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Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenPlanung

Neuordnung Berliner Vorstadt Abwassernetz

Energie und Wasser Potsdam GmbH · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen 241210_EWP_BW_23veröffentlicht 15.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 628 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Brandenburg (33 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
12 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Potsdam14480, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 117 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • 1.1 Darstellung der Arbeitsschritte25 %
  • 1.2 Einschätzung zu vorgeschlagenen Varianten20 %
  • 1.3 Darstellung Kommunikation zwischen AG und AN in Planungsphase5 %
  • 2.1 Herangehensweise inkl. optimale Zeitplanung7,5 %
  • 2.2 Beachtung und Einhaltung von Richtlinien5 %
  • 2.3 Anordnung der Bohrungen (z.B. Anzahl, Verteilung)2,5 %
  • 3.1 Honorarermittlung (auf Stundenbasis)35 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Energie und Wasser Potsdam GmbH
    vor 21 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 21 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Beabsichtigt ist eine konzeptionelle Überarbeitung des Abwassernetzes der Berliner Vorstadt aufgrund hydraulischer Probleme im Regenwasser- sowie Schmutzwassernetz. Es soll eine Studie erstellt werden, die einen Sanierungsplan mit einem Regenwasserkonzept kombiniert und dabei die Machbarkeit der Regenwasserbewirtschaftung in den einzelnen Straßenzügen mit dem Fokus auf Versickerung, Rückhaltung und Reinigung bewertet. Ziel der Studie ist eine konzeptionelle Überarbeitung des Trennsystems der Berliner Vorstadt, welches aufgrund unzureichender Gefälleneigungen im Kanalnetz, sowie gegensätzlicher Fließrichtungen in den Kanälen (durch diverse Hochpunkte im Leitungsnetz) hydraulische Schwachstellen zeigt, um die hydraulische Leistungsfähigkeit zu verbessern. Zudem wird langfristig angestrebt, die Einleitung des Regenwassers aus dem Einzugsgebiet zu reduzieren, welches insbesondere dadurch erreicht werden soll, dass das Regenwasser (privat und öffentlich) ortsnah versickert wird. Dafür sollen u.a. die Bodenverhältnisse auf Versickerungsfähigkeit untersucht sowie die Flächenverfügbarkeit berücksichtigt werden. Im Zuge der konzeptionellen Überarbeitung müssen die zulässigen Einleitmengen, in die dem Betrachtungsgebiet angrenzenden Gewässer, überprüft werden. Zusätzlich sollen zwei Einleitpunkte (A108 und A114) umverlegt bzw. stillgelegt werden, da sie sich auf privaten Grundstücken befinden. Anhand hydraulischer Modellierung sollen zur Zielerreichung verschiedene Varianten erarbeitet und anhand ökonomischer, ökologischer und sozialer Kriterien verglichen werden.

