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vergebenEU-weitHochbauBau

Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI – Hoyerswerda; Los 1.9 - Estricharbeiten

Stadt Hoyerswerda · Hoyerswerda, Sachsen

Aktenzeichen OB/02.01/25/16-VOBveröffentlicht 05.07.2025BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 540 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.

Alle Ausschreibungen: Hochbau in Sachsen (20 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Monate13.10.2025 – 20.03.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hoyerswerda02977, Landkreis Bautzen, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (36 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (41 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 20.03.2026
    vor 13 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI – Hoyerswerda, Umfassende Sanierung und Erweiterung des Kinder-, Jugend-, Familien-, Begegnungs- und Bildungszentrums; Los 1.9 - Estricharbeiten; Vergabe-Nr. OB/02.01/25/16-VOB:

Die Gesamtbaumaßnahme umfasst den Umbau des ehemaligen Jugendklubhauses (Saal mit Sozialanbau) sowie die Erweiterung dieses vorhandenen Gebäudebestandes um Anbauten in Pavillonform für die Kinder- und Jugendarbeit und Flächen für Beratung und Verwaltung der Einrichtung. Weiterhin wird für das im Stadtraum umzusetzende Planetarium ein Neubau an zentraler Stelle errichtet. Der Freiraum wird in Teilflächen aufgewertet.

Die Leistungen von Los 1.9 umfassen die Lieferung, Herstellung und den Einbau von Zementestrich für die Bestandsgebäude Bauteile 1 – Saalanbau, Bauteil 2 – Saal. Die Neubauten Bauteil 3. 1 - Büros, Bauteil 3.2 - Planetarium und Bauteil 3.3 - Werkstatt / Jungendarbeit erhalten einen Zementestrich als Heizestrich. Die Einbaustärken variieren entsprechend der Fußbodenaufbauten. Die Bestandsgebäude Bauteil 1 und Bauteil 2 sind in Fertigteilleichtbeton (EG) und Schwerbeton (KG) errichtet. Die Dächer der Bestandsgebäude werden mit Trapezblech gedeckt. Ein Teil dieser Dächer erhält eine Photovoltaik-Anlage. Die Neubauten Bauteil 3.1 + 3.3 werden mit KS-Mauerwerk errichtet. Das Planetarium wird in Plattenbauweise (Beton) hergestellt. Die Neubauten erhalten Gründächer. Alle Bauteile erhalten ein WDVS in einer Stärke von 16 cm + Putz und Anstrich.

Zu beachten ist: Die Arbeiten können nicht unterbrechungsfrei ausgeführt werden, da die Bestandsgebäude bereits vorhanden sind, während die Neubauten abschnittsweise errichtet werden. Die Dauer der jeweiligen Unterbrechung bzw. den Zeitpunkt des Erfordernisses der Ausführung der Estricharbeiten teilt die örtliche Bauleitung schriftlich per elektronischer Nachricht 7 Tage vor der erforderlichen Ausführung der jeweiligen Teilleistungen mit. Diese baulichen Erfordernisse sind in den jeweiligen Einheitspreisen zu berücksichtigen.

WICHTIGE GROBMENGEN

Bestandsgebäude - BT1 - Saalanbau + BT2 – Saal: 695 m² Untergrundvorbereitung; 190 m² Ausgleichsverbundestrich; 640 m² Feuchtigkeitsabdichtung G200 S4; 684,31 m² Trittschalldämmung (verschiedene Stärken); 695 m² PE-Folie; 680 m² Zementestrich (verschiedene); 15 m² Calciumsulfatestrich sowie sonstige Leistungen (Dehnfugen schneiden, Aussparungen versch. Größen schließen, CM-Messstellen, Absenkung für Sauberlauf etc.)

Neubauten - BT 3.1 – Büros, BT 3.2 – Planetarium, BT 3.3 – Werkstatt / Jugendarbeit: 852 m² Untergrundvorbereitung; 690 m² Feuchtigkeitsabdichtung G200 S4; 852 m² Trittschalldämmung (verschiede Stärken); 84 m² PE-Folie; 852 m² Zementestrich als Heizestrich (verschiedene Stärken) sowie sonstige Leistungen (Dehnfugen schneiden, Aussparungen schließen versch. Größen, CM-Messstellen, Absenkung für Sauberlauf etc.)

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Angebotswert100 %
Preis
Angebotswert100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
13.10.2025
Vertragsende
20.03.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesdirektion Sachsen, PF 10 13 64, D-04013 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes U … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer: (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Towers GmbH, Leipzig13

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI – Hoyerswerda; Los 1.3.2 - Flachdächer

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 16.01.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.165vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (1.311 Lose mit Angabe)
265.371 €Zuschlagswert im Median
116.467 € – 605.353 €mittlere Hälfte, 773 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 16.05.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0197dc21-b9f7-4725-bbfa-a9df9e4950b6.