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Neubau der Erich Kästner-Grundschule mit Kindergarten St. Theresia - 748 - Fachplanung Baufeldfreimachung/Rückbau m. Schadstoffen in Objektentsorgung

Gemeinde Graben-Neudorf , -Vergabestelle- · Graben-Neudorf, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 0748/211.21:0002veröffentlicht 25.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 708 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 25.10.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
84 Tsd. €
Laufzeit
50 Monate03.02.2025 – 31.03.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (34 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Kriterium Nr. 1: Technische Fachkräfte10 %
  • Kriterium Nr. 2: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit20 %
  • Kriterium Nr. 3: Fachliche Eignung, Referenz 125 %
  • Kriterium Nr. 4: Fachliche Eignung, Referenz 225 %
  • Preis20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    über vergabe24.de
    vor 23 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    Gemeindeverwaltung Graben-Neudorf, Werner-Juchler-Platz 1, 76676 Graben-Neudorf, Deutschland
    vor 23 Monaten
  4. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 21 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2029
    vor 21 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Planungsleistungen für den Neubau der Erich Kästner-Grundschule (3-zügig) mit integriertem Kindergarten St. Theresia (3-gruppig) - Fachplanung Baufeldfreimachung/Rückbau, Leistungsstufen 1 - 4 mit Besonderen Leistungen, gem. AHO-Heft 18, Ausg. Oktober 2014 mit Fachplanungsleistungen zu "Schadstoffen in Objekten - bauliche und technische Anlagen" gem. AHO-Heft 43, Ausg. 2023, Leistungsschritte 3.1 - 3.4 mit Besonderen Leistungen i.V.m. HOAI 2021, insbesondere Teil 1 §§ 1 - 16 und Teil 3 Objektplanung Gebäude §§ 33 - 37 i.V.m. Anlage 10. "

Beschreibung des Loses

Planungsleistungen für den Neubau der Erich Kästner-Grundschule (3-zügig) mit integriertem Kindergarten St. Theresia (3-gruppig) - Fachplanung Baufeldfreimachung/Rückbau, Leistungsstufen 1 - 4 mit Besonderen Leistungen, gem. AHO-Heft 18, Ausg. Oktober 2014 mit Fachplanungsleistungen zu "Schadstoffen in Objekten - bauliche und technische Anlagen" gem. AHO-Heft 43, Ausg. 2023, Leistungsschritte 3.1 - 3.4 mit Besonderen Leistungen i.V.m. HOAI 2021, insbesondere Teil 1 §§ 1 - 16 und Teil 3 Objektplanung Gebäude §§ 33 - 37 i.V.m. Anlage 10. Der Bauherr wünscht sich ein kommunikatives, offenes und transparentes Gebäude, in welchem die Integration eines 3-gruppigen Kindergartens in eine 3-zügige Ganztagesgrundschule erfolgt. Hierbei soll die Umsetzung der Planungsaufgabe als Systembau in Holz oder Holz-Hybrid erfolgen, um somit die Vorteile der Nachhaltigkeit (N!BBW), kürzere Bauzeiten, Minimierung von Lärm und Baustelleneinrichtungsfläche auszuschöpfen. Die ermittelte Nutzungsfläche (NUF) für den Neubau liegt bei ca. 2 900 m² zzgl. technischer Funktionsfläche, Verkehrsfläche und Konstruktionsfläche und soll u.a. folgendes Raumprogramm unter Angabe der Nutzungsfläche (NUF) beherbergen: - Ganztagesbereich, ca. 539 m² NUF - 3-zügiger Grundschulbereich, ca. 1 790 m² NUF - 3-gruppiger Kindergarten, ca. 550 m² NUF Das Gebäude soll nach dem Planungswerkzeug des Nachhaltigen Bauens Baden-Württemberg, N!BBW, errichtet werden. Dies stellt auch eine zwingende notwendige Voraussetzung dar um Fördermittel, wie z.B. Schulbauförderung und /oder Förderung nach dem GT-Beschleunigungsgesetz, aus dem Landeshaushalt zu erhalten. Erwartet wird eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche, am Bedarf orientierte Lösung. Im Rahmen der Entwicklung des Planungskonzepts durch den Architekten sollen die Synergien, die sich aus einer Raummehrfachnutzung durch Schule und Kindergarten ergeben, aufgezeigt und genutzt werden. Zudem soll im Rahmen der Freianlagen-/Außenanlagenplanung sowohl geeignete Außenflächen für den Kindergarten (u. A. Spielflächen), als auch für die Grundschule (Schulhof) berücksichtig werden sowie die Freianlagen des Grundstücks neu überplant werden. Nach der Fertigstellung des Neubaus im jetzigen Schulhof, voraussichtlich 09/2028, erfolgt der Rückbau des Bestandsgebäudes, welches 1974 in Betrieb genommen wurde. Als Planungsgrundlage für die Fachplanungsleistungen "Baufeldfreimachung/Rückbau" mit "Schadstoffen in Objekten - bauliche und technischen Anlagen" dient die bereits durchgeführte Technische Erkundung (Umweltchemische Gebäudeanalyse) sowie die Statische Untersuchung des Bestandsgebäude sowie der Lösungsvorschlag mit Erläuterungsbericht des siegreichen Architekturbüros. