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Neubau KV MHH, Nachhaltigkeitskoordination

HBG Hochschulmedizin Hannover Baugesellschaft mbH · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen KVBS1_VE719.10veröffentlicht 22.05.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 670 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Region Hannover.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Niedersachsen (59 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hannover30659, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 113 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Honorarsumme40 %
  • Konzeptionelle Herangehensweise und prinzipielle Planungsansätze60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Vergabe von Beratungsleistungen projektbegleitend für den gesamten Planungsprozess bis zur Erlangung der DGNB-Zertifizierung Platin im Rahmen der Errichtung der Baustufe 1 des Neubaus der Krankenversorgung mit OTU Notfall & Trauma, OTU Herz & Lunge und OTU Kopf & Nerven der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) am Stadtfelddamm in Hannover.

Beschreibung des Loses

Der Gebäudebestand der Krankenversorgung der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), der hauptsächlich in den 1950er- und 60er-Jahren errichtet wurde, ist in die Jahre gekommen. Die Beseitigung des aufgelaufenen Sanierungsstaus und die Überführung der Gebäude in den aktuellen Baustandard sind wirtschaftlich nicht mehr abbildbar. Die Medizinische Hochschule Hannover als Krankenhaus der "Supramaximalversorgung" versorgt Patientinnen und Patienten mit komplexen Krankheitsbildern auf höchstem medizinischem und pflegerischem Niveau. Oft ist sie die letzte Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten, die anderswo nicht mehr behandelt werden können. Die neuen Gebäude für die Krankenversorgung werden in 3 Baustufen und einer Potentialstufe auf dem Neubaufeld am Stadtfelddamm in unmittelbarer Nähe des heutigen Campus entstehen und sollen nach Umsetzung aller Baustufen die Bestandsgebäude der Krankenversorgung inklusive der patientennahen Forschung und Lehre vollständig ersetzen. Die patientenferne Forschung und Lehre verbleibt hingegen auf dem Bestandscampus. Der neue Standort der KV soll bereits mit der ersten Baustufe technisch autark vom Bestand betrieben werden, um moderne Konzepte umsetzen zu können und eine Belastung der veralteten technischen Infrastruktur des Bestands zu vermeiden. Die Logistik soll am neuen Standort ebenfalls autark realisiert werden, soweit dies im Rahmen der zwischenzeitlichen "2-Standort-Lösung" möglich und geboten ist. Ziel ist es eine nachhaltige, klimafreundliche und intelligente Baustufe 1 zu errichten, welche die Anforderungen der Patientinnen und Patienten und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an eine moderne und zukunftssichere Medizin erfüllt.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
HonorarsummeGewichtung (Punkte, genau) 40Die Wertung des Angebotes erfolgt mit folgendem Wertungsschlüssel: Der/Die Bieter*in mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält 5 Punkte. Angebote mit dem 2-fachen der niedrigsten Summe oder darüber erhalten 0 Punkte. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Wertungen werden nach der folgenden Formel berechnet: Wertungspunkte = ((2 x günstigstes Angebot - Angebot) x 5) / günstigstes Angebot Die errechnete Punktzahl wird mit der Gewichtungszahl multipliziert. Das Ergebnis der Formel wird auf die zweite Stelle hinter dem Komma gerundet. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtbewertung ein. Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Vorgaben des Auftraggebers und den Angaben des Bieters im Honorarangebot. Die Bewertung der Leistung erfolgt durch die Angaben des Bieters im beiliegenden Formblatt Honorarangebot (siehe Honorarformblatt). Der Bewertungspreis ergibt sich aus den Grundleistungen und den Besonderen Leistungen. Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass die in der Honorartabelle genannten "Leistungen nach gesondertem Abruf" mit in die Gesamthonorarwertung eingeht.
Qualität
