Monolithisches eAkte-System
Land Saarland, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, dieses vertreten durch das IT-Dienstleistungszentrum IT-DLZ, und davon unabhängig vertreten durch den Landtag des Saarlandes · Saarbrücken, Saarland
Aktenzeichen 260727_HS_VBveröffentlicht 13.08.2026Dienstleistungen · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahrebis zu 5 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Saarbrücken66119, Saarland
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Anforderungsqualität30 %
- Teststellungsqualität30 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der flächendeckende Einsatz eines eAkte-Systems ist die Hauptvoraussetzung für die Binnendigitalisierung der saarländischen Landesverwaltung und Grundlage für eine medienbruchfreie elektronische Umsetzung des OZG.
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- AnforderungsqualitätDas mit 30% gewichtete Unterkriterium "Anforderungsqualität" diente der Bewertung von Subkriterien der Anlage "Anforderungskatalog" der Vertragsunterlagen.
- Qualität
- TeststellungsqualitätDas mit 30% gewichtete Unterkriterium "Teststellungsqualität" wurde in Subkriterien unterteilt, die bewertet wurden (vgl. Anhang 3 Erläuterungen zum Unterkriterium "Teststellungsqualität" des Anschreiben/Bewerbungsbedingungen).
- Preis
- Der "Preis" (40%) wurde anhand des sich aus dem "Preisblatt" (Anlage der Vertragsunterlagen) ergebenden Wertungspreis bewertet.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 5 Jahre
- Verlängerung
bis zu 5-mal: Nach Ablauf der Vertragslaufzeit hat der AG fünf einseitig ausübbare Optionen zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Vertragsjahr. Zur Ausübung dieser Optionen ist keine gesonderte Erklärung gegenüber dem AN erforderlich. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Vertra … ganz lesenkürzer
bis zu 5-mal: Nach Ablauf der Vertragslaufzeit hat der AG fünf einseitig ausübbare Optionen zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Vertragsjahr. Zur Ausübung dieser Optionen ist keine gesonderte Erklärung gegenüber dem AN erforderlich. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Vertragsjahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit beim AN eine schriftliche Kündigung zugeht. Der AG kann vorab mehrere Optionen gleichzeitig ausüben. In jedem Fall endet der Vertrag spätestens mit Ende der fünften Optionslaufzeit, folglich nach einer Gesamtlaufzeit von zehn Jahren seit der Endabnahme des Projektvorgehens, ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Optionen
- Vgl. Ergänzungspositionen im Dokument "Preisblatt".
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Saarlandes, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung i … ganz lesenkürzer
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. 2) Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unten angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 5 GWB ist ein Nachprüfungsantrag ferner unzulässig, wenn ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4D5GMGCL#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| rubicon IT GmbH, Wien | – |
Auftraggeber
- Name
- Land Saarland, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, dieses vertreten durch das IT-Dienstleistungszentrum IT-DLZ, und davon unabhängig vertreten durch den Landtag des Saarlandes
- Art
- Oberste Landesbehörde, Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- Virchowstraße 7, 66119 Saarbrücken
- Kontakt
- nuremberg.vergabe.ps@
roedl.com
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e9b8e74e-d59c-48dc-92e9-3ea49c748a12.