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Neustadt-Forum Hoyerswerda; Fulldome-System für das Planetarium im Rahmen des Interreg-Projekts PLSN.02.02-IP.01-0001/26: „Unter dem gemeinsamen Himmel“

Stadt Hoyerswerda · Hoyerswerda, Sachsen

Aktenzeichen OB/02.01/26/36-VOBveröffentlicht 29.10.2026BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 5 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Bautzen.

Alle Ausschreibungen: Bau in Sachsen (237 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Monate01.04.2027 – 31.08.2027
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hoyerswerda02977, Landkreis Bautzen, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (36 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (41 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Gesamtpreis (brutto) aller Leistungen dieses Leistungsverzeichnisses ein-schließlich Lizenzen, Wartung über 60 Monate und Garantie. Das günstigste Angebot erhält damit immer die vollen 70 Preispunkte; ein Angebot, das 6,5 % teurer ist, erhält rund 65,7 Punkte. Alle Punktwerte werden auf zwei Nachkommastellen gerundet. 70 × niedrigster Wertungspreis aller Angebote ÷ Wertungspreis des Angebots70 %
  • 1:100.000 bis unter 1:800.000 = 10 Punkte; 1:800.000 bis 1:1.000.000 = 20 Punkte; über 1:1.000.000 = 30 Punkte30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Tagen
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2027
    in 5 Monaten

Beschreibung

Im Rahmen des grenzüberschreitenden Projektes „Unter dem gemeinsamen Himmel / Pod Wspólnym Niebem“ wird das Planetarium im Neustadtforum Hoyerswerda zu einem modernen Standort für astronomische, wissenschaftliche und touristische Bildungsangebote entwickelt. Hierzu soll ein digitales Fulldome-System für die 12-Meter-Projektionskuppel einschließlich hochauflösender Projektionstechnik, Rechner- und Netzwerkinfrastruktur, Steuerungs- und Bedienkomponenten sowie Planetariums- und Visualisierungssoftware beschafft, installiert und in Betrieb genommen werden. Die neue Ausstattung soll klassische Planetariumsvorführungen ebenso wie interaktive Anwendungen, wissenschaftliche Visualisierungen und grenzüberschreitende digitale Veranstaltungsformate ermöglichen. Auftragsgegenstand ist die Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung eines Fulldome-Systems für das Planetarium im Neustadtforum von Hoyerswerda.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gesamtpreis (brutto) aller Leistungen dieses Leistungsverzeichnisses ein-schließlich Lizenzen, Wartung über 60 Monate und Garantie. Das günstigste Angebot erhält damit immer die vollen 70 Preispunkte; ein Angebot, das 6,5 % teurer ist, erhält rund 65,7 Punkte. Alle Punktwerte werden auf zwei Nachkommastellen gerundet. 70 × niedrigster Wertungspreis aller Angebote ÷ Wertungspreis des AngebotsGewichtung (Punkte, genau) 70Angebotspreis
Qualität
1:100.000 bis unter 1:800.000 = 10 Punkte; 1:800.000 bis 1:1.000.000 = 20 Punkte; über 1:1.000.000 = 30 PunkteGewichtung (Punkte, genau) 30Kontrast

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2027
Vertragsende
31.08.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesdirektion Sachsen, PF 10 13 64, D-04013 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes U … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer: (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

222vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (241 Lose mit Angabe)
403.234 €Zuschlagswert im Median
154.224 € – 905.602 €mittlere Hälfte, 64 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 02.11.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01a1829b-71f1-4851-87ac-4eb303c88671.