Modernisierung Steuerverfahren
Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Vergabemanagement · München, Bayern
Aktenzeichen VGSt3-Z42-2024-0002veröffentlicht 15.03.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 5,07 Mio. €
- Laufzeit
- 120 Monate
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 5,07 Mio. €
- Laufzeit
- 120 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.muenchen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt50 %
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 30 Monaten
- Heute
Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die dauerhafte Überlassung einer Standardsoftware in Form einer Stadtlizenz für eine schnittstellengebundene Veranlagungslösung zur optimierten Bearbeitung aller Tätigkeiten, die im Bereich der Veranlagung von vier Steuerarten anfallen.
Beschreibung des Loses
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung einer schnittstellengebundenen Veranlagungslösung für die Stadtkämmerei zur optimierten Bearbeitung aller Tätigkeiten, die im Bereich der Veranlagung von Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer und Zweitwohnungsteuer anfallen. Die Veranlagungslösung wird im Folgenden auch VFV (Veranlagungsfachverfahren) genannt. Für die Veranlagungslösung ist eine Stadtlizenz (für eine unbegrenzte Anzahl an Nutzern der LHM) anzubieten. Folgende Leistungsgegenstände sind vom Auftragnehmer (AN) zu erbringen:
a) Bereitstellung eines schnittstellengebundenen VFV mit folgenden Hauptkomponenten: - Gewerbesteuerveranlagung - Grundsteuerveranlagung - Hundesteuerveranlagung - Zweitwohnungsteuerveranlagung
b) Produkterweiterungen/-anpassungen: Fachkonzeption, Systemkonzeption, Programmierung und Customizing der ggf. nötigen Produkterweiterungen/-anpassungen des VFV an die Anforderungen der Auftraggeberin (AG) gemäß Leistungsbeschreibung
c)Anbindung der notwendigen Schnittstellen zum SAP MKRw. Insbesondere sind hierbei folgende zu nennen: - Zentrales Geschäftspartnermangement - Forderungen - Zahlungsdaten
d) Anbindung der notwendigen weiteren Schnittstellen. Hierbei sind folgende zu nennen: Intern: - Identity Provider - Document-Management-System (DMS) - Einwohnermeldewesen - Druckanbindung - Formularserver - AdressService Extern: - Elster (Bayerisches Landesamt für Steuern)
e) Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Systems: - Verantwortung für die Installation und Konfiguration der VFV bis zur Herstellung der Betriebsbereitschaft in der Infrastruktur der AG - Unterstützung der Installation und Konfiguration auf sämtlichen Umgebungen (z.B. Test-, Migrations-, Produktiv- und Schulungsumgebungen) auch vor Ort bei der AG - Integration in die vorhandene Systemlandschaft der AG, sowohl des serverseitigen Anteils in der Infrastruktur von it@M (zentraler IT-Dienstleister der LHM) als auch des clientseitigen Anteils in der Stadtkämmerei - Inbetriebnahme der Schnittstellen (extern und intern) - Test und Fehlerbehebung der VFV und deren Schnittstellen - Auskunfts- und Mitwirkungspflichten bei der Umsetzung der IT-sicherheitstechnischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen - Unterstützung der Einführung (Go-Live, Early-Life Support)
f) Datenmigration: Migration der kompletten Fachverfahrensdaten und Wiedervorlagedaten aus den bisherigen vier Steuerverfahren in die neuen VFV. Diese Tätigkeit erfordert zwingend zeitweise eine Unterstützung vor Ort (it@M und Stadtkämmerei) und umfasst schwerpunktmäßig: - Erstellung eines Migrationskonzepts - Erstellung einer Mapping-Tabelle auf Feldebene zwischen den Fachverfahrensdatenmodellen der bisherigen vier Steuerverfahren und den neuen VFV - Automatisierte Migration der Daten - Test und Qualitätssicherung der durchgeführten Datenmigration - Ablöse der Alt-Verfahren
g) Schulung und Schulungsvorbereitung: Vor-Ort-Schulung und Remote-Schulungen der ca. 200 Fachanwender*innen in Stadtkämmerei als auch der ca. 40 Fach- und technischen Administrator*innen bei it@M und der Abteilung Geschäftsprozess- und Anforderungsmanagement (GPAM) der Stadtkämmerei.