Konzeptionelle Herangehensweise und prinzipielle PlanungsansätzeGewichtung (Punkte, genau) 60Einreichung einer Darstellung der Herangehensweise an die Projektabwicklung über alle Leistungsphasen unter Berücksichtigung der Nutzungsart des gegenständlichen Projekts zur Umsetzung der Aufgabenstellung. Vom Bieter wird erwartet, dass er in seiner Darstellung auf die folgenden Wertungsaspekte eingeht: - Darlegung einer effizienten Organisation des Projektteams als Einheit einschl. Vertretungsregelungen und Personaleinsatzplanung - Zuweisung der Verantwortlichkeiten entsprechend den Fachkompetenzen des Projektteams - Darstellung von Informations- und Kommunikationswegen innerhalb des Projektteams - Darstellung der Herangehensweise an die Begleitung der Planung über alle Leistungsphase - Darstellung der Herangehensweise an die Begleitung der Umsetzung/ Ausführung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Bewerber oder Bieter kann sich zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße an folgende Stelle wenden: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen … ganz lesenDer Bewerber oder Bieter kann sich zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße an folgende Stelle wenden: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen die Regelungen nach §§ 134, 135, 160 GWB. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es werden je Zuschlagskriterium Bewertungspunkte vergeben. Die jeweils erreichten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert. Das Ergebnis stellt die erreichten gewichteten Bewertungspunkte je Zuschlagskriterium dar. Zu den qualitativen Zuschlagskriterien sind Darstellungen aus … ganz lesenEs werden je Zuschlagskriterium Bewertungspunkte vergeben. Die jeweils erreichten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert. Das Ergebnis stellt die erreichten gewichteten Bewertungspunkte je Zuschlagskriterium dar. Zu den qualitativen Zuschlagskriterien sind Darstellungen auszuarbeiten. Aus Sicht der Vergabestelle werden solche Darstellungen als konzeptionelle Ausführungen bewertet. Hierzu hat die Vergabestelle entsprechende Vorgaben getätigt hat, um die Bieter erkennen zu lassen, worauf sie bei den Ausführungen mindestens Wert legt (hier sog. Bewertungsaspekte). Dies entspricht einem allgemeinen Verständnis bei der Wertung von Angeboten, nicht zuletzt bestätigt durch die VK Bund, Beschluss vom 04.04.2022, Az.: VK 2-24/22. Der Vergabestelle steht bei der Bewertung und Benotung ein Beurteilungsspielraum zu; die diesbezüglichen Bewertungsentscheidungen werden so dokumentiert, dass überprüfbar ist, ob die jeweiligen Noten im Vergleich ohne Benachteiligung des einen oder anderen Bieters plausibel vergeben wurden. Hierfür bedient sich die Vergabestelle des sog. umgekehrten Schulnotensystems 0 - 5 Punkte. Die Angebote werden vergleichend untereinander bewertet Innerhalb der Zuschlagskriterien (2.1 ) werden die Wertungsaspekte auch einzeln jeweils gleichwertig mit bis zu 5 Bewertungspunkten bewertet und dann der Duschschnitt ermittelt und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet, um die Gesamt-Bewertungspunkte des Zuschlagskriteriums zu ermitteln. Es werden je Zuschlagskriterium (2.1) bis zu 5 Bewertungspunkte vergeben. Die jeweils erreichten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert. Das Ergebnis stellt die erreichten gewichteten Bewertungspunkte je Zuschlagskriterium dar. Die Punktevergabe für die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien unter Punkt 2.1: Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der, aus Sicht des Auftraggebers, gegebenen fachlichen Qualität, Angemessenheit, Plausibilität und Vollständigkeit der Darstellungen und Erläuterungen des Bieters zur Umsetzung der Aufgabe. Die Unterlagen und Darstellungen lassen eine 5 Bewertungspunkte: sehr gute 4 Bewertungspunkte: gute 3 Bewertungspunkte: befriedigende 2 Bewertungspunkte: ausreichende Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen erwarten. (1 Bewertungspunkt wird nicht vergeben. Fehlt die Unterlage vollständig, werden 0 Punkte vergeben.) Die Note "Sehr gut" stellt hierbei die Bestnote dar. Sie wird vergeben, wenn der Bieter alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkennt, darstellt und erläutert, und die Bewältigung der Problem-/ Fragestellungen in vollem Umfang erwarten lässt. Die Note "Gut" wird vergeben, wenn der Bieter die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang erkennt, darstellt und erläutert, und die Bewältigung der Problem-/ Fragestellungen in nahezu vollem Umfang erwarten lässt. Die Note "Befriedigend" erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in überwiegenden Umfang erkennt, darstellt und erläutert, und die Bewältigung der Problem-/ Fragestellungen im überwiegenden Umfang erwarten lässt. Die Note "Ausreichend" erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in geringem Umfang erkennt, darstellt und erläutert, und die Bewältigung der Problem-/ Fragestellungen nur in geringem Umfang erwarten lässt. s. auch Dokument "Zuschlagsmatrix"
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1E5SP0

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

399vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (384 Lose mit Angabe)
341.510 €Zuschlagswert im Median
146.605 € – 712.845 €mittlere Hälfte, 214 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 06.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d2daebe5-f618-44eb-9e70-59a0dc92682f.