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Frist abgelaufenEU-weitTiefbau und StraßenbauBau

Netzerrichtung, Signalbelieferung, Netzbetrieb und Service Krampnitz

Entwicklungsträger Potsdam GmbH Treuhänder der Stadt · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen 10160_MSN_TKIveröffentlicht 20.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 200 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Potsdam.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Potsdam14469, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 117 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Entwicklungsträger Potsdam GmbH Treuhänder der Stadt
    vor 7 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 7 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Der Konzessionsgeber führt ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb für Netzerrichtung, Signalbelieferung und Service eines FTTH-Netzes im Entwicklungsgebiet "Krampnitz" nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV) durch.

Mit der Ausschreibung soll die Glasfasernetzerrichtung, deren Betrieb, Service und Wartung unter Nutzung einer vom ETP bereitgestellten Leerrohranlage gegen Pacht für 10 Jahre (01.07.2024 bis 30.06.2034) vergeben werden. Vertragsbeginn ist mit Zuschlagserteilung voraussichtlich zum 01.03.2023.

Beschreibung des Loses

Der Entwicklungsträger Potsdam entwickelt im Bereich Krampnitz bei Potsdam auf dem ehemaligen Kasernengelände ein modernes Wohnquartier, das über den Zeithorizont von 14 Jahren von 2024 bis 2038 sukzessive entsteht und insgesamt ca. 5.000 Wohneinheiten sowie ca. 2.500 Geschäftseinheiten umfasst. Diese Wohn- und Geschäftseinheiten sollen auf Grundstücken entstehen, die vom AG an Investoren und Wohnungsunternehmen veräußert werden und in deren Eigentum übergehen. Die Vergabe bezieht sich auf die Signalbelieferung mit Triple-Play-Diensten (TV, Internet, Telefonie) auf zunächst 10 Jahre inklusive Bau einer Glasfaserinfrastruktur bis in die Wohn- und Geschäftseinheiten, FTTH, sowie deren Service und Wartung. Zum Zeitpunkt der Vergabe werden die bis 2034 entstehenden Volumen auf ca. 1.800 Wohneinheiten und ca. 2.170 Geschäftseinheiten prognostiziert. Das Aufwuchsszenario nach Jahresscheiben ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Dabei ist das Aufwachsen des Gebietes mit in den Ausbau so einzuplanen, dass zum jeweiligen Fertigstellungszeitraum eine Versorgung gewährleistet werden kann. Dafür wird vom Entwicklungsträger eine zwingend zu nutzende Leerrohrinfrastruktur zur Pacht zur Verfügung gestellt. Die Eigentumsverhältnisse der zu erschließenden Wohn- und Geschäftseinheiten stehen zum heutigen Zeitpunkt noch nicht fest.

Die zu erbringenden Leistungen betreffen die Errichtung von Campusnetzen (Netzebene 4a) FTTH, die TV-Signallieferung an die Endkunden einschließlich der Versorgung mit Zusatzdiensten (Pay-TV, Internet, Telefonie) unter Netznutzung, Service und Wartung der Netzebene 4a sowie der Netzebene 4 sowie der Pacht dieser Netze. Die Errichtung der Netzebene 4 in den neu entstehenden Gebäuden können auf Wunsch des Gebäudeeigentümers ebenfalls durch den Netzbetreiber erfolgen.