h) Service und Wartung: Die Systemserviceleistungen für das VFV beginnen erst nach Abnahme des Gesamtsystems durch die AG, wobei bereits alle Anpassungen und Erweiterungen durch den AN umgesetzt sein müssen und laufen fünf Jahre mit der Möglichkeit einer optionalen Verlängerung um weitere fünf Jahre. Diese Systemserviceleistungen werden durch die AG gesondert vergütet. Im Rahmen des Service und der Wartung muss der AN alle zukünftig ergehenden gesetzlichen Anforderungen vor dem Zeitpunkt der Wirksamkeit ohne gesonderte Beauftragung durch die AG von sich aus zur Verfügung stellen.
i) Projektleitung und Einführungsunterstützung während der Projektphase: Der Anbieter stellt eine Projektleitung, die in Zusammenarbeit mit der Projektleitung der LHM das Projekt plant und steuert.
j) Dokumentationen für die jeweiligen VFV: Fachkonzept, Migrationskonzept, Systemspezifikation, Betriebshandbuch, Administrationshandbuch, Anwenderhandbuch für das angepasste Verfahren. Der AN verpflichtet sich, die Dokumentation am Ende des Projekts auf den aktuellen Stand zu bringen
Optionale Komponenten k) Dienstleistungskontingent vor Herbeiführung der Betriebsbereitschaft: Das Dienstleistungskontingent ist für die Projektlaufzeit anzubieten und umfasst 180 Personentage ohne Anspruch auf Abruf. Diese Option wird gezogen, wenn während der Projektlaufzeit unvorhergesehene Erweiterungen notwendig werden oder grundlegende Anforderungsänderungen auftreten.
l) Dienstleistungskontingent über die Vertragslaufzeit: Das Dienstleistungskontingent umfasst 50 Personentage pro Jahr ohne Anspruch auf Abnahme. Das Kontigent ist anzubieten für die Zeit nach Projektabschluss. Die Zeit endet mit Ablauf der Systemserviceleistungen laut Abschnitt 1.2 lit. h) oder mit Kündigung durch die AG.
m) Dienstleistungskontingent über die Vertragslaufzeit: Sollten die Systemserviceleistungen durch die AG um weitere 60 Monate verlängert werden (optionale Leistung), endet das Dienstleistungskontingent mit dem Ende der optional verlängerten Systemserviceleistungen oder durch Kündigung durch die AG.
n) Produkterweiterung/-anpassung während der Projektphase oder Vertragslaufzeit: Eine weitere örtliche Aufwandssteuer soll realisiert werden, falls der Stadtrat die Einführung dieser Steuer beschließt. In diesem Fall soll eine neue Steuerart mit allen notwendigen Einstellungs- und Testtätigkeiten umgesetzt werden.
o) Dienstleistungskontingent Einführungsunterstützung vor Herbeiführung der Betriebsbereitschaft: Diese Option wird gezogen, wenn aufgrund umfangreicherer Anpassungen zusätzliche bzw. länger benötigte Projektleitung und Einführungsunterstützung erforderlich wird. Seitens Auftraggeberin ist es möglich, dass hierfür Aufwände in Höhe bis zu 180 Personentage anfallen können.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Kosten
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18dcb28c132-4b4e62581aa0e244
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 120 Monate
- Verlängerung
- Die Vertragslaufzeit von 120 Monaten beinhaltet die Möglichkeit der Vertragsverlängerung von eimalig 60 Monaten.
