Neuaufstellung Gesamtflächennutzungsplan für das Gebiet der Verbandsgemeinde Westliche Börde - Leistungen der Bauleitplanung nach § 17 ff. HOAI
Verbandsgemeinde Westliche Börde · Gröningen, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen WesBö-2-2025veröffentlicht 04.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 31 Monate
- 26.05.2025 – 31.12.2027
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.
- Ertüchtigung Büroräume Psychiatrische Institutsambulanz (PIA) Elektro- und NetzwerktechnikUniversitätsklinikum Halle (Saale) AöR, Zentraler Dienst 14 - Technik, Vergabestelle VOB · 06112 Halle (Saale)Frist 20.11.2026
- Fassadenarbeiten / Friedemann-Bach-Platz 6. 06108 Halle (Saale) / Ehemaliges Physikalisches Institut der Martin-Luther-Universität Halle-WittenbergMartin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Abt. 4 - Bau, Liegenschaften und Gebäudemanagement · 06108 Halle (Saale)Frist 19.11.2026
- Energetische Sanierung KiTa Villa Kunterbunt Los 17 - ElektroinstallationGemeinde Kabelsketal · 06184 KabelsketalFrist 23.11.2026
- Einbau Brandwarnanlage im Rathaus Irxleben der Gemeinde Hohe BördeGemeinde Hohe Börde · 39167 Hohe Börde OT IrxlebenFrist 24.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 31 Monate26.05.2025 – 31.12.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Gröningen39397, Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 75 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 32 %, Leistung und Qualität 68 %.
- Projektteam7 %
- Referenzen61 %
- Preis32 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,9 Punkte |
| 25 % teurer | −6,4 Punkte |
| 50 % teurer | −10,7 Punkte |
| 100 % teurer | −16 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 17 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Veröffentlichungvor 17 Monaten
- Heute
Beschreibung
Bauleitplanung in den Leistungsphasen 1 - 3 nach § 18 HOAI - Stufe 1: Leistungsphase 1 gem. § 18 HOAI - Stufe 2: Leistungsphase 2 gem. § 18 HOAI - Stufe 3: Leistungsphase 3 gem. § 18 HOAI
Gegenstand nach CPV
- 71400000Stadtplanung und LandschaftsgestaltungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- ProjektteamNennung des vorgesehenen Personals für die Leistungserbringung (vorgesehener Pro-jektleiter/-in) sowie Angabe zu deren Qualifikation
- Qualität
- Referenzen3 Referenzen (siehe Formblatt 4.1; 4.2; 4.3)
- Preis
- Honorarangebot
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 26.05.2025
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 … ganz lesenkürzer
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Stadtplanungsbüro, Irxleben | 7 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Marktstraße 7, 39397 Gröningen
- Website
- westlicheboerde.de
- Kontakt
- vergabestelle@
halberstadt.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 17.04.2025 auf 24.04.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 17.04.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 92ff7d7c-66e6-45ec-a789-eabd888c14bc.