Nicht-offener Planungswettbewerb für Architektur/Landschaftsarchitektur und Kunst für die Errichtung eines Ehrenmals der Luftwaffe in der Otto-Lilienthal-Kaserne Roth
Staatliches Bauamt Nürnberg · Nürnberg, Bayern
Aktenzeichen MNR 40102 D0069veröffentlicht 28.02.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
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- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlich
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 14:00 Uhrvor 19 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Beschafferin führt hierfür einen Planungswettbewerb gemäß Vergabeverordnung (VgV) § 69ff bzw. einen nichtoffenen interdisziplinären Planungswettbewerb für Architektur/Landschaftsarchitektur und Kunst mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb gemäß „Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013“ (RPW 2013) § 3 Abs. 3 durch. Die Aufgabe stellt hohe Anforderungen an die gestalterische und künstlerische Qualität. Das Ziel ist eine integrativ entwickelte Lösung, weshalb das Verfahren für interdisziplinäre Teams aus Objektplanung (Architektur und/oder Landschaftsarchitektur) und Kunst ausgelobt wird. Der Wettbewerb richtet sich daher an professionelle Bildende Künstlerinnen, Künstler oder Künstlergruppen im Team mit Architektinnen bzw. Architekten und/oder Landschaftsarchitektinnen bzw. Landschaftsarchitekten und findet anonym statt. Die Namen der Teilnehmenden werden den Mitgliedern des Preisgerichts erst nach Abschluss der Entscheidung des Preisgerichts bekannt gemacht. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Der Wettbewerb wird in Abstimmung mit dem BBK-Landesverband Bayern e.V. und der Bayerischen Architektenkammer durchgeführt. ----- In einem ersten Schritt wählt die Beschafferin über ein offenes Verfahren nach § 71 Abs. 3 VgV i. V. m. § 3 Abs. 3 RPW 2013 (Teilnahmewettbewerb) insgesamt 10 bis 12 Teilnehmende für den Realisierungswettbewerb aus (siehe 5.1.9). Die Kriterien für die Auswahl der Teilnehmenden sind in Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung (unter Nr. 3) und in der Matrix in Anlage 3 erläutert, beide erhältlich unter www.phase1.de/ehrenmal-lw. ----- Hier wählt die Beschafferin die besten 10 Bewerber/innen als Teilnehmende für den Wettbewerb aus. Sie wird bis zu 2 weitere Bewerber/innen auswählen, sofern deren Punktabstand zum/zur Bewerber/in auf Platz 10 nicht größer als 20 von maximal 180 Punkten ist.----- Nach Auswahl der Teilnehmenden wird die Beschafferin diese auffordern, die Wettbewerbsaufgabe zu bearbeiten. Aus dem Kreis der Teilnehmenden wählt das Preisgericht die Preisträger/innen aus. Die Auswahl des Preisgerichts richtet sich jeweils nach den unter 4. in Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung angegebenen Kriterien für die Bewertung der Projekte im Wettbewerb, erhältlich unter www.phase1.de/ehrenmal-lw. ------ Die Beschafferin wird mit den Preisträger/innen des Wettbewerbs für die Vergabe des Auftrags in ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb eintreten. Hier prüft sie zunächst die Eignung der Preisträger/innen nach den unter 3.1 und 5.3 in der Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung vorgesehenen Kriterien. Die Preisträger/innen müssen dazu, nach gesonderter Aufforderung, die dort aufgelisteten Unterlagen einreichen. Mit allen geeigneten Preisträgern/innen tritt die Beschafferin sodann in Verhandlungen ein und fordert sie nach einer indikativen Angebotsphase zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebots auf. Bei der Angebotswertung wird die Auftraggeberin die Platzierung im Wettbewerb angemessen berücksichtigen. Nähere Informationen hierzu siehe Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung , erhältlich unter www.phase1.de/ehrenmal-lw.
