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Monitoring Fließgewässer Makrozoobenthos 2026 bis 2028

Landesamt für Umwelt (LfU) · Potsdam, OT Groß Glienicke, Brandenburg

Aktenzeichen VB-25-856veröffentlicht 03.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 284 Tagen abgelaufen

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gilt für alle 3 Lose · in 15 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Angebotspreis60 %
  • Gesamteindruck Angebot40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Zur Erfüllung von Anforderungen der EG-Richtlinie 2000/60/EG sind in ausgewählten brandenburgischen Fließgewässern neben standortkundlichen Parametern die Arten und Abundanzen des Makrozoobenthos (MZB) zu erfassen und zu dokumentieren. Die Auswahl der in den Untersuchungsjahren 2026-2027 zu untersuchenden Oberflächenwasserkörper (OWK) betrifft Gewässerabschnitte des Landes Brandenburg, auf die wenigstens eins der folgenden Kriterien zutrifft: - ökologische Vorrangfunktion im Fließgewässerverbundsystem, - es lagen oder liegen Belastungen des ökohydrologischen oder hydromorphologischen Zustands vor; es sind gegen diese Belastungen gerichtete Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes erforderlich, geplant oder bereits durchgeführt worden - vorliegende Befunde chemisch-physikalischer oder chemischer Parameter weisen klare Überschreitungen von Orientierungswerten oder Grenzwerten der Oberflächengewässerverordnung (OGewV 2020) auf - die Gewässer unterliegen bergbaulichen Einflüssen oder stehen in Verbindung mit bergbaubeeinflussten Fließgewässern - es liegen bislang keine biologischen Daten vor - die Messstelle ist Teil des nationalen Bezugsnetzes der Referenz- oder Interkalibrationsgewässer und ihre Untersuchung dient der Überprüfung von Ankerpunkten und Klassengrenzen des nationalen Bewertungsverfahrens PERLODES, auch im Hinblick auf das mögliche Erfordernis von Anpassungen des Verfahrens an neue Bedingungen infolge des Klimawandels.

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los West

Die Leistung umfasst die Untersuchung der in der Anlage 1 verzeichneten Messstellen in verschiedenen Fließgewässern und ist in Lose aufgeteilt. An je einem Frühjahrstermin, der möglichst in einer Niedrigwasserphase liegen sollte, sollen in den Messstrecken Beprobungen des MZB durchgeführt werden. Beifänge von Fischen sind im Feldprotokoll und Datenformular nach Art und Anzahl zu erfassen. Wenn die Fließgewässer > 10 m Breite im April noch Wasserstände > MW aufweisen sollten, so ist deren Beprobung zeitlich bis zur Unterschreitung der Mittelwasserstände zu verschieben. Es wird vorausgesetzt, dass sich die Probenehmenden vor den geplanten Beprobungen im Internet und bei den lokal zuständigen hydrologischen Messdiensten (bei Bundeswasserstraßen örtliches WSA, übrige Gewässer LfU) über die aktuelle Wasserstandssituation der großen Fließgewässer informieren. Ein dennoch an großen Fließgewässern mit bekanntermaßen starker Hochwasserdynamik eventuell auftretender Mehraufwand durch doppelte Anfahrten wird nicht gesondert vergütet, sondern ist im Angebot in der Teilsumme der Fahrtkosten bereits als Risikofaktor mit einzukalkulieren. Ist an einzelnen Messstellen aufgrund langanhaltender Hochwasser die Beprobung einer zu untersuchenden Messstelle bis spätestens 15.06. des jeweiligen Untersuchungsjahres nicht möglich, so sind diese Messstellen in Absprache mit dem AG ausnahmsweise nach dem 15.06. desselben Jahres zu beproben. Eine Verschiebung einzelner Probenahmen auf das Folgejahr ist ausgeschlossen. Der zu beprobende Gewässerabschnitt ist die Messstrecke. Sie beginnt am durch Hoch- und Rechtswerte (ETRS 89) eindeutig vorgegebenen Messpunkt (Startpunkt) und reicht im Gewässerlauf ca. 50 - 100 m stromaufwärts. Die Startpunkte sind verbindlich, jedoch in mehreren Fällen selbst mit Geländewagen nicht unter allen Witterungsbedingungen erreichbar. Bis zu 200 m lange Fußmärsche durch unwegsames Gelände sind in einigen Fällen erforderlich. Von den Probenehmern wird deshalb ein Maximum an physischer Leistungsfähigkeit, Umsichtigkeit, Berufserfahrung und Einsatzbereitschaft gefordert. Das MZB der gesammelten Proben ist den Inhalten der nachfolgenden Kapitel entsprechend zu bestimmen. Die Daten zum MZB und zu Beifängen von Fischen, die im Gelände zu erhebenden Angaben zu den Gewässermerkmalen und Belastungen, die Habitatfotos und die verbalen Kurzbeschreibungen sind dem Auftraggeber (AG) digital über die Austauschplattform "DialogBB" zum Download bereit zu stellen. Den vorübergehenden Zugang zu "DialogBB" erhält der Auftragnehmer (AN) nach vorheriger Absprache mit dem AG. Die ausgefüllten Feldprotokolle sind einzuscannen. Die entstehenden PDF-Dateien sind nach der jeweiligen Messstelle zu benennen und in einer ZIP-Datei (Feldprotokolldatei) zu bündeln. Die ZIP-Datei ist im Rahmen der ersten Teilleistung an den AG zu übergeben. Für die Dauer des vierten Bewirtschaftungszeitraums (bis 31.12.2033) sind die Originalprotokolle durch den Auftragnehmer zur Beweissicherung aufzubewahren. Die Standortbedingungen und Substratverteilung sind vor Ort durch die Probenehmenden aufzunehmen und - entweder direkt im Gelände oder im Nachgang im Büro - in das vom AG vorgegebene "Datenformular" (xlsx-Format) zu übertragen. Die beschriebene Leistung stellt an mehreren Oberflächenwasserkörpern im Rahmen des Monitorings eine Wiederholungsuntersuchung dar, mit der möglicherweise eingetretene Veränderungen gegenüber den vorangegangenen Beprobungen dokumentiert werden sollen. Auf die Genauigkeit der Ergebnisse wird deshalb in jedem Fall größter Wert gelegt. Ist wider Erwarten eine Beprobung der vorgegebenen Messstrecke aus technischen Gründen (z. B. wegen Unerreichbarkeit infolge technischer Absperrungen, Mauern oder Spundwänden an Ufern) nicht möglich, so ist dafür keine andere Messstrecke ersatzweise zu beproben, sondern die Beprobung der Messstrecke entfällt dann im jeweiligen Untersuchungsjahr. Solche Ausnahmefälle sind im Datenformular zu vermerken und es sind zwei Belegfotos der Habitatstruktur bzw. lokalen Absperrung als Nachweis des Beprobungsversuchs anzufertigen.

