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Neubau der Fuß- und Radwegebrücke Horsthausen über den Rhein-Herne-Kanal

Stadt Herne · Herne, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOB/EU-2025-0065veröffentlicht 26.06.2026BauleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
15 Monate29.06.2026 – 30.09.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Herne44623, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

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Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (59 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2027
    vor 4 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Neubau einer stählernen Bogenbrücke als Fuß- und Radwegeverbindung über den Rhein-Herne-Kanal einschließlich der Anbindungsrampen und einer Treppenanlage Material: Stahlüberbau, Widerlager aus Stahlbeton, Treppenanlage in Stahlbeton mit Sitzmöglichkeiten, RHD mit Belagsheizung, Asphalt-Wegebau auf Erdbauwerk

Beschreibung des Loses

Hier plant die Stadt Herne die Errichtung einer neuen Fuß- und Radwegebrücke über den Rhein-Herne-Kanal (RHK) im Stadtteil Horsthausen. Ausgehend vom Kanaluferweg in Verlängerung des "Hoverskamp" im Süden bindet die Trasse der neuen Verkehrsanlage annähernd senkrecht auf diesen Weg ein. Der geradlinige Trassenverlauf entlang des Betriebshofes der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) wird von der südlichen Rampe aus mit der geradlinigen Stahlbogenbrücke über den RHK geführt. Am nördlichen Ufer überspannt die Brücke noch den Betriebsweg des WSV und endet an dem Widerlager Nord. Hier knickt die Trasse in einem Bogen nach Osten ab und bindet ebenfalls mit einer Erdrampe in die bestehende Wegestruktur ein. Die südliche Anbindung der Brücke erfolgt durch einen aufzuschüttenden Erddamm. Nördlich sind überwiegend Einschnitte in die Bestandsböschung erforderlich. Die Brücke ist als Netzwerkbogenbrücke mit luftdicht verschweißtem Hohlkasten in Stahlbauweise geplant. Als Besonderheit ist der Bogen einseitig neben dem Hohlkasten angeordnet und um ca. 15° zur Brückenachse nach außen geneigt. Die Vormontage des Überbaus erfolgt auf einer nahegelegenen städtischen Fläche. Von hier aus soll der Überbau über den Rhein-Herne-Kanal in die endgültige Lage eingeschwommen werden. Durch eine in den RHD-Belag integrierte smarte Belagsheizung soll den Überbau im Winter schnee- und eisfrei gehalten werden. Die Beleuchtung der Brücke erfolgt durch eine in das Geländer integrierte LED-Beleuchtung, welche das Brückendeck ausleuchtet. Mit der Treppenanlage in Stahlbetonbauweise soll eine Aufenthaltsfläche am Kanal geschaffen werden. Die Treppenanlage ist in der Grundgeometrie annähernd viertelkreisförmig und wird über eine Treppe und Sitzstufen gebildet. Die gerade Treppe führt von dem nördlichen Widerlager auf den unteren Betriebsweg der WSV. Das mittig angeordnete Geländer der Treppe wird ebenso wie das Geländer auf der Brücke mit im Handlauf integrierter Beleuchtung ausgebildet. Beide Widerlager und die Treppenanlage werden über Großbohrpfähle tief gegründet. Die Entwässerung der Brücken-, Treppen- und Wegeflächen erfolgt über 20 Schluckbrunnen, mit einem Durchmesser von 120 cm, die das Wasser in tieferen Bodenschichten abführen. Länge der Verkehrsanlage: 294,7 m Länge der Brücke: 98,5 m Brückenbreite zwischen den Handläufen: 4,0 m Brückenfläche: ca. 394 m2 Höhe über Kanal: > 7,875 m Tonnage Stahl: ca. 280 t (S355) Überbau: einfeldriger und gerade verlaufender Stahlhohlkasten (dicht geschweißt) als Netzwerkbogenbrücke mit geneigtem und seitlich dem Überbau einseitig angeordnetem Bogen Widerlager, Treppenanlage ca. 540 m3 Stahlbeton der Festigkeitsklasse C 30/37 und Gründungsbauteile: Gründung: Tiefgründung mit ca. 460 m Bohrpfählen Durchmesser 1,20 m Lager: 6 Stück (4 Kalottenlager, 2 Horizontalfesthaltungen) Übergangskonstruktionen: ca. 13 m Schleppblechkonstruktion Abdichtung, Belag: ca. 450 m2 reaktionsharzgebundener Dünnbelag mit integrierten Elektro-Heizelementen (Belagsdicke 12 mm) Geländer: ca. 270 m Geländer als Sonderkonstruktion (größtenteils mit Handlaufbeleuchtung) Erdbauarbeiten: ca. 3700 m3 Bodenaushub, ca. 3100 m3 Bodeneinbau Wegebau: ca. 815 m2 Wegausbildung in Asphaltbauweise, ca. 100 m2 wassergebundene Decke Sonstiges: Schwingungsdämpfer als Feder-Masse-System, Belag auf den Sitzstufen, 20 Schluckbrunnen zur Versickerung

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
29.06.2026
Vertragsende
30.09.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gest … ganz lesenGemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6DQMC# Auskünften zum Vergabeverfahren: Fragen zu diesem Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform zu stellen. Um eine fristgemäße Beantwortung sicherzustellen, sind Fragen bis spätestens zum 23.04.2026 zu stellen. Es wird an der K … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6DQMC# Auskünften zum Vergabeverfahren: Fragen zu diesem Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform zu stellen. Um eine fristgemäße Beantwortung sicherzustellen, sind Fragen bis spätestens zum 23.04.2026 zu stellen. Es wird an der Kommunikation über die Funktion des Vergabemarktplatzes bis zur Zuschlagerteilung festgehalten. Insofern muss der Bieter auch nach Angebotsabgabe die Nachrichten des Vergabemarktplatzes über den Eingang von Nachrichten auf dem Vergabemarktplatz beachten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Amand Bau NRW GmbH & Co. KG, Ratingen4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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1.635vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.054 Lose mit Angabe)
275.575 €Zuschlagswert im Median
110.981 € – 876.037 €mittlere Hälfte, 706 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

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  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 04.05.2026

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