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Neubau Ganztagsschule Planungsleistungen

Amt Ortrand für die Stadt Ortrand · Ortrand, Brandenburg

Aktenzeichen 2026-01veröffentlicht 09.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 201 Tagen abgelaufen

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gilt für alle 4 Lose · in 23 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
389 Tsd. €
Laufzeit
29 Monate
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 11,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • planerische Philosophie des Bieters40 %
  • Preis60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das Bildungszentrum der Stadt Ortrand umfasst u.a. den Schulkomplex mit drei Schulgebäuden. Aufgrund des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung und daraus resultierender fehlender Raumkapazität beabsichtigt die Stadt Ortrand einen Schulneubau als Erweiterungsbau zu den bestehenden Schulgebäuden zu errichten.

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Gebäude- und Freianlagenplanung

Mit dem Neubau der Ganztagsschule handelt es sich um einen Sonderbau gemäß §2 BbbBO. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Planungsleistungen für folgendes Los vergeben: - Los 1 Objektplanung Gebäude und Freianlagen sowie planungsbegleitende Leistungen zur Bauphysik, zum Brandschutz und zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo), Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgen stufenweise: 1.Stufe: Leistungsphasen 1-3 (bis zur Entwurfsplanung); 2.Stufe: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung); 3.Stufe: Leistungsphase 5-9 (Ausführungsplanung bis Objektbetreuung). Fest beauftragt wird die Stufe 1-3, die beiden anderen Stufen sind abhängig von der Einhaltung des Budget des AG sowie der Fördermittelzusage. Bis zum 31.12.2028 muss die Maßnahme einschließlich behördlicher Abnahmen und Rechnungslegung abgeschlossen sein.

29 Monate–
2
Planung der Elektrotechnik

Mit dem Neubau der Ganztagsschule handelt es sich um einen Sonderbau gemäß §2 BbbBO. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Planungsleistungen für folgendes Los vergeben: - Los 2 Planung technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4+5 (Elektrotechnik), Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgen stufenweise: 1.Stufe: Leistungsphasen 1-3 (bis zur Entwurfsplanung); 2.Stufe: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung); 3.Stufe: Leistungsphase 5-9 (Ausführungsplanung bis Objektbetreuung). Fest beauftragt wird die Stufe 1-3, die beiden anderen Stufen sind abhängig von der Einhaltung des Budget des AG sowie der Fördermittelzusage. Bis zum 31.12.2028 muss die Maßnahme einschließlich behördlicher Abnahmen und Rechnungslegung abgeschlossen sein.

29 Monate–
3
Planung Heizung Lüftung Sanitär

Mit dem Neubau der Ganztagsschule handelt es sich um einen Sonderbau gemäß §2 BbbBO. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Planungsleistungen für folgendes Los vergeben: - Los 3 Planung technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3 (HLS-Technik) Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgen stufenweise: 1.Stufe: Leistungsphasen 1-3 (bis zur Entwurfsplanung); 2.Stufe: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung); 3.Stufe: Leistungsphase 5-9 (Ausführungsplanung bis Objektbetreuung). Fest beauftragt wird die Stufe 1-3, die beiden anderen Stufen sind abhängig von der Einhaltung des Budget des AG sowie der Fördermittelzusage. Bis zum 31.12.2028 muss die Maßnahme einschließlich behördlicher Abnahmen und Rechnungslegung abgeschlossen sein.

29 Monate–
4
Tragwerksplanung

Mit dem Neubau der Ganztagsschule handelt es sich um einen Sonderbau gemäß §2 BbbBO. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Planungsleistungen für folgendes Los vergeben: - Los 4 Tragwerksplanung Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgen stufenweise: 1.Stufe: Leistungsphasen 1-3 (bis zur Entwurfsplanung); 2.Stufe: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung); 3.Stufe: Leistungsphase 5+6 (Ausführungsplanung bis Mitwirken an Vergabe). Fest beauftragt wird die Stufe 1-3, die beiden anderen Stufen sind abhängig von der Einhaltung des Budget des AG sowie der Fördermittelzusage. Bis zum 31.12.2028 muss die Maßnahme einschließlich behördlicher Abnahmen und Rechnungslegung abgeschlossen sein.

