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Neubau Kläranlage Ober-Eschbach - Errichtung eines Zulaufbauwerks

Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Der Magistrat, Fachbereich Recht - Vergabestelle - · Bad Homburg v. d. Höhe, Hessen

Aktenzeichen HG-2025-0024veröffentlicht 28.02.2025BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 585 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Monate16.06.2025 – 17.12.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässighad.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (51 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (74 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    über had.de
    vor 19 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 14:00 Uhr
    Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Der Magistrat, Fachbereich Recht - Vergabestelle - Bahnhofstraße 16-18 61352 Bad Homburg v. d. Höhe Deutschland
    vor 19 Monaten
  4. Bindefrist endet
    44 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 18 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 17.12.2025
    vor 17 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Errichtung eines Zulaufbauwerks

Beschreibung des Loses

EINORDNUNG IN DIE GESAMTMASSNAHME Im Zuge der Erneuerung der Kläranlage Ober-Eschbach wird auch der Zulauf zur Kläranlage geändert. Hinter dem letzten Schacht des RÜB schwenkt der neue Zulauf von der bisherigen Trasse nach Norden weg und tritt nach ca. 55 m in das neue Technikgebäude 1 ein.

Die Hauptzufahrt zur Kläranlage und zu dieser Baumaßnahme erfolgt über den nördlich gelegenen Ostring. Die Zufahrt zur Kläranlage ist weiterhin sicherzustellen.

In diesem ersten Bauabschnitt werden der neue Zulaufschacht hinter dem RÜB und die ersten etwa 20 m der Leitung bis zu einem Knickschacht hergestellt. In dem neuen Zulaufschacht findet später der Umschluss vom alten zum neuen Zulauf statt. Im jetzigen Bauabschnitt bleibt der alte Zulauf in Form eines GFK-Rohrs DN 1200 noch erhalten und der Schacht wird um das Rohr herum errichtet, mit noch frei endendem, nicht provisorisch verschlossenem Abgang für den neuen Zulauf.

LEITUNG DN 1000 Der hier herzustellende Zulauf-Abschnitt besteht aus einer GFK-Leitung DN 1000, mit einer Reduktion DN 1200 auf 1000 am Anfang, einem Bogen und 2 Anschlüssen an einen Stahlbeton-Fertigteil-Knickschacht DN 2000. Dahinter wird die Leitung provisorisch verschlossen.

Der Knickschacht wird druckdicht bis etwa 1 m über Schachtdeckel hergestellt, da nach Inbetriebnahme des neuen Zulaufs (2027) derart hohe Druckverhältnisse in der Leitung herrschen können, der Schacht aber nicht schon so hoch gebaut werden kann, weil dann noch der Flügel des dann noch vorhandenen Zufahrtstors drübergehen muss, wenn die Zufahrt geöffnet ist. Die Leitungssohle verläuft im Mittel ca. 2,50 m unter GOK. Die Herstellung erfolgt weitgehend in offener Baugrube.

