Monitoring Fließgewässer Makrozoobenthos 2026 bis 2028
Landesamt für Umwelt (LfU) · Potsdam, OT Groß Glienicke, Brandenburg
Aktenzeichen VB-25-856veröffentlicht 11.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Potsdam.
- Baumkontrollen für die Landeshauptstadt PotsdamLandeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · PotsdamFrist 09.11.2026
- Rahmenvereinbarung über fachbezogene Nachhilfe (Deutsch und Mathematik) zur Lernförderung an Startchancen-Schulen im Land Brandenburg (Los 6)Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg · PotsdamFrist 07.12.2026
- Baumkontrollen für die Landeshauptstadt PotsdamLandeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · PotsdamFrist 09.11.2026
- Rahmenvereinbarung NotdienstzentraleProPotsdam GmbH, Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH Treuhänder der Stadt Potsdam, Sanierungsträger Potsdam GmbH Treuhänder der Stadt Potsdam, Landeshauptstadt Potsdam vertreten durch PoPotsdam GmbH alle vertreten durch ProPotsdam Wohnen GmbH · PotsdamFrist 12.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Potsdam, OT Groß Glienicke14476, Potsdam, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 10 Monatenan Landesamt für Umwelt (LfU)
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 9 Monatennur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Öffnung der Angebote 09:00 Uhrvor 9 Monaten
- Bindefrist endetvor 9 Monaten23 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Zur Erfüllung von Anforderungen der EG-Richtlinie 2000/60/EG sind in ausgewählten brandenburgischen Fließgewässern neben standortkundlichen Parametern die Arten und Abundanzen des Makrozoobenthos (MZB) zu erfassen und zu dokumentieren. Die Auswahl der in den Untersuchungsjahren 2026-2027 zu untersuchenden Oberflächenwasserkörper (OWK) betrifft Gewässerabschnitte des Landes Brandenburg, auf die wenigstens eins der folgenden Kriterien zutrifft: - ökologische Vorrangfunktion im Fließgewässerverbundsystem, - es lagen oder liegen Belastungen des ökohydrologischen oder hydromorphologischen Zustands vor; es sind gegen diese Belastungen gerichtete Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes erforderlich, geplant oder bereits durchgeführt worden - vorliegende Befunde chemisch-physikalischer oder chemischer Parameter weisen klare Überschreitungen von Orientierungswerten oder Grenzwerten der Oberflächengewässerverordnung (OGewV 2020) auf - die Gewässer unterliegen bergbaulichen Einflüssen oder stehen in Verbindung mit bergbaubeeinflussten Fließgewässern - es liegen bislang keine biologischen Daten vor - die Messstelle ist Teil des nationalen Bezugsnetzes der Referenz- oder Interkalibrationsgewässer und ihre Untersuchung dient der Überprüfung von Ankerpunkten und Klassengrenzen des nationalen Bewertungsverfahrens PERLODES, auch im Hinblick auf das mögliche Erfordernis von Anpassungen des Verfahrens an neue Bedingungen infolge des Klimawandels.