Beschreibung des Loses

Planungsgegenstände: Die Studie soll die nachfolgenden Anforderungen unter Berücksichtigung des Technischen Regelwerkes der EWP GmbH erfüllen: - Beschaffung aktueller Stadtkartendaten und Darstellung im Lageplan - Darstellung des Ist-Zustandes inkl. Einzugsflächenermittlung und Baugrundverhältnisse / Möglichkeiten zur Versickerung, inkl. Ortsbegehungen, Erstellung einer Fotodokumentation - Aufstellung einer gutachterlichen Stellungnahme zu den Baugrundverhältnissen im Untersuchungsgebiet, insbesondere zu Versickerungseigenschaften und Grundwasserständen, als Grundlage für die Vorbemessung der Versickerungsanlagen - Hydraulische Berechnung des Ist-Zustandes, inkl. Erstellung eines digitalen Netzmodells des bestehenden Kanalnetzes - Auswertung der Berechnung, Kennzeichnung und Bewertung von Problembereichen - Kanalnetzentwurf und Vorbemessung im Zeitbeiwertverfahren - Erstellung und Bewertung von 3 Varianten zur Umsetzbarkeit der Regenwasserbewirtschaftung im Einzugsgebiet inkl. Vorbemessung von Netzerweiterungen und Anlagen zur Regenwasserbewirtschaftung und -behandlung (oberflächennahe vs. unterirdische Versickerung, Rückhaltung, Reinigung) in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger, der AG Stadtbäume und der Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Potsdam: 1. Variante: größtmögliche (örtliche) Versickerung, maximal reduzierte RW-Ableitung zu den Auslaufbauwerken, inkl. Stilllegung der Auslaufbauwerke A108 und A114, Dimensionierung des Regen- und Schmutzwassernetzes 2. Variante: Kombination aus wirtschaftlich sowie technisch günstigster Versickerung + minimaler Einleitmenge RW inkl. Betrachtung der Notwendigkeit einer Regenwasserreinigungsanlage, Dimensionierung des Regen- und Schmutzwassernetzes 3. Variante: Alternativer Lösungsansatz auf Grundlage der DWA A102 und der Nutzung von zukunftsorientierten, innovativen Regenwasserbewirtschaftungsverfahren (Schwammstadt) zur Anpassung des Entwässerungssystems an klimatische Veränderungen (Starkregenereignisse, Dürreperioden, etc.), Dimensionierung des Regen- und Schmutzwassernetzes - Bewertung der geplanten Versickerungsanlagen nach DWA-A 138 - Hydrodynamische Berechnung des Kanalnetzes im vorhandenen und im geplanten Ausbaustand (Überstaunachweis; max. 3 Varianten, je 3 Lastfälle) - Erstellung eines Sanierungsplans bzw. eines Ablaufplans und den dazugehörigen Kostenrahmen für jede Variante. Die sukzessive Reduzierung der Einleitmengen je Bauabschnitt soll dabei herausgestellt werden. - Dokumentation und Erläuterung der Untersuchungsergebnisse mit ausführlichem schriftlichem Bericht in digitaler Form (Format PDF) und 2-facher Papierfassung - Abstimmung mit dem AG und Dritten - Vorbereitung, Moderation und Protokollierung von drei Veranstaltungen zur Präsentation und Diskussion der Untersuchungsergebnisse - Lieferung der Kanalnetzmodelle im Format ISYBAU-XML Hinweise zur Angebotserstellung: Das Angebot soll unter Benennung der eingeschätzten Gesamtstundenzahl auf Stundenbasis erfolgen. Zusätzlich soll die Vorgehensweise zur Erstellung der Studie dargestellt werden. Hierzu zählt z.B. auch die Darstellung der Arbeitsschritte. Im Angebot sollte zudem eine Einschätzung des Bieters zu den vorgeschlagenen Varianten erfolgen inkl. möglicher erster Vorschläge zur Umsetzung der 3. Variante. Für das weitere Vorgehen soll zusätzlich eine Aufgabenstellung für ein Baugrundgutachten für das gesamte Betrachtungsgebiet unterbreitet werden. Die Aufgabenstellung zum Baugrundgutachten sollte im ersten Schritt der Projektbearbeitung erfolgen und an die EWP GmbH übergeben werden. Zur Angebotsabgabe soll ein erstes Konzept für die Aufgabenstellung des Baugrundgutachtens vorliegen. Als Grundlage zur Angebotserstellung sollen zudem auch die Topographie Potsdams sowie die Lagepläne zum Medienbestand der Energie und Wasser Potsdam dienen. Weiterhin soll das Gutachten auf Basis der Checkliste der EWP, siehe Anhang I, Abschnitte A 1 und A 2, erstellt werden. Zum Bietergespräch soll schließlich das Konzept zum Baugrundgutachten, sowie die Vorgehensweise zur Erstellung der Studie vorgestellt und erklärt werden. Diese Präsentation ist ebenfalls Teil der Wertung zur Vergabe. Vorgesehender Planungszeitraum und formale Abgabe: Der Auftragnehmer legt mit Erstellung des Angebotes eine verbindliche Zeitschiene für die Abarbeitung des Projektes vor. Zielstellung ist die Fertigstellung des Planungsprojektes innerhalb von 12 Monaten nach Auftragseingang. Das Konzept soll in 2-facher Papierfassung und einfacher digitaler Fassung abgegeben werden.

