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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

Neubau einer 3-Feldsporthalle für Bezirkssport am Standort Wendenstraße 162 in Hamburg - Objektplanung Gebäude gem. § 33 HOAI

GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen GMH VgV VV 003-25 AOveröffentlicht 02.02.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 612 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Hamburg (10 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,38 Mio. €
Laufzeit
30 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg20355, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (165 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (224 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis / Honorar30 %
  • Qualität70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH
    vor 20 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 14:00 Uhr
    vor 20 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

GMH | Gebäudemanagement Hamburg (GMH), betreut für die Freie Hansestadt Hamburg die Entwicklung sowie den Bau und Betrieb von Sport- und Sonderimmobilien. GMH betrachtet Immobilien ganzheitlich unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen Bauinvestitions- und Betriebskosten. Dabei werden die Klimaschutzziele der FHH genauso wie die Anforderungen zur Barrierefreiheit und die besonderen Interessen der Nutzer einbezogen. In dieser Tätigkeit wurde GMH mit dem Projektmanagement für den Neubau einer Dreifeldsporthalle in der Wendenstraße 162 beauftragt. Im Weiteren siehe Ziffer 5.1.6 Allgemeine Informationen - Zusätzliche Informationen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis / Honorar30 %
Qualität70 %
Preis
Preis / Honorar
Qualität
Qualitätskriterium – Name: Fachlicher Wert / Gewichtung: 30 Qualitätskriterium – Name: Qualität / Gewichtung: 15 Qualitätskriterium – Name: Kommunikation, Verfügbarkeit und Ausführungszeitraum/ Gewichtung: 15 Näheres siehe Zuschlagsmatrix