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Aufgabenbeschreibung und der Bedarfsplanung im Bauwesen, DIN 18205, zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Kriterium Nr. 1: Technische Fachkräfte10 %
Kriterium Nr. 2: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit20 %
Kriterium Nr. 3: Fachliche Eignung, Referenz 125 %
Kriterium Nr. 4: Fachliche Eignung, Referenz 225 %
Preis20 %
Qualität
Kriterium Nr. 1: Technische Fachkräfte
Qualität
Kriterium Nr. 2: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Qualität
Kriterium Nr. 3: Fachliche Eignung, Referenz 1
Qualität
Kriterium Nr. 4: Fachliche Eignung, Referenz 2

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/PDF/0748_EE_BFFM.pdf I) Sofern vorhanden ist die Gesellschaftsform, Handelsregister-Nr. mit zuständigem Amtsgericht sowie die Umsatzsteuer-ID anzugeben. II) Berechtigung zur Führung der Berufsbeze … ganz lesenDirektlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/PDF/0748_EE_BFFM.pdf I) Sofern vorhanden ist die Gesellschaftsform, Handelsregister-Nr. mit zuständigem Amtsgericht sowie die Umsatzsteuer-ID anzugeben. II) Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in oder über vergleichbarere Qualifikation wie vergleichbare erfolgreich abgeschlossene Ausbildung mit mind. 3 Jahren Ausbildung an einer technischen Hochschule. Qualifikation ist vorzulegen.
Kriterium
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/PDF/0748_EE_BFFM.pdf I) Nachweis gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung über min. 5 Mio. € für Personenschäden je Schadensereignis, min … ganz lesenDirektlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/PDF/0748_EE_BFFM.pdf I) Nachweis gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung über min. 5 Mio. € für Personenschäden je Schadensereignis, min. 3 Mio. € je Schadensereignis für Sachschäden und mind. 2 Mio. für Vermögensschäden je Schadensereignis bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. Die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens das 3-fache der jeweiligen Mindestdeckungssumme. II) Erklärung, ob wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen bestehen III) Erklärung zur Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen IV) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) V) Erklärung, ob Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB und schwere Verfehlungen VI) Erklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Kriterium
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: https://www.graben-neudorf.de/fileadmin/Dateien_Gemeinde/PDF/0748_EE_BFFM.pdf I) Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
03.02.2025
Vertragsende
31.03.2029
Verlängerung
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren im Vertragsentwurf gekennzeichneten Grundleistungen der Leistungsphasen sowie der angebotenen notwendigen Besonderen Leistungen innerhalb der Leistungsphase einzeln oder im Ganz … ganz lesenDer Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren im Vertragsentwurf gekennzeichneten Grundleistungen der Leistungsphasen sowie der angebotenen notwendigen Besonderen Leistungen innerhalb der Leistungsphase einzeln oder im Ganzen zu übertragen (stufenweise Beauftragung). Die Übertragung erfolgt durch schriftlichen Abruf des Auftraggebers. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen bzw. Besondere Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung). Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden. Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen gelten die Bedingungen des geschlossenen Vertrages. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.