- Optionen
Optionale Komponenten Optionales Dienstleistungskontingent vor Herbeiführung der Betriebsbereitschaft (Bedarfsposition ohne Anspruch auf Abruf): Das Dienstleistungskontingent ist für die Projektlaufzeit anzubieten und umfasst 180 Personentage ohne Anspruch auf Abruf. Diese Option wird gezogen, wenn … ganz lesenkürzer
Optionale Komponenten Optionales Dienstleistungskontingent vor Herbeiführung der Betriebsbereitschaft (Bedarfsposition ohne Anspruch auf Abruf): Das Dienstleistungskontingent ist für die Projektlaufzeit anzubieten und umfasst 180 Personentage ohne Anspruch auf Abruf. Diese Option wird gezogen, wenn während der Projektlaufzeit unvorhergesehene Erweiterungen notwendig werden oder grundlegende Anforderungsänderungen auftreten. Optionales Dienstleistungskontingent über die Vertragslaufzeit (Bedarfsposition ohne Anspruch auf Abruf): Das Dienstleistungskontingent umfasst 50 Personentage pro Jahr ohne Anspruch auf Abnahme. Das Kontigent ist anzubieten für die Zeit nach Projektabschluss. Die Zeit endet mit Ablauf der Systemserviceleistungen laut Abschnitt 1.2 lit. h) oder mit Kündigung durch die AG. Optionales Dienstleistungskontingent über die Vertragslaufzeit (Bedarfsposition ohne Anspruch auf Abruf): Sollten die Systemserviceleistungen durch die AG um weitere 60 Monate verlängert werden (optionale Leistung), endet das Dienstleistungskontingent mit dem Ende der optional verlängerten Systemserviceleistungen oder durch Kündigung durch die AG. Optionale Produkterweiterung/-anpassung während der Projektphase oder Vertragslaufzeit (Bedarfsposition ohne Anspruch auf Abruf): Eine weitere örtliche Aufwandssteuer soll realisiert werden, falls der Stadtrat die Einführung dieser Steuer beschließt. In diesem Fall soll eine neue Steuerart mit allen notwendigen Einstellungs- und Testtätigkeiten umgesetzt werden. Optionales Dienstleistungskontingent Einführungsunterstützung vor Herbeiführung der Betriebsbereitschaft (Bedarfsposition ohne Anspruch auf Abruf): Dieses Dienstleistungskontingent ist anzubieten ohne Anspruch auf Abruf. Diese Option wird gezogen, wenn aufgrund umfangreicherer Anpassungen zusätzliche bzw. länger benötigte Projektleitung und Einführungsunterstützung erforderlich wird. Seitens Auftraggeberin ist es möglich, dass hierfür Aufwände in Höhe bis zu 180 Personentage anfallen können.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.muenchen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenkürzer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
**** Bewerberfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 15.04.2024 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist: https://vergabe.muenchen.de/. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch … ganz lesenkürzer
**** Bewerberfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 15.04.2024 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist: https://vergabe.muenchen.de/. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch. **** Abweichung von der Regelvergabe: Die Landeshauptstadt München (LHM), als öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 98 i.V.m. § 99 Nr. 1 GWB, hat gemäß des § 115 i.V.m. § 119 Abs. 2 GWB die Verfahrensart "Offenes und Nicht Offenes Verfahren" anzuwenden, es sei denn, die Vorschriften des GWB regeln etwas anderes. Die Auftraggeberin kann allerdings auf Basis des § 119 Abs. 2 GWB in Verbindung mit § 14 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 3 und 4 VgV in begründeten Ausnahmefällen Aufträge durch nachrangige Vergabeverfahren vergeben. Die auszuschreibende Leistung basiert zwar auf einer Standardsoftware. Jedoch bestehen aufgrund der Größe der Landeshauptstadt München eine Vielzahl von spezifischen Anforderungen, die ggf. einen entsprechenden Anpassungsaufwand erfordern