Zum Inhalt
Menü

MÜNCHENSTIFT GmbH: Lieferung von Inkontinenzprodukten

MÜNCHENSTIFT GmbH · München, Bayern

Aktenzeichen 115462019veröffentlicht 04.06.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 607 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Medizintechnik in Bayern (12 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 5 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München81669, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Schulungskonzept18 %
  • Implementierungskonzept18 %
  • Qualifikation der Anwendungsberater18 %
  • Vermeidung von Lieferausfällen6 %
  • Schnittstellenmanagement10 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Auftrages ist insbesondere - die Lieferung von Inkontinenzprodukten an 9 Pflegeeinrichtungen (nachfolgend als "Häuser" bezeichnet) der MÜNCHENSTIFT GmbH (nachfolgend als "AG" bezeichnet) durch den Auftragnehmer (nachfolgend als "AN" bezeichnet), - die Durchführung einer Implementierungsphase durch den AN, - die Überprüfung des Einsatzes der Inkontinenzprodukte innerhalb der ersten 14 Tage ab Lieferbeginn durch den AN, - die Anwendungsbetreuung (Hausbesuche und Schulungen) durch den AN, - die Einsatzbereitschaft von Anwendungsberatern des AN, - und die Bereitstellung eines internetbasierten Bestell- und Kostenmanagementsystem durch den AN.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Leistungen des ANs sind insbesondere: a) Lieferung von - Vorlagen für Harninkontinenz im Sinne der im Hilfsmittelverzeichnis (das Hilfsmittelverzeichnis wird nachfolgend auch als "HMV" bezeichnet) des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 30 ("Saugende Inkontinenzvorlagen"), Produktart 5 ("5 - Vorlagen für Harninkontinenz") - anatomisch geformte Vorlagen im Sinne der im HMV des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 30 ("Saugende Inkontinenzvorlagen"), Produktarten 0 bis 2 ("0 - Anatomisch geformte Vorlagen, normale Saugleistung"; "1 - Anatomisch geformte Vorlagen, erhöhte Saugleistung" und "2 - Anatomisch geformte Vorlagen, hohe Saugleistung") - Fixierhosen im Sinne der im HMV des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 02 (Fixierhosen "Fixierhosen für Inkontinenzvorlagen"), Produktarten 0 ("0 - Fixierhosen Größe 1") und 1 ("1 - Fixierhosen Größe 2") - Inkontinenzunterhosen (zum selbständigen An- und Ausziehen) im Sinne der im HMV des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 31 (Saugende Inkontinenzhosen (nicht wiederverwendbar)), Produktarten 0 bis 8; der Auftragnehmer kann statt dieser Inkontinenzunterhosen auch Inkontinenzunterhosen im Sinne der Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 30 ("Saugende Inkontinenzvorlagen"), Produktart 5 liefern, sofern diese die im HMV des GKV-Spitzenverbandes in der Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 31 (Saugende Inkontinenzhosen (nicht wiederverwendbar)), Produktarten 0 bis 8 , beschriebenen Anforderungen erfüllen. b) Durchführung einer Implementierungsphase: Der AN hat im Rahmen einer Implementierungsphase alle Häuser des AGs auf die vom AN zu liefernden Produkte umzustellen. Er hat durch den Einsatz von Anwendungsberatern in den einzelnen Häusern des AGs die zuständigen Mitarbeiter des AGs in die Produkte des Aufragnehmers einzuweisen sowie sich über die Anlieferstellen vertraut zu machen. c) Überprüfung des Einsatzes der Produkte innerhalb der ersten 14 Tage ab Lieferbeginn Der AN hat dem AG in den ersten 14 Tagen ab Lieferbeginn von jeweils Montag bis Freitag (außer an am Sitz des AG maßgeblichen gesetzlichen Feiertagen) im Zeitraum von 8 