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los West Die Leistung umfasst die Untersuchung der in der Anlage 1 verzeichneten Messstellen in verschiedenen Fließgewässern und ist in Lose aufgeteilt. An je einem Frühjahrstermin, der möglichst in einer Niedrigwasserphase liegen sollte, sollen in den Messstrecken Beprobungen des MZB durchgeführt werden. Beifänge von Fischen sind im Feldprotokoll und Datenformular nach Art und Anzahl zu erfassen. Wenn die Fließgewässer > 10 m Breite im April noch Wasserstände > MW aufweisen sollten, so ist deren Beprobung zeitlich bis zur Unterschreitung der Mittelwasserstände zu verschieben. Es wird vorausgesetzt, dass sich die Probenehmenden vor den geplanten Beprobungen im Internet und bei den lokal zuständigen hydrologischen Messdiensten (bei Bundeswasserstraßen örtliches WSA, übrige Gewässer LfU) über die aktuelle Wasserstandssituation der großen Fließgewässer informieren. Ein dennoch an großen Fließgewässern mit bekanntermaßen starker Hochwasserdynamik eventuell auftretender Mehraufwand durch doppelte Anfahrten wird nicht gesondert vergütet, sondern ist im Angebot in der Teilsumme der Fahrtkosten bereits als Risikofaktor mit einzukalkulieren. Ist an einzelnen Messstellen aufgrund langanhaltender Hochwasser die Beprobung einer zu untersuchenden Messstelle bis spätestens 15.06. des jeweiligen Untersuchungsjahres nicht möglich, so sind diese Messstellen in Absprache mit dem AG ausnahmsweise nach dem 15.06. desselben Jahres zu beproben. Eine Verschiebung einzelner Probenahmen auf das Folgejahr ist ausgeschlossen. Der zu beprobende Gewässerabschnitt ist die Messstrecke. Sie beginnt am durch Hoch- und Rechtswerte (ETRS 89) eindeutig vorgegebenen Messpunkt (Startpunkt) und reicht im Gewässerlauf ca. 50 - 100 m stromaufwärts. Die Startpunkte sind verbindlich, jedoch in mehreren Fällen selbst mit Geländewagen nicht unter allen Witterungsbedingungen erreichbar. Bis zu 200 m lange Fußmärsche durch unwegsames Gelände sind in einigen Fällen erforderlich. Von den Probenehmern wird deshalb ein Maximum an physischer Leistungsfähigkeit, Umsichtigkeit, Berufserfahrung und Einsatzbereitschaft gefordert. Das MZB der gesammelten Proben ist den Inhalten der nachfolgenden Kapitel entsprechend zu bestimmen. Die Daten zum MZB und zu Beifängen von Fischen, die im Gelände zu erhebenden Angaben zu den Gewässermerkmalen und Belastungen, die Habitatfotos und die verbalen Kurzbeschreibungen sind dem Auftraggeber (AG) digital über die Austauschplattform "DialogBB" zum Download bereit zu stellen. Den vorübergehenden Zugang zu "DialogBB" erhält der Auftragnehmer (AN) nach vorheriger Absprache mit dem AG. Die ausgefüllten Feldprotokolle sind einzuscannen. Die entstehenden PDF-Dateien sind nach der jeweiligen Messstelle zu benennen und in einer ZIP-Datei (Feldprotokolldatei) zu bündeln. Die ZIP-Datei ist im Rahmen der ersten Teilleistung an den AG zu übergeben. Für die Dauer des vierten Bewirtschaftungszeitraums (bis 31.12.2033) sind die Originalprotokolle durch den Auftragnehmer zur Beweissicherung aufzubewahren. Die Standortbedingungen und Substratverteilung sind vor Ort durch die Probenehmenden aufzunehmen und - entweder direkt im Gelände oder im Nachgang im Büro - in das vom AG vorgegebene "Datenformular" (xlsx-Format) zu übertragen. Die beschriebene Leistung stellt an mehreren Oberflächenwasserkörpern im Rahmen des Monitorings eine Wiederholungsuntersuchung dar, mit der möglicherweise eingetretene Veränderungen gegenüber den vorangegangenen Beprobungen dokumentiert werden sollen. Auf die Genauigkeit der Ergebnisse wird deshalb in jedem Fall größter Wert gelegt. Ist wider Erwarten eine Beprobung der vorgegebenen Messstrecke aus technischen Gründen (z. B. wegen Unerreichbarkeit infolge technischer Absperrungen, Mauern oder Spundwänden an Ufern) nicht möglich, so ist dafür keine andere Messstrecke ersatzweise zu beproben, sondern die Beprobung der Messstrecke entfällt dann im jeweiligen Untersuchungsjahr. Solche Ausnahmefälle sind im Datenformular zu vermerken und es sind zwei Belegfotos der Habitatstruktur bzw. lokalen Absperrung als Nachweis des Beprobungsversuchs anzufertigen. | 2 Jahre | – |
