Neu- und Ersatzbeschaffung von Straßenbahnen - 30021025
Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH · Mainz, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen X-SWMAG-2024-0013veröffentlicht 07.02.2024erstmals 07.02.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 85 Monate
- 02.12.2024 – 31.12.2031
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 85 Monate02.12.2024 – 31.12.2031
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Mainz55118, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigdeutsches-ausschreibungsblatt.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 75 %, Leistung und Qualität 25 %.
- Qualität25 %
- Preis75 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 12,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,8 Punkte |
| 25 % teurer | −15 Punkte |
| 50 % teurer | −25 Punkte |
| 100 % teurer | −37,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 33 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 33 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 32 Monaten
- Vertragsbeginnvor 23 MonatenLaufzeit bis 31.12.2031
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des hier vorliegenden Beschaffungsverfahrens ist die Vergabe von bis zu 30 Straßenbahnen (22+8 optional). Die Vergabe beinhaltet sowohl den Ersatz von Bestandsfahrzeugen als auch die Erhöhung des Fahrzeugbestands für zukünftige Streckenausbauten. Die Kernanforderungen an die Leistungserbringung ergeben sich aus 1.4.1. der Bewerbungsbedingungen und der Auflistung in dieser Bekanntmachung.
Gegenstand nach CPV
- 34622100StraßenbahnpersonenwagenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerblichen Voraussetzungen der ausgeschrieben Leistung. Vorlage eines aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweise nach Maßgabe meines Herkunftslandes bei (nicht älter als 90 Tage). Mit dem Teilnahmeantrag ist ferner ei … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerblichen Voraussetzungen der ausgeschrieben Leistung. Vorlage eines aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweise nach Maßgabe meines Herkunftslandes bei (nicht älter als 90 Tage). Mit dem Teilnahmeantrag ist ferner eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage TW3) einzureichen. Ferner ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 und die Eigenerklärung zu § 22 LKSG gemäß Anlage TW3 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Es gelten die Bestimmungen über den Ausschluss von Bietern in den §§ 123 bis 126 GWB. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister abzufragen.- Kriterium
- Eigenerklärung, aus der die Umsatzzahlen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren hervorgeht. Die Umsatzzahlen sind nach Aufforderung durch die Vergabestelle zu belegen.
- Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag legt der Bieter, die Bietergemeinschaft, das eignungsleihende Unternehmen die Anlage TW3 zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und seiner Fachkunde zwingend vor A-Referenzen : Nachweis (A-Referenzen) über bis zu zwei (2) zwischen 2015 und dem Zeitpunkt der Be … ganz lesenkürzer
Mit dem Teilnahmeantrag legt der Bieter, die Bietergemeinschaft, das eignungsleihende Unternehmen die Anlage TW3 zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und seiner Fachkunde zwingend vor A-Referenzen : Nachweis (A-Referenzen) über bis zu zwei (2) zwischen 2015 und dem Zeitpunkt der Bekanntmachung des vorliegenden Vergabeverfahrens abgeschlossene Vorhaben über die Herstellung und Lieferung von mindestens fünf (5) im Sinne des § 62 Abs. 5 BOStrab baugleichen Straßenbahnfahrzeugen, die mit den Eigenschaften der im vorliegenden Beschaffungsverfahren ausgeschriebenen Fahrzeuge vergleichbar sind. Mit den ausgeschriebenen Fahrzeugen vergleichbar sind Straßenbahnfahrzeuge, die sämtliche der nachfolgend aufgeführten technischen Eigenschaften erfüllen: • Spurweite: ≤ 1.100 mm) • Anteil stufenlos zugängliche Stehplatzfläche: ≥ 70 % (unter Beachtung von 1.4.2. der BWB) • Anzahl der Türspuren auf derselben Fahrzeugseite ≥ 10 (unter Beachtung von 1.4.2. BWB) Der Nachweis mindestens einer Referenz, die die vorgenannten Kriterien erfüllt, ist eine Mindestanforderung (A1). Der Nachweis einer weiteren Referenz (A2), die sämtliche der vorgenannten technischen Eigenschaften erfüllt, führt zur besseren Bewertung der Eignung. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen: a) Bezeichnung der Referenz und des Fahrzeugtyps b) Name und Adresse der Auftraggeberin des als Referenz herangezogenen Vorhabens c) Bezeichnung des Auftragnehmers in dem als Referenz herangezogenen Vorhabens und/oder Name des Konsortiums oder Bietergemeinschaft. Der Bewerber muss die Leistung allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft als verantwortlicher Vertragspartner der AG erbracht haben. d) Für Bewerbergemeinschaften: Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das die referenzierte Leistung erbracht hat e) Anzahl der im Hauptauftrag/der Grundbestellung des als Referenz herangezogenen Vorhabens beauftragten und rechtsgeschäftlich abgenommenen Fahrzeuge f) Angaben zum Leistungszeitraum (in tt/mm/jjjj ab Beauftragung bis zur rechtsgeschäftlichen Abnahme des letzten Fahrzeugs in tt/mm/jjjj aus dem Hauptauftrag/der Grundbestellung) g) Angaben zu folgenden Eigenschaften des Fahrzeugs: • Spurweite in Millimeter • Anteil stufenlos zugänglicher Stehplatzfläche in Prozent • Anzahl der Türspuren auf derselben Fahrzeugseite Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage TW3, hier T7) zu verwenden. Jeder Referenz ist zudem: 1) ein aussagekräftiger Erläuterungsbericht (Text und/oder Bild) zu Art und Umfang der vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erbrachten Leistungen im Umfang von maximal zwei (2) DIN A-4-Seiten sowie 2) eine separate Anlage mit einer nachvollziehbaren Ermittlung des Anteils der stufenlos zugänglichen Stehplatzfläche des Fahrzeugs beizufügen. Für die Vorlage einer weiteren A-Referenz, die die Mindestanforderungen erfüllt erhalten die Bewerber 10 Punkte. B- Referenzen: Nachweis (B-Referenz) über bis zu zwei (2) abgeschlossene Vorhaben über die Herstellung und Lieferung als verantwortlicher Vertragspartner (der Bewerber muss die Leistung allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft als verantwortlicher Vertragspartner der AG erbracht haben) von mindestens fünf (5) im Sinne des § 62 Abs. 5 BOStrab baugleichen Fahrzeugen zwischen 2015 und dem Zeitpunkt der Bekanntmachung des vorliegenden Vergabeverfahrens, für die von der jeweils nach § 54 Abs. 1 Satz 3 PBefG zuständigen Technischen Aufsichtsbehörde eine unbefristete Abnahme bzw. Inbetriebnahmegenehmigung nach § 62 BOStrab ohne Auflagen für den Fahrgastbetrieb erteilt wurde. Der Nachweis von Referenzen, die die vorgenannten Kriterien erfüllen, führt zur besseren Bewertung der Eignung. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen: a) Bestätigung, dass das Unternehmen, welches die Referenz benennt, maßgeblich für die Erlangung der Inbetriebnahmegenehmigung verantwortlich war (bei Leistungserbringun …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 02.12.2024
- Vertragsende
- 31.12.2031
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- deutsches-ausschreibungsblatt.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem … ganz lesenkürzer
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Auswahl geeignete Bewerber: Sollten danach mehr als fünf (5) Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die Bewerber auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen ("Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eine … ganz lesenkürzer
Auswahl geeignete Bewerber: Sollten danach mehr als fünf (5) Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die Bewerber auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen ("Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden"). Zur Ermittlung der am besten geeigneten Bewerber wird die Auftraggeberin die vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise anhand der "Matrix zur Auswahl der geeigneten Bewerber" (Anlage TW2) mit "Wertungspunkten TA" bewerten. Die fünf (5) Bewerber, die die höchste Anzahl an "Wertungspunkten TA" erzielen, werden für das weitere Verfahren ausgewählt. Führt dies zu keinem eindeutigen Ergebnis, werden nachfolgende Kriterien nacheinander bis zur eindeutigen Bestimmbarkeit der Zuteilung der fünf (5) Plätze angewendet: 1. Die Bewerber mit der höheren Anzahl an "Wertungspunkten TA" erhalten den Vorzug. 2. Sollten danach noch weitere Plätze zu vergeben sein, erhält bei Punktgleichheit der Bewerber den Vorzug, der in den B-Referenzen die jüngste wertbare Referenz vorweist (maßgeblich ist das Datum der unbefristeten Abnahme bzw. Inbetriebnahmegenehmigung nach § 62 BOStrab ohne Auflagen für den Fahrgastbetrieb der jeweils nach § 54 Abs. 1 Satz 3 PBefG zuständigen Technischen Aufsichtsbehörde in mm/jjjj). 3. Falls darüber keine Auswahl erfolgen kann, entscheidet das Los. Die Auftraggeberin wird die Bewerber, deren Teilnahmeanträge abgelehnt wurden, über die Ablehnung informieren. Zertifizierungen: Folgende Zertifizierungen müssen vom Bieter, bzw. vom jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht werden und durch den Unterauftragnehmer im Falle der Eignungsleihe betreffend die technische Leistungsfähigkeit: 1. Nachweis (Anlage TW3, hier T13) einer gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut über ein bestehendes Umweltmanagementsystem nach DIN ISO 14001 (Mindestanforderung); 2. Nachweis (Anlage TW3, hier T14) einer gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001 (Mindestanforderung); 3. Nachweis (Anlage TW3, hier T17) einer gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut nach ISO 27001 (oder gleichwertig) oder alternativ Abgabe einer Lieferantenselbstauskunft (T18) Folgende Zertifizierungen müssen vom Bieter, bzw. vom demjenigen Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht werden, welches den Leistungsbestandteil übernimmt, für den das Zertifikat erforderlich ist: 4. Nachweis (Anlage TW3, hier T15) einer gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut nach DIN 6701 Klasse A1 (oder gleichwertig) zur Ausführung von Klebearbeiten und Schienenfahrzeugen (Mindestanforderung); 5. Nachweis (Anlage TW3, hier T16) einer gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut nach DIN EN 15085 Zertifizierungsstufe CL1 (oder gleichwertig) zur Ausführung von Schweißarbeiten an Schienenfahrzeugen (Mindestanforderung)- Hinweis
