Neubau Schulzentrum Stockbrünnele_LV01_Schulmöbel
Stadtverwaltung Böblingen · Böblingen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 650-2024-0169veröffentlicht 08.11.2024BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Monat
- 08.07.2025 – 29.07.2025
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- Rahmenvertrag für die Ausstattung der GemeinschaftsunterkünfteLandkreis Ludwigsburg · LudwigsburgFrist 25.11.2026
- Besprechungs- und Konferenztische mit klappbarer Tischplatte (Klapptische)Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung · FreiburgFrist 03.12.2026
- Neubau Berufsschulzentrum Konstanz - Cluster 2 - Büromöbel Bauphase SüdLandkreis Konstanz · KonstanzFrist 03.12.2026
- Neubau Bildungszentrum Geradstetten - Lose Möblierung 1 - SpeisesaalBauwirtschaft Baden-Württemberg e.V. · StuttgartFrist 20.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Monat08.07.2025 – 29.07.2025
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Böblingen71032, Landkreis Böblingen, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe24.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 182 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (56 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Qualität55 %
- Nachhaltigkeit5 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 23 Monatenüber vergabe24.de
- Öffnung der Angebote 09:00 Uhrvor 23 MonatenStadtverwaltung Böblingen, Amt für Gebäudemanagement Bahnhofpassage 2 71034 Böblingen Deutschland
- Bindefrist endetvor 20 Monaten84 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 16 MonatenLaufzeit bis 29.07.2025
- Heute
Beschreibung
Erstausstattung Schulmöbel
Beschreibung des Loses
Erstausstattung Neubau Schulzentrum Stockbrünnele: Möblierung für die Klassenzimmer: 47 Klassenzimmer a` 26 Schüler, 21 Gruppen- u. Differenzierungsräume a` 8 Plätze 12 Lernlandschaften in den Fluren Schülertische: 1.236 Stück, Tische fünfeckig: 155 Stück, Bücherregale Bibliothek: 8 Stück, Niederschränke fahrbar: 46 Stück, Polstermöbel: 61 Sitzwürfel, 122 Polsterhocker, 10 Sofas
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Schülerstühle 40 Punkte, Schülertische 30 Punkte, Polstermöbel 10 Punkte, Regale 10 Punkte, Niederschränke 10 Punkte. Bis zu 100 Punkte. 100 Punkte x 55%. Die in der Bemusterung/Teststellung begutachteten Möbelstücke werden durch entsprechende Punktvergabe bewertet. Die Abstufung erfolgt gem. nachstehender Abstufung aus Sicht der Auftraggeberin. Bemustert werden ausgewählte Möbel aus den Möbelgruppen mit nachstehender Gewichtung: Für die Qualitätsbewertung werden alle zu bemusternden Möbel heranzgezogen. Die einzelnen Möbel werden bei der Qualitätsbewertung entsprechend ihres Anteils im Leistungsverzeichnis gewichtet. Die Nichtlieferung von angeforderten Mustern führt zum Ausschluss des Angebotes. Die max. mögliche Punktzahl vor Wichtung und Wertung werden von 0-5 Punkten, entsprechend der Erfüllung / der Entsprechung der Anforderungen vergeben: Anforderungen werden sehr gut erfüllt 5 Pkt, Anforderungen werden gut erfüllt 4 Pkt. Anforderungen werden befriedigend 3 Pkt. erfüllt Anforderungen werden ausreichend erfüllt 1-2 Pkt Anforderungen werden nicht erfüllt 0 Pkt. Die Vergabe von 0 Punkten bei einen Kriterium führt zum Ausschluss des Angebotes. Die Muster sind vom AN nach Aufforderung durch den AG binnen 14 Kalendertagen zur Bemusterung an einen Aufstellort in Böblingen zu liefern. Der AN holt die Möbel nach der Bemusterung wieder ab. Die Bemusterung ist für den AG kostenfrei. Zu bemustern ist jeweils 1 Stück: 3.3.1.) Stühle Schüler - Stuhl S1 - POS 1.10., 3.3.2.) Tische Schüler - Tisch T1 - POS 2.10., 3.3.3.) Polsterelemente - Polsterhocker fünfeckig - POS. 1.50., 3.3.4.) Regale - R9 - POS 3.10., 3.3.5.) Niederschrank - R10 - POS 3.70. Die maximal erreichbare Höchstpunktzahl über alle Qualitätskriterien beträgt 100 Pkt. Pro Qualitätskriterium werden bis zu maximal 5 Pkt. vergeben. Diese Punkte werden mit dem jeweiligen Faktor gewichtet. (Punkte erreicht x Faktor = gewichtete Punkte)
- Qualität
- NachhaltigkeitBis zu 100 Pkt., 100 Pkt. x 5%, Erreichbare Punktzahl = 100 Punkte für Ersatzteilverfügbarkeit bis: -bis 5 Jahre nach Schlussabrechnung = 0 Punkte, -bis 10 Jahre nach Schlussabrechnung = 25 Punkte, -bis 15 Jahre nach Schlussabrechnung = 50 Punkte; Nachlieferbarkeit der Möbel bis: -bis 5 Jahre nach Schlussabrechnung = 0 Punkte, -bis 10 Jahre nach Schlussabrechnung = 25 Punkte, -bis 15 Jahre nach Schlussabrechnung = 50 Punkte
- Preis