| 2 | Los Nord Die Leistung umfasst die Untersuchung der in der Anlage 1 verzeichneten Messstellen in verschiedenen Fließgewässern und ist in Lose aufgeteilt. An je einem Frühjahrstermin, der möglichst in einer Niedrigwasserphase liegen sollte, sollen in den Messstrecken Beprobungen des MZB durchgeführt werden. Beifänge von Fischen sind im Feldprotokoll und Datenformular nach Art und Anzahl zu erfassen. Wenn die Fließgewässer > 10 m Breite im April noch Wasserstände > MW aufweisen sollten, so ist deren Beprobung zeitlich bis zur Unterschreitung der Mittelwasserstände zu verschieben. Es wird vorausgesetzt, dass sich die Probenehmenden vor den geplanten Beprobungen im Internet und bei den lokal zuständigen hydrologischen Messdiensten (bei Bundeswasserstraßen örtliches WSA, übrige Gewässer LfU) über die aktuelle Wasserstandssituation der großen Fließgewässer informieren. Ein dennoch an großen Fließgewässern mit bekanntermaßen starker Hochwasserdynamik eventuell auftretender Mehraufwand durch doppelte Anfahrten wird nicht gesondert vergütet, sondern ist im Angebot in der Teilsumme der Fahrtkosten bereits als Risikofaktor mit einzukalkulieren. Ist an einzelnen Messstellen aufgrund langanhaltender Hochwasser die Beprobung einer zu untersuchenden Messstelle bis spätestens 15.06. des jeweiligen Untersuchungsjahres nicht möglich, so sind diese Messstellen in Absprache mit dem AG ausnahmsweise nach dem 15.06. desselben Jahres zu beproben. Eine Verschiebung einzelner Probenahmen auf das Folgejahr ist ausgeschlossen. Der zu beprobende Gewässerabschnitt ist die Messstrecke. Sie beginnt am durch Hoch- und Rechtswerte (ETRS 89) eindeutig vorgegebenen Messpunkt (Startpunkt) und reicht im Gewässerlauf ca. 50 - 100 m stromaufwärts. Die Startpunkte sind verbindlich, jedoch in mehreren Fällen selbst mit Geländewagen nicht unter allen Witterungsbedingungen erreichbar. Bis zu 200 m lange Fußmärsche durch unwegsames Gelände sind in einigen Fällen erforderlich. Von den Probenehmern wird deshalb ein Maximum an physischer Leistungsfähigkeit, Umsichtigkeit, Berufserfahrung und Einsatzbereitschaft gefordert. Das MZB der gesammelten Proben ist den Inhalten der nachfolgenden Kapitel entsprechend zu bestimmen. Die Daten zum MZB und zu Beifängen von Fischen, die im Gelände zu erhebenden Angaben zu den Gewässermerkmalen und Belastungen, die Habitatfotos und die verbalen Kurzbeschreibungen sind dem Auftraggeber (AG) digital über die Austauschplattform "DialogBB" zum Download bereit zu stellen. Den vorübergehenden Zugang zu "DialogBB" erhält der Auftragnehmer (AN) nach vorheriger Absprache mit dem AG. Die ausgefüllten Feldprotokolle sind einzuscannen. Die entstehenden PDF-Dateien sind nach der jeweiligen Messstelle zu benennen und in einer ZIP-Datei (Feldprotokolldatei) zu bündeln. Die ZIP-Datei ist im Rahmen der ersten Teilleistung an den AG zu übergeben. Für die Dauer des vierten Bewirtschaftungszeitraums (bis 31.12.2033) sind die Originalprotokolle durch den Auftragnehmer zur Beweissicherung aufzubewahren. Die Standortbedingungen und Substratverteilung sind vor Ort durch die Probenehmenden aufzunehmen und - entweder direkt im Gelände oder im Nachgang im Büro - in das vom AG vorgegebene "Datenformular" (xlsx-Format) zu übertragen. Die beschriebene Leistung stellt an mehreren Oberflächenwasserkörpern im Rahmen des Monitorings eine Wiederholungsuntersuchung dar, mit der möglicherweise eingetretene Veränderungen gegenüber den vorangegangenen Beprobungen dokumentiert werden sollen. Auf die Genauigkeit der Ergebnisse wird deshalb in jedem Fall größter Wert gelegt. Ist wider Erwarten eine Beprobung der vorgegebenen Messstrecke aus technischen Gründen (z. B. wegen Unerreichbarkeit infolge technischer Absperrungen, Mauern oder Spundwänden an Ufern) nicht möglich, so ist dafür keine andere Messstrecke ersatzweise zu beproben, sondern die Beprobung der Messstrecke entfällt dann im jeweiligen Untersuchungsjahr. Solche Ausnahmefälle sind im Datenformular zu vermerken und es sind zwei Belegfotos der Habitatstruktur bzw. lokalen Absperrung als Nachweis des Beprobungsversuchs anzufertigen. | 2 Jahre | – |
