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Neuvergabe des Minderheitsgesellschaftsanteils an dem gemeinschaftlichen Abfallentsorgungsunternehmen Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg GmbH (ASF GmbH) sowie abfallwirtschaftliche Leistungen

Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement · Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025004340veröffentlicht 30.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 418 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Baden-Württemberg (12 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
20 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (165 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (291 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.

  • Zuschlags- und Wertungskriterium45 %
  • Zuschlags- und Wertungskriterium55 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,1 Punkte
25 % teurer−9 Punkte
50 % teurer−15 Punkte
100 % teurer−22,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement
    vor 14 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 14 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Neuvergabe des Minderheitsgesellschaftsanteils an dem gemischtwirtschaftlichen Abfallentsorgungsunternehmen Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg GmbH (ASF GmbH) an einen privaten Partner.

Ferner sind • die Übernahme von Bioabfällen und deren Behandlung in einer vom Auftragnehmer zu stellenden Bioabfallvergärungsanlage (inkl. der Entsorgung von Rest- und Störstoffen) sowie - soweit notwendig - der Transport von einer Übernahmestelle der ASF GmbH zu Bioabfallvergärungsanlage; • die Übernahme von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) und Leichtverpackungen (LVP) an einer vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellenden und zu betreibenden Übernahmestelle; • die Verwertung von PPK (inkl. die Entsorgung von Rest- und Störstoffen); • die Annahme, Entsorgung sowie Behandlung bzw. Sortierung von Gewerbeabfällen Gegenstand der Ausschreibung.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Zuschlags- und Wertungskriterium45 %
Zuschlags- und Wertungskriterium55 %
Preis
Zuschlags- und WertungskriteriumKriterium A: Angebotspreis für 47% Gesellschaftsanteil an der ASF GmbH. Weitere Informationen siehe Dokument „Beschreibung Zuschlagskriterien“ und Nr. 5.2 der Verfahrensbeschreibung.
Qualität
Zuschlags- und WertungskriteriumKriterium B (Gewichtung 40%): Auswirkungen der Bieter auf die Kosten der Abfallentsorgung. Kriterium C (Gewichtung 15%): Konzepte für den Input des privaten Anteilseigners zur Reduktion von Umweltbelastungen, der Weiterentwicklung der Innovations- und Zukunftsfähigkeit der ASF GmbH sowie zur Unterstützung einer wirtschaftlichen Beschaffung der ASF GmbH. Weitere Informationen siehe Dokument „Beschreibung Zuschlagskriterien“ und Nr. 5.2 der Verfahrensbeschreibung.

Eignung8 von 8 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der öffentliche Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl interessierter und geeigneter Bewerber. Die Bewerberauswahl erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen festgelegten Eignungskriterien. Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten … ganz lesenDer öffentliche Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl interessierter und geeigneter Bewerber. Die Bewerberauswahl erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen festgelegten Eignungskriterien. Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise geprüft (gemäß Bewerbungsformular). 1. Angaben zum Bewerber (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten). 2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsspektrum unter Angabe von - Name, Sitz und Rechtsform der Gesellschaft, - Darstellung und Erläuterung der Konzernstruktur sowie der Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse, - Beschreibung des Tätigkeitsbereichs, - Jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, - Haftungsstruktur. 3. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (nicht älter als sechs Monate); bei Bewerbern aus nicht-deutschsprachigen EU-Mitgliedsstaaten ist eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. 4. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (§ 43 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden. 5. Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird (§ 47 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden. 6. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 und § 124 GWB). 7. Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) erfüllt werden. 8. Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen/ Personen/ Lieferanten (Auftragsverbot). 9. Erklärung, dass die Geheimhaltungspflicht zur Einsichtnahme in Geschäftsunterlagen der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg GmbH erfüllt werden.
