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Frist unbekanntEU-weitDienstleistungen

Modernisierung der NF6 Bremsen

Rheinbahn AG · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen PAR-0001veröffentlicht 05.12.2025Dienstleistungen

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Düsseldorf40231, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

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Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Vorliegend beabsichtigt die Rheinbahn AG, den Auftrag zur Erneuerung der Bremssteuerung für die Fahrzeugflotte des Typs NF6 durch ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 3 lit. b und c) SektVO zu vergeben, da die Beschaffung bei einem anderen Unternehmen aus technischen Gründen nicht möglich ist. Die Leistung umfasst die Ersetzung der Bremsteuerungen von Bestandsfahrzeugen, die vor Jahrzehnten in Betrieb genommen worden. Die technische Herausforderung ist, dass die zu beschaffenden Bremssteuerungen in die bestehende Bremsmechanik integriert werden müssen. Dafür muss eine Software erstellt werden, die das Bremsverhalten der bestehenden Bremssteuerung reproduzieren kann.

Die Begründung im Einzelnen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 13 Absatz 2 Nr. 3 lit. b und c) SektVO: Die bestehende Bremssteuerung ist ein sicherheitsrelevantes System, welches von Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH (nachfolgend auch Knorr-Bremse) entwickelt wurde. Für ein einwandfrei funktionierendes und damit sicheres Bremssystem ist es zwingend erforderlich, dass die einzelnen Bestandteile des gesamten Bremssystems und der Bremssteuerung nahtlos ineinandergreifen und uneingeschränkt kompatibel sind. Die diesbezügliche vollumfängliche Kompatibilität der verwendeten Komponenten des Bremssystems sichert derzeit ausschließlich die Nutzung der Bremssteuerung des Herstellers Fa. Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH, der auch das Bremssystem inkl. Bremssteuerung der o.g. Fahrzeuge ursprünglich entwickelt und beigestellt hat. Eine Bearbeitung, Anpassung oder Weiterentwicklung durch ein anderes Unternehmen ist technisch ausgeschlossen, da kein anderer Anbieter Zugriff auf kritische Systembestandteile, proprietäre Software, Schnittstellen, Funktionsparameter oder die erforderliche Dokumentation hat. Ohne diese umfassenden Ressourcen ist eine sichere, normgerechte Modifikation des Bremssystems nicht möglich. Die ausschließlichen Rechte an diesen erforderlichen Unterlagen liegen bei Knorr-Bremse. Ein Wechsel des Herstellers als Alternative gemäß § 13 Abs. 3 SektVO würde indes dazu führen, dass die Rheinbahn AG eine Leistung beschaffen müsste, die gegebenenfalls einen zusätzlichen Austausch der Bremsmechanik nach sich zieht. Dies würde zu unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten bei der Projektumsetzung führen.

Das Datum des Vertragsschlusses mit der Knorr-Bremse kann nicht eingetragen werden, da dieser Tag erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung möglich ist. Die Vergabestelle kann im Eintragungszeitpunkt nicht genau bestimmen, wann die Frist von 10 Kalendertagen beginnt, da die Veröffentlichung durch das Amtsblatt vorgenommen wird und in der Regel mehrere, nicht genau zu bestimmende Tage in Anspruch nimmt. Die Vergabestelle weist daher darauf hin, dass der Vertragsschluss zwischen der Rheinbahn AG und der Knorr-Bremse 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen wird. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: §160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Name und Anschrift des Auftragnehmers: Offizielle Bezeichnung: Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH Postanschrift: Moosacher Straße 80 Ort: 80809 München NUTS-Code: DE212 München Postleitzahl: 80809 Land: Deutschland Internet-Adresse: https://rail.knorr-bremse.com/de/de/

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz1 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Lierenfelder Str. 42, 40231 Düsseldorf
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 502 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Luftfahrzeugen, Eisenbahnen, Straßen und Schifffahrt) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

33vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (43 Lose mit Angabe)
667.646 €Zuschlagswert im Median
302.855 € – 933.331 €mittlere Hälfte, 10 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 80fe8a8c-b064-4721-9559-f17288cd8a70.