| 3 | Los Ost Die Leistung umfasst die Untersuchung der in der Anlage 1 verzeichneten Messstellen in verschiedenen Fließgewässern und ist in Lose aufgeteilt. An je einem Frühjahrstermin, der möglichst in einer Niedrigwasserphase liegen sollte, sollen in den Messstrecken Beprobungen des MZB durchgeführt werden. Beifänge von Fischen sind im Feldprotokoll und Datenformular nach Art und Anzahl zu erfassen. Wenn die Fließgewässer > 10 m Breite im April noch Wasserstände > MW aufweisen sollten, so ist deren Beprobung zeitlich bis zur Unterschreitung der Mittelwasserstände zu verschieben. Es wird vorausgesetzt, dass sich die Probenehmenden vor den geplanten Beprobungen im Internet und bei den lokal zuständigen hydrologischen Messdiensten (bei Bundeswasserstraßen örtliches WSA, übrige Gewässer LfU) über die aktuelle Wasserstandssituation der großen Fließgewässer informieren. Ein dennoch an großen Fließgewässern mit bekanntermaßen starker Hochwasserdynamik eventuell auftretender Mehraufwand durch doppelte Anfahrten wird nicht gesondert vergütet, sondern ist im Angebot in der Teilsumme der Fahrtkosten bereits als Risikofaktor mit einzukalkulieren. Ist an einzelnen Messstellen aufgrund langanhaltender Hochwasser die Beprobung einer zu untersuchenden Messstelle bis spätestens 15.06. des jeweiligen Untersuchungsjahres nicht möglich, so sind diese Messstellen in Absprache mit dem AG ausnahmsweise nach dem 15.06. desselben Jahres zu beproben. Eine Verschiebung einzelner Probenahmen auf das Folgejahr ist ausgeschlossen. Der zu beprobende Gewässerabschnitt ist die Messstrecke. Sie beginnt am durch Hoch- und Rechtswerte (ETRS 89) eindeutig vorgegebenen Messpunkt (Startpunkt) und reicht im Gewässerlauf ca. 50 - 100 m stromaufwärts. Die Startpunkte sind verbindlich, jedoch in mehreren Fällen selbst mit Geländewagen nicht unter allen Witterungsbedingungen erreichbar. Bis zu 200 m lange Fußmärsche durch unwegsames Gelände sind in einigen Fällen erforderlich. Von den Probenehmern wird deshalb ein Maximum an physischer Leistungsfähigkeit, Umsichtigkeit, Berufserfahrung und Einsatzbereitschaft gefordert. Das MZB der gesammelten Proben ist den Inhalten der nachfolgenden Kapitel entsprechend zu bestimmen. Die Daten zum MZB und zu Beifängen von Fischen, die im Gelände zu erhebenden Angaben zu den Gewässermerkmalen und Belastungen, die Habitatfotos und die verbalen Kurzbeschreibungen sind dem Auftraggeber (AG) digital über die Austauschplattform "DialogBB" zum Download bereit zu stellen. Den vorübergehenden Zugang zu "DialogBB" erhält der Auftragnehmer (AN) nach vorheriger Absprache mit dem AG. Die ausgefüllten Feldprotokolle sind einzuscannen. Die entstehenden PDF-Dateien sind nach der jeweiligen Messstelle zu benennen und in einer ZIP-Datei (Feldprotokolldatei) zu bündeln. Die ZIP-Datei ist im Rahmen der ersten Teilleistung an den AG zu übergeben. Für die Dauer des vierten Bewirtschaftungszeitraums (bis 31.12.2033) sind die Originalprotokolle durch den Auftragnehmer zur Beweissicherung aufzubewahren. Die Standortbedingungen und Substratverteilung sind vor Ort durch die Probenehmenden aufzunehmen und - entweder direkt im Gelände oder im Nachgang im Büro - in das vom AG vorgegebene "Datenformular" (xlsx-Format) zu übertragen. Die beschriebene Leistung stellt an mehreren Oberflächenwasserkörpern im Rahmen des Monitorings eine Wiederholungsuntersuchung dar, mit der möglicherweise eingetretene Veränderungen gegenüber den vorangegangenen Beprobungen dokumentiert werden sollen. Auf die Genauigkeit der Ergebnisse wird deshalb in jedem Fall größter