Bedingungen

Zuschlag7 von 7 angegeben

Qualität
1.1 Darstellung der ArbeitsschritteGewichtung (Punkte, genau) 251. Vorgehensweise zur Erstellung der Studie 1.1 Darstellung der Arbeitsschritte (z. B. Umfang, Gebietsbearbeitung, Herangehensweise, beteilige Mitarbeitende, Aufgabenverteilung) (siehe Datei Bewertungsmatrix (Stufe 2) 1.1. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix 1.1.1. Für die Wertungskriterien 1 und 2 erfolgt eine Bewertung auf einer Punktskala: - ausgezeichnet: 5 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße und zeigt über die Anforderungen hinausgehende Potentiale auf) - sehr gut: 4 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße) - gut: 3 Punkte (die Leistung entspricht voll den Anforderungen) - befriedigend: 2 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen) - ausreichend: 1 Punkte (die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen) - keine Angaben / Aussagen: 0 Punkte 1.1.2. Das Wertungskriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Es wird der Durchschnitt aus allen Honorarangeboten ermittelt. - 5 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot bis +/- 10 % des Durchschnitts liegt - 4 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/-10 % bis 15 % des Durch-schnitts liegt. - 3 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 15 % bis 20 % des Durchschnitts liegt. - 2 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 20 bis 25 % des Durchschnitts liegt. - 1 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot höher oder niedriger als 25 % des Durchschnitts liegt. 1.1.3. Bei den Wertungskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl. 1.1.4. Gesamtergebnis: Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Qualität
1.2 Einschätzung zu vorgeschlagenen VariantenGewichtung (Punkte, genau) 201. Vorgehensweise zur Erstellung der Studie 1.2 Erste Einschätzung zu vorgeschlagenen Varianten inkl. erste Vorschläge zu V.3; Erwägung von Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Nutzung der vorhandenen baulichen Anlagen, Bewertung der vorgeschlagenen Varianten (siehe Datei Bewertungsmatrix (Stufe 2) 1.1. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix 1.1.1. Für die Wertungskriterien 1 und 2 erfolgt eine Bewertung auf einer Punktskala: - ausgezeichnet: 5 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße und zeigt über die Anforderungen hinausgehende Potentiale auf) - sehr gut: 4 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße) - gut: 3 Punkte (die Leistung entspricht voll den Anforderungen) - befriedigend: 2 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen) - ausreichend: 1 Punkte (die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen) - keine Angaben / Aussagen: 0 Punkte 1.1.2. Das Wertungskriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Es wird der Durchschnitt aus allen Honorarangeboten ermittelt. - 5 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot bis +/- 10 % des Durchschnitts liegt - 4 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/-10 % bis 15 % des Durch-schnitts liegt. - 3 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 15 % bis 20 % des Durchschnitts liegt. - 2 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 20 bis 25 % des Durchschnitts liegt. - 1 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot höher oder niedriger als 25 % des Durchschnitts liegt. 1.1.3. Bei den Wertungskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl. 1.1.4. Gesamtergebnis: Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Qualität
1.3 Darstellung Kommunikation zwischen AG und AN in PlanungsphaseGewichtung (Punkte, genau) 51. Vorgehensweise zur Erstellung der Studie 1.3 Darstellung der Kommunikation zwischen AG und AN in der Planungsphase (z. B. Zwischenstände) (siehe Datei Bewertungsmatrix (Stufe 2) 1.1. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix 1.1.1. Für die Wertungskriterien 1 und 2 erfolgt eine Bewertung auf einer Punktskala: - ausgezeichnet: 5 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße und zeigt über die Anforderungen hinausgehende Potentiale auf) - sehr gut: 4 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße) - gut: 3 Punkte (die Leistung entspricht voll den Anforderungen) - befriedigend: 2 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen) - ausreichend: 1 Punkte (die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen) - keine Angaben / Aussagen: 0 Punkte 1.1.2. Das Wertungskriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Es wird der Durchschnitt aus allen Honorarangeboten ermittelt. - 5 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot bis +/- 10 % des Durchschnitts liegt - 4 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/-10 % bis 15 % des Durch-schnitts liegt. - 3 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 15 % bis 20 % des Durchschnitts liegt. - 2 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 20 bis 25 % des Durchschnitts liegt. - 1 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot höher oder niedriger als 25 % des Durchschnitts liegt. 1.1.3. Bei den Wertungskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl. 1.1.4. Gesamtergebnis: Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Qualität
