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Frist abgelaufenEU-weitVersicherungenDienstleistungen

Nicht offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Versicherungsleistungen für das Bauvorhaben „Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) und der unterirdischen Kältezentrale des Reichstagsgebäudes (UKZ) (BIZ/UKZ)“ (Vergabenummer VOEK 252-23)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin, Berlin

Aktenzeichen VOEK 252-23veröffentlicht 29.11.2023DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 1123 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
65 Monate01.10.2024 – 26.02.2030
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10623, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhr
    vor 37 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 26.02.2030
    vor 25 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Mit dem Bau des neuen Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) soll ein repräsentativer, dem Bundestag angemessener Eingangsbereich mit Sicherheitskontrolle für die Besucher und Besucherinnen entstehen. Das neue BIZ wird durch ein unterirdisches Verbindungsbauwerk an den Bundestag angeschlossen sein. Zusätzlich wird das BIZ über ein Plenarforum, einen Bundestagsshop und modern ausgestattete Räume für Seminar- und Diskussionsveranstaltungen, ein Gastronomieangebot und einen WC-Pavillon (WCP) für die Besucher des Deutschen Bundestages verfügen. Zusätzlich zum BIZ wird eine unterirdische Kältezentrale (UKZ) vor dem Reichstagsgebäude (RTG) errichtet und installiert. Diese wird mit dem BIZ, dem Reichstagsgebäude sowie dem Technikverbund Parlamentsbauten (TVP) verbunden. Die UKZ dient zur Klimaregulierung der Gebäude. Die BImA ist Bauherrin des geplanten Projekts. Auftragsgegenstand ist die Projektversicherung des vorgenannten Bauvorhabens mittels einer kombinierten Projektversicherung für alle am Projekt Beteiligten.

Beschreibung des Loses

Auftragsgegenstand ist die Projektversicherung des Bauvorhabens mittels einer kombinierten Projektversicherung für alle am Projekt Beteiligten.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
100 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2024
Vertragsende
26.02.2030
Verlängerung
Im Rahmen der Bauleistungsversicherung beginnt die Haftung mit der Einrichtung der Baustelle und endet mit der Gesamtabnahme/-übernahme des Bauobjekts. Sind nach der Gesamtabnahme/-übernahme noch Restarbeiten (keine Gewährleistungsarbeiten) auszuführen, verlängert sich die Haftung bis zu deren Abnah … ganz lesenIm Rahmen der Bauleistungsversicherung beginnt die Haftung mit der Einrichtung der Baustelle und endet mit der Gesamtabnahme/-übernahme des Bauobjekts. Sind nach der Gesamtabnahme/-übernahme noch Restarbeiten (keine Gewährleistungsarbeiten) auszuführen, verlängert sich die Haftung bis zu deren Abnahme/Übernahme. Abweichend davon, dass der Versicherungsschutz zum angegebenen Baubeginn zu laufen beginnt, beginnt in der Berufshaftpflicht der Versicherungsschutz zum angegebenen Datum des Planungsbeginns und endet zu dem im Versicherungsschein genannten Ablaufdatum.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist (gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist (gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
Als Eignungskriterium wird ein Mindestumsatz (Gesamtumsatz) des Unternehmens oder der Bietergemeinschaft in Höhe von EUR 5.482.000,00 je abgelaufenem Geschäftsjahr der letzten drei Geschäftsjahre gefordert. . Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrie … ganz lesenAls Eignungskriterium wird ein Mindestumsatz (Gesamtumsatz) des Unternehmens oder der Bietergemeinschaft in Höhe von EUR 5.482.000,00 je abgelaufenem Geschäftsjahr der letzten drei Geschäftsjahre gefordert. . Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1, ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland, auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen. . Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Eignungskriterien Bieterauskunft“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Eignungskriterien Bieterauskunft“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftsdatei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Eignungskriterien Bieterauskunft“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. . Fragen zu den Vergabeunterlagen werden erbeten bis spätestens: 02.10.2023. Anfragen zu den Vergabeu …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 665 (Versicherungen und Altersvorsorge) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

19vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (17 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Bekanntmachung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 12.10.2023
  2. BekanntmachungFrist 12.10.2023

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0c35e7f1-cbea-4683-b94c-df42cab4d4f0.