- Günstigster Bieter = 100 Punkte, 100 Pkt. x 40%, 100 Punkte erhält das niedrigste Angebot, 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot in 2,0 facher Höhe des niedrigsten Angebotes Alle Angebote mit über dem fiktiven Angebot liegenden Preisen erhalten 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu einer Stelle hinter dem Komma.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Eigenerklärung KEV 179. Beschreibung: A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (b) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen Se … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung KEV 179. Beschreibung: A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (b) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU Abs. 1 VOB/A. B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (soweit zutreffend). Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach KEV 179 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.- Kriterium
Eigenerklärung KEV 179. Beschreibung: A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (b) Erklärung zu Insolvenzverf … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung KEV 179. Beschreibung: A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (b) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (c) Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung (d) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist: (a) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend) (b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist) (c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) (d) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (e) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen. Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach KEV 179 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.- Kriterium
Eigenerklärung KEV 179. Beschreibung: A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung, in den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben (b) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (c) Angabe, welche Teile des Au … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung KEV 179. Beschreibung: A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung, in den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben (b) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (c) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist: (a) Drei Referenznachweise zu A) (a) mit Angaben zu Ansprechpartner, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, eingesetzten Arbeitnehmern, Art/Umfang/Besonderheiten der Leistung, Art der Baumaßnahme, vertragliche Bindung sowie Bestätigung der vertragsgemäßen Ausführung durch den Referenzgeber (Auftraggeber) (b) Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (c) Stützt sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, hat er ihre verpflichtende Zusage, ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, vorzulegen. Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) (a) und (b) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach KEV 179 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) (a) und (b) entfällt für präqualifizierte Unternehmen, mit Ausnahme von Referenznachweisen, soweit die im PQ-Verzeichnis abrufbaren Referenznachweise nicht ausreichend sind. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 08.07.2025
- Vertragsende
- 29.07.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe24.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 84 Tage
- Angebotsöffnung
- 11.12.2024, 09:00 Uhr. Stadtverwaltung Böblingen, Amt für Gebäudemanagement Bahnhofpassage 2 71034 Böblingen Deutschland. Es sind keine Bieter und Bevollmächtigte zugelassen. Gültigkeit der Angebote: Ende der Bindefrist 05.03.2025 Einrichung der Angebote über www.vergabe24.de
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachtr … ganz lesenkürzer
Leistung: Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 Prozent der Schlußrechnungssumme (brutto), siehe KEV 116.1. Zu beachten: Vorbemerkungen gem. Leistungsverzeichnis Seite 1-9- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Geforderte Nachweise: Es werden vom AN nachstehende Nachweise mit dem Angebot gefordert: - Produktangaben: Aussagekräftige Katalogunterlagen, Produktdatenblätter, Produktbeschreibungen die zweifelsfreie Angaben zu Abmessu … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Geforderte Nachweise: Es werden vom AN nachstehende Nachweise mit dem Angebot gefordert: - Produktangaben: Aussagekräftige Katalogunterlagen, Produktdatenblätter, Produktbeschreibungen die zweifelsfreie Angaben zu Abmessungen, Bauarten, Konstruktionen, Funktionsweisen und sonstigen Qualitätsmerkmalen der angebotenen Produkte enthalten. Die Produktangaben müssen den Ordnungszahlen der Leistungsbeschreibung eindeutig zuordenbar sein. - Umweltmanagementsystem: EMAS oder ISO 14001 oder gleichwertig. Bei Gleichwertigkeit ist diese mittels Prüfgutachten oder durch die ausführliche Darstellung der Umweltmanagementmaßnahmen in Textform / Diagramm vom AN nachzuweisen. - Nachweis Holzquellen - Legalität und Nachhaltigkeit FSC oder PEFC oder ein vergleichbares