Neuordnung Berliner Vorstadt Abwassernetz
Energie und Wasser Potsdam GmbH · Potsdam, Brandenburg
Aktenzeichen 241210_EWP_BW_23veröffentlicht 15.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 12 Monate
- Hauptleistung
- Technische Planungsleistungen für industrielle Verfahren und Produktionsabläufe
- CPV 71323000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 12 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Potsdam14480, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 117 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.
- 1.1 Darstellung der Arbeitsschritte25 %
- 1.2 Einschätzung zu vorgeschlagenen Varianten20 %
- 1.3 Darstellung Kommunikation zwischen AG und AN in Planungsphase5 %
- 2.1 Herangehensweise inkl. optimale Zeitplanung7,5 %
- 2.2 Beachtung und Einhaltung von Richtlinien5 %
- 2.3 Anordnung der Bohrungen (z.B. Anzahl, Verteilung)2,5 %
- 3.1 Honorarermittlung (auf Stundenbasis)35 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,2 Punkte |
| 25 % teurer | −7 Punkte |
| 50 % teurer | −11,7 Punkte |
| 100 % teurer | −17,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 21 Monatenan Energie und Wasser Potsdam GmbH
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 21 Monaten
- Heute
Beschreibung
Beabsichtigt ist eine konzeptionelle Überarbeitung des Abwassernetzes der Berliner Vorstadt aufgrund hydraulischer Probleme im Regenwasser- sowie Schmutzwassernetz. Es soll eine Studie erstellt werden, die einen Sanierungsplan mit einem Regenwasserkonzept kombiniert und dabei die Machbarkeit der Regenwasserbewirtschaftung in den einzelnen Straßenzügen mit dem Fokus auf Versickerung, Rückhaltung und Reinigung bewertet. Ziel der Studie ist eine konzeptionelle Überarbeitung des Trennsystems der Berliner Vorstadt, welches aufgrund unzureichender Gefälleneigungen im Kanalnetz, sowie gegensätzlicher Fließrichtungen in den Kanälen (durch diverse Hochpunkte im Leitungsnetz) hydraulische Schwachstellen zeigt, um die hydraulische Leistungsfähigkeit zu verbessern. Zudem wird langfristig angestrebt, die Einleitung des Regenwassers aus dem Einzugsgebiet zu reduzieren, welches insbesondere dadurch erreicht werden soll, dass das Regenwasser (privat und öffentlich) ortsnah versickert wird. Dafür sollen u.a. die Bodenverhältnisse auf Versickerungsfähigkeit untersucht sowie die Flächenverfügbarkeit berücksichtigt werden. Im Zuge der konzeptionellen Überarbeitung müssen die zulässigen Einleitmengen, in die dem Betrachtungsgebiet angrenzenden Gewässer, überprüft werden. Zusätzlich sollen zwei Einleitpunkte (A108 und A114) umverlegt bzw. stillgelegt werden, da sie sich auf privaten Grundstücken befinden. Anhand hydraulischer Modellierung sollen zur Zielerreichung verschiedene Varianten erarbeitet und anhand ökonomischer, ökologischer und sozialer Kriterien verglichen werden.