Finanzkennzahlen
Nachweise gemäß § 45 Abs.1 und Abs. 4 Nr. 1 VgV: Aktuelle Auskunft über die Bonität des Bewerbers von einem oder mehreren Finanzinstituten, Banken, Wirtschaftsauskunftsunternehmen, etc. über die wirtschaftlichen Verhältnisse, zur Kreditwürdigkeit und zur Zahlungsfähigkeit, die insgesamt mindestens e … ganz lesenNachweise gemäß § 45 Abs.1 und Abs. 4 Nr. 1 VgV: Aktuelle Auskunft über die Bonität des Bewerbers von einem oder mehreren Finanzinstituten, Banken, Wirtschaftsauskunftsunternehmen, etc. über die wirtschaftlichen Verhältnisse, zur Kreditwürdigkeit und zur Zahlungsfähigkeit, die insgesamt mindestens ein Volumen von 50 % der Darlehens- und Kontokorrentverbindlichkeiten des Bewerbers zum 31.12.2024 finanzieren. Die Auskünfte sollen nicht älter als sechs Monate sein. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind diese Nachweise für jedes Mitglied einzureichen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Erklärung gemäß § 45 Abs.1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bewerbers bezogen auf Ziffer 1.1 der Verfahrensbeschreibung und den darin dargestellten von der ASF GmbH erbrachten Leistungen in den … ganz lesenErklärung gemäß § 45 Abs.1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bewerbers bezogen auf Ziffer 1.1 der Verfahrensbeschreibung und den darin dargestellten von der ASF GmbH erbrachten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2020-2024 (Bieter selbst + Mutterkonzern des Bieters). Sofern der Bewerber über Beteiligungen an operativ tätigen Tochtergesellschaften verfügt, so sind auch deren externe Umsätze entsprechend der Beteiligungsquote (separat) anzugeben. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem Mitglied abzugeben. Dies gilt auch für Eignungsverleiher, die nicht Mitglied einer etwaigen Bewerbergemeinschaft sind. Wir behalten uns vor, die Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder einer Person mit vergleichbarer Qualifikation einzufordern, die die Angaben in der Eigenerklärung bestätigt. Bewerber mit einem Umsatz vergleichbarer Leistungen (s.o.) von 250 Mio. € im Jahr (durchschnittlicher Umsatz der letzten 5 Jahre) werden zur zweiten Vergaberunde zugelassen. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze addiert.
Finanzkennzahlen
Nachweis gemäß § 45 Abs.1 Nr. 2 und Abs. 4 Nr. 3 VgV: Vorlage der Jahresabschlüsse (Bilanz, GuV, Anhang, jeweils inklusive Lagebericht und Cash-Flow-Rechnung, vorrangig durch Vorlage der Prüfungsberichte der Abschlussprüfer) für die letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2020-2024, zum Nachweis de … ganz lesenNachweis gemäß § 45 Abs.1 Nr. 2 und Abs. 4 Nr. 3 VgV: Vorlage der Jahresabschlüsse (Bilanz, GuV, Anhang, jeweils inklusive Lagebericht und Cash-Flow-Rechnung, vorrangig durch Vorlage der Prüfungsberichte der Abschlussprüfer) für die letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2020-2024, zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Kreditwürdigkeit. Die Vorlage der Einzelabschlüsse der Bewerbergesellschaft / jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind zwingend erforderlich, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist bzw. bei Konzerngesellschaften, die von der Aufstellung eines Jahresabschlusses befreit sind, die Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre des Konzerns. Im Falle einer Konzernzugehörigkeit behält sich die Stadt Freiburg vor, Konzernabschlüsse zur Einbeziehung in die Eignungsprüfung anzufordern, die der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft als Mutterunternehmen aufstellt oder bei denen die Bewerber als Tochterunternehmen eingebunden sind.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Erklärung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Als prinzipiell geeignet werden Bewerber-/ Bietergemeinschaften eingestuft, welche innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre vergleichbare Leistungen (bezogen auf Ziffer 1.1 der Verfahrensbeschreibung) im Rahmen von ÖPP Modellen oder vergleichbaren Kooperatione … ganz lesenErklärung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Als prinzipiell geeignet werden Bewerber-/ Bietergemeinschaften eingestuft, welche innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre vergleichbare Leistungen (bezogen auf Ziffer 1.1 der Verfahrensbeschreibung) im Rahmen von ÖPP Modellen oder vergleichbaren Kooperationen erbracht haben, die jeweils die in den einzelnen Referenzprojekten genannten Mindestanforderungen erfüllen (KO-Kriterien). Die Referenzen sind entsprechend der geforderten Nachweise einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften bzw. der Inanspruchnahme einer Eignungsleihe: Zuordnung der Referenz zum jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Eignungsverleiher. Dabei darf nur die Referenz