Wert gelegt. Ist wider Erwarten eine Beprobung der vorgegebenen Messstrecke aus technischen Gründen (z. B. wegen Unerreichbarkeit infolge technischer Absperrungen, Mauern oder Spundwänden an Ufern) nicht möglich, so ist dafür keine andere Messstrecke ersatzweise zu beproben, sondern die Beprobung der Messstrecke entfällt dann im jeweiligen Untersuchungsjahr. Solche Ausnahmefälle sind im Datenformular zu vermerken und es sind zwei Belegfotos der Habitatstruktur bzw. lokalen Absperrung als Nachweis des Beprobungsversuchs anzufertigen. | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- AngebotspreisDer Zuschlag erfolgt losweise auf das Angebot mit der geringsten Angebotssumme Netto zuzügl. Nebenkosten und der vom Auftraggeber zu tragenden Umsatzsteuer.
Eignung5 von 5 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
1. Mindestanforderung an Berufshaftpflicht (Personen- und Sachschaden) entsprechend § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung zu erbringen. Die Deckungssumme muss hierbei je Schadensfalls mindestens 1,5 Mio. EUR für Per … ganz lesenkürzer
1. Mindestanforderung an Berufshaftpflicht (Personen- und Sachschaden) entsprechend § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung zu erbringen. Die Deckungssumme muss hierbei je Schadensfalls mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen und mindestens 500.000,00 EUR für Sachschäden betragen. Der Nachweis kann erbracht werden durch eine aktuelle und gültige Versicherungsbescheinigung.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
2. Es sind Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, en … ganz lesenkürzer
2. Es sind Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, entsprechend § 46 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 VgV mit dem Angebot einzureichen. Mindestanforderungen: - ein/e regionalfaunistisch im aquatischen Bereich tätige/r Entomolog*in, Malakolog*in oder Crustaceenkundler*in mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung als Teamleiter*in, - regionalfaunistisch im aquatischen Bereich tätigen Entomolog*innen, Malakolog*innen oder Crustaceenkundler*innen mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung und vertieften taxonomischen Kenntnissen auf Artniveau als Erstbestimmer*innen - ein erfahrener Hydrobiologe (Entomologe, Malakologe, Crustaceenkundler) mit mindestens fünfjähriger Erfahrungen in der artgenauen Bestimmung des Makrozoobenthos im norddeutschen Tiefland und in der Bewertung von Fließgewässern nach PERLODES im Rahmen der Gewässerüberwachung der Länder gemäß WRRL in den zurückliegenden fünf Jahren. Der Nachweis kann erbracht werden durch: - einen Referenznachweis, dieser ist mittels Eigenerklärung in Form einer Liste (unter Benennung der Auftragsbezeichnung, Angabe des Erbringungsjahres, Angabe Tätigkeitsschwerpunkt) zu erbringen. Es sind mindestens drei Referenzleistungen (entgeltliche und nicht-entgeltliche Aufträge wie z. B. auch Gutachten, Veröffentlichungen in Fachzeitschriften), die in dem laufenden Kalenderjahr [2025] und in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren [2024,2023, 2022, 2021,2020] fertiggestellt wurden (Abnahme der Daten und Berichtlegung ist erfolgt). Noch laufende Aufträge werden nicht berücksichtigt.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
3. Es ist eine Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens, entsprechend § 46 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 VgV mit dem Angebot einzureichen. Mindestanforderung: Taxonomisches Fachpersonal, das zur Bearbeitun … ganz lesenkürzer