Beschreibung des Loses
Planungsgegenstände: Die Studie soll die nachfolgenden Anforderungen unter Berücksichtigung des Technischen Regelwerkes der EWP GmbH erfüllen: - Beschaffung aktueller Stadtkartendaten und Darstellung im Lageplan - Darstellung des Ist-Zustandes inkl. Einzugsflächenermittlung und Baugrundverhältnisse / Möglichkeiten zur Versickerung, inkl. Ortsbegehungen, Erstellung einer Fotodokumentation - Aufstellung einer gutachterlichen Stellungnahme zu den Baugrundverhältnissen im Untersuchungsgebiet, insbesondere zu Versickerungseigenschaften und Grundwasserständen, als Grundlage für die Vorbemessung der Versickerungsanlagen - Hydraulische Berechnung des Ist-Zustandes, inkl. Erstellung eines digitalen Netzmodells des bestehenden Kanalnetzes - Auswertung der Berechnung, Kennzeichnung und Bewertung von Problembereichen - Kanalnetzentwurf und Vorbemessung im Zeitbeiwertverfahren - Erstellung und Bewertung von 3 Varianten zur Umsetzbarkeit der Regenwasserbewirtschaftung im Einzugsgebiet inkl. Vorbemessung von Netzerweiterungen und Anlagen zur Regenwasserbewirtschaftung und -behandlung (oberflächennahe vs. unterirdische Versickerung, Rückhaltung, Reinigung) in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger, der AG Stadtbäume und der Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Potsdam: 1. Variante: größtmögliche (örtliche) Versickerung, maximal reduzierte RW-Ableitung zu den Auslaufbauwerken, inkl. Stilllegung der Auslaufbauwerke A108 und A114, Dimensionierung des Regen- und Schmutzwassernetzes 2. Variante: Kombination aus wirtschaftlich sowie technisch günstigster Versickerung + minimaler Einleitmenge RW inkl. Betrachtung der Notwendigkeit einer Regenwasserreinigungsanlage, Dimensionierung des Regen- und Schmutzwassernetzes 3. Variante: Alternativer Lösungsansatz auf Grundlage der DWA A102 und der Nutzung von zukunftsorientierten, innovativen Regenwasserbewirtschaftungsverfahren (Schwammstadt) zur Anpassung des Entwässerungssystems an klimatische Veränderungen (Starkregenereignisse, Dürreperioden, etc.), Dimensionierung des Regen- und Schmutzwassernetzes - Bewertung der geplanten Versickerungsanlagen nach DWA-A 138 - Hydrodynamische Berechnung des Kanalnetzes im vorhandenen und im geplanten Ausbaustand (Überstaunachweis; max. 3 Varianten, je 3 Lastfälle) - Erstellung eines Sanierungsplans bzw. eines Ablaufplans und den dazugehörigen Kostenrahmen für jede Variante. Die sukzessive Reduzierung der Einleitmengen je Bauabschnitt soll dabei herausgestellt werden. - Dokumentation und Erläuterung der Untersuchungsergebnisse mit ausführlichem schriftlichem Bericht in digitaler Form (Format PDF) und 2-facher Papierfassung - Abstimmung mit dem AG und Dritten - Vorbereitung, Moderation und Protokollierung von drei Veranstaltungen zur Präsentation und Diskussion der Untersuchungsergebnisse - Lieferung der Kanalnetzmodelle im Format ISYBAU-XML Hinweise zur Angebotserstellung: Das Angebot soll unter Benennung der eingeschätzten Gesamtstundenzahl auf Stundenbasis erfolgen. Zusätzlich soll die Vorgehensweise zur Erstellung der Studie dargestellt werden. Hierzu zählt z.B. auch die Darstellung der Arbeitsschritte. Im Angebot sollte zudem eine Einschätzung des Bieters zu den vorgeschlagenen Varianten erfolgen inkl. möglicher erster Vorschläge zur Umsetzung der 3. Variante. Für das weitere Vorgehen soll zusätzlich eine Aufgabenstellung für ein Baugrundgutachten für das gesamte Betrachtungsgebiet unterbreitet werden. Die Aufgabenstellung zum Baugrundgutachten sollte im ersten Schritt der Projektbearbeitung erfolgen und an die EWP GmbH übergeben werden. Zur Angebotsabgabe soll ein erstes Konzept für die Aufgabenstellung des Baugrundgutachtens vorliegen. Als Grundlage zur Angebotserstellung sollen zudem auch die Topographie Potsdams sowie die Lagepläne zum Medienbestand der Energie und Wasser Potsdam dienen. Weiterhin soll das Gutachten auf Basis der Checkliste der EWP, siehe Anhang I, Abschnitte A 1 und A 2, erstellt werden. Zum Bietergespräch soll schließlich das Konzept zum Baugrundgutachten, sowie die Vorgehensweise zur Erstellung der Studie vorgestellt und erklärt werden. Diese Präsentation ist ebenfalls Teil der Wertung zur Vergabe. Vorgesehender Planungszeitraum und formale Abgabe: Der Auftragnehmer legt mit Erstellung des Angebotes eine verbindliche Zeitschiene für die Abarbeitung des Projektes vor. Zielstellung ist die Fertigstellung des Planungsprojektes innerhalb von 12 Monaten nach Auftragseingang. Das Konzept soll in 2-facher Papierfassung und einfacher digitaler Fassung abgegeben werden.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag7 von 7 angegeben