Uhr bis 17 Uhr mindestens einen Anwendungsberater pro Haus zur Verfügung zu stellen, der den Einsatz der vom AN gelieferten Produkte durch die Mitarbeiter des AGs überwacht und die Mitarbeiter des AGs in den Wohnbereichen der jeweils umgestellten Häuser hinsichtlich einer bewohnerindividuellen Versorgung unterstützt und berät, um einen handlungssicheren Umgang mit den Inkontinenzprodukten zu gewährleisten. d) Anwendungsbetreuung aa) Hausbesuche Die Anwendungsberater haben mindestens 2-mal pro Jahr sämtliche Wohnbereiche aller Häuser des AGs zu besuchen und den Einsatz der vom AN gelieferten Produkte zu kontrollieren, den Versorgungsplan auf den richtigen Einsatzes der Inkontinenzprodukte entsprechend des Kontinenzprofils zu analysieren und die Mitarbeiter des AGs entsprechend zu Optimierungspotentialen zu beraten. bb) Schulungen i. Schulungen zu Optimierungspotential und Expertenstandard "Kontinenzförderung in der Pflege" & "Erhaltung und Förderung der Hautintegrität" Das im Rahmen dieser Hausbesuche ermittelte Optimierungspotential haben die jeweiligen Anwendungsberater zudem in von den Anwendungsberatern des ANs zu organisierenden und mindestens ebenfalls 2 mal pro Jahr in durchzuführende Schulungen einfließen zu lassen. Gegenstand dieser Schulungen haben neben dem erforderlichen Optimierungspotential auch sonstige von der Leitung des jeweiligen Hauses vorgegebene Themen im Zusammenhang mit den vom AN zu erbringenden Leistungen und die Inhalte des Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege ("DNQP") "Kontinenzförderung in der Pflege" und "Erhaltung und Förderung der Hautintegrität" zu sein. zu sein. ii. Ausbildung zu Kontinenzberatern Der AN hat 2-mal pro Jahr Intensivschulungen über Wissen zur Inkontinenz und zur Kontinenzförderung häuserübergreifend anzubieten. Ziel jeder dieser Schulungen ist es, dass die an der Schulung teilnehmenden Mitarbeiter des AGs zu Kontinenzberatern ausgebildet werden. e) Einsatzbereitschaft der Anwendungsberater Der Auftragnehmer stellt eine Einsatzbereitschaft seiner Anwendungsberater während der Vertragslaufzeit von jeweils Montag bis Freitag (außer an am Sitz des AG maßgeblichen gesetzlichen Feiertagen ) im Zeitraum von 8 Uhr bis 17 Uhr mit folgenden Leistungen sicher: - Bereitstellen einer Rufbereitschaft bei Fragen des AG zu den vom AN gelieferten Produkten. - Sicherstellung, dass die Fragen des AG unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Stunden nach Zugang der Frage beim AN durch die Rufbereitschaft des AN beantwortet werden, soweit sich die Frage ohne ein Hausbesuch beim AG beantworten lässt. - Sollte sich die jeweilige Frage des AG erst nach einem Hausbesuch beim AG beantworten lassen, hat ein Anwendungsberater des AN den jeweiligen Wohnbereich des jeweiligen Hauses des AG spätestens innerhalb von 2 Tagen ab Zugang der Frage beim AN aufzusuchen und die Frage spätestens 2 Tagen ab Zugang der Frage beim AN zu beantworten. f) Internetbasiertes Bestell- und Kostenmanagementsystem Der AN hat dem AG ein via gesicherten Internetzugang (HTTPS) internetbasiertes Bestell- und Kostenmanagementsystem zu Verfügung zu stellen. Über dieses System muss dem AG u.a. jederzeit eine Online-Bestellung der vom AN zu liefernden Produkte möglich sein (Internetshop). Weiter muss dem AG über das gleiche System u.a. eine Übersicht über die aufgrund der bisherigen Bestellungen entstandenen Kosten und eine Budgetkontrolle sowie eine Erfassung der Wohnbereichsstruktur und der dortigen Bewohner möglich sein. Die vom AN geschuldeten Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen.

