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vergebenEU-weitDienstleistungen

Monitoring Fließgewässer Makrozoobenthos 2026 bis 2028

Landesamt für Umwelt (LfU) · Potsdam, OT Groß Glienicke, Brandenburg

Aktenzeichen VB-25-856veröffentlicht 11.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 284 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Potsdam.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landesamt für Umwelt (LfU)
    vor 10 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 9 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 9 Monaten
  5. Bindefrist endet
    23 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 9 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Zur Erfüllung von Anforderungen der EG-Richtlinie 2000/60/EG sind in ausgewählten brandenburgischen Fließgewässern neben standortkundlichen Parametern die Arten und Abundanzen des Makrozoobenthos (MZB) zu erfassen und zu dokumentieren. Die Auswahl der in den Untersuchungsjahren 2026-2027 zu untersuchenden Oberflächenwasserkörper (OWK) betrifft Gewässerabschnitte des Landes Brandenburg, auf die wenigstens eins der folgenden Kriterien zutrifft: - ökologische Vorrangfunktion im Fließgewässerverbundsystem, - es lagen oder liegen Belastungen des ökohydrologischen oder hydromorphologischen Zustands vor; es sind gegen diese Belastungen gerichtete Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes erforderlich, geplant oder bereits durchgeführt worden - vorliegende Befunde chemisch-physikalischer oder chemischer Parameter weisen klare Überschreitungen von Orientierungswerten oder Grenzwerten der Oberflächengewässerverordnung (OGewV 2020) auf - die Gewässer unterliegen bergbaulichen Einflüssen oder stehen in Verbindung mit bergbaubeeinflussten Fließgewässern - es liegen bislang keine biologischen Daten vor - die Messstelle ist Teil des nationalen Bezugsnetzes der Referenz- oder Interkalibrationsgewässer und ihre Untersuchung dient der Überprüfung von Ankerpunkten und Klassengrenzen des nationalen Bewertungsverfahrens PERLODES, auch im Hinblick auf das mögliche Erfordernis von Anpassungen des Verfahrens an neue Bedingungen infolge des Klimawandels.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los West