2.1 Herangehensweise inkl. optimale ZeitplanungGewichtung (Punkte, genau) 7,52. Konzept zur Aufgabenstellung des Baugrundgutachtens 2.1 Herangehensweise inkl. optimale Zeitplanung (z.B. ein oder parallele Baugrundgutachten oder Zwischenstände für einzelne Gebiete) (siehe Datei Bewertungsmatrix (Stufe 2) 1.1. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix 1.1.1. Für die Wertungskriterien 1 und 2 erfolgt eine Bewertung auf einer Punktskala: - ausgezeichnet: 5 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße und zeigt über die Anforderungen hinausgehende Potentiale auf) - sehr gut: 4 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße) - gut: 3 Punkte (die Leistung entspricht voll den Anforderungen) - befriedigend: 2 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen) - ausreichend: 1 Punkte (die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen) - keine Angaben / Aussagen: 0 Punkte 1.1.2. Das Wertungskriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Es wird der Durchschnitt aus allen Honorarangeboten ermittelt. - 5 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot bis +/- 10 % des Durchschnitts liegt - 4 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/-10 % bis 15 % des Durch-schnitts liegt. - 3 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 15 % bis 20 % des Durchschnitts liegt. - 2 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 20 bis 25 % des Durchschnitts liegt. - 1 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot höher oder niedriger als 25 % des Durchschnitts liegt. 1.1.3. Bei den Wertungskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl. 1.1.4. Gesamtergebnis: Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Qualität
2.2 Beachtung und Einhaltung von RichtlinienGewichtung (Punkte, genau) 52. Konzept zur Aufgabenstellung des Baugrundgutachtens 2.2 Beachtung und Einhaltung von Richtlinien (Checkliste aus Regelwerk) (siehe Datei Bewertungsmatrix (Stufe 2) 1.1. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix 1.1.1. Für die Wertungskriterien 1 und 2 erfolgt eine Bewertung auf einer Punktskala: - ausgezeichnet: 5 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße und zeigt über die Anforderungen hinausgehende Potentiale auf) - sehr gut: 4 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße) - gut: 3 Punkte (die Leistung entspricht voll den Anforderungen) - befriedigend: 2 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen) - ausreichend: 1 Punkte (die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen) - keine Angaben / Aussagen: 0 Punkte 1.1.2. Das Wertungskriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Es wird der Durchschnitt aus allen Honorarangeboten ermittelt. - 5 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot bis +/- 10 % des Durchschnitts liegt - 4 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/-10 % bis 15 % des Durch-schnitts liegt. - 3 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 15 % bis 20 % des Durchschnitts liegt. - 2 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 20 bis 25 % des Durchschnitts liegt. - 1 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot höher oder niedriger als 25 % des Durchschnitts liegt. 1.1.3. Bei den Wertungskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl. 1.1.4. Gesamtergebnis: Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Qualität
2.3 Anordnung der Bohrungen (z.B. Anzahl, Verteilung)Gewichtung (Punkte, genau) 2,52. Konzept zur Aufgabenstellung des Baugrundgutachtens 2.3 Anordnung der Bohrungen (z.B. Anzahl, Verteilung) (siehe Datei Bewertungsmatrix (Stufe 2) 1.1. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix 1.1.1. Für die Wertungskriterien 1 und 2 erfolgt eine Bewertung auf einer Punktskala: - ausgezeichnet: 5 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße und zeigt über die Anforderungen hinausgehende Potentiale auf) - sehr gut: 4 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße) - gut: 3 Punkte (die Leistung entspricht voll den Anforderungen) - befriedigend: 2 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen) - ausreichend: 1 Punkte (die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen) - keine Angaben / Aussagen: 0 Punkte 1.1.2. Das Wertungskriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Es wird der Durchschnitt aus allen Honorarangeboten ermittelt. - 5 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot bis +/- 10 % des Durchschnitts liegt - 4 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/-10 % bis 15 % des Durch-schnitts liegt. - 3 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 15 % bis 20 % des Durchschnitts liegt. - 2 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 20 bis 25 % des Durchschnitts liegt. - 1 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot höher oder niedriger als 25 % des Durchschnitts liegt. 1.1.3. Bei den Wertungskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl. 1.1.4. Gesamtergebnis: Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Preis
3.1 Honorarermittlung (auf Stundenbasis)Gewichtung (Punkte, genau) 353 Honorar 3.1 Honorarermittlung (auf Stundenbasis) (siehe Datei Bewertungsmatrix (Stufe 2) 1.1. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix 1.1.1. Für die Wertungskriterien 1 und 2 erfolgt eine Bewertung auf einer Punktskala: - ausgezeichnet: 5 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße und zeigt über die Anforderungen hinausgehende Potentiale auf) - sehr gut: 4 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße) - gut: 3 Punkte (die Leistung entspricht voll den Anforderungen) - befriedigend: 2 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen) - ausreichend: 1 Punkte (die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen) - keine Angaben / Aussagen: 0 Punkte 1.1.2. Das Wertungskriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Es wird der Durchschnitt aus allen Honorarangeboten ermittelt. - 5 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot bis +/- 10 % des Durchschnitts liegt - 4 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/-10 % bis 15 % des Durch-schnitts liegt. - 3 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 15 % bis 20 % des Durchschnitts liegt. - 2 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 20 bis 25 % des Durchschnitts liegt. - 1 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot höher oder niedriger als 25 % des Durchschnitts liegt. 1.1.3. Bei den Wertungskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl. 1.1.4. Gesamtergebnis: Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.

