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Bekanntmachung vergebener Auftrag: Landschaftsbauarbeiten: MÜNCHENSTIFT GmbH - Neubau Seniorenwohn- und Pflegeheim Tauernstraße

MÜNCHENSTIFT GmbH · München, Bayern

Aktenzeichen VE 5010veröffentlicht 26.05.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 204 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Grünpflege und Garten- und Landschaftsbau in Bayern (13 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
640 Tsd. €
Laufzeit
1 Jahr15.06.2026 – 30.06.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München81669, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2027
    vor 5 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Landschaftsbauarbeiten i.R.d. BV Neubau Seniorenwohn- und Pflegeheim an der Tauernstraße der Münchenstift GmbH (im Folgenden: AG)

Beschreibung des Loses

Der AG plant im Stadtbezirk Untergiesing - Harlaching auf dem Grundstück Fl. Nr. 12916 Gemeinde München, Gemarkung München S. 7 an der Tauernstraße 11 / Ecke Grünwalder Straße die Neuerrichtung eines Seniorenwohn- und Pflegeheims als Ersatz für das im Nachgang abzubrechende bestehende Pflegeheim. Dieser Neubau umfasst ein vollstationäres Pflegeheim mit ca. 258 Pflegeplätzen sowie eine Tagespflege für ca. 20 Personen. Die Pflegeplätze sind aufgeteilt in 15 Wohngruppen, wobei wiederum in jedem Regelgeschoß je 3 Wohngruppen untergebracht werden. Ferner beinhaltet das Gebäude einen Ambulanten Pflegedienst, Foyer/ Empfang, Cafeteria, eine Großküche, Verwaltung, Technikräume, Lager und Umkleideräume, sowie extern vermietete Flächen für Frisör, Physio- und eine Arztpraxis. Die Errichtung des Neubaus erfolgt in einem Bauabschnitt. Nach Bezug des Neubaus wird das direkt angrenzende Bestandsgebäude mit dem bisherigen Pflegeheim abgerissen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen des Gewerks Landschaftsbauarbeiten für den Neubau mit folgendem Umfang: - Baustelleneinrichtung - Abbrucharbeiten - Gelände- und Erdarbeiten - Bodenbeprobung - Wegebauarbeiten - Unterbaute Flächen - Entwässerung Regenwasser - Retentionsanlage - Automatische Bewässerung - Baukonstruktionen und Wirtschaftsgegenstände - Pergola - Sichtschutzzaun - Einfriedungen - Bestandsunterlagen - Betonarbeiten / Natursteinarbeiten - Treppenanlage Nord - Vegetationstechnische Arbeiten - Rasenarbeiten und Ansaaten - Pflanzlieferung und Pflanzarbeiten - Stundenlohnarbeiten/Materiallieferung - Entwicklungspflege 1. Jahr - Entwicklungspflege 2. Jahr

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.06.2026
Vertragsende
30.06.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerha … ganz lesenDer Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, oder 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PMSJN# 1) Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen. 2) Präqualifizierte Unternehmen haben eigenverantwortlich zu überprüfen, ob die verlangten Eignungskriterien und -nachweise durch die im PQ-Verzeichnis enthaltenen Unterlagen abgedeckt sind. Soweit … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PMSJN# 1) Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen. 2) Präqualifizierte Unternehmen haben eigenverantwortlich zu überprüfen, ob die verlangten Eignungskriterien und -nachweise durch die im PQ-Verzeichnis enthaltenen Unterlagen abgedeckt sind. Soweit das nicht der Fall ist, sind sie vom Bieter wie gefordert mit dem Angebot vorzulegen. 3) Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 4) Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform DTVP abgewickelt. Es ist zu beachten, dass an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse die gesamte Kommunikation des Vergabeverfahrens gerichtet sein wird. Sollten interessierte Wirtschaftsteilnehmer über die folgenden Angaben hinaus weitere technische Hilfe benötigen, ist der Support der Plattform zu kontaktieren. web: https://support.cosinex.de/unternehmen/ E-Mail: support@cosinex.de Systemvoraussetzungen E-Vergabe: Hinsichtlich der Systemvoraussetzungen für die elektronische Abgabe von Angeboten sind die Informationen ebenfalls beim Support von Cosinex/DTVP erhältlich: https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Systemvoraussetzungen+VMP 5) Die Vergabeunterlagen ändernde, ergänzende, berichtigende oder klarstellende Angaben behält sich der Auftraggeber in jeder Phase des Vergabeverfahrens vor. Solche werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg zur Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen. Die Bieter sind daher verpflichtet, sich stetig im Projektraum auf DTVP zu informieren, ob Aktualisierungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen verfügbar sind, und diese herunterzuladen. 6) Fragen/Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Die Bieter haben die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen bei dem Auftraggeber anzufordern. Enthalten die Vergabeunterlagen erkennbare Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, noch vor der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform, Bereich "Kommunikation", darauf hinzuweisen. Alle Fragen, die mit dem vorliegenden Verfahren im Zusammenhang stehen, sind unverzüglich, spätestens jedoch während der Angebotsfrist 10 Kalendertage vor Ablauf derselben über das Kommunikationsmodul der Vergabeplattform (oben Ziffer 4) zu senden. Der AG behält sich vor, Fragen auch weniger als 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten. Antworten auf Fragen werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg zur Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen. Alle Bieter sind daher verpflichtet, sich stetig im Projektraum auf DTVP zu informieren, ob Fragenbeantwortungen verfügbar sind, und diese herunterzuladen (Holschuld).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Deutschmann Garten- und Landschaftsbau GmbH, München2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 451 (Baureifmachung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

862vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (309 Lose mit Angabe)
459.784 €Zuschlagswert im Median
188.637 € – 1,04 Mio. €mittlere Hälfte, 464 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 17.04.2026

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