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Zu (A): Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung verantwortlichen: gem. § 75 (1) VgV = Architekt/in (Nachweis durch Anlage, Scan der Kammerurkunde) Zu (B) Die anzugebende Projektleitung muss folgende Erfahrung nachweisen: Abgeschlossenes Studium d … ganz lesenZu (A): Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung verantwortlichen: gem. § 75 (1) VgV = Architekt/in (Nachweis durch Anlage, Scan der Kammerurkunde) Zu (B) Die anzugebende Projektleitung muss folgende Erfahrung nachweisen: Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur (mind. FH). Nachweis durch Anlage (Scan Zeugnis/Urkunde) UND mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI (Nachweis durch Anlage, z. B. Vita) Zu (C) Die anzugebende Bauleitung muss folgende Erfahrung nachweisen: Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (mind. FH). Nachweis durch Anlage (Scan Zeugnis/Urkunde) UND mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI (Nachweis durch Anlage, z. B. Vita)
Kriterium
Zu 2A: Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden). Zu 2B: Erklärung über den Umsatz des Bewerbers gem. §§ 33 HOAI in den letzten 3 Geschäftsjah … ganz lesenZu 2A: Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden). Zu 2B: Erklärung über den Umsatz des Bewerbers gem. §§ 33 HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 300.000 EUR (netto) erreichen. Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben. Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 45 Abs. 5 VgV aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.).
Kriterium
Zu 3B: Aus den eingereichten Referenzen sind folgende Erfahrungen ersichtlich: mit öffentlichen Auftraggebern Zu 3C: Nachweis über die Beschäftigtenzahl durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation der letzten 3 Geschäftsjahre. Für den … ganz lesenZu 3B: Aus den eingereichten Referenzen sind folgende Erfahrungen ersichtlich: mit öffentlichen Auftraggebern Zu 3C: Nachweis über die Beschäftigtenzahl durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation der letzten 3 Geschäftsjahre. Für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI sind mind. 4 festangestellte Architekten (festangestellte Personen, eine Vollzeitbeschäftigung wird nicht vorausgesetzt) oder Bauingenieure bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (mind. FH) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen (die Anzahl an Personen maßgeblich, nicht das wöchentliche Stundenvolumen). Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Beschäftigtenanzahl aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Beschäftigtenanzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
30 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Zu vergebende Leistungen: Leistungsphasen 1 und 2 gem. §§ 33 ff HOAI Optionale Leistungen: Leistungsphasen 3 bis 8 der Objektplanung gem. §§ 33 ff HOAI als optionale Beauftragung durch … ganz lesenDer Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Zu vergebende Leistungen: Leistungsphasen 1 und 2 gem. §§ 33 ff HOAI Optionale Leistungen: Leistungsphasen 3 bis 8 der Objektplanung gem. §§ 33 ff HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegender Stufe) Besondere Leistungen: Mitwirkung bei der Bedarfsplanung Gewerkebezogene Kostenermittlung Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG (ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen)
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschr … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Auf einer Teilfläche des Grundstücks mit der Adresse Wendenstraße 162 soll eine Dreifeldsporthalle errichtet werden. Das an der Straße gelegene Schulgebäude, ein typischer Rotklinkerschulbau aus den 1920er Jahren, steht unter Denkmalschutz und wird seit Jahren als berufsbildende Schule genutzt. Im r … ganz lesenAuf einer Teilfläche des Grundstücks mit der Adresse Wendenstraße 162 soll eine Dreifeldsporthalle errichtet werden. Das an der Straße gelegene Schulgebäude, ein typischer Rotklinkerschulbau aus den 1920er Jahren, steht unter Denkmalschutz und wird seit Jahren als berufsbildende Schule genutzt. Im rückwärtigen Bereich befinden sich zudem Sportanlagen (ein Fußballfeld mit Umkleidegebäude), die erhalten bleiben. Der Sportplatzbereich und das Schulgebäude gehören nicht zum Projektumfang. Dennoch ist deren Erreichbarkeit und Nutzbarkeit während und nach der Bauzeit sicherzustellen. Der Hallenneubau wird hauptsächlich von Sportvereinen und nicht für den Schulsport benötigt. Dennoch liegen auch für dieses Projekt die Standards für Hamburger Schulsporthallen angewandt Die Hallen sollen hinsichtlich ihrer Funktionalität den Anforderungen eines zeitgemäßen, zukunftsorientierten und sicheren Sportbetriebs gerecht und zweckentsprechend ausgestattet werden. Sonderwünsche können dabei geprüft und vorbehaltlich der Finanzierbarkeit berücksichtigt werden. Insbesondere ist zu überprüfen, ob eine Zuschauertribüne für max. 199 Zuschauerplätze unter Einhaltung des Projektbudgets realisierbar ist. Der Hamburger Klimaplan und die Anwendung des Hamburgischen Klimaschutzstärkungsgesetzes bilden die Grundlagen für ressourcensparende, nachhaltige, energetisch optimierte und auf den Lebenszyklus der Gebäude ausgerichtete Baukonzepte. Diese Konzepte sind unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Projektbudgets zu entwickeln. Die Belange einer barrierefreien und inklusiven Nutzung sind zu berücksichtigen. Der Bezirk strebt eine Reduzierung des Individualverkehrs mit PKW an. Daher ist ein Mobilitätskonzept zu erstellen, dass unter Berücksichtigung behördlicher Auflagen mit möglichst wenig PKW-Stellplätzen auskommt. Die Dreifeldhalle ist so anzuordnen, dass in einem zweiten Bauabschnitt ein zusätzliches Gebäude für ein Fitnessstudio hinzugefügt werden kann. Die Nutzfläche des 2. BA ergibt sich aus einem vorläufigen Bauprogramm. Der zweite BA kann auch als Anbau an den 1. BA konzipiert werden, sofern eine klare Nutzungstrennung der beiden Gebäude möglich ist. In der Vorplanung ist daher der 2. BA als Baukörper inkl. der dafür zusätzlich erforderlichen Stellplätze darzustellen. Ansonsten sind weitere Planungsleistungen für den 2. BA nicht Bestandteil dieses Projekts Zeitplan Der Terminrahmen für diese Maßnahme sieht verbindlich vor, die Halle bis Ende 2027 an den Mieter zu übergeben. Von Projektbeginn an ist die Projektbearbeitung auf die Einhaltung dieses Zeitziels auszurichten. Budget Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme ist ein Budget von 8,9 Mio. Euro brutto gem. DIN 276 Kostengruppen 300 und 400 vorgesehen. Zu beauftragende Leistungen: • Leistungsphasen 1 bis 2 der Objektplanung gem. §§ 33 ff HOAI Optionale Leistungen: • Leistungsphasen 3 bis 8 der Objektplanung gem. §§ 33 ff HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegender Stufe) • Mitwirkung bei der Bedarfsplanung • Gewerkebezogene Kostenermittlung • Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG (ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen) Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner unterstützen und beratend begleiten. Hinweis: Der AG behält sich vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV). Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nic …
Hinweis
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Ve … ganz lesenBedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet. Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bewerber mit Teilnahmeantrag in Form einer Eigenerklärung zu erklären.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

204vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (157 Lose mit Angabe)
402.790 €Zuschlagswert im Median
159.947 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 100 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a1d8dfa3-6f55-4177-aa74-4a0c71137197.