Die Leistung umfasst die Untersuchung der in der Anlage 1 verzeichneten Messstellen in verschiedenen Fließgewässern und ist in Lose aufgeteilt. An je einem Frühjahrstermin, der möglichst in einer Niedrigwasserphase liegen sollte, sollen in den Messstrecken Beprobungen des MZB durchgeführt werden. Beifänge von Fischen sind im Feldprotokoll und Datenformular nach Art und Anzahl zu erfassen. Wenn die Fließgewässer > 10 m Breite im April noch Wasserstände > MW aufweisen sollten, so ist deren Beprobung zeitlich bis zur Unterschreitung der Mittelwasserstände zu verschieben. Es wird vorausgesetzt, dass sich die Probenehmenden vor den geplanten Beprobungen im Internet und bei den lokal zuständigen hydrologischen Messdiensten (bei Bundeswasserstraßen örtliches WSA, übrige Gewässer LfU) über die aktuelle Wasserstandssituation der großen Fließgewässer informieren. Ein dennoch an großen Fließgewässern mit bekanntermaßen starker Hochwasserdynamik eventuell auftretender Mehraufwand durch doppelte Anfahrten wird nicht gesondert vergütet, sondern ist im Angebot in der Teilsumme der Fahrtkosten bereits als Risikofaktor mit einzukalkulieren. Ist an einzelnen Messstellen aufgrund langanhaltender Hochwasser die Beprobung einer zu untersuchenden Messstelle bis spätestens 15.06. des jeweiligen Untersuchungsjahres nicht möglich, so sind diese Messstellen in Absprache mit dem AG ausnahmsweise nach dem 15.06. desselben Jahres zu beproben. Eine Verschiebung einzelner Probenahmen auf das Folgejahr ist ausgeschlossen. Der zu beprobende Gewässerabschnitt ist die Messstrecke. Sie beginnt am durch Hoch- und Rechtswerte (ETRS 89) eindeutig vorgegebenen Messpunkt (Startpunkt) und reicht im Gewässerlauf ca. 50 - 100 m stromaufwärts. Die Startpunkte sind verbindlich, jedoch in mehreren Fällen selbst mit Geländewagen nicht unter allen Witterungsbedingungen erreichbar. Bis zu 200 m lange Fußmärsche durch unwegsames Gelände sind in einigen Fällen erforderlich. Von den Probenehmern wird deshalb ein Maximum an physischer Leistungsfähigkeit, Umsichtigkeit, Berufserfahrung und Einsatzbereitschaft gefordert. Das MZB der gesammelten Proben ist den Inhalten der nachfolgenden Kapitel entsprechend zu bestimmen. Die Daten zum MZB und zu Beifängen von Fischen, die im Gelände zu erhebenden Angaben zu den Gewässermerkmalen und Belastungen, die Habitatfotos und die verbalen Kurzbeschreibungen sind dem Auftraggeber (AG) digital über die Austauschplattform "DialogBB" zum Download bereit zu stellen. Den vorübergehenden Zugang zu "DialogBB" erhält der Auftragnehmer (AN) nach vorheriger Absprache mit dem AG. Die ausgefüllten Feldprotokolle sind einzuscannen. Die entstehenden PDF-Dateien sind nach der jeweiligen Messstelle zu benennen und in einer ZIP-Datei (Feldprotokolldatei) zu bündeln. Die ZIP-Datei ist im Rahmen der ersten Teilleistung an den AG zu übergeben. Für die Dauer des vierten Bewirtschaftungszeitraums (bis 31.12.2033) sind die Originalprotokolle durch den Auftragnehmer zur Beweissicherung aufzubewahren. Die Standortbedingungen und Substratverteilung sind vor Ort durch die Probenehmenden aufzunehmen und - entweder direkt im Gelände oder im Nachgang im Büro - in das vom AG vorgegebene "Datenformular" (xlsx-Format) zu übertragen. Die beschriebene Leistung stellt an mehreren Oberflächenwasserkörpern im Rahmen des Monitorings eine Wiederholungsuntersuchung dar, mit der möglicherweise eingetretene Veränderungen gegenüber den vorangegangenen Beprobungen dokumentiert werden sollen. Auf die Genauigkeit der Ergebnisse wird deshalb in jedem Fall größter Wert gelegt. Ist wider Erwarten eine Beprobung der vorgegebenen Messstrecke aus technischen Gründen (z. B. wegen Unerreichbarkeit infolge technischer Absperrungen, Mauern oder Spundwänden an Ufern) nicht möglich, so ist dafür keine andere Messstrecke ersatzweise zu beproben, sondern die Beprobung der Messstrecke entfällt dann im jeweiligen Untersuchungsjahr. Solche Ausnahmefälle sind im Datenformular zu vermerken und es sind zwei Belegfotos der Habitatstruktur bzw. lokalen Absperrung als Nachweis des Beprobungsversuchs anzufertigen.

