Nationaler Werbeauftritt GlücksSpirale, SLSV
Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle - · München, Bayern
Aktenzeichen 2024SBA000008veröffentlicht 02.08.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2027
- Lose
- 3
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.01.2025 – 31.12.2027, bis zu 4 Verlängerungen
- Lose
- 3
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 75 Tage (115 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (262 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 27 Monatenan Bayerisches Landesamt für Steuern
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 26 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Kreation, Umsetzung und Sicherstellung eines einheitlichen nationalen Werbeauftritts der Marke GlücksSpirale inkl. ihrer Zusatzlotterie „Die Sieger-Chance“.
Dieses Verfahren gliedert sich daher in 3 Fachlose: - LOS Los 1: Kreativagentur Nationaler Werbeauftritt GlücksSpirale (Kreation Off- /Online, Aktionen) - LOS Los 2: Redaktionelle und technische Betreuung GlücksSpirale Webseite - LOS Los 3: Redaktionelle Betreuung der Social Media Kanäle der GlücksSpirale
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Kreativagentur Nationaler Werbeauftritt GlücksSpirale (Kreation Off- /Online, Aktionen) Gegenstand der Auftragsvergabe ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit einer Kreativ-/Werbeagentur zur Erbringung der in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen. | 3 Jahre | – |
| 2 | Redaktionelle und technische Betreuung GlücksSpirale Webseite Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Beratung, Entwicklung und technische Betreuung der Webseite der GlücksSpirale mit redaktioneller Umsetzung der Gesamtwerbestrategie von Los 1 unter Berücksichtigung von folgender Zielsetzung: - Etablierung der Webseite www.gluecksspirale.de als Service- und Infoplattform - Neukundengenerierung auf www.gluecksspirale.de - Erhöhung der Zugriffe auf www.gluecksspirale.de - Imageaufbau in der jüngeren Zielgruppe - Erhöhung der nationalen Reichweite / Sichtbarkeit der GlücksSpirale | 3 Jahre | – |
| 3 | Redaktionelle Betreuung der Social Media-Kanäle der GlücksSpirale Gegenstand der Auftragsvergabe ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit einer Social Media Agentur zur Erbringung der in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen. | 3 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Angabe des Jahresumsatzes (bereinigtes Netto) bezogen auf den Auftragsgegenstand "Reine Werbeleistung" (keine Mediaumsätze) in den letzten drei Jahren an (bei Bietergemeinschaften Umsätze addieren). Die Umsätze etwaige Rechtsvorgänger können einbezogen werden (mit kurzer Erläuterung dazu). Mindestan … ganz lesenkürzer
Angabe des Jahresumsatzes (bereinigtes Netto) bezogen auf den Auftragsgegenstand "Reine Werbeleistung" (keine Mediaumsätze) in den letzten drei Jahren an (bei Bietergemeinschaften Umsätze addieren). Die Umsätze etwaige Rechtsvorgänger können einbezogen werden (mit kurzer Erläuterung dazu). Mindestanforderung ist, dass ein Netto-Jahresumsatz von 500.000 Euro (pro Geschäftsjahr) erzielt wurde. https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/72e33bfc-ca06-4496-aebf-585ad2b8e456/suitabilitycriteria- Kriterium
Unternehmensdarstellung, Gesamtanzahl der derzeit fest angestellten Mitarbeiter, Nachhaltigkeit, Sprachniveau, Zeitraum der Tätigkeit am Markt, Personeller Einsatz benötigtes Kernteam, keine Verträge und Tätigkeit mit illegalen Glücksspielunternehmen Referenzanforderungen: zwei vergleichbare Referen … ganz lesenkürzer
Unternehmensdarstellung, Gesamtanzahl der derzeit fest angestellten Mitarbeiter, Nachhaltigkeit, Sprachniveau, Zeitraum der Tätigkeit am Markt, Personeller Einsatz benötigtes Kernteam, keine Verträge und Tätigkeit mit illegalen Glücksspielunternehmen Referenzanforderungen: zwei vergleichbare Referenzen zu bereits abgeschlossenen, gleichwertigen Projekten bezogen auf Kreativleistungen in den letzten 4 Jahren https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/72e33bfc-ca06-4496-aebf-585ad2b8e456/suitabilitycriteria- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 5 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- bis zu 4-mal
- Optionen
- Der verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsende schriftlich und per Einschreiben von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 7 Jahre und endet somit spätestens mit Ablauf des 31.12.2031.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: --- (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftragge … ganz lesenkürzer
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: --- (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, ---- 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ---- 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ---- 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ---- Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § … ganz lesenkürzer
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.- Hinweis
- Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal https://www.auftraege.bayern.de/ veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Los 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Angabe des Jahresumsatzes (bereinigtes Netto) bezogen auf den Auftragsgegenstand "Reine Werbeleistung" (keine Mediaumsätze) in den letzten drei Jahren an (bei Bietergemeinschaften Umsätze addieren). Die Umsätze etwaige Rechtsvorgänger können einbezogen werden (mit kurzer Erläuterung dazu). Mindestan … ganz lesenkürzer
Angabe des Jahresumsatzes (bereinigtes Netto) bezogen auf den Auftragsgegenstand "Reine Werbeleistung" (keine Mediaumsätze) in den letzten drei Jahren an (bei Bietergemeinschaften Umsätze addieren). Die Umsätze etwaige Rechtsvorgänger können einbezogen werden (mit kurzer Erläuterung dazu). Mindestanforderung ist, dass ein Netto-Jahresumsatz von 250.000 Euro (pro Geschäftsjahr) erzielt wurde. https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/72e33bfc-ca06-4496-aebf-585ad2b8e456/suitabilitycriteria- Kriterium
Unternehmensdarstellung, Gesamtanzahl der derzeit fest angestellten Mitarbeiter, Nachhaltigkeit, Sprachniveau, Zeitraum der Tätigkeit am Markt, Personeller Einsatz benötigtes Kernteam, keine Verträge und Tätigkeit mit illegalen Glücksspielunternehmen Referenzanforderungen: zwei vergleichbare Referen … ganz lesenkürzer
Unternehmensdarstellung, Gesamtanzahl der derzeit fest angestellten Mitarbeiter, Nachhaltigkeit, Sprachniveau, Zeitraum der Tätigkeit am Markt, Personeller Einsatz benötigtes Kernteam, keine Verträge und Tätigkeit mit illegalen Glücksspielunternehmen Referenzanforderungen: zwei vergleichbare Referenzen zu bereits abgeschlossenen, gleichwertigen Projekten bezogen auf Social Media-Betreuung in den letzten 4 Jahren https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/72e33bfc-ca06-4496-aebf-585ad2b8e456/suitabilitycriteria- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 3 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: --- (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftragge … ganz lesenkürzer
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: --- (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, ---- 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ---- 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ---- 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ---- Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § … ganz lesenkürzer
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.- Hinweis
- Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal https://www.auftraege.bayern.de/ veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle -
- Anschrift
- Sophienstr. 6, 80333 München
- Website
- auftraege.bayern.de
- Kontakt
- ausschreibung@
lfst.bayern.de - Auskünfte
- Bayerisches Landesamt für Steuernausschreibung@
lfst.bayern.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- PTV Transport Consult GmbH3 Zuschläge
- Kantar GmbH2 Zuschläge
- MOTUS Verkehr und Planung GmbH2 Zuschläge
- econex verkehrsconsult GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 02.09.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 02.09.2024
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.09.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 40598466-c6e0-4a58-8433-09b233c74ae8.