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vergebenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Monolithisches eAkte-System

Land Saarland, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, dieses vertreten durch das IT-Dienstleistungszentrum IT-DLZ, und davon unabhängig vertreten durch den Landtag des Saarlandes · Saarbrücken, Saarland

Aktenzeichen 260727_HS_VBveröffentlicht 13.08.2026Dienstleistungen · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahrebis zu 5 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Saarbrücken66119, Saarland
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Anforderungsqualität30 %
  • Teststellungsqualität30 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der flächendeckende Einsatz eines eAkte-Systems ist die Hauptvoraussetzung für die Binnendigitalisierung der saarländischen Landesverwaltung und Grundlage für eine medienbruchfreie elektronische Umsetzung des OZG.

Gegenstand nach CPV

  • 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 48000000Softwarepaket und Informationssysteme

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Anforderungsqualität30 %
Teststellungsqualität30 %
Preis40 %
Qualität
AnforderungsqualitätDas mit 30% gewichtete Unterkriterium "Anforderungsqualität" diente der Bewertung von Subkriterien der Anlage "Anforderungskatalog" der Vertragsunterlagen.
Qualität
TeststellungsqualitätDas mit 30% gewichtete Unterkriterium "Teststellungsqualität" wurde in Subkriterien unterteilt, die bewertet wurden (vgl. Anhang 3 Erläuterungen zum Unterkriterium "Teststellungsqualität" des Anschreiben/Bewerbungsbedingungen).
Preis
Der "Preis" (40%) wurde anhand des sich aus dem "Preisblatt" (Anlage der Vertragsunterlagen) ergebenden Wertungspreis bewertet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
5 Jahre
Verlängerung
bis zu 5-mal: Nach Ablauf der Vertragslaufzeit hat der AG fünf einseitig ausübbare Optionen zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Vertragsjahr. Zur Ausübung dieser Optionen ist keine gesonderte Erklärung gegenüber dem AN erforderlich. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Vertra … ganz lesenbis zu 5-mal: Nach Ablauf der Vertragslaufzeit hat der AG fünf einseitig ausübbare Optionen zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Vertragsjahr. Zur Ausübung dieser Optionen ist keine gesonderte Erklärung gegenüber dem AN erforderlich. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Vertragsjahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit beim AN eine schriftliche Kündigung zugeht. Der AG kann vorab mehrere Optionen gleichzeitig ausüben. In jedem Fall endet der Vertrag spätestens mit Ende der fünften Optionslaufzeit, folglich nach einer Gesamtlaufzeit von zehn Jahren seit der Endabnahme des Projektvorgehens, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
Vgl. Ergänzungspositionen im Dokument "Preisblatt".
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Saarlandes, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung i … ganz lesen1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. 2) Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unten angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 5 GWB ist ein Nachprüfungsantrag ferner unzulässig, wenn ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D5GMGCL#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
rubicon IT GmbH, Wien–

Auftraggeber

Name
Land Saarland, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, dieses vertreten durch das IT-Dienstleistungszentrum IT-DLZ, und davon unabhängig vertreten durch den Landtag des Saarlandes
Art
Oberste Landesbehörde, Allgemeine öffentliche Verwaltung
Anschrift
Virchowstraße 7, 66119 Saarbrücken
Kontakt
nuremberg.vergabe.ps@roedl.com

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Saarland gibt es in den letzten 24 Monaten nur 6 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e9b8e74e-d59c-48dc-92e9-3ea49c748a12.