2 Jahre–
2
Los Nord

Die Leistung umfasst die Untersuchung der in der Anlage 1 verzeichneten Messstellen in verschiedenen Fließgewässern und ist in Lose aufgeteilt. An je einem Frühjahrstermin, der möglichst in einer Niedrigwasserphase liegen sollte, sollen in den Messstrecken Beprobungen des MZB durchgeführt werden. Beifänge von Fischen sind im Feldprotokoll und Datenformular nach Art und Anzahl zu erfassen. Wenn die Fließgewässer > 10 m Breite im April noch Wasserstände > MW aufweisen sollten, so ist deren Beprobung zeitlich bis zur Unterschreitung der Mittelwasserstände zu verschieben. Es wird vorausgesetzt, dass sich die Probenehmenden vor den geplanten Beprobungen im Internet und bei den lokal zuständigen hydrologischen Messdiensten (bei Bundeswasserstraßen örtliches WSA, übrige Gewässer LfU) über die aktuelle Wasserstandssituation der großen Fließgewässer informieren. Ein dennoch an großen Fließgewässern mit bekanntermaßen starker Hochwasserdynamik eventuell auftretender Mehraufwand durch doppelte Anfahrten wird nicht gesondert vergütet, sondern ist im Angebot in der Teilsumme der Fahrtkosten bereits als Risikofaktor mit einzukalkulieren. Ist an einzelnen Messstellen aufgrund langanhaltender Hochwasser die Beprobung einer zu untersuchenden Messstelle bis spätestens 15.06. des jeweiligen Untersuchungsjahres nicht möglich, so sind diese Messstellen in Absprache mit dem AG ausnahmsweise nach dem 15.06. desselben Jahres zu beproben. Eine Verschiebung einzelner Probenahmen auf das Folgejahr ist ausgeschlossen. Der zu beprobende Gewässerabschnitt ist die Messstrecke. Sie beginnt am durch Hoch- und Rechtswerte (ETRS 89) eindeutig vorgegebenen Messpunkt (Startpunkt) und reicht im Gewässerlauf ca. 50 - 100 m stromaufwärts. Die Startpunkte sind verbindlich, jedoch in mehreren Fällen selbst mit Geländewagen nicht unter allen Witterungsbedingungen erreichbar. Bis zu 200 m lange Fußmärsche durch unwegsames Gelände sind in einigen Fällen erforderlich. Von den Probenehmern wird deshalb ein Maximum an physischer Leistungsfähigkeit, Umsichtigkeit, Berufserfahrung und Einsatzbereitschaft gefordert. Das MZB der gesammelten Proben ist den Inhalten der nachfolgenden Kapitel entsprechend zu bestimmen. Die Daten zum MZB und zu Beifängen von Fischen, die im Gelände zu erhebenden Angaben zu den Gewässermerkmalen und Belastungen, die Habitatfotos und die verbalen Kurzbeschreibungen sind dem Auftraggeber (AG) digital über die Austauschplattform "DialogBB" zum Download bereit zu stellen. Den vorübergehenden Zugang zu "DialogBB" erhält der Auftragnehmer (AN) nach vorheriger Absprache mit dem AG. Die ausgefüllten Feldprotokolle sind einzuscannen. Die entstehenden PDF-Dateien sind nach der jeweiligen Messstelle zu benennen und in einer ZIP-Datei (Feldprotokolldatei) zu bündeln. Die ZIP-Datei ist im Rahmen der ersten Teilleistung an den AG zu übergeben. Für die Dauer des vierten Bewirtschaftungszeitraums (bis 31.12.2033) sind die Originalprotokolle durch den Auftragnehmer zur Beweissicherung aufzubewahren. Die Standortbedingungen und Substratverteilung sind vor Ort durch die Probenehmenden aufzunehmen und - entweder direkt im Gelände oder im Nachgang im Büro - in das vom AG vorgegebene "Datenformular" (xlsx-Format) zu übertragen. Die beschriebene Leistung stellt an mehreren Oberflächenwasserkörpern im Rahmen des Monitorings eine Wiederholungsuntersuchung dar, mit der möglicherweise eingetretene Veränderungen gegenüber den vorangegangenen Beprobungen dokumentiert werden sollen. Auf die Genauigkeit der Ergebnisse wird deshalb in jedem Fall größter Wert gelegt. Ist wider Erwarten eine Beprobung der vorgegebenen Messstrecke aus technischen Gründen (z. B. wegen Unerreichbarkeit infolge technischer Absperrungen, Mauern oder Spundwänden an Ufern) nicht möglich, so ist dafür keine andere Messstrecke ersatzweise zu beproben, sondern die Beprobung der Messstrecke entfällt dann im jeweiligen Untersuchungsjahr. Solche Ausnahmefälle sind im Datenformular zu vermerken und es sind zwei Belegfotos der Habitatstruktur bzw. lokalen Absperrung als Nachweis des Beprobungsversuchs anzufertigen.