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Qualität
SchulungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 18Unterkriterium 1a "Optimierung": Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat im Dokument "Qualitative Zuschlagskriterien" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) an der für das Unterkriterium 1a "Optimierung" vorgesehenen Stelle zu beschreiben, wie er/sie im Falle der Auftragserteilung sicherstellen wird, dass durch die von ihm/ihr gemäß 8 b) 1) der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) zu haltenden Schulungen eine Optimierung des Einsatzes der vom Auftragnehmer gelieferten Produkte durch die an den Schulungen teilnehmenden Mitarbeiter des Auftraggebers erreicht wird. Unterkriterium 1b "Expertenstandard "Kontinenzförderung in der Pflege" & "Erhaltung und Förderung der Hautintegrität"": Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat im Dokument "Qualitative Zuschlagskriterien" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) an der für das Unterkriterium 1b "Expertenstandards "Kontinezförderung in der Pflege" & "Erhaltung und Förderung der Hautintegrität"" vorgesehenen Stelle zu beschreiben, wie er/sie im Falle der Auftragserteilung durch die von ihm/ihr gemäß 8 b) 1) der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) zu haltenden Schulungen sicherstellen wird, dass die an der Schulung teilnehmenden Mitarbeiter des Auftraggebers die Inhalte der Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege ("DNQP") "Kontinenzförderung in der Pflege " & Erhaltung und Förderung der Hautintegrität" in der Schulung in einer Art und Weise gelehrt bekommen, dass sie dieses Wissen beim Einsatz der vom Auftragnehmer gelieferten Produkte anwenden können. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat dabei zu unterstellen, dass der jeweilige Mitarbeiter des Auftraggebers 1-mal an den Schulungen des Auftragnehmers teilnimmt. Unterkriterium 1c "Ausbildung zu Kontinenzberatern" Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat im Dokument "Qualitative Zuschlagskriterien" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) an der für das Unterkriterium 1c "Ausbildung zu Kontinenzberatern" vorgesehenen Stelle zu beschreiben, wie er/sie im Falle der Auftragserteilung durch die von ihm/ihr gemäß 8 b) 2) der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) zu haltenden Intensivschulungen sicherstellen wird, dass die an der jeweiligen Schulung teilnehmenden Mitarbeiter zu Kontinenzberatern ausgebildet werden und die Mitarbeiter bereits nach Absolvierung einer (1) Schulung über die Fachkompetenz verfügen, - wie Kontinenz zu erhalten und zu fördern ist - und wie identifizierte Inkontinenz zu beseitigen, zu reduzieren und/oder zu kompensieren ist - und wie sach- und fachgerecht mit Inkontinenzprodukten umgegangen werden kann.
Qualität
ImplementierungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 18Unterkriterium 2a "Umstellung der Häuser": Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat im Dokument "Qualitative Zuschlagskriterien" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) an der für das Unterkriterium 2a "Umstellung der Häuser" vorgesehenen Stelle zu beschreiben, ob er/sie im Falle der Auftragserteilung die Häuser des Auftraggebers zusammen oder nachfolgend umstellen wird und wie er/sie im Falle der Auftragserteilung sicherstellen wird, dass - spätestens mit Abschluss der Implementierungsphase alle Häuser des Auftraggebers auf die vom Auftragnehmer zu liefernden Produkte umgestellt sind - jeder eingewiesene Mitarbeiter des Auftraggebers dieselben Kenntnisse über die im Auftragsfall vom Bieter/von der Bietergemeinschaft zu liefernden Produkte haben wird. Sollte der Bieter/ein Mitglied der Bietergemeinschaft Bestandsdienstleister des Auftraggebers sein, hat er/sie bei seiner Beschreibung zu unterstellen, dass er/sie in keinem Vertragsverhältnis zum Auftraggebers steht. Unterkriterium 2b "Kenntnis der Mitarbeiter": Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat im Dokument "Qualitative Zuschlagskriterien" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) an der für das Unterkriterium 2b "Kenntnis der Mitarbeiter" vorgesehenen Stelle zu beschreiben, wie er/sie im Falle der Auftragserteilung sicherstellen wird, dass spätestens mit Abschluss der Implementierungsphase alle zuständigen Mitarbeiter des Auftraggebers genaue Kenntnis über die vom Auftragnehmer zu liefernden Produkte und ihren Eigenschaften verfügen und diese Produkte einwandfrei einsetzen können. Sollte der Bieter/ein Mitglied der Bietergemeinschaft Bestandsdienstleister des Auftraggebers sein, hat er/sie bei seiner Beschreibung zu unterstellen, dass er/sie in keinem Vertragsverhältnis zum Auftraggebers steht.
