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Modernisierung Knoten Neumarkt in Zwickau: Gleis-, Fahrleitungs-, Haltestellen-, Straßen-, Kabel-, Kanal- und Rohrleitungsbau

Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH · Zwickau, Sachsen

Aktenzeichen 2026 EU SVZ 01veröffentlicht 02.03.2026BauleistungenOffenes Verfahren

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Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Sachsen (11 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
16 Monate13.04.2026 – 20.08.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Zwickau08058, Landkreis Zwickau, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

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Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 20.08.2027
    vor 7 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der öffentliche Personennahverkehr der Stadt Zwickau wird von der Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH (SVZ GmbH) realisiert und erfolgt mit zwei Straßenbahn- und dreizehn Omnibuslinien. Im Jahr 2026 plant die SVZ GmbH die Modernisierung und grundhafte Instandsetzung des Gleisknotenpunktes am Neumarkt. Im Zuge der Maßnahme werden die Gleisanlagen in der Leipziger Straße zwischen der Moritzstraße und dem Dr.-Friedrichs-Ring sowie in der Bosestraße zwischen Römerstraße und Max-Pechstein-Straße grundhaft erneuert sowie der bisher fehlende Gleisbogen zwischen der südlichen Leipziger Straße und der westlichen Bosestraße ergänzt. Die Planungsgrenzen befinden sich jeweils vor den Knotenpunkten. Die Gesamtbaulänge beträgt rund 1541 m Einfachgleis, inkl. 18 Weichen. Die Lieferung der Gleise sowie der Weichen sind kein Bestandteil dieser Ausschreibung und wird durch den AG beigestellt. Der Planungsbereich befindet sich im Zentrum der Stadt Zwickau. Die Gleistrasse ist als besonderer Bahnkörper geführt und wird zusätzlich von Bussen des ÖPNV befahren. In der Bosestraße und der nördlichen Leipziger Straße sind die Gleise mit Asphalt eingedeckt, in der südlichen Leipziger Straße besitzen die Gleise eine Betonpflastereindeckung mit bituminösem Fugenverguß. Auf den Gleistrassen Leipziger Straße und Bosestraße verkehren die Stadtbahnlinie 3 und 4 im 10- Minuten-Takt. Der Baubeginn ist in der Leipziger Straße bei Station rd. 0+000 südliche des KP Moritzstraße und in der Bosestraße bei Station rd. 0+030, östlich des KP Römerstraße. Das Bauende ist bei rd. 0+253 in der Leipziger Straße und bei 0+264 in der Bosestraße. Die Gleise sollen als Feste Fahrbahn, System Rheda City (FF-System), wieder errichtet werden. Die Gleislage bleibt unverändert. Für das FF-System sind Gleiseindeckungen unterschiedliche Eindeckungen vorgesehen. Die Haltestellenabschnitte erhalten eine Betoneindeckung, alle übrigen Bereiche eine Endeckung mit Asphalt. Es kommt ausschließlich das Rillenschienenprofil 60R2 (Ri60N) zum Einsatz. Auf der gesamten Baustrecke ist die Gleisdrainage zu erneuern. Die beiden Straßenbahnhaltestellenpaare in der Leipziger Straße und der Bosestraße werden barrierefrei ausgebaut und erhalten ein Blindenleitsystem. Dabei erhalten die Bahnsteige in der Leipziger Straße eine Nutzlänge von 60 m und in der Bosestraße von 70 m mit einer Einstiegshöhe von 23 cm. Auf allen vier Haltestellen werden großflächige Überdachungen errichtet. Für den Errichtung des fehlenden Gleisbogens werden neben Erweiterungs- und Anpassungsarbeiten, der Fahrleitungs- und Lichtsignalanlage, partiell Umverlegungs- und Schutzmaßnahme an Trassen für Trinkwasser, Stromversorgung, öffentliche Beleuchtung, Bahnstromversorgung und Weichensteuerung sowie Telekomunikation (Telekom, PYUR) notwendig. Weiterhin werden für das Errichten der Haltestellenüberdachungen Umverlegungsmaßnahmen von Trassen für Gas- und Stromversorgung sowie Bahnstrom und Telekomunikation (Telekom, PYUR) erforderlich Die bestehenden Schienen- und Gleisverbinder werden erneuert, die betreffenden Einbauten sind im Gleis neu herzustellen. Gleichzeitig planen die Wasserwerke Zwickau (WWZ) die Sanierung des Mischwasserkanals in der Leipziger Straße und die trassengleiche Ersatzneuverlegung der Trinkwasserleitung im nördlichen Teil der Leipziger Straße. Weiterhin beabsichtigt die Zwickauer Energieversorgung (ZEV), Sparte Fernwärme, eine neue Trasse in der nördlichen Leipziger Straße und der östlichen Bose zur Erschließung der dortigen Anlieger herstellen zu lassen. Die Sparte Gas beabsichtigte die Sanierung von rd. 125 m Gasleitung in der östlichen Bosestraße mittels Leitungseinzug. Für die Sparte Strom sind Schutzrohrquerungen unter Gleisen und Fahrbahnen herzustellen. Alle Materialien und Arbeiten zur Rohrleitungsverlegung für die Zwickauer Energieversorgung GmbH sind kein Bestandteil dieser Ausschreibung. Das Sachgebiet Stadtbeleuchtung der Stadt Zwickau lässt im Zuge der Maßnahme zwei Leuchtenköpfe auf kombinierten Fahrleitungsmasten erneuern. Art und Umfang der Leistungen: 1. - Rückbau von rd. 845 m Rahmengleis zzgl. 14 Weichen und 12 Kreuzungen, - Abbruch von rd. 2595 m² Betontragschicht mit Bewehrung, - Neubau von 925 m Einfachgleis zzgl. 18 Weichen und 16 Kreuzungen als Feste Fahrbahn, - Gleiseindeckung: rd. 850 m² Betondecke, ca. 2720 m² Asphaltbefestigung, - Aus- und Neubau 2 Haltestellen mit 4 Bahnstiegen, Fläche rd. 1420 m², - 4 St. Bahnsteigüberdachung rd. 406 m² Gesamtfläche, - Fahrleitungsumbau: 8 neue Maste, ca. 1590 m Fahrdrahtwechsel, - Gehwegbau: rd. 310 m², - Umbau und Modernisierung LSA: 4 St. Fundament für Normalmaste, 3 St. Steuergerät, ca. 85 m Graben für Kabel- und Schutzrohrverlegung; Abwasser: - ca. 127 m Kanalsanierung Ei 850/1300 mittels Inliner, einschließlich 3 Schachtsanierungen, - Sanierung Stutzeneinbindung & Anschlussleitungen in offener Bauweise: 54 Stück, - ca. 19 m Kanalerneuerung DN 315 PP und 1 Schachtbauwerk, - Kanalrückbau & Verpressung von Kanälen; Trinkwasser: - ca. 104 m Erneuerung Bestand DN 200 GG in PE100 250x22,7 SDR11 PN16, - ca. 28 m Erneuerung Bestand DN 150 GGG in PE100 180x16,4 SDR11 PN16 mit Schutzrohr St Pe 323,9 x 6,6, - Trinkwasserprovisorien in verschiedenen Teilabschnitten, - 7 Hausanschlüsse umbinden / erneuern; Gas: - ca. 47 m Graben für Leitungsumverlegung DN 200, 9 St. Montagegruben; Strom: - ca. 220 m Graben für Kabel- und Schutzrohrverlegung; Fernwärme: - ca. 75 m Graben für KMR DN 65/160; Umbau öffentliche Beleuchtung: - 4 St. Leuchte, ca. 75m Graben für Kabel- und Schutzrohrverlegung