2 Jahre–
2
Los Nord

Die Leistung umfasst die Untersuchung der in der Anlage 1 verzeichneten Messstellen in verschiedenen Fließgewässern und ist in Lose aufgeteilt. An je einem Frühjahrstermin, der möglichst in einer Niedrigwasserphase liegen sollte, sollen in den Messstrecken Beprobungen des MZB durchgeführt werden. Beifänge von Fischen sind im Feldprotokoll und Datenformular nach Art und Anzahl zu erfassen. Wenn die Fließgewässer > 10 m Breite im April noch Wasserstände > MW aufweisen sollten, so ist deren Beprobung zeitlich bis zur Unterschreitung der Mittelwasserstände zu verschieben. Es wird vorausgesetzt, dass sich die Probenehmenden vor den geplanten Beprobungen im Internet und bei den lokal zuständigen hydrologischen Messdiensten (bei Bundeswasserstraßen örtliches WSA, übrige Gewässer LfU) über die aktuelle Wasserstandssituation der großen Fließgewässer informieren. Ein dennoch an großen Fließgewässern mit bekanntermaßen starker Hochwasserdynamik eventuell auftretender Mehraufwand durch doppelte Anfahrten wird nicht gesondert vergütet, sondern ist im Angebot in der Teilsumme der Fahrtkosten bereits als Risikofaktor mit einzukalkulieren. Ist an einzelnen Messstellen aufgrund langanhaltender Hochwasser die Beprobung einer zu untersuchenden Messstelle bis spätestens 15.06. des jeweiligen Untersuchungsjahres nicht möglich, so sind diese Messstellen in Absprache mit dem AG ausnahmsweise nach dem 15.06. desselben Jahres zu beproben. Eine Verschiebung einzelner Probenahmen auf das Folgejahr ist ausgeschlossen. Der zu beprobende Gewässerabschnitt ist die Messstrecke. Sie beginnt am durch Hoch- und Rechtswerte (ETRS 89) eindeutig vorgegebenen Messpunkt (Startpunkt) und reicht im Gewässerlauf ca. 50 - 100 m stromaufwärts. Die Startpunkte sind verbindlich, jedoch in mehreren Fällen selbst mit Geländewagen nicht unter allen Witterungsbedingungen erreichbar. Bis zu 200 m lange Fußmärsche durch unwegsames Gelände sind in einigen Fällen erforderlich. Von den Probenehmern wird deshalb ein Maximum an physischer Leistungsfähigkeit, Umsichtigkeit, Berufserfahrung und Einsatzbereitschaft gefordert. Das MZB der gesammelten Proben ist den Inhalten der nachfolgenden Kapitel entsprechend zu bestimmen. Die Daten zum MZB und zu Beifängen von Fischen, die im Gelände zu erhebenden Angaben zu den Gewässermerkmalen und Belastungen, die Habitatfotos und die verbalen Kurzbeschreibungen sind dem Auftraggeber (AG) digital über die Austauschplattform "DialogBB" zum Download bereit zu stellen. Den vorübergehenden Zugang zu "DialogBB" erhält der Auftragnehmer (AN) nach vorheriger Absprache mit dem AG. Die ausgefüllten Feldprotokolle sind einzuscannen. Die entstehenden PDF-Dateien sind nach der jeweiligen Messstelle zu benennen und in einer ZIP-Datei (Feldprotokolldatei) zu bündeln. Die ZIP-Datei ist im Rahmen der ersten Teilleistung an den AG zu übergeben. Für die Dauer des vierten Bewirtschaftungszeitraums (bis 31.12.2033) sind die Originalprotokolle durch den Auftragnehmer zur Beweissicherung aufzubewahren. Die Standortbedingungen und Substratverteilung sind vor Ort durch die Probenehmenden aufzunehmen und - entweder direkt im Gelände oder im Nachgang im Büro - in das vom AG vorgegebene "Datenformular" (xlsx-Format) zu übertragen. Die beschriebene Leistung stellt an mehreren Oberflächenwasserkörpern im Rahmen des Monitorings eine Wiederholungsuntersuchung dar, mit der möglicherweise eingetretene Veränderungen gegenüber den vorangegangenen Beprobungen dokumentiert werden sollen. Auf die Genauigkeit der Ergebnisse wird deshalb in jedem Fall größter Wert gelegt. Ist wider Erwarten eine Beprobung der vorgegebenen Messstrecke aus technischen Gründen (z. B. wegen Unerreichbarkeit infolge technischer Absperrungen, Mauern oder Spundwänden an Ufern) nicht möglich, so ist dafür keine andere Messstrecke ersatzweise zu beproben, sondern die Beprobung der Messstrecke entfällt dann im jeweiligen Untersuchungsjahr. Solche Ausnahmefälle sind im Datenformular zu vermerken und es sind zwei Belegfotos der Habitatstruktur bzw. lokalen Absperrung als Nachweis des Beprobungsversuchs anzufertigen.

