Neubau Ganztagsschule Planungsleistungen
Amt Ortrand für die Stadt Ortrand · Ortrand, Brandenburg
Aktenzeichen 2026-01veröffentlicht 19.02.2026erstmals 19.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 29 Monate
- Lose
- 4
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.
- Erstellung einer Machbarkeitsstudie Löhmer HausseeStadt Werneuchen · 16356 WerneuchenFrist 02.12.2026
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Brandenburg (26 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 29 Monate
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Ortrand01990, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 11,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- planerische Philosophie des Bieters40 %
- Preis60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 9 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 9 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 7 Monatenan Amt Ortrand für die Stadt Ortrand
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 7 Monatennur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 7 Monaten
- Bindefrist endetvor 4 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Das Bildungszentrum der Stadt Ortrand umfasst u.a. den Schulkomplex mit drei Schulgebäuden. Aufgrund des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung und daraus resultierender fehlender Raumkapazität beabsichtigt die Stadt Ortrand einen Schulneubau als Erweiterungsbau zu den bestehenden Schulgebäuden zu errichten.
Gegenstand nach CPV
- 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und PrüfstellenHauptgegenstand
- 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- 71420000Landschaftsgestaltung
- 71317100Beratung im Bereich Brand- und Explosionsschutz und -überwachung
- 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
- 71321000Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
- 71321200Heizungsplanung
- 71321300Beratung im Bereich Sanitärinstallation
- 71321400Beratung im Bereich Belüftung
- 71327000Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Gebäude- und Freianlagenplanung Mit dem Neubau der Ganztagsschule handelt es sich um einen Sonderbau gemäß §2 BbbBO. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Planungsleistungen für folgendes Los vergeben: - Los 1 Objektplanung Gebäude und Freianlagen sowie planungsbegleitende Leistungen zur Bauphysik, zum Brandschutz und zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo), Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgen stufenweise: 1.Stufe: Leistungsphasen 1-3 (bis zur Entwurfsplanung); 2.Stufe: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung); 3.Stufe: Leistungsphase 5-9 (Ausführungsplanung bis Objektbetreuung). Fest beauftragt wird die Stufe 1-3, die beiden anderen Stufen sind abhängig von der Einhaltung des Budget des AG sowie der Fördermittelzusage. Bis zum 31.12.2028 muss die Maßnahme einschließlich behördlicher Abnahmen und Rechnungslegung abgeschlossen sein. | 29 Monate | – |
| 2 | Planung der Elektrotechnik Mit dem Neubau der Ganztagsschule handelt es sich um einen Sonderbau gemäß §2 BbbBO. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Planungsleistungen für folgendes Los vergeben: - Los 2 Planung technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4+5 (Elektrotechnik), Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgen stufenweise: 1.Stufe: Leistungsphasen 1-3 (bis zur Entwurfsplanung); 2.Stufe: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung); 3.Stufe: Leistungsphase 5-9 (Ausführungsplanung bis Objektbetreuung). Fest beauftragt wird die Stufe 1-3, die beiden anderen Stufen sind abhängig von der Einhaltung des Budget des AG sowie der Fördermittelzusage. Bis zum 31.12.2028 muss die Maßnahme einschließlich behördlicher Abnahmen und Rechnungslegung abgeschlossen sein. | 29 Monate | – |