2 Jahre–
3
Los Ost

Die Leistung umfasst die Untersuchung der in der Anlage 1 verzeichneten Messstellen in verschiedenen Fließgewässern und ist in Lose aufgeteilt. An je einem Frühjahrstermin, der möglichst in einer Niedrigwasserphase liegen sollte, sollen in den Messstrecken Beprobungen des MZB durchgeführt werden. Beifänge von Fischen sind im Feldprotokoll und Datenformular nach Art und Anzahl zu erfassen. Wenn die Fließgewässer > 10 m Breite im April noch Wasserstände > MW aufweisen sollten, so ist deren Beprobung zeitlich bis zur Unterschreitung der Mittelwasserstände zu verschieben. Es wird vorausgesetzt, dass sich die Probenehmenden vor den geplanten Beprobungen im Internet und bei den lokal zuständigen hydrologischen Messdiensten (bei Bundeswasserstraßen örtliches WSA, übrige Gewässer LfU) über die aktuelle Wasserstandssituation der großen Fließgewässer informieren. Ein dennoch an großen Fließgewässern mit bekanntermaßen starker Hochwasserdynamik eventuell auftretender Mehraufwand durch doppelte Anfahrten wird nicht gesondert vergütet, sondern ist im Angebot in der Teilsumme der Fahrtkosten bereits als Risikofaktor mit einzukalkulieren. Ist an einzelnen Messstellen aufgrund langanhaltender Hochwasser die Beprobung einer zu untersuchenden Messstelle bis spätestens 15.06. des jeweiligen Untersuchungsjahres nicht möglich, so sind diese Messstellen in Absprache mit dem AG ausnahmsweise nach dem 15.06. desselben Jahres zu beproben. Eine Verschiebung einzelner Probenahmen auf das Folgejahr ist ausgeschlossen. Der zu beprobende Gewässerabschnitt ist die Messstrecke. Sie beginnt am durch Hoch- und Rechtswerte (ETRS 89) eindeutig vorgegebenen Messpunkt (Startpunkt) und reicht im Gewässerlauf ca. 50 - 100 m stromaufwärts. Die Startpunkte sind verbindlich, jedoch in mehreren Fällen selbst mit Geländewagen nicht unter allen Witterungsbedingungen erreichbar. Bis zu 200 m lange Fußmärsche durch unwegsames Gelände sind in einigen Fällen erforderlich. Von den Probenehmern wird deshalb ein Maximum an physischer Leistungsfähigkeit, Umsichtigkeit, Berufserfahrung und Einsatzbereitschaft gefordert. Das MZB der gesammelten Proben ist den Inhalten der nachfolgenden Kapitel entsprechend zu bestimmen. Die Daten zum MZB und zu Beifängen von Fischen, die im Gelände zu erhebenden Angaben zu den Gewässermerkmalen und Belastungen, die Habitatfotos und die verbalen Kurzbeschreibungen sind dem Auftraggeber (AG) digital über die Austauschplattform "DialogBB" zum Download bereit zu stellen. Den vorübergehenden Zugang zu "DialogBB" erhält der Auftragnehmer (AN) nach vorheriger Absprache mit dem AG. Die ausgefüllten Feldprotokolle sind einzuscannen. Die entstehenden PDF-Dateien sind nach der jeweiligen Messstelle zu benennen und in einer ZIP-Datei (Feldprotokolldatei) zu bündeln. Die ZIP-Datei ist im Rahmen der ersten Teilleistung an den AG zu übergeben. Für die Dauer des vierten Bewirtschaftungszeitraums (bis 31.12.2033) sind die Originalprotokolle durch den Auftragnehmer zur Beweissicherung aufzubewahren. Die Standortbedingungen und Substratverteilung sind vor Ort durch die Probenehmenden aufzunehmen und - entweder direkt im Gelände oder im Nachgang im Büro - in das vom AG vorgegebene "Datenformular" (xlsx-Format) zu übertragen. Die beschriebene Leistung stellt an mehreren Oberflächenwasserkörpern im Rahmen des Monitorings eine Wiederholungsuntersuchung