2 Jahre–
3
Los Ost

Die Leistung umfasst die Untersuchung der in der Anlage 1 verzeichneten Messstellen in verschiedenen Fließgewässern und ist in Lose aufgeteilt. An je einem Frühjahrstermin, der möglichst in einer Niedrigwasserphase liegen sollte, sollen in den Messstrecken Beprobungen des MZB durchgeführt werden. Beifänge von Fischen sind im Feldprotokoll und Datenformular nach Art und Anzahl zu erfassen. Wenn die Fließgewässer > 10 m Breite im April noch Wasserstände > MW aufweisen sollten, so ist deren Beprobung zeitlich bis zur Unterschreitung der Mittelwasserstände zu verschieben. Es wird vorausgesetzt, dass sich die Probenehmenden vor den geplanten Beprobungen im Internet und bei den lokal zuständigen hydrologischen Messdiensten (bei Bundeswasserstraßen örtliches WSA, übrige Gewässer LfU) über die aktuelle Wasserstandssituation der großen Fließgewässer informieren. Ein dennoch an großen Fließgewässern mit bekanntermaßen starker Hochwasserdynamik eventuell auftretender Mehraufwand durch doppelte Anfahrten wird nicht gesondert vergütet, sondern ist im Angebot in der Teilsumme der Fahrtkosten bereits als Risikofaktor mit einzukalkulieren. Ist an einzelnen Messstellen aufgrund langanhaltender Hochwasser die Beprobung einer zu untersuchenden Messstelle bis spätestens 15.06. des jeweiligen Untersuchungsjahres nicht möglich, so sind diese Messstellen in Absprache mit dem AG ausnahmsweise nach dem 15.06. desselben Jahres zu beproben. Eine Verschiebung einzelner Probenahmen auf das Folgejahr ist ausgeschlossen. Der zu beprobende Gewässerabschnitt ist die Messstrecke. Sie beginnt am durch Hoch- und Rechtswerte (ETRS 89) eindeutig vorgegebenen Messpunkt (Startpunkt) und reicht im Gewässerlauf ca. 50 - 100 m stromaufwärts. Die Startpunkte sind verbindlich, jedoch in mehreren Fällen selbst mit Geländewagen nicht unter allen Witterungsbedingungen erreichbar. Bis zu 200 m lange Fußmärsche durch unwegsames Gelände sind in einigen Fällen erforderlich. Von den Probenehmern wird deshalb ein Maximum an physischer Leistungsfähigkeit, Umsichtigkeit, Berufserfahrung und Einsatzbereitschaft gefordert. Das MZB der gesammelten Proben ist den Inhalten der nachfolgenden Kapitel entsprechend zu bestimmen. Die Daten zum MZB und zu Beifängen von Fischen, die im Gelände zu erhebenden Angaben zu den Gewässermerkmalen und Belastungen, die Habitatfotos und die verbalen Kurzbeschreibungen sind dem Auftraggeber (AG) digital über die Austauschplattform "DialogBB" zum Download bereit zu stellen. Den vorübergehenden Zugang zu "DialogBB" erhält der Auftragnehmer (AN) nach vorheriger Absprache mit dem AG. Die ausgefüllten Feldprotokolle sind einzuscannen. Die entstehenden PDF-Dateien sind nach der jeweiligen Messstelle zu benennen und in einer ZIP-Datei (Feldprotokolldatei) zu bündeln. Die ZIP-Datei ist im Rahmen der ersten Teilleistung an den AG zu übergeben. Für die Dauer des vierten Bewirtschaftungszeitraums (bis 31.12.2033) sind die Originalprotokolle durch den Auftragnehmer zur Beweissicherung aufzubewahren. Die Standortbedingungen und Substratverteilung sind vor Ort durch die Probenehmenden aufzunehmen und - entweder direkt im Gelände oder im Nachgang im Büro - in das vom AG vorgegebene "Datenformular" (xlsx-Format) zu übertragen. Die beschriebene Leistung stellt an mehreren Oberflächenwasserkörpern im Rahmen des Monitorings eine Wiederholungsuntersuchung dar, mit der möglicherweise eingetretene Veränderungen gegenüber den vorangegangenen Beprobungen dokumentiert werden sollen. Auf die Genauigkeit der Ergebnisse wird deshalb in jedem Fall größter Wert gelegt. Ist wider Erwarten eine Beprobung der vorgegebenen Messstrecke aus technischen Gründen (z. B. wegen Unerreichbarkeit infolge technischer Absperrungen, Mauern oder Spundwänden an Ufern) nicht möglich, so ist dafür keine andere Messstrecke ersatzweise zu beproben, sondern die Beprobung der Messstrecke entfällt dann im jeweiligen Untersuchungsjahr. Solche Ausnahmefälle sind im Datenformular zu vermerken und es sind zwei Belegfotos der Habitatstruktur bzw. lokalen Absperrung als Nachweis des Beprobungsversuchs anzufertigen.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
AngebotspreisDer Zuschlag erfolgt losweise auf das Angebot mit der geringsten Angebotssumme Netto zuzügl. Nebenkosten und der vom Auftraggeber zu tragenden Umsatzsteuer.

