Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitHochbauBauRahmenvereinbarung

Neubau zweier fünfstöckiger Punkthäuser am Standort Rostock Hohe Düne in 18119 Warnemünde als Einzelauftrag nach der GdW-Rahmenvereinbarung 2.0 Serielles und Modulares Bauen, VOEK 630-24

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 630-24veröffentlicht 11.02.2026BauleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Hochbau in Nordrhein-Westfalen (96 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
17 Monate09.10.2025 – 15.03.2027
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 34 %, Leistung und Qualität 66 %.

  • Preis34 %
  • Qualität und Innovation66 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,1 Punkte
25 % teurer−6,8 Punkte
50 % teurer−11,3 Punkte
100 % teurer−17 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 15.03.2027
    vor 13 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Planung und Errichtung von zwei fünfstöckigen Punkthäusern am Standort Rostock -- Für diese Ausschreibung und dessen Baudurchführung gelten die Bedingungen der bestehenden Rahmenvereinbarung 2.0 für Serielles und Modules Bauen - GdW Bundesverband deutscher Wohnungs - und Immobilienunternehmen e.V.

Der Leistungsumfang ist in ausführlicher Fassung der funktionalen Leistungsbeschreibung sowie ihrer Anlagen zu entnehmen (Anlage 24 sowie Anlage 24a).

Beschreibung des Loses

Gegenstand dieser Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) sind Leistungen zur vollständigen Planung und betriebsbereiten und schlüssel-/bezugsfertigen Errichtung von zwei baulich voneinander getrennten Wohnhäusern jeweils inkl. Untergeschoss/ Tiefparterre (keine Tiefgarage) sowie Außenbereichen (Freianlagen).

Für diese Ausschreibung und dessen Baudurchführung gelten die Bedingungen der bestehenden Rahmenvereinbarung 2.0 für Serielles und Modules Bauen - GdW Bundesverband deutscher Wohnungs - und Immobilienunternehmen e.V.

Der Leistungsumfang ist in ausführlicher Fassung der funktionalen Leistungsbeschreibung sowie ihrer Anlagen zu entnehmen (Anlage 24 und Anlagen 24a).

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis34 %
Qualität und Innovation66 %
Preis
Unterkriterium B 1: Herstellungskosten brutto je m2 Wohnfläche (Teilgewichtung: 30,0 Punkte) Unterkriterium B 2: kumulierte Instandsetzungs- und Wartungskosten brutto je m2 Wohnfläche (Teilgewichtung: 4,0 Punkte)
Qualität
Qualität und InnovationUnterkriterium A.1. Städtebauliche und architektonische Qualität (Teilgewichtung: 22,0 Punkte) Unterkriterium A.2. Funktionale und technische Qualität (Teilgewichtung: 22,0 Punkte) Unterkriterium A.3. Ökologische Qualität (Teilgewichtung: 22,0 Punkte)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
09.10.2025
Vertragsende
15.03.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 1 … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. 2 GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“ § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen über die Vergabeunterlagen endet am 15.05.2025.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Bietergemeinschaft B&O Bau und Gebäudetechnik GmbH & Co. KG, Berlin–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

3.963vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (2.158 Lose mit Angabe)
464.169 €Zuschlagswert im Median
149.756 € – 1,64 Mio. €mittlere Hälfte, 1.446 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Hochbau in Nordrhein-Westfalen (96 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 24ab3421-a30a-4851-84f8-6089bf5034a1.