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Für die Angebotswertung wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 100 Punkte normiert: - 100 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Wertungssumme), - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
13.04.2026
Vertragsende
20.08.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Der Auftraggeber verwendet zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens die Vergabeplattform eVergabe.de. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind in der Vergabeplattform hinterlegt (Bekanntmachungsinformationen, Vergabeunterlagen, Kommunikation etc.). Der Auftraggeber empfiehlt eine Teiln … ganz lesen1. Der Auftraggeber verwendet zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens die Vergabeplattform eVergabe.de. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind in der Vergabeplattform hinterlegt (Bekanntmachungsinformationen, Vergabeunterlagen, Kommunikation etc.). Der Auftraggeber empfiehlt eine Teilnahme am Vergabeverfahren über die Vergabeplattform, indem sich potentielle Interessenten für das vorliegende Verfahren bei der Vergabeplattform registrieren (kostenlos). Nur bei einer Registrierung erhalten Bieter automatisch und unmittelbar etwaige aktualisierte oder ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren (wie z.B. Nachsendungen, Änderungen oder Klarstellungen zu den Vergabeunterlagen und Antworten auf Bieterfragen). Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob aktualisierte oder ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren vorliegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Bieter von einer Registrierung auf der Vergabeplattform absehen. Ein verbindlicher und jeweils aktueller Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren ist im Regelfall nur in der Vergabeplattform hinterlegt. 2. Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens neun Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen; Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. 3. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Förderantrags durch den Fördermittelgeber. Die Erteilung eines Zuschlags ist ausdrücklich von der Bedingung abhängig, dass Zuwendungen auf Grundlage der einschlägigen Förderrichtlinie gewährt werden. Die Zuwendungsbedingungen sehen explizit vor, dass ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren unter dem Vorbehalt einer Förderung durchgeführt wurde. Der Auftraggeber hat alles vorbereitet, um die Zuwendungen zu erhalten und darf - vorbehaltlich nicht von ihm zu beeinflussender Umstände - davon ausgehen, dass er sie auch erhält. Sollte die beantragte Förderung nicht bewilligt werden, wird der Zuschlag nicht erteilt. Dahingehende Schadensersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen. Dies schließt die kostenfreie Erstellung der Angebote ein.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.164vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (1.310 Lose mit Angabe)
265.371 €Zuschlagswert im Median
116.467 € – 605.353 €mittlere Hälfte, 773 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 17.02.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 019cad21-7400-4833-90f1-25a1d8a4405c.