Eignung5 von 5 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
1. Mindestanforderung an Berufshaftpflicht (Personen- und Sachschaden) entsprechend § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung zu erbringen. Die Deckungssumme muss hierbei je Schadensfalls mindestens 1,5 Mio. EUR für Per … ganz lesen1. Mindestanforderung an Berufshaftpflicht (Personen- und Sachschaden) entsprechend § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung zu erbringen. Die Deckungssumme muss hierbei je Schadensfalls mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen und mindestens 500.000,00 EUR für Sachschäden betragen. Der Nachweis kann erbracht werden durch eine aktuelle und gültige Versicherungsbescheinigung.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
2. Es sind Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, en … ganz lesen2. Es sind Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, entsprechend § 46 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 VgV mit dem Angebot einzureichen. Mindestanforderungen: - ein/e regionalfaunistisch im aquatischen Bereich tätige/r Entomolog*in, Malakolog*in oder Crustaceenkundler*in mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung als Teamleiter*in, - regionalfaunistisch im aquatischen Bereich tätigen Entomolog*innen, Malakolog*innen oder Crustaceenkundler*innen mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung und vertieften taxonomischen Kenntnissen auf Artniveau als Erstbestimmer*innen - ein erfahrener Hydrobiologe (Entomologe, Malakologe, Crustaceenkundler) mit mindestens fünfjähriger Erfahrungen in der artgenauen Bestimmung des Makrozoobenthos im norddeutschen Tiefland und in der Bewertung von Fließgewässern nach PERLODES im Rahmen der Gewässerüberwachung der Länder gemäß WRRL in den zurückliegenden fünf Jahren. Der Nachweis kann erbracht werden durch: - einen Referenznachweis, dieser ist mittels Eigenerklärung in Form einer Liste (unter Benennung der Auftragsbezeichnung, Angabe des Erbringungsjahres, Angabe Tätigkeitsschwerpunkt) zu erbringen. Es sind mindestens drei Referenzleistungen (entgeltliche und nicht-entgeltliche Aufträge wie z. B. auch Gutachten, Veröffentlichungen in Fachzeitschriften), die in dem laufenden Kalenderjahr [2025] und in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren [2024,2023, 2022, 2021,2020] fertiggestellt wurden (Abnahme der Daten und Berichtlegung ist erfolgt). Noch laufende Aufträge werden nicht berücksichtigt.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
3. Es ist eine Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens, entsprechend § 46 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 VgV mit dem Angebot einzureichen. Mindestanforderung: Taxonomisches Fachpersonal, das zur Bearbeitun … ganz lesen3. Es ist eine Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens, entsprechend § 46 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 VgV mit dem Angebot einzureichen. Mindestanforderung: Taxonomisches Fachpersonal, das zur Bearbeitung des Auftrags obligatorisch und aktiv als Erstbestimmer*in einbezogen wird, mit überregionaler zoologisch-systematischer und faunistischer Expertise, insbesondere als Entomolog*in, Malakolog*in, Crustaceenkundler*in, Oligochaetenkundler*in u.s.w. mit Spezialisierung auf eine oder wenige systematische Gruppen des Makrozoobenthos und langjähriger Arbeitserfahrung auf seinem Spezialgebiet. Der Nachweis kann erbracht werden durch: Auflistung des/der Taxonom*innen und Benennung von jeweils mindestens zwei (2) Veröffentlichungen aus den letzten zehn Kalenderjahren (2025,2024,2023,2022,2021,2020,2019,2018,2017,2016) in zoologisch-systematischen und faunistischen Zeitschriften.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
4. Es ist eine Erklärung entsprechend § 46 Abs. 3 S. 2 Nr. 9 VgV, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, mit dem Angebot einzureichen. Mindestanforderung: Probefahrzeug, Spezialkescher … ganz lesen4. Es ist eine Erklärung entsprechend § 46 Abs. 3 S. 2 Nr. 9 VgV, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, mit dem Angebot einzureichen. Mindestanforderung: Probefahrzeug, Spezialkescher und Siebsätze gemäß PERLODES-Handbuch, hochauflösendes Stereomikroskop. Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung mit Auflistung der technischen Ausrüstung erbracht werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Zulässig
Bindefrist
23 Tage
Angebotsöffnung
27.01.2026, 09:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Darüber hinaus sind mit dem Angebot die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU), - bei Bietergemeinschaften die unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU), - bei Unteraufträgen/Eignungsleihe d … ganz lesenLeistung: Darüber hinaus sind mit dem Angebot die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU), - bei Bietergemeinschaften die unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU), - bei Unteraufträgen/Eignungsleihe die Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 4.3 EU) sowie die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU), - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU), - Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU) - CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docx - Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-11
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich - Mann - Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, sowe … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4H9V9# Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4H9V9# Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten. IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2022): Monitoring Fließgewässer Makrozoobenthos 2023

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 23.11.2022. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

40vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (73 Lose mit Angabe)
409.624 €Zuschlagswert im Median
319.002 € – 869.962 €mittlere Hälfte, 24 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d5611e46-2797-4150-b477-146470c40a1e.