angegeben werden, die in Art und Umfang der Teilleistung entspricht, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft ausführen wird bzw. die als Eignungsleihe in Anspruch genommen wird. Referenz 1: Erfahrungen im Bereich der kommunalen Abfallbewirtschaftung innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre von andienungspflichtigem Siedlungsabfall, gesammelt für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE, belegt anhand von mind. einer oder mehreren Referenzen). Mindestanforderungen: - Stadt mit mindestens 100.000 Einwohner*innen, - Die Referenz umfasst folgende Leistungen: ▪ haushaltsnahe behältergestützte Sammlung ▪ systemlose Abfuhr auf Abruf von Sperrmüll und Elektroaltgeräten ▪ Behältermanagement und -änderungsdienst ▪ Betrieb von Recyclinghöfen ▪ mobile und stationäre Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen Nachweis: Kurze Darstellung von Art und Inhalt des Referenzprojektes, Vertragslaufzeit, Auftragsvolumen, Kontaktdaten des Auftraggebers. Referenz 2: Erfahrungen im Bereich der Abfallentsorgung innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre belegt anhand von mind. einer oder mehreren Referenzen. Mindestanforderungen: - Vergärung von Bioabfällen - Entsorgung von Grünabfällen - Entsorgung von PPK - Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen Nachweis: Kurze Darstellung des Referenzprojektes, Zeitraum, Auftragsvolumen, Kontaktdaten des Auftraggebers. Referenz 3: Erfahrungen im Tätigkeitsfeld Stadtreinigung und Winterdienst, belegt anhand von mind. einer oder mehreren Referenzen. Mindestanforderung: - Stadtreinigung einer Stadt mit > 100.000 Einwohner*innen - Winterdienst einer Stadt mit > 100.000 Einwohner*innen Nachweis: Kurze Darstellung des Referenzprojektes, Zeitraum, Auftragsvolumen, Kontaktdaten des Auftraggebers. Referenz 4: Erfahrung im Bereich der Erfassung und Entsorgung von gewerblichen Abfällen innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre belegt anhand von mind. einer oder mehreren Referenzen. Mindestanforderungen: - Behälter- / Containergestellung zur Erfassung von gewerblichen Abfällen und deren Abfuhr - Entsorgung von gewerblichen Abfällen Nachweis: Kurze Darstellung des Referenzprojektes, Zeitraum, Auftragsvolumen, Kontaktdaten des Auftraggebers.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Aktuelles Zertifikat nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG als Entsorgungsfachbetrieb nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) (mindestens für die Sammlung und Verwertung von Siedlungsabfällen) des Bewerbers bzw. von mindestens einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Nachunternehmer werden nur im Zuge der Eignungsleihe zugelassen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
20 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages wird darüber hinaus im Bereich der Bioabfallentsorgung auch dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Möglichkeit eingeräumt, die Bioabfallentsorgung im Wege einer öffentlich-rechtlichen Aufgabenübertragung durch die Stadt Freiburg erbringen zu lasse … ganz lesenIm Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages wird darüber hinaus im Bereich der Bioabfallentsorgung auch dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Möglichkeit eingeräumt, die Bioabfallentsorgung im Wege einer öffentlich-rechtlichen Aufgabenübertragung durch die Stadt Freiburg erbringen zu lassen. Diese Leistungen werden im Sinne einer bestmöglichen Synergie bei der Bioabfallentsorgung und eines größtmöglichen Wettbewerbs im Rahmen dieser Ausschreibung ebenfalls mit ausgeschrieben und beinhalten: • Die Übernahme von Bioabfällen aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (ca. 21.500 Mg/a) an der Übernahmestelle der ASF GmbH „Im Eichelbuck“ und der Transport zu sowie die Anlieferung an einer während der Leistungszeit vom Auftragnehmer zu stellenden Bioabfallvergärungsanlage. Hinweis: Diese Leistung entfällt, sofern die vom Auftragnehmer zu stellenden Bioabfallvergärungsanlage nicht mehr als 20 km vom Ortspunkt entfernt liegt. • Die Annahme und Behandlung von Bioabfällen aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald an/ in einer Bioabfallvergärungsanlage (gemäß der Definition der Vergabeunterlagen) inkl. der Vermarktung von Outputprodukten sowie der Entsorgung von Rest- und Störstoffen. Die Entscheidung, ob der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald von seiner Option Gebrauch macht, wird durch den Landkreis rechtzeitig vor der Aufforderung zur Abgabe eines endgültigen Angebotes getroffen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Möglichkeit, die Mengen des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald ebenfalls zu behandeln, als Option mit betrachtet. Leistungsbeginn ist der 01.01.2028. Die Leistungszeit beträgt 19 Jahre.