| 3 | Planung Heizung Lüftung Sanitär Mit dem Neubau der Ganztagsschule handelt es sich um einen Sonderbau gemäß §2 BbbBO. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Planungsleistungen für folgendes Los vergeben: - Los 3 Planung technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3 (HLS-Technik) Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgen stufenweise: 1.Stufe: Leistungsphasen 1-3 (bis zur Entwurfsplanung); 2.Stufe: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung); 3.Stufe: Leistungsphase 5-9 (Ausführungsplanung bis Objektbetreuung). Fest beauftragt wird die Stufe 1-3, die beiden anderen Stufen sind abhängig von der Einhaltung des Budget des AG sowie der Fördermittelzusage. Bis zum 31.12.2028 muss die Maßnahme einschließlich behördlicher Abnahmen und Rechnungslegung abgeschlossen sein. | 29 Monate | – |
| 4 | Tragwerksplanung Mit dem Neubau der Ganztagsschule handelt es sich um einen Sonderbau gemäß §2 BbbBO. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Planungsleistungen für folgendes Los vergeben: - Los 4 Tragwerksplanung Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgen stufenweise: 1.Stufe: Leistungsphasen 1-3 (bis zur Entwurfsplanung); 2.Stufe: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung); 3.Stufe: Leistungsphase 5+6 (Ausführungsplanung bis Mitwirken an Vergabe). Fest beauftragt wird die Stufe 1-3, die beiden anderen Stufen sind abhängig von der Einhaltung des Budget des AG sowie der Fördermittelzusage. Bis zum 31.12.2028 muss die Maßnahme einschließlich behördlicher Abnahmen und Rechnungslegung abgeschlossen sein. | 29 Monate | – |
Bedingungen4 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- planerische Philosophie des BietersGewichtung (Punkte, genau) 40Die Baumaßnahme ist dadurch gekennzeichnet, dass dem Auftraggeber für die Errichtung des Schulgebäudes nur äußerst begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Eine wesentliche Anforderung an die zu erstellende Planung ist daher, dass der Auftragnehmer sämtliche Möglichkeiten, die zur wirtschaftlichen Errichtung und zu einer dauerhaft wirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen, bestmöglich ausschöpft, ohne die Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Schule zu beeinträchtigen. Der Auftragnehmer hat insbesondere zu berücksichtigen, dass Schulgebäude einer intensiven Nutzung unterliegen und deshalb robuste, langlebige und wartungsarme Lösungen erforderlich sind. Wirtschaftlichkeit ist dabei nicht nur als Minimierung der Investitionskosten zu verstehen, sondern als ausgewogene Lösung, die auch Folgekosten aus Betrieb, Reinigung, Instandhaltung und Ersatzzyklen im Blick behält. Vor diesem Hintergrund möchte sich der Auftraggeber im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einen Eindruck davon verschaffen, wie der Bieter eine Schulbaumaßnahme unter sehr knappen finanziellen Rahmenbedingungen planerisch angeht. Der Bieter soll daher mit seinem Angebot eine Beschreibung einreichen, in der er darlegt, welche Ansätze er für eine kosteneffiziente und zugleich robuste Bauweise verfolgt und wie er beabsichtigt, die Planung konsequent auf Wirtschaftlichkeit und Dauerhaftigkeit auszurichten. Die Beschreibung soll mindestens darauf eingehen, - welche Grundprinzipien er zur Kostensicherheit und Kostensteuerung bereits im Entwurf anwendet (z. B. einfache und klare Gebäudestruktur, flächeneffiziente Organisation, Minimierung komplizierter Details, Reduktion von Sonderlösungen, Standardisierung), - welche Material- und Ausstattungsstrategien er verfolgt, um eine hohe Robustheit, geringe Verschleißanfälligkeit und geringe Instandhaltungsintensität zu erreichen (z. B. schulfeste Oberflächen, reparaturfreundliche Details, Schutz der stark beanspruchten Bereiche, sinnvolle Materialhierarchien), - welche pragmatischen und kostengünstigen Ideen er sieht, um trotz knapper Mittel eine angemessene Aufenthalts- und Lernqualität zu erzielen. Der Bieter kann bei seiner Beschreibung zur Verdeutlichung bzw. Visualisierung auf Projekte eingehen, die er in der Vergangenheit bereits realisiert hat bzw. derzeit realisiert. Aufbau, Umfang und Darstellung der Beschreibung sind in das Belieben des Bieters gestellt. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass er keine Lösungsvorschläge im Sinne des § 76 Abs. 2 S. 1 VgV verlangt, d. h. die Beschreibung des Bieters soll nicht schon Zeichnungen, Berechnungen, Entwürfe o.ä. im engeren Sinne enthalten. Für die Wertung bildet der Auftraggeber ein Wertungsgremium. Die Mitglieder des Wertungsgremiums werden sich über die Angebote beraten und sodann - einzeln für sich - Punkte von 5 - 0 vergeben. In die Wertung geht der Mittelwert der vergebenden Punkte, gerundet auf 2 Nachkommastellen, ein. Der Mittelwert wird mit dem Faktor 8 multipliziert. Die vom Gremium zu vergebenden Punkte stehen für folgende Erfüllungsgrade: 5 Punkte: Eine besonders gelungene Beschreibung, die eine besonders gute Lösung der planerischen Aufgabe erwarten lässt. 4 Punkte: Eine gelungene Beschreibung, die eine gute Lösung der planerischen Aufgabe erwarten lässt. 3 Punkte: Eine durchschnittliche Beschreibung, die eine durchschnittliche Lösung der planerischen Aufgabe erwarten lässt. 2 Punkte: Eine weniger gelungene Beschreibung, die aufgrund ihrer Defizite eine weniger gute Lösung der planerischen Aufgabe erwarten lässt. 1 Punkt: Eine ungenügende Beschreibung, die eine Lösung der planerischen Aufgabe aufgrund ihrer erheblichen Defizite kaum noch erwarten lässt. 0 Punkte: Keine Beschreibung eingereicht.
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 60Für das Zuschlagskriterium "Honorar" werden maximal 60 Punkte vergeben. (1) Bei der Bewertung des Honorars für die Grundleistungen wertet der Auftraggeber die Höhe der Zu- und Abschläge zum Basishonorar (sowohl für die Objektplanung und die Freianlagenplanung - es ist ein einheitlicher Zu- bzw. Abschlag anzubieten, es können keine unterschiedlichen Zu- bzw. Abschläge für die Objektplanung einerseits und die Freianlagenplanung andererseits angeboten werden). Hierfür können maximal 5 Punkte erreicht werden. Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhält ein Angebot mit einem Abschlag von 20 %. 0 Punkte erhält ein Angebot mit einem Zuschlag von 20 %. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktbewertung für die dazwischenliegenden Zu- oder Abschläge erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Die erreichte Punktzahl mit einem Gewichtungsfaktor 11 multipliziert. (2) Bei der Bewertung des Honorars für die Besonderen Leistungen wertet der Auftraggeber die Gesamtsumme der vom Bieter angebotenen Pauschalhonorare. Hierfür können maximal 5 Punkte erreicht werden. Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhält das niedrigste Angebot. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot, dass doppelt so hoch ist wie das niedrigste Angebot. Alle darüber liegenden Angebote erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktbewertung für die dazwischenliegenden Honorare erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
Eignung5 von 5 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung *Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen. Die Eintragung in die Liste der zuständigen Architektenkammer oder die Lis … ganz lesenkürzer
Beschreibung *Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen. Die Eintragung in die Liste der zuständigen Architektenkammer oder die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure einer Ingenieurkammer sind Voraussetzung und mit dem Angebot vorzulegen. Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt. Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Ein aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von - Personenschäden: 3,0 Mio. Euro. - Sachschäden/Vermögensschäden: 1,5 Mio. Euro. je mit zweifacher Maximierung pro Jahr ist dem Angebot beizufügen. Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpfli … ganz lesenkürzer
