Neubau eines Sportheims in Marpingen
Gemeinde Marpingen · Marpingen, Saarland
Aktenzeichen E7748733veröffentlicht 23.01.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Marpingen66646, Saarland
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Leistungen in der Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021, die erforderlich sind, um den Neubau der Grundschule Marpingen zu planen und auszuführen. Anfang 2024 hat sich die Gemeinde Marpingen für die Fortführung des Grundschul-Projektes entschieden. Um die geplante neue Grundschule errichten zu können, muss das bestehende Sportheim des FC Hellas, welches bereits in die Jahre gekommen ist, verlegt werden. Das neue Sportheim soll an die bestehende Sporthalle auf der gegenüberliegenden Seite des Sportplatzes angebaut werden. Ziel ist die Errichtung eines energieeffizienten Gebäudes mit barrierefreiem Zugang, in Form eines Anbaus an die Sporthalle, wodurch ein barrierefreier Zugang über das neue Gebäude in die Sporthalle ermöglicht werden soll. Hinsichtlich der gastronomischen Nutzung im Sportheim und in der Sporthalle sollen Synergieeffekte genutzt werden. Grundlage für die parallel ausgeschriebenen Leistungen der Objektplanung Gebäude sind die bereits bestehende Vorplanung (Anlage B5) und das Raumprogramm (Anlage B6). Die weitere Planung kann auf dieser Vorplanung aufsetzen, während das beauftragte Planungsteam mögliche Optimierungs-/Verbesserungspotenziale innerhalb des vorgegebenen Raumprogramms aufzeigen kann. Im Einzelnen können die Leistungen dem „Formular Honorarangebot“ (Anlage A11), der Anlage „Spezifische Leistungspflichten“ zum Vertrag (Anlage A2) entnommen werden. Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im Haushalt der Gemeinde Marpingen. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien gemäß Wertungsmatrix Stufe 2 zum Verhandlungsverfahren insgesamt die höchste Punktzahl erreicht. Der vorgesehene Planungsvertrag inklusive Anlagen ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Die Beauftragung der Leistungen der Tragwerksplanung wird stufenweise erfolgen: Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2; Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3; Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 4; Leistungsstufe 4: Leistungsphasen 5, 6; Leistungsstufe 5: Besondere Leistungen der Leistungsphase 8. Die in den einzelnen Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen jeweils zu erbringenden Teilleistungen können der Anlage „Spezifische Leistungspflichten“ (Anlage A2) sowie dem Formular "Honorarangebot" (Anlage A11) entnommen werden, die Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen sind. Zwischen den einzelnen Leistungsstufen können aufgrund von Prüfungen und erforderlichen Freigaben Pausen entstehen. Die Leistungsphasen 1 und 2 sind spätestens 2 Monate nach Auftragserteilung abzuschließen. Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) samt Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau) soll im Anschluss an die Freigabe der Vorplanung innerhalb von 2 Monaten abgeschlossen sein. Die weitere Terminschiene wird in Abstimmung zwischen Auftraggeber und Planungsteam zeitnah nach Beauftragung entwickelt. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen/-phasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen im Rahmen von Einzelgewerken zu vergeben. Die Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen sind zu berücksichtigen. Alle Informationen zu dem Vergabeverfahren und eine Übersicht über sämtliche Ausschreibungsunterlagen können der Infobroschüre entnommen werden.
Beschreibung des Loses
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen in der Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021, die erforderlich sind, um den Neubau der Grundschule Marpingen zu planen und auszuführen.
