c9fc-d4a7-40ab-9f60-697d492b4dc3.