Weitere Details sind aus der Baubeschreibung zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Hinweis: Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, ist die Vorlage von Eigenerklärungen zunächst ausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Originalnachweise vor Auftragserteilung anzufordern. Es ist/sind vorzulegen: - 124 Hessen - Eigenerklärung für nicht präqualifizierte … ganz lesenHinweis: Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, ist die Vorlage von Eigenerklärungen zunächst ausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Originalnachweise vor Auftragserteilung anzufordern. Es ist/sind vorzulegen: - 124 Hessen - Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen. Das VHB 216 "Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen" ist zu beachten. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise ind Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Kriterium
Hinweis: Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, ist die Vorlage von Eigenerklärungen zunächst ausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Originalnachweise vor Auftragserteilung anzufordern. Es ist/sind vorzulegen: - 124 Hessen - Eigenerklärung für nicht präqualifizierte … ganz lesenHinweis: Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, ist die Vorlage von Eigenerklärungen zunächst ausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Originalnachweise vor Auftragserteilung anzufordern. Es ist/sind vorzulegen: - 124 Hessen - Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen. Das VHB 216 "Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen" ist zu beachten. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise ind Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Kriterium
Hinweis: Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, ist die Vorlage von Eigenerklärungen zunächst ausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Originalnachweise vor Auftragserteilung anzufordern. Es ist/sind vorzulegen: - 124 Hessen - Eigenerklärung für nicht präqualifizierte … ganz lesenHinweis: Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, ist die Vorlage von Eigenerklärungen zunächst ausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Originalnachweise vor Auftragserteilung anzufordern. Es ist/sind vorzulegen: - 124 Hessen - Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen. - Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen gem. Formblatt VHB 235. - Bei vorgesehenener Bietergemeinschaft: Erklärung zur Bietergemeinschaft gem. Formblatt VHB 234; die Eingungsnachweise/-erklärungen sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. - Eigenerklärungen zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 hinsichtlich Bezug zu Russland. - Nachweis gem. § 6a EU VOB/A im Bereich Beton und Stahlbetonarbeiten, umfassende Bauleistungen für Brücken, Tunnel, Schächte und Unterführungen - Nachweis der Zertifizierung nach der Beurteilungsgruppe KOB Fremdüberwachter Kanalbau. Das VHB 216 "Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen" ist zu beachten. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise ind Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.06.2025
Vertragsende
17.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
had.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
44 Tage
Angebotsöffnung
02.04.2025, 14:00 Uhr. Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Der Magistrat, Fachbereich Recht - Vergabestelle - Bahnhofstraße 16-18 61352 Bad Homburg v. d. Höhe Deutschland. Die Teilnahme von Bietern ist gem. Ziff. 2.1.2 lit. b) hessischer Vergabeerlass nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ein Antrag ist unzuläs … ganz lesenEin Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ergeht eine Mitteilung des Aufraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Auf Anforderung der Vergabestelle ist die Urkalkulation vorzulegen. Ergänzung zu Ziff. 2.4 des VHB 216: der Bieter/Auftragnehmer wird rechtzeitig über die vorgesehene Öffnung der Urkalkulation informiert und die Möglichkeit gegeben, an dem Termin persönlich anwesend zu sein. Ergänzend zu den Rege … ganz lesen1. Auf Anforderung der Vergabestelle ist die Urkalkulation vorzulegen. Ergänzung zu Ziff. 2.4 des VHB 216: der Bieter/Auftragnehmer wird rechtzeitig über die vorgesehene Öffnung der Urkalkulation informiert und die Möglichkeit gegeben, an dem Termin persönlich anwesend zu sein. Ergänzend zu den Regelungen der VOB: Die Kalkulation eventueller Nachträge erfolgt auf Grundlage der Urkalkulation des Hauptvertrages. 2. Die vom Bieter zur Verfügung gestellten Informationen und Daten werden im Rahmen des DSGVO erfasst, organisiert, gespeichert und verwendet. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und ggf. weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren. Die Abgabe einer Datenschutzerklärung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes des Bieters. 3. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch als kostenloser Download über die Vergabeplattform der eHAD unter www.had.de zur Verfügung gestellt. Es erfolgt kein schriftlicher Versand von Vergabeunterlagen. 4. Fragen zu den Vergabeunterlagen können nur bis 1 Woche vor dem Eröffnungstermin über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform der eHAD gestellt werden. Danach eingehende Fragen können nicht mehr beantwortet werden.
Hinweis
1. Auf Anforderung der Vergabestelle ist die Urkalkulation vorzulegen. Ergänzung zu Ziff. 2.4 des VHB 216: der Bieter/Auftragnehmer wird rechtzeitig über die vorgesehene Öffnung der Urkalkulation informiert und die Möglichkeit gegeben, an dem Termin persönlich anwesend zu sein. Ergänzend zu den Rege … ganz lesen1. Auf Anforderung der Vergabestelle ist die Urkalkulation vorzulegen. Ergänzung zu Ziff. 2.4 des VHB 216: der Bieter/Auftragnehmer wird rechtzeitig über die vorgesehene Öffnung der Urkalkulation informiert und die Möglichkeit gegeben, an dem Termin persönlich anwesend zu sein. Ergänzend zu den Regelungen der VOB: Die Kalkulation eventueller Nachträge erfolgt auf Grundlage der Urkalkulation des Hauptvertrages. 2. Die vom Bieter zur Verfügung gestellten Informationen und Daten werden im Rahmen der DSGVO erfasst, organisiert, gespeichert und verwendet. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und ggf. weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren. Die Abgabe einer Datenschutzerklärung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes des Bieters. 3. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch als kostenloser Download über die Vergabeplattform der eHAD unter www.had.de zur Verfügung gestellt. Es erfolgt kein schriftlicher Versand von Vergabeunterlagen. 4. Fragen zu den Vergabeunterlagen können nur bis 1 Woche vor dem Eröffnungstermin über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform der eHAD gestellt werden. Danach eingehende Fragen können nicht mehr beatnwortet werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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2.363vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (2.500 Lose mit Angabe)
350.676 €Zuschlagswert im Median
144.532 € – 1,11 Mio. €mittlere Hälfte, 580 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 67f12d25-1231-41a9-a860-e848ac0c8216.