dar, mit der möglicherweise eingetretene Veränderungen gegenüber den vorangegangenen Beprobungen dokumentiert werden sollen. Auf die Genauigkeit der Ergebnisse wird deshalb in jedem Fall größter Wert gelegt. Ist wider Erwarten eine Beprobung der vorgegebenen Messstrecke aus technischen Gründen (z. B. wegen Unerreichbarkeit infolge technischer Absperrungen, Mauern oder Spundwänden an Ufern) nicht möglich, so ist dafür keine andere Messstrecke ersatzweise zu beproben, sondern die Beprobung der Messstrecke entfällt dann im jeweiligen Untersuchungsjahr. Solche Ausnahmefälle sind im Datenformular zu vermerken und es sind zwei Belegfotos der Habitatstruktur bzw. lokalen Absperrung als Nachweis des Beprobungsversuchs anzufertigen.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotspreis60 %
Gesamteindruck Angebot40 %
Preis
AngebotspreisAngebotssumme Netto zuzügl. Nebenkosten und der vom Auftraggeber zu tragenden Umsatzsteuer. Punktermittlung für das zu bewertende Angebot erfolgt nach linearer Interpolation. Sollte das so ermittelte Ergebnis im negativen Zahlenbereich (Minuswert) liegen, wird das Angebot in dieser Kategorie mit 0 Punkten gewertet.
Qualität
Gesamteindruck AngebotDas Zuschlagskriterium Gesamteindruck Angebot wird mit 40% gewichtet. Bewertet wird, ob das Angebot bezogen auf die Leistungspositionen plausibel und nachvollziehbar ist und es eine fachlich fundierte Abarbeitung der geforderten Leistung erwarten lässt. Bewertungskriterien sind: Verständlichkeit, methodische Plausibilität und Betrachtung aller Leistungspositionen mit plau-siblen Umsetzungszeiten. Bewertung: 0 Punkte = keine Angaben eingereicht 1 Punkt = Projektumsetzung kaum realisierbar Herangehensweise lässt keine Auseinandersetzung mit der Aufgabe erkennen 2 Punkte = Projektumsetzung eingeschränkt realisierbar durchschnittliche Herangehensweise, die Ausführungen überzeugen fachlich und inhaltlich nur eingeschränkt, keine verständliche Darstellung. 3 Punkte = Projektumsetzung realisierbar durchschnittliche Herangehensweise, die Ausführungen überzeugen fachlich und inhaltlich nur teilweise 4 Punkte = Projektumsetzung gut realisierbar gute und überzeugende Herangehensweise, die Ausführungen überzeugen fachlich und inhaltlich 5 Punkte = Projektumsetzung sehr sicher realisierbar bestmögliche Herangehensweise, die Ausführungen überzeugen fachlich und inhaltlich in vollem Umfang

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich - Mann - Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, sowe … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4HF92# Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4HF92# Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten. IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1biota - Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH, Bützow2
2Planungsbüro Hydrobiologie, Berlin1
3kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2022): Monitoring Fließgewässer Makrozoobenthos 2023

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 23.11.2022. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

40vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (73 Lose mit Angabe)
409.624 €Zuschlagswert im Median
319.002 € – 869.962 €mittlere Hälfte, 24 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 27.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b24e662c-cd85-4870-a002-3f08c15216f9.