3. Es ist eine Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens, entsprechend § 46 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 VgV mit dem Angebot einzureichen. Mindestanforderung: Taxonomisches Fachpersonal, das zur Bearbeitung des Auftrags obligatorisch und aktiv als Erstbestimmer*in einbezogen wird, mit überregionaler zoologisch-systematischer und faunistischer Expertise, insbesondere als Entomolog*in, Malakolog*in, Crustaceenkundler*in, Oligochaetenkundler*in u.s.w. mit Spezialisierung auf eine oder wenige systematische Gruppen des Makrozoobenthos und langjähriger Arbeitserfahrung auf seinem Spezialgebiet. Der Nachweis kann erbracht werden durch: Auflistung des/der Taxonom*innen und Benennung von jeweils mindestens zwei (2) Veröffentlichungen aus den letzten zehn Kalenderjahren (2025,2024,2023,2022,2021,2020,2019,2018,2017,2016) in zoologisch-systematischen und faunistischen Zeitschriften.- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
4. Es ist eine Erklärung entsprechend § 46 Abs. 3 S. 2 Nr. 9 VgV, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, mit dem Angebot einzureichen. Mindestanforderung: Probefahrzeug, Spezialkescher … ganz lesenkürzer
4. Es ist eine Erklärung entsprechend § 46 Abs. 3 S. 2 Nr. 9 VgV, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, mit dem Angebot einzureichen. Mindestanforderung: Probefahrzeug, Spezialkescher und Siebsätze gemäß PERLODES-Handbuch, hochauflösendes Stereomikroskop. Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung mit Auflistung der technischen Ausrüstung erbracht werden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Zulässig
- Bindefrist
- 23 Tage
- Angebotsöffnung
- 27.01.2026, 09:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Darüber hinaus sind mit dem Angebot die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU), - bei Bietergemeinschaften die unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU), - bei Unteraufträgen/Eignungsleihe d … ganz lesenkürzer
Leistung: Darüber hinaus sind mit dem Angebot die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU), - bei Bietergemeinschaften die unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU), - bei Unteraufträgen/Eignungsleihe die Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 4.3 EU) sowie die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU), - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU), - Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU) - CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docx - Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-11- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich - Mann - Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, sowe … ganz lesenkürzer
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4H9V9# Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4H9V9# Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten. IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
- Website
- lfu.brandenburg.de
- Kontakt
- vergabestelles6@
lfu.brandenburg.de
Bei uns erfasst
- RV für Unterhaltungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Anlagensicherheit der Talsperre Spremberg10.09.2024
- Sonderprogramm Oderbruch: Verbesserung Abflussvermöge Friedländer Strom, 3. BA - Kampfmittelerkundung10.07.2024
- Wehranlage Gnevsdorf - Rahmenvereinbarung über jährliche Instandhaltung der Stahl-Wasserbau und Maschinentechnik01.03.2024
- Beschaffung Eddy-Kovarianz-System03.11.2023
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2022): Monitoring Fließgewässer Makrozoobenthos 2023
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 23.11.2022. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- CDM Smith SE3 Zuschläge
- Institut für angewandte Gewässerökologie GmbH2 Zuschläge
- Labor für Wasser und Umwelt GmbH2 Zuschläge
- SGL Spezial- und Bergbau-Servicegesellschaft Lauchhammer mbH2 Zuschläge
- WildVet2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.01.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Rahmenvertrag zur Ölspurbeseitigung im MK-KreisLandesbetrieb Straßenbau NRW - RNL Südwestfalen - Außenstelle HagenFrist 19.11.2026
- Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt, LRT Wald (2 Lose)Landesamt für UmweltschutzFrist 16.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d5611e46-2797-4150-b477-146470c40a1e.