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inne … ganz lesenDer Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Gegenstand der Ausschreibung ist die Neuvergabe des Minderheitsgesellschaftsanteils an dem gemischtwirtschaftlichen Abfallentsorgungsunternehmen Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg GmbH (ASF GmbH) an einen privaten Partner. Ferner sind • die Übernahme von Bioabfällen und deren Behandlung … ganz lesenGegenstand der Ausschreibung ist die Neuvergabe des Minderheitsgesellschaftsanteils an dem gemischtwirtschaftlichen Abfallentsorgungsunternehmen Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg GmbH (ASF GmbH) an einen privaten Partner. Ferner sind • die Übernahme von Bioabfällen und deren Behandlung in einer vom Auftragnehmer zu stellenden Bioabfallvergärungsanlage (inkl. der Entsorgung von Rest- und Störstoffen) sowie - soweit notwendig - der Transport von einer Übernahmestelle der ASF GmbH zur Bioabfallvergärungsanlage; • die Übernahme von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) und Leichtverpackung (LVP) an einer vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellenden und zu betreibenden Übernahmestelle; • die Verwertung von PPK (inkl. die Entsorgung von Rest- und Störstoffen); • die Annahme, Entsorgung sowie Behandlung bzw. Sortierung von Gewerbeabfällen Gegenstand der Ausschreibung. 1.1. Ausgangslage Die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg GmbH (ASF GmbH) ist eine gemischt-wirtschaftliche Gesellschaft, an der die Stadt Freiburg im Breisgau mit einem Anteil von 53 % und ein privater Minderheitsgesellschafter mit einem Anteil von 47 % beteiligt ist. Grundlage der Leistungserbringung der ASF GmbH für die Stadt Freiburg ist der mit Gemeinderatsbeschluss vom 29.07.2025 an die ASF GmbH vergebene und zum 01.01.2027 wirksam werdende Bewirtschaftungsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren und die dazugehörenden Einzelleistungsverträge. Die Verträge umfassen im Wesentlichen folgende Leistungen: - Kommunale Abfallsammlung, - Stadtreinigung, - Kaufmännische und unterstützende Leistungen für den Eigenbetrieb, - Deponie Eichelbuck, - Zentrale Kfz-Leistungen für den städtischen Fuhrpark. Weitere Leistungen: Über die oben genannten Leistungen hinaus ist die ASF GmbH auch mit der Trocken-Sinkkastenreinigung im Auftrag der badenovaNETZE sowie der Haltestellen- und Parkhausreinigung im Auftrag der VAG bzw. FSB beauftragt. Neben der Erbringung der kommunalen Leistungen betreibt die ASF GmbH ein Gewerbegeschäft mit Containerdienst, Umleerbehältern und Speiseresteentsorgung. Darüber hinaus ist die ASF GmbH durch die Systembetreiber mit der Glas- und Leichtverpackung-Sammlung beauftragt. Die nähere Beschreibung dieser Leistungen ist der Verfahrensbeschreibung zu entnehmen. 1.2. Kostenstrukturdaten Die im Zusammenhang mit den kommunalen Verträgen erzielten Umsätze hatten im Jahr 2024 ein Gesamtvolumen von 32,5 Mio. €. Der Umsatz der ASF GmbH betrug in 2024 inklusive Gewerbegeschäft 52,1 Mio. €. Der Jahresüberschuss der ASF GmbH lag 2024 bei 3,6 Mio. € nach Steuern. Die Eigenkapitalquote beträgt 30,3 %, der Cash-Flow 7,4 Mio. €. 1.3. Neuvergabe des Minderheitsgesellschaftsanteils Die ASF GmbH beschäftigte zum 31.12.2024 rd. 500 Mitarbeiter*innen. Der private Minderheitsgesellschaftsanteil von 47 % an der ASF GmbH soll zum 01.01.2027 mit einer Vertragslaufzeit von 20 Jahren im Wege eines Share Deals neu vergeben werden. Der gegenwärtige private Minderheitsgesellschafter hat diesem Vorgehen zugestimmt und der Stadt Freiburg das Recht eingeräumt, seinen bisherigen Anteil auf einen Dritten zu übertragen, soweit dieser aus dem vorliegenden Verfahren als wirtschaftlichster Bieter hervorgeht. Die Neuvergabe erfolgt umfassend, d. h. das gegenwärtige Geschäftsportfolio der ASF GmbH wird nicht grundlegend verändert und besteht zukünftig zu rund 65 % aus sogenanntem „Kommunalgeschäft“ mit der Stadt Freiburg und zu rund 35 % aus sogenanntem „Drittgeschäft“ (gewerblicher Bereich). Der Bewirtschaftungsvertrag sowie die dazugehörenden Einzelleistungsverträge mit einer Laufzeit von 20 Jahren, beginnend ab dem 01.01.2027, wurden als Grundlage der vorliegenden Ausschreibung am 29.07.2025 vom Gemeinderat der Stadt Freiburg beschlossen und damit an die ASF GmbH vergeben. Die Leistungen des 20-jährigen Bewirtschaftungsvertrags sind nicht Teil der Verhandlungen, sondern bilden die Grundlage für die Werthaltigkeit der 47% Anteile an der ASF GmbH, die d …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

258vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (268 Lose mit Angabe)
495.950 €Zuschlagswert im Median
330.875 € – 937.705 €mittlere Hälfte, 39 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 385dda73-b4e4-4d9b-b282-a7046556749d.