Zertifikat/ ein Einzelnachweis gem. EZ Verordnung 995/2010 und der nachhaltigen Forstwirtschaft. Vergleichbare Zertifikate / Einzelnachweise werden anerkannt, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, , daß die für das jeweilige Herkunftsland des verwendeten Holzes geltenden Kriterien des FSC oder PEFC erfüllt werden. - Schadstoffe: Nachweis der Unbedenklichkeit der Produkte durch die Zertifizierung eines unabhängigen Prüfinstituts. Akzeptiert werden z.Bsp. Blauer Engel, FEMB/BIFMA level 3, LGA schadstoffgeprüft, SCS Indoor Air Quality, Greengard Gold. Der Nachweis kann auch nach dem Verfahren gem. Formblatt "Verfahren zum Nachweis der Gleichwertigkeit bzgl der Schadstoffbelastung" durch den AN erfolgen. - Nachkaufgarantie / Nachlieferfähigkeit: Nachweis der Nachkaufgarantie / Nachlieferfähigkeit über einen Zeitraum von mind. 5 Jahren - GS Prüfzeichen: sofern in den Leistungspositionen gefordert, die Vorlage alternativer anerkannter europäischer Prüfzeichen ist zulässig - Qualitätsmanagement: Beim Hersteller der angebotenen Produkte muss ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 / EN ISO 9001 muß eingeführt, angewendet und zertifiziert sein. Das QM-Zertifikat ist dem Angebot beizulegen. Bei Nichtbestehen eines QS-Managements muss vom AN die Qualitätssicherung in Form von Eigenerklärungen nachgewiesen werden. Nachweise auf Verlangen Vom AG können folgende Nachweise nachgefordert werden. Die Nachweise sind vom AN innerhalb 7 Kalendertagen nach Anforderung vorzulegen. - Normenkonformität: Nachweis der Übereinstimmung der angebotenen Möbel mit gültigen DIN / CEN Normen - Entsprechung einschlägiger Richtlinien: Nachweis der Entsprechung der angebotenen Möbel mit gültigen GUV / LGA Richtlinien. Der Nachweis kann mit TÜV Prüfzeugnis erfolgen. - Nachweis HCHO: daß die angebotenen Möbel und die eingesetzten Materialen den Emissionswert von 0,1 ppm HCHO (Formaldehyd) nicht übersteigen. - Dokumentation: Bedienungsanleitungen, Produktdokumentationen werden dem AG bei der Abnahme gesammelt übergeben. - Papierform einfach für jedes gelieferte Produkt (Möbeltyp) ist unabhängig von der gelieferten Stückzahl eine Dokumentationsunterlage vom AN zu erstellen (Bsp.: Bei Lieferung und Montage von 10 Stück - Abgabe von 1 Stück Produktdokumentation). Die Dokumentationsunterlagen sind im Format DIN A4 in Aktenordnern mit Register und Inhaltsverzeichnis zu übergeben. -digital: Abbild der Papierdokumentation vorab in digitaler Form, Übergabe auf USB Stick / Übermittlung über Projektplattform nach Angabe des AG zu dokumentierende Inhalte: - Produktbeschreibungen mit Herstellerangabe, Produktname und Artikelnummer - Ersatzteillisten (wenn vorhanden) - Nachhaltigkeits- und Umweltzertifikate - Angaben zum Recycling nach Ablauf der Lebensdauer der Möbel. - Sicherheitszertifikate - Leistungserklärungen wenn vorhanden Kommunikation: Mindestens ein deutschsprachiger Mitarbeiter des AN muss während der Ausführung der beauftragten Leistungen immer auf der Baustelle anwesend sein. Mindestanforderung an die Sprachkenntnisse ist Deutsch - Sprachqualifikation B1. Technische und Sicherheits-Anforderungen: Alle gelieferten Gegenstände müssen …- Hinweis
Zusätzliche Informationen: Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die" Eigenerklärung zur Beachtung der Russland-Sanktionen" auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignun … ganz lesenkürzer
Zusätzliche Informationen: Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die" Eigenerklärung zur Beachtung der Russland-Sanktionen" auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Einzureichen sind Eigenerklärung Vermeidung ausbeuterische Kinderarbeit, Eigenerklärung KMU, Formblatt/Nichtvorliegen/Ausschlussgründe. Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform (www.vergab24.de) elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener Signatur/Siegel oder elektronisch mit qualifizierter Signatur/Siegel eingereicht werden. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform vergabe24.de. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU VOB/A EU. Künftige Frage-Antwort-Kataloge werden automatisch Vertragsbestandteil.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Marktplatz 16, 71032 Böblingen
- Website
- boeblingen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 454 (Baufertigstellung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Möbel in Baden-Württemberg (13 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Fliesen Röhlich GmbH28 Zuschläge
- von Au - Gehrung Fliesen GmbH14 Zuschläge
- Ullrich & Schön GmbH12 Zuschläge
- B. Sope GmbH11 Zuschläge
- HEWE Glas- und Metallbau GmbH11 Zuschläge
- Hirsch GmbH11 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.12.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 87a5c14e-2e42-4552-a1d7-e447d0924fca.