Optionen
Es erfolgt eine stufen-/abschnittsweise Beauftragung. Die 1. Stufe beinhaltet für - (Fach-)Planung "Baufeldfreimachung/Rückbau" die Leistungsphasen 1 - 3 aus den Leistungsstufen 1 und 2 gem. AHO-Heft 18, Ausg. 2014, ggf. mit den zugehörigen Besonderen Leistungen gemäß Angebotsschreiben - Fachplanung … ganz lesenEs erfolgt eine stufen-/abschnittsweise Beauftragung. Die 1. Stufe beinhaltet für - (Fach-)Planung "Baufeldfreimachung/Rückbau" die Leistungsphasen 1 - 3 aus den Leistungsstufen 1 und 2 gem. AHO-Heft 18, Ausg. 2014, ggf. mit den zugehörigen Besonderen Leistungen gemäß Angebotsschreiben - Fachplanungsleistungen zu "Schadstoffen in baulichen und technischen Anlagen" die Leistungsschritte 3.1 und 3.2 gem. AHO-Heft 43, Ausg. 2023, ggf. mit den zugehörigen Besonderen Leistungen gemäß Angebotsschreiben
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
29.11.2024, 11:00 Uhr. Gemeindeverwaltung Graben-Neudorf, Werner-Juchler-Platz 1, 76676 Graben-Neudorf, Deutschland. Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Der Auftraggeber stellt die Vergabeplattform in Koorperation mit dem Staatsanzeiger Baden-Württemberg /vergabe24.de zur Verfügun … ganz lesen29.11.2024, 11:00 Uhr. Gemeindeverwaltung Graben-Neudorf, Werner-Juchler-Platz 1, 76676 Graben-Neudorf, Deutschland. Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Der Auftraggeber stellt die Vergabeplattform in Koorperation mit dem Staatsanzeiger Baden-Württemberg /vergabe24.de zur Verfügung. Die Nutzungsbedingungen der Vergabeplattform (Staatsanzeiger Baden-Württemberg /vergabe24.de), Bestandteil der Vergabeunterlagen, hat der Bieter zu beachten. Es besteht keine Pflicht des Bieters sich auf der Vergabeplattform des Auftraggebers (Staatsanzeiger Baden- Württemberg /vergabe24.de) anzumelden. Die Vergabestelle empfiehlt dies jedoch, so dass der Bieter jederzeit über Nachschreiben der Vergabestelle bzw. geänderte Vergabeunterlagen informiert ist. Meldet sich der Bieter nicht auf der Vergabeplattform an, so ist der Bieter selbst für die Informationsbeschaffung über Nachschreiben der Vergabestelle bzw. geänderte Vergabeunterlagen verantwortlich, z.B. durch regelmäßige Überprüfung des Links auf die Vergabeunterlagen gemäß dieser Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, siehe Link unter Rubrik -Auftragsunterlagen- (Nr. 5.1.11). Über diesen Link werden stets ALLE Versionen der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt und aufgelistet. Der nicht auf der Vergabeplattform angemeldete Bieter ist alleinig dafür verantwortlich die gerade aktuellen Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform des Auftraggebers (Staatsanzeiger Baden-Württemberg /vergabe24.de) zu verwenden. Orientierungshilfe bietet hierbei das Inhaltsverzeichnis und der Fragen-/Antwortenkatalog, jeweils im aktuellen Stand. Für die Abgabe des Angebots ist die Anmeldung auf der Vergabeplattform (Staatsanzeiger Baden-Württemberg / vergabe24.de) des Auftraggebers zwingend notwendig, um die geforderte elektronische Abgabe des Angebots zu gewährleisten und den Bieter eindeutig zu identifizieren. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch (in Textform, mit fortgeschrittener Signatur oder mit qualifizierter Signatur) über die eingerichtet Vergabeplattform (Staatsanzeiger Baden-Württemberg /vergabe24.de) einzureichen. Eine Abgabe des Angebots per E-Mail oder per Fax ist nicht möglich und hat den Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Ja
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber n … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance# Die für die Wertung der Angebote zuschlagsbestimmenden Kriterien bestehen aus insgesamt 4 leistungsbezogenen Kriterien (Kriterien 1 bis 4) und 1 Preiskriterium (Kriterium 5). Die Wichtung der Einzelnen Kriterien ist nachfolgend dargestellt. Es können insgesamt maxi … ganz lesen#Besonders geeignet für:freelance# Die für die Wertung der Angebote zuschlagsbestimmenden Kriterien bestehen aus insgesamt 4 leistungsbezogenen Kriterien (Kriterien 1 bis 4) und 1 Preiskriterium (Kriterium 5). Die Wichtung der Einzelnen Kriterien ist nachfolgend dargestellt. Es können insgesamt maximal 1 000 Punkte nach nachfolgenden Voraussetzungen erzielt werden. Das Angebot mit dem höchsten Punktwert erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Für jedes Kriterium wird eine Bewertungszahl ermittelt. Diese ergibt sich aus der Multiplikation von Wichtung und der erreichten Punkte eines jeden Kriteriums. Anschließend werden die Bewertungspunkte eines jeden Kriteriums addiert. Die somit erreichbare maximale Punktzahl beträgt 1 000 Punkte Kriterium 1: Technische Fachkräfte, max. 100 Bewertungspunkte, Gewichtung: 10% 10 Punkte, wenn alle drei geforderten Fachkräfte benannt wurden. 