werden, d.h. Anpassung der bestehenden Produkte an die fachlichen Anforderungen der Auftraggeberin, soweit diese nicht im "Standard" vorhanden sind. Die damit ggf. notwendigen technischen Änderungen müssen mit den Bietern erörtert bzw. verhandelt werden und in der Folge durch die Auftraggeberin im Rahmen der Leistungsbeschreibung i.V.m. dem dazugehörigen Kriterienkatalog beschrieben und konkretisiert werden. Die aufzustellenden Ausführungsbedingungen können vorab nicht abschließend bestimmt werden und müssen voraussichtlich mit den Bietern erörtert bzw. verhandelt werden. Im Weiteren ist bei dieser Beschaffung eine umfangreiche Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit technisch organisatorischen Maßnahmen (TOM) sowie eine Teleservicevereinbarung zwischen der Auftraggeberin und dem zukünftigen Auftragnehmer notwendig. Inhalte der Auftragsverarbeitungsvereinbarung inkl. TOM und der Teleservicevereinbarung können ebenfalls vorab nicht abschließend festgelegt werden und müssen voraussichtlich mit den Bietern erörtert und verhandelt werden. Dievvorgebrachten Umstaende lassen in der Konsequenz nur einvVerhandlungsverfahren lt. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV zu. **** Abweichung vom Grundsatz der Losbildung: Die AG ist sich des Umstands bewusst, dass sie als oeffentliche AG gem. § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Eine Abweichung davon ist nur zulaessig, wenn wirtschaftliche oder technische Gruende dies erfordern (§ 97 Abs. 4 Satz 3 GWB). Von der Bildung von Losen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da die weiteren Leistungen (u.a. Schaffung der Schnittstellen, Pflegeleistungen, Herbeifuehrung der Betriebsbereitschaft inkl. Anpassungen, Schulungen und Unterstuetzungsleistungen) nur von demjenigen Unternehmen wirtschaftlich durchgefuehrt werden, welches auch die Software anbietet. Zudem bestehen schon aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten rechtliche Restriktionen seitens der Softwareanbieter, die eine Erbringung von vorgenannten Leistungen durch Dritte objektiv unmoeglich machen. Auch eine Losaufteilung in Fachlose hinsichtlich der Software selbst, also die Aufteilung in die vier verschiedenen Steuerarten (Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer) ist aufgrund steigender Anzahl umzusetzender Schnittstellen, unterschiedlicher Systemoberflaechen im Tagesbetrieb und divergenter Releasplanungen und Releasezyklen aus Sicht der AG damit nicht möglich. Eine Bildung von fachlichen oder mengenabhaengigen Teillosen ist daher nicht moeglich. **** Geschaetzter Wert: Bei dem unter 2.1.3 und 5.1.5 dieser Auftragsbekanntmachung angegebenen geschätzten Wert handelt es sich um den Gesamtwert des Auftrags, inklusive aller Optionen und Vertragsverlaengerungen. Dieser Wert entspricht nicht dem vergaberechtlichen Auftragswert gemaeß § 3 VgV. **** Zuschlagskriterien: Der Preis ist nicht das einzige Zusch …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Vergabemanagement
- Anschrift
- Agnes-Pockels-Bogen 21, 80992 München
- Website
- vergabe.muenchen.de
- Kontakt
- itm.vergabe@
muenchen.de
Bei uns erfasst
- Logistik-Tool des AWM im Rahmen des Projektes SLoT - Strategisches Logistik-Tool28.01.2025 · 2 Angebote
- Rahmenvereinbarung Infoscreen 202409.12.2024 · 6 Angebote
- Dienstleistungen zu Planisware28.11.2024 · 3 Angebote
- Rahmenvereinbarung Mobilfunk Zubehör15.11.2024 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 481 (Branchenspezifisches Softwarepaket) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Dedalus HealthCare GmbH4 Zuschläge
- Avelios Medical GmbH2 Zuschläge
- Axians Athos GmbH2 Zuschläge
- CANCOM GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.04.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0366fdc0-d0a2-43fa-953d-9ee093f94c67.