- Qualität
- 1.1 Darstellung der ArbeitsschritteGewichtung (Punkte, genau) 251. Vorgehensweise zur Erstellung der Studie 1.1 Darstellung der Arbeitsschritte (z. B. Umfang, Gebietsbearbeitung, Herangehensweise, beteilige Mitarbeitende, Aufgabenverteilung) (siehe Datei Bewertungsmatrix (Stufe 2) 1.1. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix 1.1.1. Für die Wertungskriterien 1 und 2 erfolgt eine Bewertung auf einer Punktskala: - ausgezeichnet: 5 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße und zeigt über die Anforderungen hinausgehende Potentiale auf) - sehr gut: 4 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße) - gut: 3 Punkte (die Leistung entspricht voll den Anforderungen) - befriedigend: 2 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen) - ausreichend: 1 Punkte (die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen) - keine Angaben / Aussagen: 0 Punkte 1.1.2. Das Wertungskriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Es wird der Durchschnitt aus allen Honorarangeboten ermittelt. - 5 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot bis +/- 10 % des Durchschnitts liegt - 4 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/-10 % bis 15 % des Durch-schnitts liegt. - 3 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 15 % bis 20 % des Durchschnitts liegt. - 2 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 20 bis 25 % des Durchschnitts liegt. - 1 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot höher oder niedriger als 25 % des Durchschnitts liegt. 1.1.3. Bei den Wertungskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl. 1.1.4. Gesamtergebnis: Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
- Qualität
- 1.2 Einschätzung zu vorgeschlagenen VariantenGewichtung (Punkte, genau) 201. Vorgehensweise zur Erstellung der Studie 1.2 Erste Einschätzung zu vorgeschlagenen Varianten inkl. erste Vorschläge zu V.3; Erwägung von Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Nutzung der vorhandenen baulichen Anlagen, Bewertung der vorgeschlagenen Varianten (siehe Datei Bewertungsmatrix (Stufe 2) 1.1. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix 1.1.1. Für die Wertungskriterien 1 und 2 erfolgt eine Bewertung auf einer Punktskala: - ausgezeichnet: 5 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße und zeigt über die Anforderungen hinausgehende Potentiale auf) - sehr gut: 4 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße) - gut: 3 Punkte (die Leistung entspricht voll den Anforderungen) - befriedigend: 2 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen) - ausreichend: 1 Punkte (die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen) - keine Angaben / Aussagen: 0 Punkte 1.1.2. Das Wertungskriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Es wird der Durchschnitt aus allen Honorarangeboten ermittelt. - 5 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot bis +/- 10 % des Durchschnitts liegt - 4 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/-10 % bis 15 % des Durch-schnitts liegt. - 3 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 15 % bis 20 % des Durchschnitts liegt. - 2 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 20 bis 25 % des Durchschnitts liegt. - 1 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot höher oder niedriger als 25 % des Durchschnitts liegt. 1.1.3. Bei den Wertungskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl. 1.1.4. Gesamtergebnis: Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
- Qualität
- 1.3 Darstellung Kommunikation zwischen AG und AN in PlanungsphaseGewichtung (Punkte, genau) 51. Vorgehensweise zur Erstellung der Studie 1.3 Darstellung der Kommunikation zwischen AG und AN in der Planungsphase (z. B. Zwischenstände) (siehe Datei Bewertungsmatrix (Stufe 2) 1.1. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix 1.1.1. Für die Wertungskriterien 1 und 2 erfolgt eine Bewertung auf einer Punktskala: - ausgezeichnet: 5 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße und zeigt über die Anforderungen hinausgehende Potentiale auf) - sehr gut: 4 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße) - gut: 3 Punkte (die Leistung entspricht voll den Anforderungen) - befriedigend: 2 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen) - ausreichend: 1 Punkte (die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen) - keine Angaben / Aussagen: 0 Punkte 1.1.2. Das Wertungskriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Es wird der Durchschnitt aus allen Honorarangeboten ermittelt. - 5 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot bis +/- 10 % des Durchschnitts liegt - 4 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/-10 % bis 15 % des Durch-schnitts liegt. - 3 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 15 % bis 20 % des Durchschnitts liegt. - 2 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 20 bis 25 % des Durchschnitts liegt. - 1 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot höher oder niedriger als 25 % des Durchschnitts liegt. 1.1.3. Bei den Wertungskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl. 1.1.4. Gesamtergebnis: Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