Beschreibung des Loses
Das Ehrenmal der Bundeswehr in Berlin und die drei Ehrenmale der Teilstreitkräfte in Fürstenfeldbruck, Koblenz und Laboe stehen als Orte des öffentlichen und individuellen Gedenkens für die Ehrung und Wertschätzung der Toten. Sie erinnern an die in der Ausübung ihres Dienstes ums Leben gekommenen Angehörigen der Bundeswehr und sind Orte für zentrale Gedenkfeierlichkeiten, insbesondere am Volkstrauertag. Am Luftwaffenehrenmal am Standort Fürstenfeldbruck wurde ab 1966 zunächst den Opfern beider Weltkriege, sowie den Opfern der Luftfahrt gedacht und später um das Gedenken an die toten Kameradinnen und Kameraden der Luftstreitkräfte, die für die Erhaltung des Friedens ihr Leben in der Bundeswehr gelassen haben, erweitert. Mit der Stationierungsentscheidung der Bundeswehr im Oktober 2011 wurde auch die Verlegung der Offizierschule der Luftwaffe (OSLw) vom Fliegerhorst Fürstenfeldbruck in die Otto-Lilienthal-Kaserne bei Roth festgelegt. In diesem Zusammenhang wurde entschieden, am neuen Standort auch ein neues Ehrenmal der Luftwaffe zu errichten, dessen Gestaltung Gegenstand des Wettbewerbs ist. Mit der Errichtung des Ehrenmals der Luftwaffe am Standort Roth wird der bestehenden Tradition Rechnung getragen und auch künftig konsequent fortgeführt. Die inhaltlichen Bezüge zur Offizierschule und die unmittelbare Vermittlung der Traditionspflege und Erinnerungskultur in der Luftwaffe an den Offiziernachwuchs waren Gründe für die Entscheidung. Durch die Integration des Ehrenmals in den Campus der Offizierschule wird allen Lehrgangsteilnehmenden, aber auch den Besuchenden das Selbstverständnis im Umgang mit der Tradition und der eigenen Geschichte ständig in Erinnerung gerufen. Das Gedenken an die Gefallenen und Verstorbenen der Luftwaffe muss im Zuge der Traditionspflege der Luftwaffe nicht nur mahnendes, sondern in Zukunft mehr ehrendes Gedenken sein. Hierzu ist ein ehrendes Gedenken an die Angehörigen der Luftwaffe zu ermöglichen, die in Ausübung ihres Dienstes für die freiheitlich demokratischen Werte und das Recht des deutschen Volkes im Einsatz oder in Ausübung ihres täglichen Dienstes ihr Leben ließen. Als mahnendes Gedenken wird auch weiterhin der Opfer der Weltkriege und der Luftfahrt gedacht. Durch sein Narrativ und die künstlerische Gestalt soll sich das zukünftige Ehrenmal mit diesen Perspektiven und dem konkreten Standort auseinandersetzen, einen bedeutsamen Akzent im Alltag des Standorts setzen und einen würdigen Ort für Veranstaltungen und individuelles Erinnern schaffen. Das Bauvorhaben soll schnellstmöglich fertiggestellt werden. Für die Realisierung des Ehrenmals inklusive ggf. erforderlicher Gutachten wird ein Budget in Höhe von bis zu 4,0 Mio. Euro (brutto) für KG 200 bis 600 (DIN 276) bereitgestellt. In diesem Budget enthalten sind im Regelfall alle Honorarkosten für immaterielle, künstlerische Leistungen zur vollständigen Realisierung des Ehrenmals gemäß der im Wettbewerb einzureichenden Kostenangabe, sowie für Herstellung künstlerischer Objekte/künstlerisch hergestellter Bauteile, d.h. Material-, je nach baulicher Typologie Bau- bzw. Herstellungs- und Transportkosten, ggf. erforderliche Planungs- und Bauleistungen Dritter, ggf. Kosten für bautechnische Nachweise, für die fachliche und künstlerische Oberleitung.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Wettbewerbsergebnis, Lösungskompetenz, Prozessqualität und Persönliche Kompetenz. Näheres zu den Zuschlagskriterien siehe Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung (erhältlich unter www.phase1.de/ehrenmal-lw).80
- Preis
- Planungshonorar inklusive aller Honorarkosten für immaterielle, künstlerische Leistungen. Näheres siehe Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung, erhältlich unter www.phase1.de/ehrenmal-lw.20
Eignung5 von 5 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Über die Bewertung der über Referenzen nachgewiesenen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden diejenigen Bewerberinnen und Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens (Planungswettbewerb) eingeladen werden. Näheres siehe Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung 3.2, erhältlich unter www.phase1.de/ehrenmal-lw.
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Teilnahmeberechtigt gem. § 4 Abs.1 RPW 2013 sind Arbeitsgemeinschaften aus natürlichen Personen, die als professionelle Bildende Künstlerinnen, Künstler oder Künstlergruppe tätig sind, zusammen mit natürlichen Personen, die am Tag der Bekanntmachung des Wettbewerbs einen Master- oder Diplomstudienga … ganz lesenkürzer
Teilnahmeberechtigt gem. § 4 Abs.1 RPW 2013 sind Arbeitsgemeinschaften aus natürlichen Personen, die als professionelle Bildende Künstlerinnen, Künstler oder Künstlergruppe tätig sind, zusammen mit natürlichen Personen, die am Tag der Bekanntmachung des Wettbewerbs einen Master- oder Diplomstudiengang im Fachgebiet Architektur oder Landschaftsarchitektur abgeschlossen haben. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten der EU, den EFTA Staaten und der NATO. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung Richtlinie 2013/55/EU (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist. Teilnahmeberechtigt in der Arbeitsgemeinschaft sind ferner juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören. Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertreterin bzw. einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, die bzw. der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Die zur Vertretung bevollmächtigte Person sowie der (die) verantwortliche(n) Urheberin/Urheber der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürlichen Personen als Teilnehmende gestellt werden (siehe Absatz zuvor).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 9 bis 12 Bewerber
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- www.phase1.de/ehrenmal-lw
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach, vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de. Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb einer Frist von 10 KT bei der Vergabestelle gerügt w … ganz lesenkürzer
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach, vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de. Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb einer Frist von 10 KT bei der Vergabestelle gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Ablauf der Frist nach §134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 + 3 GWB). - Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). - Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Dachauer Straße 128, 80637 München
- Website
- bundeswehr.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- [phase eins]. Hossbach Lehmhaus GbR
Bei uns erfasst
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- Straßenbauarbeiten und Spartenarbeiten30.07.2025
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- Winterdienst SM Hilpoltstein14.05.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f71024f5-a315-45b3-950d-ca95f530dd65.