8 Punkte, bei Angabe von 2 Fachkräften 5 Punkte, bei Angabe von einer Fachkraft Kriterium 2: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, max. 200 Bewertungspunkte, Gewichtung:20% 8 Punkte, soweit ein Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel der vergangenen 3 Jahre (2021, 2022, 2023) von mindestens 500.000,00 € netto nachgewiesen wird 5 Punkte, soweit ein Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel der vergangenen 3 Jahre (2021, 2022, 2023)von mindestens 400.000,00 € netto nachgewiesen wird 2 Punkte, soweit ein Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel der vergangenen 3 Jahre (2021, 2022, 2023) von mindestens 300.000,00 € netto nachgewiesen wird 0 Punkte wenn ein Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel der vergangenen 3 Jahre (2021, 2022, 2023) von <300.000,00 € netto nachgewiesen wird 2 Zusatzpunkte: Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel im Tätigkeitsbereich des Auftrags der vergangenen 3 Jahre (2021, 2022, 2023) von mehr als 300.000,00 € netto Kriterium 3+4: Fachliche Eignung für 2 Referenzen, max. 500 Bewertungspunkte Referenz 1 max. 10 Punkte, Gewichtung: 25% Referenz 2 max. 10 Punkte, Gewichtung: 25% Eine Referenzliste über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge liegt vor. Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten Anforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war. Es werden max. 2 Referenzen bewertet. Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Anforderungen a-d erfüllt sind. Es wird jede der nachfolgenden Anforderungen für jede Referenz für sich betrachtet und bewertet: Mindestanforderungen an jede Referenz: Referenzprojekt 1: öffentlichen Auftraggeber Referenzprojekt 2: Privater oder öffentlicher Auftraggeber Pro Referenz können max. 10 Punkte erreicht werden, die Punktebewertung ergibt sich wie folgt: 10 Punkte erhält die Referenz, die aus a) - d) 4 aus 4 Kriterien erfüllt 7,5 Punkte erhält die Referenz, die aus a) - d) 3 aus 4 Kriterien erfüllt 5 Punkte erhält die Referenz, die aus a) - d) 2 aus 4 Kriterien erfüllt 2,5 Punkte erhält die Referenz, die aus a) - d) 1 aus 4 Kriterien erfüllt 0 Punkte erhält die Referenz, die aus a) - d) 0 aus 4 Kriterien erfüllt a)Leistungen gemäß AHO-Heft 18, Leistungsstufen 1-4 vollständig erbracht und Leistungen gemäß AHO-Heft 43, Ausgabe 2023, Leistungsschritte 3.1 - 3.4 vollständig erbracht b)Honorarzone je Teilleistung (Baufeldfreimachung/ Abbruch und Schadstoffe in Gebäude): Mindesthonorarzone II oder höher c) Projekt-Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahre (Zeitraum 01.09.2014 bis 31.08.2024) d) Anrechenbare Herstellkosten mindestens: 1.000.000 € netto (KG 200) e) Angabe Kontaktdaten des Auftraggebers (Name, Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) gem. §43 Abs. 3 Nr. 1 VgV Kriterium 5: Honorarangebot, max. 200 Bewertungspunkte, Gewichtung: 20% 10 Punkte: günstigstes Honorarangebot 8 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot bis 5,0% 6 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot >5,0% bis 10,0% 4 Punkt …
Hinweis
Gegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen für den Neubau der Erich Kästner-Grundschule (3-zügig) als Ganztagesgrundschule mit integriertem Kindergarten St. Theresia (3-gruppig), bestehend aus Fachplanung Baufeldfreimachung / Rückbau, Leistungsstufen 1 - 4 mit Besonderen Leistungen, gem. AHO … ganz lesenGegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen für den Neubau der Erich Kästner-Grundschule (3-zügig) als Ganztagesgrundschule mit integriertem Kindergarten St. Theresia (3-gruppig), bestehend aus Fachplanung Baufeldfreimachung / Rückbau, Leistungsstufen 1 - 4 mit Besonderen Leistungen, gem. AHO-Heft 18, Ausg. Oktober 2014 mit