Modernisierung des Fernradwegenetzes im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Stadt Lübbenau, Radweg Stennewitzer Ringstraße Los 2.2
Landkreis Oberspreewald-Lausitz · Senftenberg, Brandenburg
Aktenzeichen 1-65-154/2025veröffentlicht 25.11.2025BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Monate
- 01.01.2026 – 31.05.2026
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Monate01.01.2026 – 31.05.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Senftenberg01968, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 71 Tage (45 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (79 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.05.2026
- Heute
Beschreibung
Radweg Stennewitzer Ringstraße, nördlich von Lübbenau in Richtung Ragow - Modernisierung mit Wurzelschutzmaßnahmen, abschnittsweiser grundhafter Ausbau - ca. 1.900 m grundhafter Ausbau, Breite 4,0 m - ca. 1.030 m Wurzelschutz
Beschreibung des Loses
WEGAUFBAU
Der Aufbau der Radwegschichten wurde in Abstimmung mit dem AG und in Anlehnung an die RSTO 12 von oben nach unten wie folgt festgelegt: Grundhafte Erneuerung: - 3 cm Asphaltdeckschicht (AC 8 DN, 50/70) - 8 cm Asphalttragschicht (AC 22 TN, 70/100) - 20 cm Schottertragschicht 0/32 mm mit Ev2 ? 80 MPa - 31 cm Gesamtaufbau auf Planum mit Ev2 ? 45 MPa - vorh. Untergrund
Bankett beidseitig - 20 cm Schottertragschicht 0/32 mm mit Ev2 ? 80 MPa - Planum mit Ev2 ? 45 MPa
Die Analyseergebnisse der Asphaltfahrbahn LÜB 2.2 weisen auf Teergehalt hin (ASN 170301*). Im selben Abschnitt ist der Unterbau aus Schotter mit PAK belastet (> Z2). Der Unterbau des Radwegeabschnittes LÜB 2.1 enthält Arsen (> Z2, ASN 170503*).
Im Gebiet Lübbenau werden keine Neubauabschnitte realisiert. Es wurde bei der Schadensaufnahme zwischen Punktschäden (Länge bis 2 m) und Streckenschäden (bei Wiederholung des Schadens innerhalb von 3 m) unterschieden.
Sind Streckenschäden mit geringen Abständen untereinander (ca. 15 m) vorhanden, bei denen eine grundhafte oder Teilerneuerung vorgenommen werden muss, so wurden die entsprechenden Modernisierungsmaßnahmen durchgängig auch über die schadensfreien Längen zwischen den Streckenschäden geführt (Vermeidung von zu vielen Fugen). Punktschäden wurden generell einzeln behandelt. In der Anlage "Lageplan M 1: 5.000 Modernisierungsplanung" sind die einzelnen Abschnitte mit den Maßnahmen eingezeichnet.
Die grundhafte Erneuerung stellt die tiefgründigste Modernisierung eines Radwegabschnittes dar. Hierbei werden neben der Asphaltschicht (11 cm) auch die vorhandene Schottertragschicht bis in eine Tiefe von 20 cm ausgehoben und anschließend neu aufgebaut. Ein kompletter Wegneubau wird jedoch bei dieser Modernisierungsart nicht realisiert. Alle tieferliegenden Frostschutz- und Tragschichtlagen werden im Untergrund belassen (siehe Regelquerschnitte). Der detaillierte Aufbau ist unten ersichtlich. Ein Nachweis zum frostsicheren Aufbau ist unter diesen Umständen nicht erforderlich. Baugrunduntersuchungen sind nicht notwendig.
Technologie bei der grundhaften Erneuerung: - Trennen der Asphaltschicht bis in eine Tiefe von 11 cm; - Asphalt abbrechen, verladen, entsorgen; - vorh. Schottertragschichten ausbauen und entsorgen, Dicke ca. 20 cm, Rückbau von Wurzeln, tieferliegende ungebundene Befestigungsschichten verbleiben im Untergrund; - Planum herstellen und verdichten, Ev2 mind. 45 MPa, Neigungen entsprechend Anlage Regelquerschnitt Modernisierung und Bestand; - Schottertragschicht 0/32 mm, Radweg d i. M. 20 cm, Neigungen entsprechend Anlage Regelquerschnitt Modernisierung und Bestand; - statischer Plattendruckversuch, OK STS, Ev2 mind. 80 MPa; - Tragschicht mit bituminösem Bindemittel, Radweg d= 8 cm, AC 22, TN, 70/100, Verdichtungsgrad: ? 98 %, Neigungen entspr. Anlage Regelquerschnitt Modernisierung; - Bitumenhaltiges Bindemittel aufsprühen; - Asphaltbeton, Radweg d = 3 cm AC 08 DN, 50/70, Verdichtungsgrad: ? 98 %, Neigungen entsprechend Anlage Regelquerschnitt Modernisierung; - Abstreumaterial aufbringen; - Straßenoberfläche reinigen; - Randabdichtung herstellen; - Fugenband; - Bankette herstellen auf Planum mit Ev2 ? 45 MPa, darauf Schotter 0/32 mm, Breite 0,5 m, Dicke 0,2 m, Ev2
Wurzelschutz - Der Wurzelschutz wird in einem Abstand zur Asphaltkante des Radweges von ca. 0,7 m mittels Wurzelschutzfräse (WSF800) eingebaut; - Dazu wird ein 5 cm breiter und ca. 0,8 m tiefer Schlitz in den Boden gefräst und die Wurzelschutzfolie mit einer Breite von 0,65 m und einem Flächengewicht von mind. 360 g/m2 in den Schlitz eingebracht; - Der Schlitz wird mit dem Aushubboden wieder
Weitere Details/Beschreibungen siehe Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.05.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXS0YH2YTZWGRJAQ# Die Beilegung der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" oder der Verweis auf diese, führt nicht zur Änderung der Vergabeunterlagen. Es gelten allein die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Richard Schulz Tiefbau GmbH, Schwarzheide | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg
- Website
- osl-online.de
- Kontakt
- vergabestelle@
osl-online.de
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Wer hat das zuletzt gewonnen?
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Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 08.09.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Brandenburg (20 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- STRABAG AG10 Zuschläge
- Richard Schulz Tiefbau GmbH9 Zuschläge
- EUROVIA Verkehrsbau GmbH NL Berlin / Potsdam5 Zuschläge
- ANES Bauausführungen Berlin GmbH4 Zuschläge
- Andic GmbH4 Zuschläge
- Fuchs + Girke Bau und Denkmalpflege GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 13.10.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6e26054f-08d5-435a-bc48-15474121a6d0.