Ein aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von - Personenschäden: 3,0 Mio. Euro. - Sachschäden/Vermögensschäden: 1,5 Mio. Euro. je mit zweifacher Maximierung pro Jahr ist dem Angebot beizufügen. Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpflicht sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle diese nach geforderter Summe erhöht oder abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Neubau eines öffentlichen Gebäudes mit einer Nutzfläche von mindesten … ganz lesenkürzer
Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Neubau eines öffentlichen Gebäudes mit einer Nutzfläche von mindestens ca. 300 m², - mindestens Leistungsphasen 3 - 8 (§ 34 HOAI) erbracht - Gesamtbaukosten (KG 200 - 700), mind. 1.500.000,00 Euro netto, mindestens Honorarzone III Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 29 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 20.04.2026, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4CHF4U#
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- HonorarGewichtung (Punkte, genau) 100Den Zuschlag bei dem Los 2 erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. Hintergrund der Zuschlagserteilung nach dem niedrigsten Honorar ist, dass sich der Auftraggeber nicht in der Lage sieht, sinnvolle qualitative Zuschlagskriterien zu identifizieren, die einen finanziell messbaren Wert haben. Vorsorglich weist der Auftraggeber darauf hin, dass Los 2 nicht dem Anwendungsbereich des § 76 Abs. 1 S. 1 VgV unterfällt. § 76 Abs. 1 S. 1 VgV ist gemäß § 73 Abs. 1 VgV nur für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen anwendbar, deren Gegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann. Bei dem Los 2 ist die Lösung der planerischen Aufgabe allerdings eindeutig und erschöpfend beschreibbar. Sollten mehrere Bieter die günstigsten Zu- bzw. Abschläge anbieten, entscheidet das Los.
Eignung5 von 5 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen. Die Eintragung in die Liste der zuständigen Ingenieurkammer sind Voraussetzung und mit dem Angebot vorzul … ganz lesenkürzer
Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen. Die Eintragung in die Liste der zuständigen Ingenieurkammer sind Voraussetzung und mit dem Angebot vorzulegen. Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt. Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Ein aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von - Personenschäden: 3,0 Mio. Euro. - Sachschäden/Vermögensschäden: 1,5 Mio. Euro. je mit zweifacher Maximierung pro Jahr ist dem Angebot beizufügen. Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpfli … ganz lesenkürzer
Ein aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von - Personenschäden: 3,0 Mio. Euro. - Sachschäden/Vermögensschäden: 1,5 Mio. Euro. je mit zweifacher Maximierung pro Jahr ist dem Angebot beizufügen. Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpflicht sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle diese nach geforderter Summe erhöht oder abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Referenz aus der Fachplanung Elektrotechnik der Anlagengruppen 4 - 5 … ganz lesenkürzer
Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Referenz aus der Fachplanung Elektrotechnik der Anlagengruppen 4 - 5 nach § 53 HOAI im Rahmen eines Neubaus - mindestens Leistungsphasen 3 - 8 (§ 55 HOAI) erbracht - anrechenbare Kosten aus KG 440 / 450, mind. 150.000 Euro netto, mindestens Honorarzone II Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 29 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 20.04.2026, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4CHF4U#
Los 3