- Qualität
- 2.1 Herangehensweise inkl. optimale ZeitplanungGewichtung (Punkte, genau) 7,52. Konzept zur Aufgabenstellung des Baugrundgutachtens 2.1 Herangehensweise inkl. optimale Zeitplanung (z.B. ein oder parallele Baugrundgutachten oder Zwischenstände für einzelne Gebiete) (siehe Datei Bewertungsmatrix (Stufe 2) 1.1. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix 1.1.1. Für die Wertungskriterien 1 und 2 erfolgt eine Bewertung auf einer Punktskala: - ausgezeichnet: 5 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße und zeigt über die Anforderungen hinausgehende Potentiale auf) - sehr gut: 4 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße) - gut: 3 Punkte (die Leistung entspricht voll den Anforderungen) - befriedigend: 2 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen) - ausreichend: 1 Punkte (die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen) - keine Angaben / Aussagen: 0 Punkte 1.1.2. Das Wertungskriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Es wird der Durchschnitt aus allen Honorarangeboten ermittelt. - 5 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot bis +/- 10 % des Durchschnitts liegt - 4 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/-10 % bis 15 % des Durch-schnitts liegt. - 3 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 15 % bis 20 % des Durchschnitts liegt. - 2 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 20 bis 25 % des Durchschnitts liegt. - 1 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot höher oder niedriger als 25 % des Durchschnitts liegt. 1.1.3. Bei den Wertungskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl. 1.1.4. Gesamtergebnis: Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
- Qualität
- 2.2 Beachtung und Einhaltung von RichtlinienGewichtung (Punkte, genau) 52. Konzept zur Aufgabenstellung des Baugrundgutachtens 2.2 Beachtung und Einhaltung von Richtlinien (Checkliste aus Regelwerk) (siehe Datei Bewertungsmatrix (Stufe 2) 1.1. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix 1.1.1. Für die Wertungskriterien 1 und 2 erfolgt eine Bewertung auf einer Punktskala: - ausgezeichnet: 5 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße und zeigt über die Anforderungen hinausgehende Potentiale auf) - sehr gut: 4 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße) - gut: 3 Punkte (die Leistung entspricht voll den Anforderungen) - befriedigend: 2 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen) - ausreichend: 1 Punkte (die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen) - keine Angaben / Aussagen: 0 Punkte 1.1.2. Das Wertungskriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Es wird der Durchschnitt aus allen Honorarangeboten ermittelt. - 5 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot bis +/- 10 % des Durchschnitts liegt - 4 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/-10 % bis 15 % des Durch-schnitts liegt. - 3 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 15 % bis 20 % des Durchschnitts liegt. - 2 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 20 bis 25 % des Durchschnitts liegt. - 1 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot höher oder niedriger als 25 % des Durchschnitts liegt. 1.1.3. Bei den Wertungskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl. 1.1.4. Gesamtergebnis: Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
- Qualität