Verweis auf 2.1 Verfahren.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- siehe Vergabeunterlagen1. Projektorganisation, Koordination, Kommunikation, Präsenz vor Ort: 15 % 2. Methodik, Herangehensweise an die Projektaufgabe: 50 % 3. Qualität der Präsentation im Verhandlungsgespräch: 15 % 4. Honorar: 20 % Das Angebot mit dem niedrigsten Netto-Gesamtpreis (gemäß Formblatt Honorarangebot) erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem höheren Netto-Gesamtpreis erhält einen prozentualen Punktabzug, welcher dem Prozentwert entspricht, um den der Netto-Gesamtangebotspreis über dem niedrigsten Netto-Gesamtangebotspreis liegt. Dabei wird die Punktzahl auf eine Nachkommastelle gerundet. Liegt der Netto-Gesamtpreis eines Angebotes beispielsweise 10 % über dem niedrigsten Netto-Gesamtangebotspreis, so erhält der Bieter (100% - 10%) x 10 = 9 Punkte. Einzelheiten zur Wertung und Wichtung können der Wertungsmatrix Stufe 2 entnommen werden.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Dieser Auftrag kann verlängert werden in Abhängigkeit zum jeweils aktuellen Terminplan. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausführung geänderter oder zusätzlicher Planungsleistungen zu verlangen, soweit diese der Umsetzung des Bauvorhabens dienlich sind, es sei denn, der Auftragnehmer ist auf derartige Leistungen nicht eingerichtet.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, 66119 Saarbrücken
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Vorgaben und Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß §160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist vo … ganz lesenkürzer
Vorgaben und Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß §160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Verweis auf § 75 Abs. 2 in Verbindung mit § 44 Abs. 1 VgV. Nachunternehmer, Eignungsleihe: Die Leistungsteile, die durch einen Nachunternehmer erbracht werden sollen, sind zu benennen. Wenn der Nachunternehmer bereits fe … ganz lesenkürzer
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Verweis auf § 75 Abs. 2 in Verbindung mit § 44 Abs. 1 VgV. Nachunternehmer, Eignungsleihe: Die Leistungsteile, die durch einen Nachunternehmer erbracht werden sollen, sind zu benennen. Wenn der Nachunternehmer bereits feststeht, ist er zu benennen. Im Falle einer Eignungsleihe sind vom Eignungsleihenden auch alle geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Gemäß § 47 VgV kann ein Bewerber oder Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung kann er die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Mehrfachbewerbungen: Mehrfachbewerbungen für den zu vergebenden Auftrag Planungs- und Überwachungsleistungen der Tragwerksplanung sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bewerbergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bewerbergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt. Bewerberfragen: Fragen der Bewerber sind ausschließlich über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform bis spätestens 05.09.2025, 10:00 Uhr einzureichen. Der Auftraggeber ist auch um die Beantwortung nicht rechtzeitig eingehender Fragen bemüht, kann deren Beantwortung allerdings nicht mehr zusichern. Abgabe der Teilnahmeanträge: Teilnahmeanträge (ausgefülltes Formblatt und alle dort genannten Anlagen) dürfen ausschließlich verschlüsselt und elektronisch in Textform gemäß § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) über den Assistenten zur Einreichung von Teilnahmeanträgen der Vergabeplattform subreport eingereicht werden. Teilnahmeanträge, die über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform, per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg eingehen oder persönlich abgegeben werden, werden ausgeschlossen. Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge die Mindestanforderungen erfüllen und keine Ausschlussgründe vorliegen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz eventueller Nachforderung innerhalb einer Frist weiterhin unvollständig bleiben, werden ausgeschlossen. Zu den Verhandlungsgesprächen werden die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen (Wertungsmatrix Stufe 1) eingeladen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los. Der Auftraggeber behält sich vor, bei weniger als 3 geeigneten Bewerbern das Verfahren ggf. auch mit weniger als 3 Bewerbern/Bietern durchzuführen. Bieterfragen: Fragen der Bieter sind ausschließlich über die Vergabeplattform bis zu einer mit Aufforderung zur Angebotsabgabe bekanntgegebenen Frist einzureichen. Der Auftraggeber ist auch um die Beantwortung nicht rechtzeitig eingehender Fragen bemüht, kann deren Beantwortung allerdings nicht zusichern. Der Ablauf innerhalb der Verfahrensstufe 2 ist im Detail der Infobroschüre zu entnehmen. Angebotsabgabe: Erst nach Aufforderung durch den Auftraggeber (Verfahrensstufe 2) reichen die ausgewählten Bieter ihre Präsentationsunterlagen sowie ihr Honorarerstangebot (in Form des Formulars Honorarangebot) zur festgelegten Frist ausschließlich verschlüsselt und elektronisch in Textform gemäß § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) über die Angebotsabgabe der Vergabeplattform subreport ELVIS ein. Die Präsentationsunterlagen sind in Struktur, Inhalt und Präsentationsreihenfolge entsprechend der Wertungsmatrix Stufe 2 zum Verhandlungsverfahren aufzubauen. Unterlag …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Ingenieurbüro Stefan Müller GmbH & Co. KG, Saarlouis | – |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Gemeinde Marpingen
- Art
- Kommunalbehörden, Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- Urexweilerstr. 11, 66646 Marpingen
- Website
- marpingen.de
- Kontakt
- gemeindeverwaltung@
marpingen.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Saarland. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bf1b4a7e-d000-4f24-aa64-af166cec4663.