Qualität
Qualifikation der AnwendungsberaterGewichtung (Punkte, genau) 18Unterkriterium 3a "Fort- und Weiterbildungen": Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat im Dokument "Qualitative Zuschlagskriterien" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) an der für das Unterkriterium 3a "Fort- und Weiterbildungen" vorgesehenen Stelle zu beschreiben, welche und wie viele Fort- und Weiterbildungen im Sinne von Nr. 10 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) die Anwendungsberater im Falle der Auftragserteilung während eines Vertragsjahres besuchen und wie der Bieter/die Bietergemeinschaft dadurch sicherstellen wird, dass - die Anwendungsberater immer über aktuelle Entwicklungen auf dem Markt der Inkontinenzprodukte informiert sind und fortlaufend Kenntnisse über die auf dem Markt erhältlichen Inkontinenzprodukte haben, - die Anwendungsberater über den aktuellen veröffentlichten wissenschaftlichen und technischen Entwicklungsstand betreffend Inkontinenz, Inkontinenzprodukte und der Anwendung dieser informiert sind, - die Anwendungsberater stets darüber informiert sind, welche Inkontinenzprodukte und deren Anwendung mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind und welche Inkontinenzprodukte und deren Anwendung sich in der Praxis in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht bewährt haben. Unterkriterium 3b "Umsetzung des Wissens in die Praxis": Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat im Dokument "Qualitative Zuschlagskriterien" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) an der für das Unterkriterium 3b "Umsetzung des Wissens in die Praxis" vorgesehenen Stelle zu beschreiben, wie er im Auftragsfalle sicherstellen wird, dass die Anwendungsberater das im Rahmen der jährlichen Fort- und Weiterbildungen gemäß Nr. 10 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) erlernte Wissen in die Beratungen des Auftraggebers und in die Schulungen der Mitarbeiter des Auftraggebers einfließen lassen.