Die FTTH-Campusnetze (Netzebene 4a) zu den Immobilienobjekten sind durch den Bieter bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu errichten und entsprechend den Vorgaben der ETP vom Bieter, ausgehend vom zentralen Konzentrationspunkt (PoP) bis zu den Glasfaserabschlusspunkten in den Gebäuden, zwingend als Glasfasernetz zu konfigurieren. Der PoP wird vom Netzbetreiber in vom ETP bereitgestellten Räumlichkeiten errichtet oder auf einem vom ETP zur Verfügung gestellten Grundstück am östlichen Rand des Gebietes errichtet. Auf den Zuführungs- und Hausverteilnetzen sind die steigenden Anforderungen an Bandbreiten beim Endkunden über die gesamte Vertragslaufzeit nachweislich durch den Bieter zu gewährleisten. Der Auftragnehmer soll verpflichtet werden, dritten Telekommunikationsdiensteanbietern den Zugang zu den ihm zur Nutzung zur Verfügung gestellten Netzen der NE 4a und NE 4b im Rahmen eines Open-Access-Konzepts zu gewähren. Das Open-Access-Konzept wird im Rahmen des Verhandlungsverfahrens auf Basis der Ergebnisse der Bietergespräche final entwickelt.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung14 von 14 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung):
Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärungen über den Nettogesamtumsatz des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Ge-schäftsjahre (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Spezifischer Jahresumsatz
Eigenerklärungen über den Nettojahresumsatz des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Ge-schäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis des Versicherungsschutzes (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von - 5.000.000,- EUR für Personenschäden - 3.000.000,- EUR für Sach- und Vermögensschäden sowie ggf. son … ganz lesenNachweis des Versicherungsschutzes (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von - 5.000.000,- EUR für Personenschäden - 3.000.000,- EUR für Sach- und Vermögensschäden sowie ggf. sonstige Schäden sowie die Maximierung der Ersatzleistungen auf das 2-fache der vorbenannten Deckungssummen. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden, die zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein darf, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung/ Betriebshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers einzureichen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen besteht. Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Nachweise für jedes Mitglied getrennt zu erbringen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten drei Jahre im Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes und der Laufzeit
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren über NGA-Breitbandnetze angeschlossene Anzahl an ME/Endkunden (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Stand jeweils am Ende des Geschäftsjahres
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit IP-Diensten ver-sorgten ME/Endkunden (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Stand jeweils am Ende des Geschäftsjahres
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Darstellung des voraussichtlichen Projektteams (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): einschließlich Organigramm und Kurzdarstellung des voraussichtlich einzusetzenden Personals mit beruflicher Qualifikation (z. B. Studienabschluss, Ausbildung, Zusatzqualifikation etc.) und kurzer Aufgabenbeschreibung der Mitarbeiter
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurch-schnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikations-gesetz (TKG) oder Nachweis, dass der Bewerber die Voraussetzungen zur Erlan-gung einer entsprechenden Bescheinigung erfüllt bzw. erfüllen kann (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung):
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis über die Übertragung der Nutzungsberechtigung von Wegen im Projekt-gebiet gemäß § 125 TKG oder Nachweis, dass der Bewerber die Voraussetzungen zur Erlangung einer entsprechenden Bescheinigung erfüllt bzw. erfüllen kann (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung):
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Pachtlaufzeit beginnt mit der Übergabe des Pachtgegenstandes und endet am 31. Dezember 2036. Bei abschnittsweiser Übergabe beginnt die Pachtlaufzeit für den jeweiligen Abschnitt mit dessen Übergabe; sie endet aber einheitlich am 31. Dezember 2036 (Festlaufzeit). Die Konzessionsgeb … ganz lesenbis zu 1-mal: Die Pachtlaufzeit beginnt mit der Übergabe des Pachtgegenstandes und endet am 31. Dezember 2036. Bei abschnittsweiser Übergabe beginnt die Pachtlaufzeit für den jeweiligen Abschnitt mit dessen Übergabe; sie endet aber einheitlich am 31. Dezember 2036 (Festlaufzeit). Die Konzessionsgeberin hat das Recht, die Pachtlaufzeit im Anschluss an die Festlaufzeit einseitig einmal um weitere fünf Jahre zu verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der Festlaufzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Netzbetreiber ausgeübt werden.
Optionen
Einmalige Verlängerung des Pachtzeitraums um 5 Jahre bis zum 30.06.2039.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Teilnahmeantrag ** Mittels Eigenerklärung: - Erklärung bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften - Erklärung zum Nachunternehmereinsatz / zur Eignungsleihe - Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorl … ganz lesenLeistung: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Teilnahmeantrag ** Mittels Eigenerklärung: - Erklärung bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften - Erklärung zum Nachunternehmereinsatz / zur Eignungsleihe - Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegen - Kurzdarstellung des Bewerbers mit Angaben zu Firma, Rechtsform, Vertretungsbe-rechtigte, Projektleiter/Ansprechpartner, Kontaktdaten, Geschäftsfelder und evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung - Eigenerklärung bzgl. der Sanktionen gegen Russland - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanfoderungen nach dem Brandenburgischens Vergabegesetz - Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Ve
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
1. Bitte beachten Sie, dass die Vergabekammern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen sowie das Oberlandesgericht Dresden der Rechtsmeinung sind, dass in entsprechenden Konstellationen wegen der Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB der 4. Teil des GWB nicht anwendbar und daher ein Nachprüfung … ganz lesen1. Bitte beachten Sie, dass die Vergabekammern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen sowie das Oberlandesgericht Dresden der Rechtsmeinung sind, dass in entsprechenden Konstellationen wegen der Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB der 4. Teil des GWB nicht anwendbar und daher ein Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern unzulässig ist. Sofern die Bieter anderer Rechtsansicht sind und ein Vergabenachprüfungsverfahren für zulässig erachten, gelten folgende Hinweise: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. 2. Sofern die Bieter der Rechtsansicht der Vergabekammern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen sowie des Oberlandesgerichtes Dresden folgen, sind für Rechtsbehelfe gegen das Verfahren je nach Rechtsauffassung die Zivil- oder die Verwaltungsgerichte zuständig.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXT8YYHYT7MXAP19# 1. Dieses Vergabeverfahren wird nach den Bestimmungen der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) durchgeführt. Da die E?Vergabe?Plattform das Verfahren nach der KonzVgV derzeit nicht technisch abbilden kann, erfolgt die Veröffentlichung systemseitig als Verha … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXT8YYHYT7MXAP19# 1. Dieses Vergabeverfahren wird nach den Bestimmungen der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) durchgeführt. Da die E?Vergabe?Plattform das Verfahren nach der KonzVgV derzeit nicht technisch abbilden kann, erfolgt die Veröffentlichung systemseitig als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der VgV. Diese technische Darstellung hat keinen Einfluss auf die tatsächliche rechtliche Einordnung des Verfahrens nach der KonzVgV. 2. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrages verwenden sollen. 3. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt. 4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Teilnahmeunterlagen oder Angebote. 5. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Die Verwendung internationaler Fachbegriffe ist im Ausnahmefall zulässig. 6. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote gewertet. 7. Verspätet eingereichte Bewerbungen werden nicht gewertet. 8. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt. 9. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Auf Fragen, die nach dem 14.04.2026 (Ortszeit 20:00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. 10. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen. 11. Die Anzahl der Bewerber, die vom Konzessionsgeber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, ist auf fünf Wirtschaftsteilnehmer begrenzt. Deren Auswahl er-folgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen gemäß Matrix Anlage C - Wertungsmatrix - Teilnahmewettbewerb.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 640 (Post- und Fernmeldedienste) in Brandenburg gibt es in den letzten 24 Monaten keine Vergabemeldung. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0fdc3cb6-66b7-469a-bdfc-0661e51543e6.