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Neubau der Brücke über die B72/210 und der Bahntrasse der EAE im Zuge der K113/115n in Georgsheil

Landkreis Aurich · Südbrookmerland, Niedersachsen

Aktenzeichen 2026-048veröffentlicht 05.06.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 121 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 71 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landkreis Aurich
    vor 4 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
    vor 4 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Landkreis Aurich
    vor 4 Monaten
  5. Bindefrist endet
    55 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 2 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Neubau der Brücke über die B72/210 und der Bahntrasse der EAE im Zuge der K113/115n in Georgsheil gemäß Leistungsverzeichnis

Beschreibung des Loses

Der Landkreis Aurich und die kreisfreie Stadt Emden planen über ihre gemeinsame Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH den Neubau eines Zentralklinikums. Der Standort für das neue Zentralklinikum (ZKG) befindet sich in der Gemeinde Südbrookmerland in der Nähe der Ortschaft Georgsheil, Gemarkung Uthwerdum nordöstlich des Verkehrsknotens der Bundesstraße B 72/210 mit den Kreisstraßen 113 und 115. Parallel der Bundestraße 72/210 verläuft die Bahnstrecke Aurich/Abelitz, die, derzeit nur für den Güterverkehr, von der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich-Emden (EAE) betrieben wird. Der Landkreis Aurich als zuständiger Straßenbaulastträger für die Kreisstraßen 113 und 115 beabsichtigt die Herstellung eines teilplanfreien Knotenpunktes mit einem Überführungsbauwerk über die Bundesstraße 72/210 und die parallele Bahnstrecke Aurich / Abelitz, um eine qualitätsgerechte und verkehrssichere Erschließung des Klinikgeländes zu ermöglichen. Vorgesehen ist die Herstellung einer neuen Verkehrsachse K 115n, die ausgehend vom bestehenden Knoten B 72/210-K 113-115 zunächst auf vorhandener Trasse in südliche Richtung abgelenkt und dann als Neubauachse in Form einer Schleifenrampe über das neu zu errichtende Brückenbauwerk nach Norden zurückgeführt wird. Die Verknüpfung mit dem neuen Klinikgelände auf der Nordseite der Bundesstraße erfolgt über die Anlage eines vierarmigen Kreisverkehrsplatzes. Im weiteren Verlauf bindet die Trasse kurz vor dem Ortseingang Uthwerdum wieder in die bestehende K 115 ein. Die planfreie Querung über das Brückenbauwerk bedingt eine in weiten Teilen in Dammlage hergestellte K 115n. Diese Ausschreibung umfasst die hierfür erforderlichen - Brückenbauarbeiten mit vorbereitenden Arbeiten - Gleisbauarbeiten (Verschwenkung der Bahntrasse für die Herstellung des Brückenpfeilers) Beginn der Ausführung: 7 Werktage nach Zuschlagserteilung. Vollendung der Ausführung: Spätestens am 01.10.2027 (Fertigstellung der kompletten Baumaßnahme) Einzelfristen für Titel "1.1 Bauvorbereitung / Bereitstellungsfläche" = spätestens 16.10.2026 Titel "1.5 Baustraßen / BE-Flächen" = spätestens 16.10.2026 Titel "2 Verschwenkung Bahnstraße" = spätestens 16.10.2026

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Der Zuschlag wird auf den niedrigsten Angebotspreis erteilt.

Eignung3 von 3 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Mit der Eigenerklärung zur Eignung (FB 107) sind folgende Erklärungen abzugeben: 1. Angaben zu zwingenden bzw. optionalen Ausschlussgründen 2. Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung 3. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation 4. Eintragung in das Berufsregis … ganz lesenMit der Eigenerklärung zur Eignung (FB 107) sind folgende Erklärungen abzugeben: 1. Angaben zu zwingenden bzw. optionalen Ausschlussgründen 2. Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung 3. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation 4. Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes / Registereintragungen 5. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft 6. Angaben zum Umsatz des Unternehmens 7. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen) 8. Angabe zu Arbeitskräften Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Mit dem Angebotsschreiben und Leistungsverzeichnis sind gemäß FB 109 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen) einzureichen: - Eigenerklärung zur Eignung (FB 107) - Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU - Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)" Zertifikat darf maximal 5 Jahre alt sein. - Gütezeichen Kanalbau (RAL) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind gemäß FB 109 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen) einzureichen: - Gewerbeanmeldung - Handelsregisterauszug - Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Drei Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben - Drei Referenzen über Gleisverlegungen für die "Deutsche Bahn" oder für "nicht bundeseigene Eisenbahnen" - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (alternativ ist eine formlose Erklärung mit einzureichen, dass das Unternehmen nicht beitragspflichtig ist; oder Vorlage einer Negativbescheinigung) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt) - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung - Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG der benannten Nachunternehmer - Preisermittlungsunterlagen (z.B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise (des Bieters und des NU) - Urkalkulation (des Bieters und des NU) - Zur Höhe des Umsat …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
55 Tage
Angebotsöffnung
09.07.2026, 10:00 Uhr. Landkreis Aurich. Die Öffnung der elektronischen Angebote erfolgt im Vier-Augen-Prinzip durch zwei Mitarbeiter*innen der Zentralen Vergabestelle.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nieders. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ve … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6Y5ERAUN#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

2.505vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.018 Lose mit Angabe)
349.962 €Zuschlagswert im Median
125.140 € – 1,1 Mio. €mittlere Hälfte, 863 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.07.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 259a19ee-afb7-42be-bece-d8942361dc71.