29 Monate–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
planerische Philosophie des BietersGewichtung (Punkte, genau) 40Die Baumaßnahme ist dadurch gekennzeichnet, dass dem Auftraggeber für die Errichtung des Schulgebäudes nur äußerst begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Eine wesentliche Anforderung an die zu erstellende Planung ist daher, dass der Auftragnehmer sämtliche Möglichkeiten, die zur wirtschaftlichen Errichtung und zu einer dauerhaft wirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen, bestmöglich ausschöpft, ohne die Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Schule zu beeinträchtigen. Der Auftragnehmer hat insbesondere zu berücksichtigen, dass Schulgebäude einer intensiven Nutzung unterliegen und deshalb robuste, langlebige und wartungsarme Lösungen erforderlich sind. Wirtschaftlichkeit ist dabei nicht nur als Minimierung der Investitionskosten zu verstehen, sondern als ausgewogene Lösung, die auch Folgekosten aus Betrieb, Reinigung, Instandhaltung und Ersatzzyklen im Blick behält. Vor diesem Hintergrund möchte sich der Auftraggeber im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einen Eindruck davon verschaffen, wie der Bieter eine Schulbaumaßnahme unter sehr knappen finanziellen Rahmenbedingungen planerisch angeht. Der Bieter soll daher mit seinem Angebot eine Beschreibung einreichen, in der er darlegt, welche Ansätze er für eine kosteneffiziente und zugleich robuste Bauweise verfolgt und wie er beabsichtigt, die Planung konsequent auf Wirtschaftlichkeit und Dauerhaftigkeit auszurichten. Die Beschreibung soll mindestens darauf eingehen, - welche Grundprinzipien er zur Kostensicherheit und Kostensteuerung bereits im Entwurf anwendet (z. B. einfache und klare Gebäudestruktur, flächeneffiziente Organisation, Minimierung komplizierter Details, Reduktion von Sonderlösungen, Standardisierung), - welche Material- und Ausstattungsstrategien er verfolgt, um eine hohe Robustheit, geringe Verschleißanfälligkeit und geringe Instandhaltungsintensität zu erreichen (z. B. schulfeste Oberflächen, reparaturfreundliche Details, Schutz der stark beanspruchten Bereiche, sinnvolle Materialhierarchien), - welche pragmatischen und kostengünstigen Ideen er sieht, um trotz knapper Mittel eine angemessene Aufenthalts- und Lernqualität zu erzielen. Der Bieter kann bei seiner Beschreibung zur Verdeutlichung bzw. Visualisierung auf Projekte eingehen, die er in der Vergangenheit bereits realisiert hat bzw. derzeit realisiert. Aufbau, Umfang und Darstellung der Beschreibung sind in das Belieben des Bieters gestellt. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass er keine Lösungsvorschläge im Sinne des § 76 Abs. 2 S. 1 VgV verlangt, d. h. die Beschreibung des Bieters soll nicht schon Zeichnungen, Berechnungen, Entwürfe o.ä. im engeren Sinne enthalten. Für die Wertung bildet der Auftraggeber ein Wertungsgremium. Die Mitglieder des Wertungsgremiums werden sich über die Angebote beraten und sodann - einzeln für sich - Punkte von 5 - 0 vergeben. In die Wertung geht der Mittelwert der vergebenden Punkte, gerundet auf 2 Nachkommastellen, ein. Der Mittelwert wird mit dem Faktor 8 multipliziert. Die vom Gremium zu vergebenden Punkte stehen für folgende Erfüllungsgrade: 5 Punkte: Eine besonders gelungene Beschreibung, die eine besonders gute Lösung der planerischen Aufgabe erwarten lässt. 4 Punkte: Eine gelungene Beschreibung, die eine gute Lösung der planerischen Aufgabe erwarten lässt. 3 Punkte: Eine durchschnittliche Beschreibung, die eine durchschnittliche Lösung der planerischen Aufgabe erwarten lässt. 2 Punkte: Eine weniger gelungene Beschreibung, die aufgrund ihrer Defizite eine weniger gute Lösung der planerischen Aufgabe erwarten lässt. 1 Punkt: Eine ungenügende Beschreibung, die eine Lösung der planerischen Aufgabe aufgrund ihrer erheblichen Defizite kaum noch erwarten lässt. 0 Punkte: Keine Beschreibung eingereicht.
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 60Für das Zuschlagskriterium "Honorar" werden maximal 60 Punkte vergeben. (1) Bei der Bewertung des Honorars für die Grundleistungen wertet der Auftraggeber die Höhe der Zu- und Abschläge zum Basishonorar (sowohl für die Objektplanung und die Freianlagenplanung - es ist ein einheitlicher Zu- bzw. Abschlag anzubieten, es können keine unterschiedlichen Zu- bzw. Abschläge für die Objektplanung einerseits und die Freianlagenplanung andererseits angeboten werden). Hierfür können maximal 5 Punkte erreicht werden. Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhält ein Angebot mit einem Abschlag von 20 %. 0 Punkte erhält ein Angebot mit einem Zuschlag von 20 %. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktbewertung für die dazwischenliegenden Zu- oder Abschläge erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Die erreichte Punktzahl mit einem Gewichtungsfaktor 11 multipliziert. (2) Bei der Bewertung des Honorars für die Besonderen Leistungen wertet der Auftraggeber die Gesamtsumme der vom Bieter angebotenen Pauschalhonorare. Hierfür können maximal 5 Punkte erreicht werden. Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhält das niedrigste Angebot. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot, dass doppelt so hoch ist wie das niedrigste Angebot. Alle darüber liegenden Angebote erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktbewertung für die dazwischenliegenden Honorare erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
29 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4CHZJY#

