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vergebenEU-weitHochbauBau

Neubau einer Mehrzweckhalle; Temporäre Fahrzeughalle

Landeshauptstadt Kiel · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 60.6.964.23veröffentlicht 21.12.2023BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.

Alle Ausschreibungen: Hochbau in Schleswig-Holstein (23 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Monate15.03.2024 – 30.04.2024
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2024
    vor 32 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Landeshauptstadt Kiel, vertreten durch die Immobilienwirtschaft, beabsichtigt im Auftrag der Feuerwehr Kiel die Anmietung einer temporären Fahrzeughalle als Ersatzbau für die Unterstellung von Fahrzeugen und der Lagerung von Werkzeugen und Material. Die bisher genutzte Halle wird für die Schaffung eines Neubaus rückgebaut. Die Stadt Kiel benötigt für den Umbau der Hauptfeuerwache, Westring 325, 24116 Kiel, auf dem Gelände der Feuerwache selbst, eine im Innenraum stützenfreie vierstellige Leichtbau-halle zum Abstellen von Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr inklusive vier Sektionaltoren mit Torsteuerung, drei gedämmte Stahltüren, eine davon mit Brandschutzanforderung. Bei technischem Ausfall der Tore ist eine Reparatur innerhalb von 24 h zu gewährleisten. Die Halle soll in der Grundfläche L x B ca. 15m x 20m betragen mit einem Nachweis einer Typenstatik nach Eurocode (EC). Die Halle muss dauerhaft frostsicher bei mindestens 7°C sein. Anzubieten ist die Lieferung und Montage, das Vorhalten, die Wartung und die Demontage einer Leichtbauhalle für eine temporäre Aufstellung und Nutzung in der Norddeutschen Tief-ebene für eine Grundstandzeit von insgesamt 18 Monate bis voraussichtlich Oktober 2025. Dem ist hinzuzufügen, dass eine Schleuse zwischen Bestandgebäude und temporärer Leichtbauhalle vorgesehen ist. Die Schleuse selber ist nicht zu kalkulieren. Diese wird durch ein Zweitgewerk ausgeführt. Der AN hat eine Anschlussmöglichkeit an der Konstruktion der Leichtbauhalle vorzuhalten, an der das Zweitgewerk mit der Schleuse anschließen kann. Grundsätzlich dient die Schleuse als Witterungsschutz für Personaleinsätze. Für die temporäre Fahrzeughalle sind alle notwendigen Leistungen und Nebenleistungen, die für die Lieferung, den Aufbau, der Wartung und für die Demontage benötigt werden einzukalkulieren. Hierzu zählen auch insbesondere benötigte Schwerlasthilfsmittel. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Leistungen im laufenden Betrieb der Feuerwehr stattfinden. Jegliche Tätigkeiten wie z. B. Materialanlieferung, Lagerung und die Baustelleneinrichtung sind im Vorwege mit der Feuerwehr abzustimmen und in den Angebotspreis einzukalkulieren. Eine Behinderung der Feuerwehr, nicht nur in einer Alarmsituation, ist in jeglicher Art und Weise zu unterlassen. Alle Ansprüche durch Dritte, die durch unsachgemäßen Einsatz der eingesetzten Mittel oder Verfahren des Auftragsnehmers an zu schaden kommenden Personen, Tieren, Pflanzen oder Gebäuden entstehen, gehen zu Lasten des Auftragsnehmers. Für die Halle ist ein Bauantrag zur Einholung der Genehmigung eigenverantwortlich vom Auftragnehmer einzureichen. Die Stellung eines Entwässerungsantrages ist nicht notwendig. Bereitstellung Bauantragsunterlagen bis spätestens: Anfang Februar 2024 Bereitstellung Montageplanung bis spätestens: Mitte März 2024 Aufstellung der Halle nach Erteilung der Baugenehmigung spätestens nach 4 Wochen. Avisierte Fertigstellung: bis spätestens Mitte April 2024

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.03.2024
Vertragsende
30.04.2024
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inne … ganz lesenDie Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Kontent Structures GmbH, Kleve–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

646vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (213 Lose mit Angabe)
467.038 €Zuschlagswert im Median
197.293 € – 1,52 Mio. €mittlere Hälfte, 330 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8b0d52f7-4ade-472a-83a1-99df6149edbe.