- 2.3 Anordnung der Bohrungen (z.B. Anzahl, Verteilung)Gewichtung (Punkte, genau) 2,52. Konzept zur Aufgabenstellung des Baugrundgutachtens 2.3 Anordnung der Bohrungen (z.B. Anzahl, Verteilung) (siehe Datei Bewertungsmatrix (Stufe 2) 1.1. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix 1.1.1. Für die Wertungskriterien 1 und 2 erfolgt eine Bewertung auf einer Punktskala: - ausgezeichnet: 5 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße und zeigt über die Anforderungen hinausgehende Potentiale auf) - sehr gut: 4 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße) - gut: 3 Punkte (die Leistung entspricht voll den Anforderungen) - befriedigend: 2 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen) - ausreichend: 1 Punkte (die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen) - keine Angaben / Aussagen: 0 Punkte 1.1.2. Das Wertungskriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Es wird der Durchschnitt aus allen Honorarangeboten ermittelt. - 5 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot bis +/- 10 % des Durchschnitts liegt - 4 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/-10 % bis 15 % des Durch-schnitts liegt. - 3 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 15 % bis 20 % des Durchschnitts liegt. - 2 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 20 bis 25 % des Durchschnitts liegt. - 1 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot höher oder niedriger als 25 % des Durchschnitts liegt. 1.1.3. Bei den Wertungskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl. 1.1.4. Gesamtergebnis: Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
- Preis
- 3.1 Honorarermittlung (auf Stundenbasis)Gewichtung (Punkte, genau) 353 Honorar 3.1 Honorarermittlung (auf Stundenbasis) (siehe Datei Bewertungsmatrix (Stufe 2) 1.1. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix 1.1.1. Für die Wertungskriterien 1 und 2 erfolgt eine Bewertung auf einer Punktskala: - ausgezeichnet: 5 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße und zeigt über die Anforderungen hinausgehende Potentiale auf) - sehr gut: 4 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße) - gut: 3 Punkte (die Leistung entspricht voll den Anforderungen) - befriedigend: 2 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen) - ausreichend: 1 Punkte (die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen) - keine Angaben / Aussagen: 0 Punkte 1.1.2. Das Wertungskriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Es wird der Durchschnitt aus allen Honorarangeboten ermittelt. - 5 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot bis +/- 10 % des Durchschnitts liegt - 4 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/-10 % bis 15 % des Durch-schnitts liegt. - 3 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 15 % bis 20 % des Durchschnitts liegt. - 2 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 20 bis 25 % des Durchschnitts liegt. - 1 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot höher oder niedriger als 25 % des Durchschnitts liegt. 1.1.3. Bei den Wertungskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl. 1.1.4. Gesamtergebnis: Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Eignung16 von 16 angegeben
- Kriterium
1. Gemittelter Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (EUR) Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewicht … ganz lesenkürzer
1. Gemittelter Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (EUR) Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung; 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.- Kriterium
2. gemittelter Umsatz vergl. Leistg. der letzten 3 Geschäftsjahre [EUR] Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach G … ganz lesenkürzer
2. gemittelter Umsatz vergl. Leistg. der letzten 3 Geschäftsjahre [EUR] Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung; 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.- Kriterium
3. Quotient aus 2. zu 1. Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bi … ganz lesenkürzer
3. Quotient aus 2. zu 1. Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung; 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.- Kriterium
4. gemittelte Anzahl der Mitarbeiter mittechnischer Ausbildung oder Studium mit Arbeitsschwerpunkt "Siedlungswasserwirtschaft" Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung mul … ganz lesenkürzer
4. gemittelte Anzahl der Mitarbeiter mittechnischer Ausbildung oder Studium mit Arbeitsschwerpunkt "Siedlungswasserwirtschaft" Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung; 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.- Kriterium
5. Berufserfahrung in JahrenProjektleiter*in Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei … ganz lesenkürzer
5. Berufserfahrung in JahrenProjektleiter*in Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung; 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.- Kriterium
6. Berufserfahrung in Jahren stellv.Projektleiter*in Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkt … ganz lesenkürzer
6. Berufserfahrung in Jahren stellv.Projektleiter*in Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung; 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.- Kriterium
