Molchung der Nordeuropäischen Erdgasleitung (NEL)
NEL Gastransport GmbH · Kassel, Hessen
Aktenzeichen 2024_727_002veröffentlicht 18.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Einreichung
- ?keine Angabe
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- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
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- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
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Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
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Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Heute
Beschreibung
Beschafft werden soll die Durchgangsprüfung, Metallverlust-, Geometrie- und Lagemessung mittels Molchungen der Nordeuropäischen Erdgasleitung (NEL) mit dem nominellen Durchmesser 56"/DN1400 und Wanddicke t ≥ 22,3 mm.
Messtechnische Anforderungen: - Metallverlustdetektion in längsnahtgeschweißten geraden Stahlrohren im Rohr ab 0,5 mal t Länge und Breite und 30% von t Materialverlusttiefe bei einer Sicherheit von 80% . Bestimmung der maximalen Materialverlusttiefe von ±13% von t bei einer Sicherheit von 90%. - Metallverlustdetektion in längsnahtgeschweißten geraden Stahlrohren in der Längs- oder Rundnaht oder Wärmeeinflusszone dieser (maximale Breite von 10 mm) ab 0,5 mal t Länge und Breite und 45% von t Materialverlusttiefe bei einer Sicherheit von 70% . Bestimmung der maximalen Materialverlusttiefe von ±15% von t bei einer Sicherheit von 80%. - Detektion von Beulen und Unrundheiten nach Vermögen des Inspektionsgeräts. - Lagemessung nach Vermögen des Inspektionsgeräts.
Spezielle Anforderungen an die Anbieterqualifikation: - Herleitung der spezifizierten Messleistung durch mindestens Pull-Tests über verschiedene Geschwindigkeitsbereiche und bis zu 4 m/s Molchgeschwindigkeit. - Erfolgsrate des Ersteinsatzes der Inspektionsgeräte gleichen Designs (First Run Success) von ≥ 95% für Inspektionslängen > 100 km.
Beschreibung des Loses
Beschafft erden soll die Durchgangsprüfung, Metallverlust-, Geometrie- und Lagemessung mittels Molchungen der Nordeuropäischen Erdgasleitung (NEL) mit dem nominellen Durchmesser 56"/DN1400 und Wanddicke t ≥ 22,3 mm. Messtechnische Anforderungen: - Metallverlustdetektion in längsnahtgeschweißten geraden Stahlrohren im Rohr ab 0,5 mal t Länge und Breite und 30% von t Materialverlusttiefe bei einer Sicherheit von 80% . Bestimmung der maximalen Materialverlusttiefe von ±13% von t bei einer Sicherheit von 90%. - Metallverlustdetektion in längsnahtgeschweißten geraden Stahlrohren in der Längs- oder Rundnaht oder Wärmeeinflusszone dieser (maximale Breite von 10 mm) ab 0,5 mal t Länge und Breite und 45% von t Materialverlusttiefe bei einer Sicherheit von 70% . Bestimmung der maximalen Materialverlusttiefe von ±15% von t bei einer Sicherheit von 80%. - Detektion von Beulen und Unrundheiten nach Vermögen des Inspektionsgeräts. - Lagemessung nach Vermögen des Inspektionsgeräts.
Spezielle Anforderungen an die Anbieterqualifikation: - Herleitung der spezifizierten Messleistung durch mindestens Pull-Tests über verschiedene Geschwindigkeitbereiche und bis zu 4 m/s Molchgeschwindigkeit. - Erfolgsrate des Ersteinsatzes der Inspektionsgeräte gleichen Designs (First Run Success) von ≥ 95% für Inspektionslängen > 100 km.
Gegenstand nach CPV
- 76600000Überwachung von RohrleitungenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlic … ganz lesenkürzer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber die vertraglichen Vereinbarungen zur Beschaffung der beschriebenen Leistungen abschließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein Vergaberechtsverstoß im Sinne des vorstehenden Absatzes geltend gemacht wurde.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kölnische Straße 108-112, 34119 Kassel
- Website
- nel-gastransport.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- TGA Wittenburg21.10.2026
- ÜET Wittenburg23.09.2026
- Kabelmaterial für die Betriebsstromtrasse der VS Wittenburg20.08.2026
- Erdgasschalldämpfer VS Wittenburg01.08.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bb6f213c-146d-435d-b1a3-3d4fe0b69ca2.