Eignung16 von 16 angegeben

Kriterium
1. Gemittelter Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (EUR) Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewicht … ganz lesen1. Gemittelter Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (EUR) Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung; 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.
Kriterium
2. gemittelter Umsatz vergl. Leistg. der letzten 3 Geschäftsjahre [EUR] Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach G … ganz lesen2. gemittelter Umsatz vergl. Leistg. der letzten 3 Geschäftsjahre [EUR] Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung; 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.
Kriterium
3. Quotient aus 2. zu 1. Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bi … ganz lesen3. Quotient aus 2. zu 1. Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung; 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.
Kriterium
4. gemittelte Anzahl der Mitarbeiter mittechnischer Ausbildung oder Studium mit Arbeitsschwerpunkt "Siedlungswasserwirtschaft" Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung mul … ganz lesen4. gemittelte Anzahl der Mitarbeiter mittechnischer Ausbildung oder Studium mit Arbeitsschwerpunkt "Siedlungswasserwirtschaft" Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung; 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.
Kriterium
5. Berufserfahrung in JahrenProjektleiter*in Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei … ganz lesen5. Berufserfahrung in JahrenProjektleiter*in Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung; 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.
Kriterium
6. Berufserfahrung in Jahren stellv.Projektleiter*in Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkt … ganz lesen6. Berufserfahrung in Jahren stellv.Projektleiter*in Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung; 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.
Kriterium
7. Referenzen Projektleiter*in (Anzahl der kurz dargestellten Projekte) Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach G … ganz lesen7. Referenzen Projektleiter*in (Anzahl der kurz dargestellten Projekte) Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung; 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.
Kriterium
8.Referenzen stellv. Projektleiter*in(Anzahl der kurz dargestellten Projekte) Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt … ganz lesen8.Referenzen stellv. Projektleiter*in(Anzahl der kurz dargestellten Projekte) Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung; 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.
Kriterium
9.Schwerpunkt dezentrale Entwässerungbei Referenzen aus 7. und 8. (Anzahl der kurz dargestellten Projekte) Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maxi … ganz lesen9.Schwerpunkt dezentrale Entwässerungbei Referenzen aus 7. und 8. (Anzahl der kurz dargestellten Projekte) Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung; 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.
Kriterium
10. Angaben zur Qualitätssicherung nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Ge … ganz lesen10. Angaben zur Qualitätssicherung nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung; 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.
Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: (1) Unternehmensdarstellung (Firma, Anschrift, Land, Rechtsform, gesetzlicher Vertreter bei juristischen Personen, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, Ansprechpartner). (2) Eigenerklärungen, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen des Bew … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: (1) Unternehmensdarstellung (Firma, Anschrift, Land, Rechtsform, gesetzlicher Vertreter bei juristischen Personen, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, Ansprechpartner). (2) Eigenerklärungen, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen des Bewerbers mit anderen Unternehmen bestehen sowie ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen mit anderen zusammenarbeitet. (3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB. (4) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 GWB. (5) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung.
Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: (6) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (7) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024). (8) Eigenerklärung über den Umsatz (netto) für die der anstehenden Aufgabe entsprechenden Dienstleistungen bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024).
Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: (9) Angaben über die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024), sowie die Anzahl der Mitarbeiter mit einer technischen Ausbildung oder Studium mit dem Arbeitsschwerpunkt S … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: (9) Angaben über die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024), sowie die Anzahl der Mitarbeiter mit einer technischen Ausbildung oder Studium mit dem Arbeitsschwerpunkt Siedlungswasserwirtschaft im selben Zeitraum. (10) Organigramm der vorgesehenen Mitarbeiter des Projektteams unter Benennung der vorgesehenen Funktion im Projekt. Das Projektteam muss wenigstens aus dem Projektleiter, dem stellvertretenden Projektleiter und einem Verfahrenstechniker bestehen. (11) Angaben zu den vorgesehenen, im Organigramm benannten Mitarbeitern des Projektteams unter Angabe der/ des: - Namens, - fachlichen Lebenslaufs, - Berufsausbildung, - Qualifikationen/Abschlüsse, - Berufsjahre nach Abschluss, - Berufserfahrungen in Jahren in der vorgesehenen Funktion, - Dauer der Unternehmenszugehörigkeit. (12) Angabe von mindestens einem - zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrages - abgeschlossenen Referenzprojekt für den im Teilnahmeantrag angegebenen Projektleiter aus den Jahren 2015 - 2025 für die Projektleitung vergleichbarer Projekte von Entflechtungs- und Entkopplungsmaßnahmen von Wohn- und Gewerbegebieten mit Gesamtkosten (Planung und Bau) von mindestens 2.000.000 EUR unter Angabe: - des Auftraggebers und Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse), - des Planungs- und Bauausführungszeitraumes, - des Ortes, - des Projektnamens, - der Gesamtkosten (netto) in EUR, - der Kurzbeschreibung des Projekts, - der Kurzbeschreibung der wesentlichen Aufgabenbereiche in der Projektleitung, - der erbrachten Leistungsbilder und -phasen gemäß HOAI. (13) Angabe von mindestens einem - im Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrages - abgeschlossenen Referenzprojekt für den im Teilnahmeantrag angegebenen stellvertretenden Projektleiter aus den Jahren 2015 - 2025 für die Mitarbeit in der Projektleitung vergleichbarer Projekte von Entflechtungs- und Entkopplungsmaßnahmen von Wohn- und Gewerbegebieten mit Gesamtkosten (Planung und Bau) von mindestens 1.000.000 EUR unter Angabe: - des Auftraggebers und Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon, Telefax, eMailAdresse), - des Planungs- und Bauausführungszeitraumes, - des Ortes, - des Projektnamens, - der Gesamtkosten (netto) in EUR, - der Kurzbeschreibung des Projekts, - der Kurzbeschreibung der wesentlichen Aufgabenbereiche in der Projektleitung, - der erbrachten Leistungsbilder und -phasen gemäß HOAI. (14) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Qualitätssicherung.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Folgende Unterlagen sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: - siehe Anlage Teilnahmeunterlagen "1. Stufe_Anschreiben" Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Die Bietergemeinschaften haben mit … ganz lesenLeistung: Folgende Unterlagen sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: - siehe Anlage Teilnahmeunterlagen "1. Stufe_Anschreiben" Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Die Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben, - in der alle Mitglieder mit Namen und Adressen benannt sind, - in der ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist, - wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und für den Fall der Auftragserteilung bei der Vertragsdurchführung rechtsverbindlich vertritt, - mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, - wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
gemäß § 160 GWB
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Für die Teilnahme am Verfahren ist eine Vertraulichkeitserklärung bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen - siehe Anlage Teilnahmeunterlagen unter "Vertraulichkeitserklaerung_VI+GSC(1)". avisierte Ausführungsfrist: 07/2025 bis 07/2026 Grundlaufzeit: 12 Monate Die Kommunikation erfolgt ausschl … ganz lesenFür die Teilnahme am Verfahren ist eine Vertraulichkeitserklärung bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen - siehe Anlage Teilnahmeunterlagen unter "Vertraulichkeitserklaerung_VI+GSC(1)". avisierte Ausführungsfrist: 07/2025 bis 07/2026 Grundlaufzeit: 12 Monate Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Bieter können ihre Fragen bis spätestens zum 10.02.2025, 10:00 Uhr stellen (Bieterkommunikation). Die für die Erstellung des Angebotes relevanten Antworten auf Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Verfahren werden allen beteiligten Bietern zeitnah und anonymisiert durch den Auftraggeber am Vergabemarktplatz Brandenburg bekannt gegeben (Bieterkommunikation). Über grundlegende Änderungen im Vergabeverfahren (z.B. Fristverlängerung oder Aufhebung des Verfahrens) werden die Bieter zusätzlich schriftlich informiert. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YAAHY29 Für die Teilnahme am Verfahren ist eine Vertraulichkeitserklärung bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen - siehe Anlage Teilnahmeunterlagen unter "Vertraulichkeitserklaerung_VI+GSC(1)".

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Anschrift
14480, 14480 Potsdam
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

136Bekanntmachungen
39Zuschlagsmeldungen

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

327vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (301 Lose mit Angabe)
256.239 €Zuschlagswert im Median
107.719 € – 616.780 €mittlere Hälfte, 116 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 31b18c49-b087-4cde-b83c-74c3e042277a.