1. Verfahrensablauf a. Teilnahmewettbewerb: Die interessierten Bewerber werden in einem ersten Schritt aufgefordert zum Nachweis ihrer Eignung einen Teilnahmeantrag mit allen entsprechenden Angaben einzureichen. Zum Abschluss des ersten Verfahrensschrittes - dem Teilnahmewettbewerb - erfolgt die P … ganz lesenkürzer
1. Verfahrensablauf a. Teilnahmewettbewerb: Die interessierten Bewerber werden in einem ersten Schritt aufgefordert zum Nachweis ihrer Eignung einen Teilnahmeantrag mit allen entsprechenden Angaben einzureichen. Zum Abschluss des ersten Verfahrensschrittes - dem Teilnahmewettbewerb - erfolgt die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung von Teilnahmeanträgen jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen. Sollten danach mehr als fünf (5) Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die Bewerber auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen ("Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden"). Zur Ermittlung der am besten geeigneten Bewerber wird die Auftraggeberin die vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise anhand der "Matrix zur Auswahl der geeigneten Bewerber" (Anlage TW2) mit "Wertungspunkten TA" bewerten. Die fünf (5) Bewerber, die die höchste Anzahl an "Wertungspunkten TA" erzielen, werden für das weitere Verfahren ausgewählt und zur Abgabe eines ersten indikativen Angebotes aufgefordert. b. Aufforderung zur Abgabe eines ersten indikativen Angebotes: Der Vertrag samt Anlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung sollen bei der Erstellung der indikativen Angebote berücksichtigt werden und Gegenstand des Angebotes sein. Bereits in dieser Phase des Verfahrens sind bestimmte hervorgehobene und nicht verhandelbare Mindestanforderungen an die Leistung festgelegt (Kernanforderungen, im Lastenheft als "Ausschluss" gekennzeichnet). Siehe im Einzelnen 1.4.1 und 1.4.2. der Bewerbungsbedingungen. Diese sind die folgenden: • Das Fahrzeug muss als elektrisch angetriebener Gelenktriebwagen in Zweirichtungsausführung ausgeführt sein. • Der Anteil der stufenlos zugänglichen Stehplatzfläche des Fahrzeugs muss mindestens 70 % betragen. • Das Fahrzeug muss so beschaffen sein, dass dessen uneingeschränkter Fahrgastbetrieb im gesamten Gleisnetz des AG mit den nachfolgend aufgeführten Eckdaten möglich ist: o Spurweite: 1.000 mm o kleinster zu befahrender Kurvenradius: 17 m o größte zu befahrende Längsneigung: 10 % • Die Gesamtlänge des Fahrzeugs über Prallelemente darf 45 m nicht überschreiten. • Die maximale statische Radsatzlast bei Laststufe III gemäß Technische Regeln Bremsen der BOStrab (Ausgabe 2008) darf 107.910 N nicht überschreiten. • An jeder Fahrzeugseite sind mindestens 10 Türspuren so anzuordnen, dass an sämtlichen Fahrgasttüren die jeweils unmittelbar an die Fahrgasttür grenzende Stehplatzfläche stufenlos zugänglich ist. • Das Fahrzeug muss so gestaltet sein, dass keines der Fahrwerke Auslenkkräfte auf den Wagenkasten überträgt. Die Bieter haben bereits mit dem Teilnahmeantrag zu bestätigen, dass sie diese Kernanforderungen an die Leistung erfüllen werden. In dieser Phase besteht für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Angebotsqualität dienen. Die Optimierungsvorschläge sind mit dem indikativen Angebot einzureichen. Nicht verhandelbar sind indes die von der Auftraggeberin in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien. Die Auftraggeberin (AG) wird diejenigen Bieter, die ein fristgerechtes indikatives Angebot abgegeben haben, zu Bietergesprächen einladen. Die Verhandlungen zwischen der Auftraggeberin und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss an die Bietergespräche wird die Auftraggeberin die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Falls erforderlich wird die Auftraggeberin unter …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Mozartstraße 8, 55118 Mainz
- Kontakt
- postkorb-beschaffung@
mainzer-netze.de
Bei uns erfasst
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 11.03.2024
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 11.03.2024
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 11.03.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 119a91c5-d942-4340-bc82-d8cf07eb366b.