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Neubau der Stadtbahn im Landkreis Ludwigsburg

Zweckverband Stadtbahn im Landkreis Ludwigsburg · Ludwigsburg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2315veröffentlicht 15.05.2024erstmals 15.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 871 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Ludwigsburg.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
77 Monate01.08.2024 – 31.12.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport-elvis.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Umsatz Schall- und Erschütterungsgutachten10 %
  • Anzahl Beschäftigte10 %
  • Unternehmensreferenzen - Referenzen Untersuchungen/Gutachten zum Schallschutz durch Neu-/Ausbau von Stadtbahn-/Straßenbahn oder S-Bahnstrecken mit Planfeststellungsverfahren25 %
  • Unternehmensreferenzen - Referenzen Gutachten zum Erschütterungsschutz durch Neu-/Ausbau von Stadtbahn-/Straßenbahn oder S-Bahnstrecken mit Planfeststellungsverfahren15 %
  • Honorar40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 30 Monaten
  3. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport-elvis.de
    vor 29 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 14:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    vor 27 Monaten
  6. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 26 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Bei der Stadtbahn Ludwigsburg handelt es sich um ein Stadtbahnneubauprojekt mit einem ca. 20 km langen Streckennetz im Landkreis Ludwigsburg zwischen Markgröningen, Schwie-berdingen, Ludwigsburg und Pattonville. Der Ausbau ist in zwei Stufen ab ca. 2028 mit der Re-aktivierung der sog. „Markgröninger Bahn“ als EBO-Strecke (Los 1) und ab ca. 2032 mit dem Neubau einer Innenstadttrecke und mehreren Außenarmen als BOStrab-Strecken (Los 2) vorgesehen. Das Projekt befindet sich derzeit in der Vorplanung, Varianten werden untersucht. Nach Festlegung des finalen Trassenverlaufs ist eine Standardisierte Bewertung mittels Nutzen-Kosten-Untersuchung geplant, die gemeinsam mit der Vorplanung die Basis für entsprechende Fördermittelanträge und die weiteren Planungsschritte darstellt. Los 1 („Markgröninger Bahn“) enthält den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1, Los 2 enthält die PFA 2, 3a, 3b, 4, 5 und 6.

