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Neubau 3-Feld-Sporthalle Torhorst Gesamtschule: Tischlerausbau Sporthalle - VE 13

Landkreis Oberhavel · Oranienburg, Brandenburg

Aktenzeichen GSOR.06.360.01.OV029.23veröffentlicht 05.12.2023BauleistungenOffenes Verfahren

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Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Oberhavel plant eine 3-Feld-Sporthalle für die Torhorst-Gesamtschule in Oranienburg zu errichten. Der Neubau der 3-Feld-Sporthalle inkl. Freianlagen und Stellplatzanlage hat ein BGF von ca. 2.500 m² gemäß Raumbuch und einer Grundstücksgröße von ca. 5.280 m². Grundlage für den Hallentyp ist die DIN 18032 in der jeweils aktuellen Ausgabe. Die 3-Feld-Sporthalle hat den Abmessungen ca. 27,00m x 45,00m mit einer erforderlichen lichten Hallenhöhe von 7 m.

Die Arbeiten umfassen den Innenausbau der Sporthalle: - Sportbodenaufbau einschl. Fußbodenheizung - Spielfeldmarkierungen - Holzprallwand inkl. der erforderlichen Einbauten - Türen-/ Fensterelemente die in der Prallwand liegen - Sporthallentüren und Geräteraumtore - Sportgeräte

Die Hauptleistungen sind:

- Abdichtung Bodenplatte ca. 1400 m² - EPS-Wärmedämmung, 60 mm ca. 1400 m² - Fußbodenheizung für flächenelastischen Sportboden ca. 1300 m² - Sportboden mit hochbeständigem PUR-Oberbelag ca. 1300 m² - Prallwandunterkonstruktion ca. 330 m² - Akustikelemente mikroperforiert ca. 330 m² - Akustikdämmung Prallwand ca. 330 m² - Rieselschutzvlies ca. 330 m² - Ballabrollbrett bis 250 mm ca. 145 m - Sockelleiste aus Sperrholz ca. 220 m - Sporthallen-Außentür, 1-flg, Notausgang, Typ 3 ca. 3 Stück - Außentüren, galvanisch verzinkt ca. 3 Stück - Sporthallen-Geräteraumabschlusstor ca. 6 Stück - Sporthallen-Innentür, 1-flg., Stahl-Glas-Element ca. 4 Stück - Fensterelement, festverglast, ballwurfsicher ca. 2 x 1,50 m ca. 1 Stück - Sportgerätetür, ca. 0,4 x 1,7 m ca. 4 Stück - T-Prallwandausschnitt ca. 1,30 x 2,60 ca. 8 Stück - T-Prallwandausschnitt ca. 1,95 x 2,60 m ca. 2 Stück - TÜV-geprüfte Trennvorhänge ca. 2 Stück - Innenwandbekleidung mit Sicherheitsspiegel ca. 18 m² - Hülsen-Steckreck 4fach - Vario-Schaukel-Kletteranlage 4-fach - Sprossenwand & Klimmzuganlage ca. 8 Stück - Basketball-Deckenanlage ca. 2 Stück - Basketball-Wandanlagen ca. 6 Stück - Kletterstangen-Anlage ca. 2 Stück - Volleyball-Netzpfosten ca. 6 Stück - Badminton-Spielpfosten ca. 12 Stück - Handball-Tore ca. 2 Stück - Schutz- und Stoppnetz ca. 80 m²

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung. § 1 … ganz lesenAuf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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486vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (330 Lose mit Angabe)
192.056 €Zuschlagswert im Median
71.023 € – 386.734 €mittlere Hälfte, 258 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 78ccba19-6ff9-4647-b1a3-9bb859c21171.