Lose 2, 4

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 100Den Zuschlag bei dem Los 2 erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. Hintergrund der Zuschlagserteilung nach dem niedrigsten Honorar ist, dass sich der Auftraggeber nicht in der Lage sieht, sinnvolle qualitative Zuschlagskriterien zu identifizieren, die einen finanziell messbaren Wert haben. Vorsorglich weist der Auftraggeber darauf hin, dass Los 2 nicht dem Anwendungsbereich des § 76 Abs. 1 S. 1 VgV unterfällt. § 76 Abs. 1 S. 1 VgV ist gemäß § 73 Abs. 1 VgV nur für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen anwendbar, deren Gegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann. Bei dem Los 2 ist die Lösung der planerischen Aufgabe allerdings eindeutig und erschöpfend beschreibbar. Sollten mehrere Bieter die günstigsten Zu- bzw. Abschläge anbieten, entscheidet das Los.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
29 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4CHZJY#

Los 3

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
planerische Philosophie des BietersGewichtung (Punkte, genau) 20Die Baumaßnahme ist dadurch gekennzeichnet, dass die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel insgesamt begrenzt sind und deshalb eine wirtschaftliche Planung und Umsetzung der Technischen Ausrüstung von besonderer Bedeutung ist. Ein wesentlicher Hebel zur Einhaltung der Budgetvorgaben liegt in der frühen, konzeptionell durchdachten Planung der Gewerke Heizung und Sanitär. Der Auftraggeber legt daher besonderen Wert darauf, dass der Auftragnehmer nicht nur regelkonforme Standardlösungen anbietet, sondern die planerischen Freiheitsgrade im Entwurf gezielt nutzt, um wirtschaftliche, robuste und zugleich innovative Lösungen für die Haustechnik zu entwickeln, die im späteren Betrieb zuverlässig funktionieren. Vor diesem Hintergrund möchte sich der Auftraggeber im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einen Eindruck von der planerischen Philosophie des Bieters verschaffen, und zwar in Bezug auf die Frage, wie der Bieter bei einem Schulneubau mit anspruchsvollen Nutzungsbedingungen (Ganztagsbetrieb, wechselnde Belegungen, hohe Anforderungen an Hygiene, Komfort und Betriebssicherheit) zu einer tragfähigen und zugleich kostengünstigen Haustechnik gelangt. Der Bieter soll daher mit seinem Angebot eine Beschreibung einreichen, in der er darlegt, welche Herausforderungen er in der Ausgangssituation erkennt und wie er diesen Herausforderungen mit einem innovativen und zugleich wirtschaftlichen Konzept planerisch begegnen würde. Die Beschreibung soll mindestens darauf eingehen, - welche konzeptionellen Leitgedanken der Bieter für Heizung und Sanitär ansetzt, um Baukosten zu reduzieren, ohne die Funktionsfähigkeit, Nutzerqualität und Regelkonformität zu beeinträchtigen, - welche Ansätze er verfolgt, um innovative Lösungen wirtschaftlich nutzbar zu machen und - wie der Bieter Wartungsfreundlichkeit sicherstellt. Der Bieter kann bei seiner Beschreibung zur Verdeutlichung bzw. Visualisierung auf Projekte eingehen, die er in der Vergangenheit bereits realisiert hat bzw. derzeit realisiert. Aufbau, Umfang und Darstellung der Beschreibung sind in das Belieben des Bieters gestellt. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass er keine Lösungsvorschläge im Sinne des § 76 Abs. 2 S. 1 VgV verlangt, d. h. die Beschreibung des Bieters soll nicht schon Zeichnungen, Berechnungen, Entwürfe o.ä. im engeren Sinne enthalten. Für die Wertung bildet der Auftraggeber ein Wertungsgremium. Die Mitglieder des Wertungsgremiums werden sich über die Angebote beraten und sodann - einzeln für sich - Punkte von 5 - 0 vergeben. In die Wertung geht der Mittelwert der vergebenden Punkte, gerundet auf 2 Nachkommastellen, ein. Der Mittelwert wird mit dem Faktor 4 multipliziert. Die vom Gremium zu vergebenden Punkte stehen für folgende Erfüllungsgrade: 5 Punkte: Eine besonders gelungene Beschreibung, die eine besonders gute Lösung der planerischen Aufgabe erwarten lässt. 4 Punkte: Eine gelungene Beschreibung, die eine gute Lösung der planerischen Aufgabe erwarten lässt. 3 Punkte: Eine durchschnittliche Beschreibung, die eine durchschnittliche Lösung der planerischen Aufgabe erwarten lässt. 2 Punkte: Eine weniger gelungene Beschreibung, die aufgrund ihrer Defizite eine weniger gute Lösung der planerischen Aufgabe erwarten lässt. 1 Punkt: Eine ungenügende Beschreibung, die eine Lösung der planerischen Aufgabe aufgrund ihrer erheblichen Defizite kaum noch erwarten lässt. 0 Punkte: Keine Beschreibung eingereicht.
Preis
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 80Für das Zuschlagskriterium "Honorar" werden maximal 80 Punkte vergeben. Bei der Bewertung des Honorars für die Grundleistungen wertet der Auftraggeber die Höhe der Zu- und Abschläge zum Basishonorar. Hierfür können maximal 5 Punkte erreicht werden. Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhält ein Angebot mit einem Abschlag von 10 %. 0 Punkte erhält ein Angebot mit einem Zuschlag von 10 %. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktbewertung für die dazwischenliegenden Zu- oder Abschläge erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Die erreichte Punktzahl mit einem Gewichtungsfaktor 16 multipliziert.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
29 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4CHZJY#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Amt Ortrand für die Stadt Ortrand
Anschrift
Altmarkt 1, 01990 Ortrand
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

7Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

326vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (301 Lose mit Angabe)
256.239 €Zuschlagswert im Median
107.719 € – 616.780 €mittlere Hälfte, 116 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Brandenburg (26 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 26.03.2026 auf 20.04.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 26.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6dc53ff6-57b0-4309-bce0-0ff3db227485.