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- planerische Philosophie des BietersGewichtung (Punkte, genau) 20Die Baumaßnahme ist dadurch gekennzeichnet, dass die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel insgesamt begrenzt sind und deshalb eine wirtschaftliche Planung und Umsetzung der Technischen Ausrüstung von besonderer Bedeutung ist. Ein wesentlicher Hebel zur Einhaltung der Budgetvorgaben liegt in der frühen, konzeptionell durchdachten Planung der Gewerke Heizung und Sanitär. Der Auftraggeber legt daher besonderen Wert darauf, dass der Auftragnehmer nicht nur regelkonforme Standardlösungen anbietet, sondern die planerischen Freiheitsgrade im Entwurf gezielt nutzt, um wirtschaftliche, robuste und zugleich innovative Lösungen für die Haustechnik zu entwickeln, die im späteren Betrieb zuverlässig funktionieren. Vor diesem Hintergrund möchte sich der Auftraggeber im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einen Eindruck von der planerischen Philosophie des Bieters verschaffen, und zwar in Bezug auf die Frage, wie der Bieter bei einem Schulneubau mit anspruchsvollen Nutzungsbedingungen (Ganztagsbetrieb, wechselnde Belegungen, hohe Anforderungen an Hygiene, Komfort und Betriebssicherheit) zu einer tragfähigen und zugleich kostengünstigen Haustechnik gelangt. Der Bieter soll daher mit seinem Angebot eine Beschreibung einreichen, in der er darlegt, welche Herausforderungen er in der Ausgangssituation erkennt und wie er diesen Herausforderungen mit einem innovativen und zugleich wirtschaftlichen Konzept planerisch begegnen würde. Die Beschreibung soll mindestens darauf eingehen, - welche konzeptionellen Leitgedanken der Bieter für Heizung und Sanitär ansetzt, um Baukosten zu reduzieren, ohne die Funktionsfähigkeit, Nutzerqualität und Regelkonformität zu beeinträchtigen, - welche Ansätze er verfolgt, um innovative Lösungen wirtschaftlich nutzbar zu machen und - wie der Bieter Wartungsfreundlichkeit sicherstellt. Der Bieter kann bei seiner Beschreibung zur Verdeutlichung bzw. Visualisierung auf Projekte eingehen, die er in der Vergangenheit bereits realisiert hat bzw. derzeit realisiert. Aufbau, Umfang und Darstellung der Beschreibung sind in das Belieben des Bieters gestellt. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass er keine Lösungsvorschläge im Sinne des § 76 Abs. 2 S. 1 VgV verlangt, d. h. die Beschreibung des Bieters soll nicht schon Zeichnungen, Berechnungen, Entwürfe o.ä. im engeren Sinne enthalten. Für die Wertung bildet der Auftraggeber ein Wertungsgremium. Die Mitglieder des Wertungsgremiums werden sich über die Angebote beraten und sodann - einzeln für sich - Punkte von 5 - 0 vergeben. In die Wertung geht der Mittelwert der vergebenden Punkte, gerundet auf 2 Nachkommastellen, ein. Der Mittelwert wird mit dem Faktor 4 multipliziert. Die vom Gremium zu vergebenden Punkte stehen für folgende Erfüllungsgrade: 5 Punkte: Eine besonders gelungene Beschreibung, die eine besonders gute Lösung der planerischen Aufgabe erwarten lässt. 4 Punkte: Eine gelungene Beschreibung, die eine gute Lösung der planerischen Aufgabe erwarten lässt. 3 Punkte: Eine durchschnittliche Beschreibung, die eine durchschnittliche Lösung der planerischen Aufgabe erwarten lässt. 2 Punkte: Eine weniger gelungene Beschreibung, die aufgrund ihrer Defizite eine weniger gute Lösung der planerischen Aufgabe erwarten lässt. 1 Punkt: Eine ungenügende Beschreibung, die eine Lösung der planerischen Aufgabe aufgrund ihrer erheblichen Defizite kaum noch erwarten lässt. 0 Punkte: Keine Beschreibung eingereicht.
- Preis
- HonorarGewichtung (Punkte, genau) 80Für das Zuschlagskriterium "Honorar" werden maximal 80 Punkte vergeben. Bei der Bewertung des Honorars für die Grundleistungen wertet der Auftraggeber die Höhe der Zu- und Abschläge zum Basishonorar. Hierfür können maximal 5 Punkte erreicht werden. Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhält ein Angebot mit einem Abschlag von 10 %. 0 Punkte erhält ein Angebot mit einem Zuschlag von 10 %. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktbewertung für die dazwischenliegenden Zu- oder Abschläge erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Die erreichte Punktzahl mit einem Gewichtungsfaktor 16 multipliziert.