Beschreibung des Loses

Schall- und erschütterungstechnische Untersuchungen

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität
Umsatz Schall- und ErschütterungsgutachtenGewichtung (Punkte, genau) 10Durchschnittlicher Umsatz (netto) pro Jahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen: >= 100.000 € = 10 Punkte / < 100.000 € und >= 75.000 € = 6 Punkte / < 75.000 € und >= 50.000 € = 3 Punkte / < 50.000 € = Ausschluss. Zum Nachweis ist vom Bieter als Anlage A.2 zwingend eine tabellarische Auflistung beizulegen. Mindestbedingungen: -Anzugeben sind nur Umsätze der Jahre 2021 bis 2023. / - Bei Angabe von Umsätzen außerhalb vergleichbarer Dienstleistungen erfolgt der Ausschluss. / - Die Umsätze müssen im Jahresmittel mindestens 50.000 EUR netto für Dienstleistungen zum Schall- und Erschütterungsschutz betragen, bei geringerem Umsatz erfolgt der Ausschluss.
Qualität
Anzahl BeschäftigteGewichtung (Punkte, genau) 10Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten): - >= 4 Beschäftigte = 10 Punkte / - 2 oder 3 Beschäftigte = 5 Punkte / - < 2 Beschäftigte = Ausschluss. Zum Nachweis ist vom Bieter als Anlage A.1 zwingend eine tabellarische Auflistung beizulegen. Mindestbedingungen: - Anzugeben sind nur die Beschäftigtenzahlen der Jahre 2021 bis 2023. / - Bei Angabe von Umsätzen außerhalb vergleichbarer Dienstleistungen erfolgt Ausschluss. / - Die Zahl der Beschäftigten im Bereich Schall- und Erschütterungsschutz muss mindestens 2 betragen, bei geringerer Anzahl erfolgt Ausschluss.
Qualität
Unternehmensreferenzen - Referenzen Untersuchungen/Gutachten zum Schallschutz durch Neu-/Ausbau von Stadtbahn-/Straßenbahn oder S-Bahnstrecken mit PlanfeststellungsverfahrenGewichtung (Punkte, genau) 25Anzugeben ist die Anzahl durchgeführter Gutachten zum Schallschutz infolge Neu-/oder Ausbau von Stadtbahn/Straßen- oder S-Bahnstrecken mit Planfeststellungsverfahren in den Jahren 2019 - 2023 als Summe: - >= 30 Stück = 15 Punkte / - < 30 und >= 15 Stück = 5 Punkte / - < 15 Stück = Ausschluss. Zusatzpunkte: - >= 10 abgeschlossene Schallgutachten für innerstädtische Strecken oder Teilstrecken in den Jahren 2019 – 2023 = 5 Punkte. - >= 10 abgeschlossene Schallgutachten mit gleichzeitiger Untersuchung des Baulärms im selben Projekt den Jahren 2019 – 2023 = 5 Punkte. Zum Nachweis der erbrachten Referenzen ist als Anlage A.3 eine tabellarische Auflistung/Referenzliste beizulegen, in der zwingend die Projektbezeichnung, der Gegenstand, Untersuchungsinhalte des Gutachtens, Auftraggeber mit aktuellen Kontaktdaten, Zeitraum und die Auftragssumme enthalten sind. Mindestbedingungen: - Referenzprojekte, die vor 2019 abgeschlossen wurden, bleiben unberücksichtigt. Ebenso Projekte, welche zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung noch nicht abgeschlossen sind. - Referenzprojekte mit Auftragswert unter 5.000 EUR netto werden nicht gewertet. - In die Wertung gehen nur Referenzprojekte für Untersuchungen/Gutachten zum Schallschutz durch Neu-/Ausbau von Stadtbahn-/Straßenbahn oder S-Bahnstrecken mit Planfeststellungsverfahren ein. - Die Zahl der abgeschlossenen Referenzprojekte für Untersuchungen/Gutachten zum Schallschutz durch Neu-/Ausbau von Stadtbahn-/Straßenbahn oder S-Bahnstrecken mit Planfeststellungs-verfahren in den Jahren 2019 - 2023 muss mindestens 15 betragen, bei geringerer Anzahl erfolgt der Ausschluss. - Referenzprojekte für öffentliche oder private Auftraggeber.
Qualität
Unternehmensreferenzen - Referenzen Gutachten zum Erschütterungsschutz durch Neu-/Ausbau von Stadtbahn-/Straßenbahn oder S-Bahnstrecken mit PlanfeststellungsverfahrenGewichtung (Punkte, genau) 15Anzugeben ist die Anzahl durchgeführter Gutachten zum Erschütterungsschutz infolge Neu-/oder Ausbau von Stadtbahn/ Straßen- oder S-Bahnstrecken mit Planfeststellungs-verfahren in den Jahren 2019 - 2023 als Summe: - >= 20 Stück = 9 Punkte / - < 20 und >= 10 Stück = 3 Punkte / - < 10 Stück = Ausschluss. Zusatzpunkte: - >= 10 abgeschlossene Erschütterungsgutachten für innerstädtische Strecken oder Teilstrecken in den Jahren 2019 – 2023 = 3 Punkte. - >= 5 abgeschlossene Erschütterungsgutachten mit gleichzeitiger Untersuchung der Erschütterungen für Bauzustände im selben Projekt in den Jahren 2019 – 2023 = 3 Punkte. Zum Nachweis der erbrachten Referenzen ist als Anlage A.4 eine tabellarische Auflistung/Referenzliste beizulegen, in der zwingend die Projektbezeichnung, der Gegenstand, Umfang des Gutachtens, Auftraggeber mit aktuellen Kontaktdaten, Zeitraum und die Auftragssumme enthalten sind. Mindestbedingungen: - Referenzprojekte, die vor 2019 abgeschlossen wurden, bleiben unberücksichtigt. Ebenso Projekte, welche zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung noch nicht abgeschlossen sind. - Referenzprojekte mit Auftragswert unter 5.000 EUR netto werden nicht gewertet. - In die Wertung gehen nur Referenzprojekte für Gutachten oder Untersuchungen zum Erschütterungsschutz bei Projekten zum Neu- oder Ausbau von Stadtbahn-, Straßenbahn- oder S-Bahnstrecken mit Planfeststellungsverfahren. - Die Zahl der abgeschlossenen Referenzprojekte für Gutachten oder Untersuchungen zum Erschütterungsschutz bei Projekten zum Neu- oder Ausbau von Stadtbahn-, Straßenbahn- oder S-Bahnstrecken mit Planfeststellungsverfahren in den Jahren 2019 - 2023 muss mindestens 15 betragen, bei geringerer Anzahl erfolgt der Ausschluss. - Referenzprojekte für öffentliche oder private Auftraggeber.
Preis
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 40Die maximale Punktzahl von 40 Punkten für das Zuschlagskriterium Preis erhält das Honorarangebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Honorarangebot des 2,0-fachen des niedrigsten Gesamthonorarangebots sowie alle darüber liegenden Honorarangebote. Für die dazwischen liegenden Angebote werden die zu vergebende Punkte linear interpoliert.

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV: Nachweis, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt. (Mindestbedingung: Dipl.-Ing. / Master Sc. / Eng., Fachrichtung Bauingenieurwesen oder vergl … ganz lesen§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV: Nachweis, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt. (Mindestbedingung: Dipl.-Ing. / Master Sc. / Eng., Fachrichtung Bauingenieurwesen oder vergleichbares). Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung muss dauerhaft im Unternehmen verankert sein. Das Kriterium ist ein Ausschlusskriterium.
Kriterium
§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung: Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 3 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind … ganz lesen§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung: Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 3 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden. Das Kriterium ist ein Ausschlusskriterium.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Diverse optionale Leistungen, abhängig vom jeweiligen zu bearbeitenden PFA.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport-elvis.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
19.06.2024, 14:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuellen Fassung.Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist j … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuellen Fassung.Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Zweckverband Stadtbahn im Landkreis Ludwigsburg
Anschrift
71636 Ludwigsburg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.403vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.251 Lose mit Angabe)
202.323 €Zuschlagswert im Median
94.360 € – 448.258 €mittlere Hälfte, 610 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. BekanntmachungFrist 19.06.2024
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 19.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 23c63e41-dc14-4de7-aa61-6dab5c362c51.