Fachplanungsleistungen zu "Schadstoffen in Objekten - bauliche und technische Anlagen" gem. AHO-Heft 43, Ausg. 2023, Leistungsschritte 3.1 - 3.4 mit Besonderen Leistungen. Der Auftraggeber verfährt nach der Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Vorgesehener Zeitablauf: 25.10.2024: Versand Auftragsbekanntmachung an BKMS/EU-Amtsblatt, 26.10.2024 - 28.11.2024: Bearbeitungszeit für Angebot, 29.11.2024, 10:00 Uhr: Schlusstermin für Abgabe Angebot, nur elektronisch über Vergabeplattform des Auftraggebers möglich, 13.01.2025: Förmliche Beauftragung im Gemeinderat, Planungsbeginn: 03.02.2025, Abschluss LPH 2: 05/2025, Abschluss LPH 3: 11/2025, Abschluss LPH 8: 03/2029, Abschluss LPH 9: 12/2033. Es werden im Rahmen eines 1-stufigen Offenen Verfahrens, § 15 VgV, unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien die nachfolgend aufgeführten Leistungen und Leistungsbilder vergeben. Die Bedarfsplanung im Bauwesen des Auftraggebers, die Technische Erkundung (Umweltchemische Gebäudeanalyse) des Ingenieurbüros Fader vom 31.08.2022, die Statische Untersuchung des Bestandsgebäude des Ingenieurbüros Frick vom 26.10.2022 sowie der Lösungsvorschlag der Architekten dienen hierbei als Planungsgrundlage. Der Bauherr hat für den Lösungsvorschlag im Architektenverfahren ein Holz-Systembau, entweder als reinen Holzbau oder als Holz-Hybridbau vorgegeben. Das Architektenverfahren findet seinen Abschluss in der förmlichen Beauftragung im Gemeinderat am 16.12.2024. Der Neubau ist nach den Nachhaltigkeitskriterien des Landes Baden-Württemberg (N!BBW) zu errichten. Details hierzu unter Nr. 5.1.7 dieser Auftragsbekanntmachung. Der Neubau wird voraussichtlich in die Gebäudeklasse IV gemäß Landesbauordnung Baden-Württemberg ( LBO B-W) eingeordnet. Der Auftraggeber wünscht die Zugrundelegung der HOAI 2021, insbesondere Teil 1 §§ 1 - 16 und Teil 3 Objektplanung Gebäude §§ 33 - 37 i.V.m. Anlage 10, sowie das AHO-Heft 18, Ausg. Oktober 2014 und das AHO-Heft 43, Ausg. 2023, für die Beauftragung der Dienstleistung. Zur Bewältigung der Planungsaufgabe ist der Einsatz berufsspezifischen Fachwissens für die Fachplanung der "Baufeldfreimachung/Rückbau" i.V.m. "Schadstoffen in Objekten - bauliche und technische Anlagen" erforderlich. Dies macht gegebenenfalls (bei fehlender fachlicher Qualifikation für eines der genannten Planungsleistungen) eine interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen mehreren Büros notwendig. In diesem Fall ist auch eine gemeinsame Bewerbung / Angebot unterschiedlich spezialisierter Fachplanungsbüros bspw. als Team, Arbeitsgemeinschaft, etc. möglich, soweit nicht von der Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV Gebrauch gemacht wird. Der Bauherr erwartet, dass die zu beauftragenden Leistungen der Fachplanung "Baufeldfreimachung/Rückbau" i.V.m. "Schadstoffen in Objekten - bauliche und technische Anlagen" durch entsprechend qualifizierte Auftragnehmer erbracht werden. Die jeweils geforderte fachliche Erfahrung muss jeweils für jeden Planungsbereich verfügbar sein. Der Auftraggeber wird, soweit vorgeschrieben, vor Auftragserteilung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgünden Nachweise anfordern (§ 48 VgV). Für die Ausarbeitung der Angebote sowie für etwaige Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Auftragsgespräch / einer Bieterpräsentation (Aufklärung über das Angebot / Eignung) werden keine Kosten erstattet. Eine Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen bezüglich der zu vergebenden Planungsaufgabe mit Abgabe des Angebotsschreibens wird nicht verlangt; dennoch vorgelegte Lösungsvorschläge werden bei der Wertung nicht berücksichtigt und auch nicht vergütet. Es soll-/en …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 715 (Dienstleistungen im Bauwesen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

83vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (76 Lose mit Angabe)
612.058 €Zuschlagswert im Median
331.070 € – 1,1 Mio. €mittlere Hälfte, 34 Werte

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Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.11.2024
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 29.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5b19ca2d-9810-40f4-a9b3-7e175c123f00.