Eignung5 von 5 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen. Die Eintragung in die Liste der zuständigen Ingenieurkammer sind Voraussetzung und mit dem Angebot vorzul … ganz lesenkürzer
Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen. Die Eintragung in die Liste der zuständigen Ingenieurkammer sind Voraussetzung und mit dem Angebot vorzulegen. Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt. Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Ein aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von - Personenschäden: 3,0 Mio. Euro. - Sachschäden/Vermögensschäden: 1,5 Mio. Euro. je mit zweifacher Maximierung pro Jahr ist dem Angebot beizufügen. Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpfli … ganz lesenkürzer
Ein aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von - Personenschäden: 3,0 Mio. Euro. - Sachschäden/Vermögensschäden: 1,5 Mio. Euro. je mit zweifacher Maximierung pro Jahr ist dem Angebot beizufügen. Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpflicht sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle diese nach geforderter Summe erhöht oder abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Referenz aus der Fachplanung technische Ausrüstung der Anlagengruppen … ganz lesenkürzer
Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Referenz aus der Fachplanung technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1 - 3 nach § 53 HOAI im Rahmen eines Neubaus - mindestens Leistungsphasen 3 - 8 (§ 55 HOAI) erbracht - anrechenbare Kosten aus KG 410/420/430, mind. 250.000 Euro netto, Anlagengruppe 1: mindestens Honorarzone II und Anlagengruppen 2+3: mindestens Honorarzone III Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 29 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 20.04.2026, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4CHF4U#
Los 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- HonorarangebotGewichtung (Punkte, genau) 100Den Zuschlag bei dem Los 4 erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. Hintergrund der Zuschlagserteilung nach dem niedrigsten Honorar ist, dass sich der Auftraggeber nicht in der Lage sieht, sinnvolle qualitative Zuschlagskriterien zu identifizieren, die einen finanziell messbaren Wert haben. Vorsorglich weist der Auftraggeber darauf hin, dass Los 4 nicht dem Anwendungsbereich des § 76 Abs. 1 S. 1 VgV unterfällt. § 76 Abs. 1 S. 1 VgV ist gemäß § 73 Abs. 1 VgV nur für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen anwendbar, deren Gegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann. Bei dem Los 4 ist die Lösung der planerischen Aufgabe allerdings eindeutig und erschöpfend beschreibbar. Sollten mehrere Bieter die günstigsten Zu- bzw. Abschläge anbieten, entscheidet das Los.
Eignung5 von 5 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen. Die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure einer Ingenieurkammer sowie die Liste d … ganz lesenkürzer
Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen. Die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure einer Ingenieurkammer sowie die Liste der Qualifizierten Tragwerksplaner einer Ingenieurkammer sind Voraussetzung und mit dem Angebot vorzulegen. Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt. Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Ein aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von - Personenschäden: 3,0 Mio. Euro. - Sachschäden/Vermögensschäden: 1,5 Mio. Euro. je mit zweifacher Maximierung pro Jahr ist dem Angebot beizufügen. Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpfli … ganz lesenkürzer
Ein aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von - Personenschäden: 3,0 Mio. Euro. - Sachschäden/Vermögensschäden: 1,5 Mio. Euro. je mit zweifacher Maximierung pro Jahr ist dem Angebot beizufügen. Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpflicht sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle diese nach geforderter Summe erhöht oder abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Neubau eines Gebäudes mit einer Nutzfläche von mindestens 400 m² - mi … ganz lesenkürzer
Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Neubau eines Gebäudes mit einer Nutzfläche von mindestens 400 m² - mindestens Leistungsphasen 1 - 6 (§ 51 HOAI) erbracht - Gesamtbaukosten (KG 200 - 700), mind. 1.500.000,00 Euro netto, mindestens Honorarzone II Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 29 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 20.04.2026, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4CHF4U#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Amt Ortrand für die Stadt Ortrand
- Anschrift
- Altmarkt 1, 01990 Ortrand
- Website
- amt-ortrand.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Brandenburg (26 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Planungsgruppe M+M AG11 Zuschläge
- Stoeckert Architekten GmbH8 Zuschläge
- Ingenieurbüro PROKON GmbH5 Zuschläge
- iHC GmbH4 Zuschläge
- Braun GmbH3 Zuschläge
- EST Energie-System-Technik GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 26.03.2026 auf 20.04.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 26.03.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9a0656a6-4056-4a22-b21c-b4f851af8419.