Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitPlanung

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie der ortsfesten elektrischer Betriebsmittel (5 Lose)

Landkreis Aurich · Aurich, Niedersachsen

Aktenzeichen 2026-039veröffentlicht 09.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 124 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Aurich.

Alle Ausschreibungen: Planung in Niedersachsen (335 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 5 Lose · in 46 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.09.2026 – 31.08.2030
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Aurich26603, Landkreis Aurich, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 71 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2030
    vor 2 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel gemäß Leistungsbeschreibung.

Gegenstand nach CPV

Lose5 Lose

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Landkreis Aurich, südliches Kreisgebiet

Der Landkreis Aurich beabsichtigt, die Aufgaben der Durchführung der regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sowie der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel nach den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 3 / 4 (DGUV Vorschrift 3 / 4) extern zu vergeben und zu beauftragen. Die Aufgabe umfasst die Durchführung aller erforderlichen Wiederholungsprüfungen (Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung, Erstellung und Anbringung einer Prüfplakette, Inventarisierung bzw. Kennzeichnung der o. g. elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, Erstellung der Prüfprotokolle und Dokumentation der Prüfergebnisse und zukünftig einzuhaltender Fristen) in allen Dienststellen des Landkreises Aurich. Der Auftrag umfasst auch die Prüfung in den allgemeinbildenden Schulen, den Berufsschulen und den Förderschulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises Aurich befinden. Nach Absprache, sollen auch neuangeschaffte Geräte innerhalb von sechs Wochen geprüft werden können.

4 Jahre–
2
Landkreis Aurich, nördliches Kreisgebiet

Der Landkreis Aurich beabsichtigt, die Aufgaben der Durchführung der regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sowie der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel nach den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 3 / 4 (DGUV Vorschrift 3 / 4) extern zu vergeben und zu beauftragen. Die Aufgabe umfasst die Durchführung aller erforderlichen Wiederholungsprüfungen (Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung, Erstellung und Anbringung einer Prüfplakette, Inventarisierung bzw. Kennzeichnung der o. g. elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, Erstellung der Prüfprotokolle und Dokumentation der Prüfergebnisse und zukünftig einzuhaltender Fristen) in allen Dienststellen des Landkreises Aurich. Der Auftrag umfasst auch die Prüfung in den allgemeinbildenden Schulen, den Berufsschulen und den Förderschulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises Aurich befinden. Nach Absprache, sollen auch neuangeschaffte Geräte innerhalb von sechs Wochen geprüft werden können.

4 Jahre–
3
Liegenschaften Schulen in Trägerschaft des Landkreises Aurich, südliches Kreisgebiet

Der Landkreis Aurich beabsichtigt, die Aufgaben der Durchführung der regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sowie der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel nach den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 3 / 4 (DGUV Vorschrift 3 / 4) extern zu vergeben und zu beauftragen. Die Aufgabe umfasst die Durchführung aller erforderlichen Wiederholungsprüfungen (Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung, Erstellung und Anbringung einer Prüfplakette, Inventarisierung bzw. Kennzeichnung der o. g. elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, Erstellung der Prüfprotokolle und Dokumentation der Prüfergebnisse und zukünftig einzuhaltender Fristen) in allen Dienststellen des Landkreises Aurich. Der Auftrag umfasst auch die Prüfung in den allgemeinbildenden Schulen, den Berufsschulen und den Förderschulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises Aurich befinden. Nach Absprache, sollen auch neuangeschaffte Geräte innerhalb von sechs Wochen geprüft werden können.

4 Jahre–
4
Liegenschaften Schulen in Trägerschaft des Landkreises Aurich, nördliches Kreisgebiet

Der Landkreis Aurich beabsichtigt, die Aufgaben der Durchführung der regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sowie der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel nach den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 3 / 4 (DGUV Vorschrift 3 / 4) extern zu vergeben und zu beauftragen. Die Aufgabe umfasst die Durchführung aller erforderlichen Wiederholungsprüfungen (Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung, Erstellung und Anbringung einer Prüfplakette, Inventarisierung bzw. Kennzeichnung der o. g. elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, Erstellung der Prüfprotokolle und Dokumentation der Prüfergebnisse und zukünftig einzuhaltender Fristen) in allen Dienststellen des Landkreises Aurich. Der Auftrag umfasst auch die Prüfung in den allgemeinbildenden Schulen, den Berufsschulen und den Förderschulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises Aurich befinden. Nach Absprache, sollen auch neuangeschaffte Geräte innerhalb von sechs Wochen geprüft werden können.