7. Referenzen Projektleiter*in (Anzahl der kurz dargestellten Projekte) Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach G … ganz lesenkürzer
7. Referenzen Projektleiter*in (Anzahl der kurz dargestellten Projekte) Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung; 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.- Kriterium
8.Referenzen stellv. Projektleiter*in(Anzahl der kurz dargestellten Projekte) Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt … ganz lesenkürzer
8.Referenzen stellv. Projektleiter*in(Anzahl der kurz dargestellten Projekte) Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung; 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.- Kriterium
9.Schwerpunkt dezentrale Entwässerungbei Referenzen aus 7. und 8. (Anzahl der kurz dargestellten Projekte) Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maxi … ganz lesenkürzer
9.Schwerpunkt dezentrale Entwässerungbei Referenzen aus 7. und 8. (Anzahl der kurz dargestellten Projekte) Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung; 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.- Kriterium
10. Angaben zur Qualitätssicherung nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Ge … ganz lesenkürzer
10. Angaben zur Qualitätssicherung nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung; 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.- Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: (1) Unternehmensdarstellung (Firma, Anschrift, Land, Rechtsform, gesetzlicher Vertreter bei juristischen Personen, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, Ansprechpartner). (2) Eigenerklärungen, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen des Bew … ganz lesenkürzer
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: (1) Unternehmensdarstellung (Firma, Anschrift, Land, Rechtsform, gesetzlicher Vertreter bei juristischen Personen, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, Ansprechpartner). (2) Eigenerklärungen, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen des Bewerbers mit anderen Unternehmen bestehen sowie ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen mit anderen zusammenarbeitet. (3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB. (4) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 GWB. (5) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung.- Kriterium
- Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: (6) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (7) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024). (8) Eigenerklärung über den Umsatz (netto) für die der anstehenden Aufgabe entsprechenden Dienstleistungen bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024).
- Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: (9) Angaben über die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024), sowie die Anzahl der Mitarbeiter mit einer technischen Ausbildung oder Studium mit dem Arbeitsschwerpunkt S … ganz lesenkürzer
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: (9) Angaben über die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024), sowie die Anzahl der Mitarbeiter mit einer technischen Ausbildung oder Studium mit dem Arbeitsschwerpunkt Siedlungswasserwirtschaft im selben Zeitraum. (10) Organigramm der vorgesehenen Mitarbeiter des Projektteams unter Benennung der vorgesehenen Funktion im Projekt. Das Projektteam muss wenigstens aus dem Projektleiter, dem stellvertretenden Projektleiter und einem Verfahrenstechniker bestehen. (11) Angaben zu den vorgesehenen, im Organigramm benannten Mitarbeitern des Projektteams unter Angabe der/ des: - Namens, - fachlichen Lebenslaufs, - Berufsausbildung, - Qualifikationen/Abschlüsse, - Berufsjahre nach Abschluss, - Berufserfahrungen in Jahren in der vorgesehenen Funktion, - Dauer der Unternehmenszugehörigkeit. (12) Angabe von mindestens einem - zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrages - abgeschlossenen Referenzprojekt für den im Teilnahmeantrag angegebenen Projektleiter aus den Jahren 2015 - 2025 für die Projektleitung vergleichbarer Projekte von Entflechtungs- und Entkopplungsmaßnahmen von Wohn- und Gewerbegebieten mit Gesamtkosten (Planung und Bau) von mindestens 2.000.000 EUR unter Angabe: - des Auftraggebers und Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse), - des Planungs- und Bauausführungszeitraumes, - des Ortes, - des Projektnamens, - der Gesamtkosten (netto) in EUR, - der Kurzbeschreibung des Projekts, - der Kurzbeschreibung der wesentlichen Aufgabenbereiche in der Projektleitung, - der erbrachten Leistungsbilder und -phasen gemäß HOAI. (13) Angabe von mindestens einem - im Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrages - abgeschlossenen Referenzprojekt für den im Teilnahmeantrag angegebenen stellvertretenden Projektleiter aus den Jahren 2015 - 2025 für die Mitarbeit in der Projektleitung vergleichbarer Projekte von Entflechtungs- und Entkopplungsmaßnahmen von Wohn- und Gewerbegebieten mit Gesamtkosten (Planung und Bau) von mindestens 1.000.000 EUR unter Angabe: - des Auftraggebers und Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon, Telefax, eMailAdresse), - des Planungs- und Bauausführungszeitraumes, - des Ortes, - des Projektnamens, - der Gesamtkosten (netto) in EUR, - der Kurzbeschreibung des Projekts, - der Kurzbeschreibung der wesentlichen Aufgabenbereiche in der Projektleitung, - der erbrachten Leistungsbilder und -phasen gemäß HOAI. (14) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Qualitätssicherung.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Folgende Unterlagen sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: - siehe Anlage Teilnahmeunterlagen "1. Stufe_Anschreiben" Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Die Bietergemeinschaften haben mit … ganz lesenkürzer
Leistung: Folgende Unterlagen sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: - siehe Anlage Teilnahmeunterlagen "1. Stufe_Anschreiben" Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Die Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben, - in der alle Mitglieder mit Namen und Adressen benannt sind, - in der ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist, - wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und für den Fall der Auftragserteilung bei der Vertragsdurchführung rechtsverbindlich vertritt, - mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, - wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- gemäß § 160 GWB
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Für die Teilnahme am Verfahren ist eine Vertraulichkeitserklärung bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen - siehe Anlage Teilnahmeunterlagen unter "Vertraulichkeitserklaerung_VI+GSC(1)". avisierte Ausführungsfrist: 07/2025 bis 07/2026 Grundlaufzeit: 12 Monate Die Kommunikation erfolgt ausschl … ganz lesenkürzer
Für die Teilnahme am Verfahren ist eine Vertraulichkeitserklärung bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen - siehe Anlage Teilnahmeunterlagen unter "Vertraulichkeitserklaerung_VI+GSC(1)". avisierte Ausführungsfrist: 07/2025 bis 07/2026 Grundlaufzeit: 12 Monate Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Bieter können ihre Fragen bis spätestens zum 10.02.2025, 10:00 Uhr stellen (Bieterkommunikation). Die für die Erstellung des Angebotes relevanten Antworten auf Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Verfahren werden allen beteiligten Bietern zeitnah und anonymisiert durch den Auftraggeber am Vergabemarktplatz Brandenburg bekannt gegeben (Bieterkommunikation). Über grundlegende Änderungen im Vergabeverfahren (z.B. Fristverlängerung oder Aufhebung des Verfahrens) werden die Bieter zusätzlich schriftlich informiert. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP9YAAHY29 Für die Teilnahme am Verfahren ist eine Vertraulichkeitserklärung bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen - siehe Anlage Teilnahmeunterlagen unter "Vertraulichkeitserklaerung_VI+GSC(1)".
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Wirtschaftliche Angelegenheiten
- Anschrift
- 14480, 14480 Potsdam
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Planungsleistungen für Flusswasserwärmepumpe05.11.2026 · 3 Angebote
- VE 26 Energiezentrale Elektrotechnik03.11.2026 · 0 Angebote
- Lager- und Logistikdienstleistungen20.10.2026 · 1 Angebot
- Baustellensicherung und -überwachung20.09.2026 · 1 Angebot
Mehr von Energie und Wasser Potsdam GmbH
- RV Hydraulik, hydraulische BerechnungenEnergie und Wasser Potsdam GmbH · PotsdamFrist 30.11.2026
- VE 42 UntertagepumpeEnergie und Wasser Potsdam GmbH · PotsdamFrist 19.11.2026
- Rahmenvertrag WasserEnergie und Wasser Potsdam GmbH · PotsdamFrist 20.11.2026
Alle 3 offenen Ausschreibungen von Energie und Wasser Potsdam GmbH, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Brandenburg (33 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Planungsgruppe M+M AG11 Zuschläge
- Stoeckert Architekten GmbH8 Zuschläge
- Ingenieurbüro PROKON GmbH5 Zuschläge
- iHC GmbH4 Zuschläge
- Braun GmbH3 Zuschläge
- EST Energie-System-Technik GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- RV Hydraulik, hydraulische BerechnungenEnergie und Wasser Potsdam GmbHFrist 30.11.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 31b18c49-b087-4cde-b83c-74c3e042277a.