Qualität
Vermeidung von LieferausfällenGewichtung (Punkte, genau) 6Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat im Dokument ""Qualitative Zuschlagskriterien"" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) an der für das Zuschlagskriterium ""Vermeidung von Lieferausfällen"" vorgesehenen Stelle zu beschreiben, wie er/sie im Auftragsfalle sicherstellen wird, dass es zu keinen Lieferausfällen kommen wird. "
Qualität
SchnittstellenmanagementGewichtung (Punkte, genau) 10Unterkriterium 5a "Geschäftsbeziehung": Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat im Dokument "Qualitative Zuschlagskriterien" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) an der für das Unterkriterium 5a "Geschäftsbeziehung" vorgesehenen Stelle zu beschreiben, wie er/sie im Falle der Auftragserteilung sicherstellen wird, dass - der Auftraggeber über die aktuellen Wirtschaftlichkeitskennzahlen (z.B. Zusammensetzung der Versorgung, Benchmarks) informiert ist, - sich Auftraggeber und Auftragnehmer über die jeweils erfolgte Leistungsausführung des Auftragnehmers abstimmen und - der Auftraggeber und der Auftragnehmer Optimierungen der Leistungen des Auftragnehmers herausarbeiten und Maßnahmen zur Umsetzung der Optimierung beschließen und - der Auftraggeber über die aktuellen Entwicklungen, Neuerungen und Schwierigkeiten hinsichtlich der Produkte und Lieferungen informiert ist. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat darauf einzugehen, - wie aus seiner Sicht die unter 12. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) genannten Maßnahmen im Einzelnen auszugestalten sind, um das vorstehende Ziel zu erreichen und - ob, und falls ja, welche weiteren Maßnahmen er ergreifen wird und wie er diese im Einzelnen ausgestaltet, um das vorstehende Ziel zu erreichen. Unterkriterium 5b "Aufgabenbereiche": Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat im Dokument "Qualitative Zuschlagskriterien" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) an der für das Unterkriterium 5b "Aufgabenbereiche" vorgesehenen Stelle zu beschreiben, wie er/sie im Falle der Auftragserteilung sicherstellen wird, dass die von ihm/ihr als Ansprechpartner Vertrieb (vgl. § 5.1.3 der BVB, Anlage 4 der Vergabeunterlagen) und als Ansprechpartner Anwendungsberatung (vgl. § 5.1.4 der BVB, Anlage 4 der Vergabeunterlagen) eingesetzten Personen ihre nach § 5.1.3. und § 5.1.4. der BVB (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) bestehenden Aufgabenbereiche kennen und zueinander abgrenzen können, damit es für den Auftraggeber eindeutig ist, welcher dieser Ansprechpartner für die jeweilige Aufgabe zuständig ist.
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 30Bewertet wird der im Registerblatt "Produkte und Preisblatt" des Leistungsverzeichnisses (Anlage 2) angegebene Angebotspreis (brutto).

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag wird mit Zuschlagserteilung geschlossen. Die Implementierungsphase beginnt am 01.05.2025, wenn der Zuschlag vor dem 01.05.2025 erteilt wird. In diesem Fall endet die Implementierungsphase am 30.06.2025, so dass der AN mit den übrigen vertraglichen Leistungen (die übrigen ve … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Vertrag wird mit Zuschlagserteilung geschlossen. Die Implementierungsphase beginnt am 01.05.2025, wenn der Zuschlag vor dem 01.05.2025 erteilt wird. In diesem Fall endet die Implementierungsphase am 30.06.2025, so dass der AN mit den übrigen vertraglichen Leistungen (die übrigen vertraglichen Leistungen werden in diesen BVB auch als "Regelbetrieb" bezeichnet) am 01.07.2025 zu beginnen hat. Sofern der Zuschlag nicht vor dem 01.05.2025 erteilt wurde, beginnt die 2-monatige Implementierungsphase am ersten Tag des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats. Der AN hat mit dem Regelbetrieb am Tag nach Beendigung der Implementierungsphase zu beginnen. Sollte der AN Vertragspartner des mit dem AG am 20.01.2023 geschlossenen Vertrages über die Lieferung von Inkontinenzprodukten sein, entfällt die Implementierungsphase. Der Vertrag endet zwei Jahre nach Beginn des Regelbetriebs. Der AG kann diesen Vertrag durch einseitige Erklärung, die spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit auszuüben ist, zweimal um jeweils zwölf Monate verlängern. Ein Anspruch des AN auf Ausübung dieser einseitigen Erklärung besteht nicht.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P5S8A

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
PAUL_HARTMANN_AG, Heidenheim an der Brenz1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

201vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (211 Lose mit Angabe)
401.201 €Zuschlagswert im Median
211.394 € – 889.185 €mittlere Hälfte, 44 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Medizintechnik in Bayern (12 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 11.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung aa85e6fc-37c6-45f8-945c-886897f34cbb.