4 Jahre–
5
Liegenschaften Jobcenter Landkreis Aurich

Der Landkreis Aurich beabsichtigt, die Aufgaben der Durchführung der regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sowie der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel nach den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 3 / 4 (DGUV Vorschrift 3 / 4) extern zu vergeben und zu beauftragen. Die Aufgabe umfasst die Durchführung aller erforderlichen Wiederholungsprüfungen (Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung, Erstellung und Anbringung einer Prüfplakette, Inventarisierung bzw. Kennzeichnung der o. g. elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, Erstellung der Prüfprotokolle und Dokumentation der Prüfergebnisse und zukünftig einzuhaltender Fristen) in allen Dienststellen des Landkreises Aurich. Der Auftrag umfasst auch die Prüfung in den allgemeinbildenden Schulen, den Berufsschulen und den Förderschulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises Aurich befinden. Nach Absprache, sollen auch neuangeschaffte Geräte innerhalb von sechs Wochen geprüft werden können.

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Niedrigster PreisDie Bewertung erfolgt ausschließlich anhand des Angebotspreises (100 %). Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2026
Vertragsende
31.08.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nieders. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ve … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6Y5ERKB7# Zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangte Unterlagen: Dem Angebot sind folgende Bestandteile beizufügen: 1. Angebotsschreiben (FB 633) 2. Preisblätter der Lose (für jedes Los, auf das ein Angebot erfolgen soll) 3. Eigenerklärung zur Eignung (FB 124 LD) 4 … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXQ6Y5ERKB7# Zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangte Unterlagen: Dem Angebot sind folgende Bestandteile beizufügen: 1. Angebotsschreiben (FB 633) 2. Preisblätter der Lose (für jedes Los, auf das ein Angebot erfolgen soll) 3. Eigenerklärung zur Eignung (FB 124 LD) 4. Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Russland-Sanktionen) 5. Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG 6. Eigenerklärung zur Eignung zur Durchführung der wiederkehrenden Prüfung 7. Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden und einer Deckungssumme von einer Million Euro für Vermögensschäden. (Der Versicherungsschutz entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner gesetzlichen und vertraglichen Haftung.) 8. Liste mit mindestens zwei Referenzen über die Durchführung zu gleich gelagerten Aufträgen mit ähnlichem Umfang aus den letzten fünf Jahren. 9. Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen elektrotechnischen Berufsausbildung (z.B. Elektroniker der Fachrichtungen Energie- und Gebäudetechnik, Automatisierungstechnik oder Informations- und Telekommunikationstechnik, Systemelektroniker, Informationselektroniker Schwerpunkt Bürosystemtechnik oder Geräte- und Systemtechnik, Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik sowie vergleichbare industrielle oder handwerkliche Ausbildungen) oder eines erfolgreich abgeschlossenen Studiums der Elektrotechnik 10. Nachweis einer mindestens einjährigen praktischen Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von Arbeitsmitteln mit elektrischen Komponenten (z.B. durch eine entsprechende Arbeitgeberbescheinigung) 11. Bescheinigung über das Vorliegen einer zeitnahen beruflichen Tätigkeit im Sinne der Nr. 3.1 Abs. 3 der TRBS 1203 (z.B. durch eine entsprechende Arbeitgeberbescheinigung) 12. Nachweis der Aktualisierung der Kenntnisse der Elektrotechnik, z.B. durch Vorlage von Bescheinigungen über die Teilnahme an fachspezifischen Schulungen oder an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch oder Nachweis, dass eine Aktualisierung der Kenntnisse innerbetrieblich erfolgte, weil die erforderliche Fachkunde im Unternehmen zur Verfügung steht (z.B. durch eine entsprechende Arbeitgeberbescheinigung) 13. Sofern ein Einsatz elektrotechnisch unterwiesener Personen beabsichtigt ist, erfolgt mit der Angebotsabgabe eine schriftliche Bestätigung, dass die Unterweisung durch die Elektrofachkraft erfolgt ist und die elektronisch unterwiesene Person über die ihr übertragenen Aufgaben, über mögliche Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten und über notwendige Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde und die dafür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt worden sind. Im Bedarfsfall mit dem Angebot einzureichen sind: 14. Verzeichnis über Nachunternehmerleistungen (FB 233) 15. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (FB 234) 16. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (FB 235) 17. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (FB 236) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen (Nachweise dürfen nicht älter als ein Jahr bzw. noch nicht abgelaufen sein): 1. Gewerbeanmeldung, alternativ Handelsregisterauszug bzw. Eintragung ins Berufsregister 2. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt) 3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse) 4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Alternativ ist die Vorlage eine Präqualifizierungszertifikates (darf noch nicht abgelaufen sein), dass mindestens die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Nachweise abdeckt. (Hinweis: Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, sind die gleichen Nachweise wie für den Hauptunternehmer zu erbringen.)

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1kein Zuschlag angegeben13
2SGUJ Prüfdienst, Wittmund13
3SGUJ Prüfdienst, Wittmund13
4SGUJ Prüfdienst, Wittmund13
5SGUJ Prüfdienst, Wittmund13

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Landkreis Aurich

Alle 7 offenen Ausschreibungen von Landkreis Aurich, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 716 (Technische Tests, Analysen und Beratung) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

32vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (22 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Niedersachsen (335 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 06.07.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a3f042ff-b6f6-4494-8a7b-f490c303d763.